FB2 ist ein österreichischer Schein
Über das ICC (International Certificate of Competence, Resolution 40) soll er international anerkannt sein.
Aber: ICC ist nicht überall bindend
Nicht alle Staaten haben die Resolution 40 umgesetzt.
In Kroatien wird der FB2 grundsätzlich anerkannt – aber nur, wenn defacto auch die Funklizenz vorhanden ist.
Funkpflicht in Kroatien
Jede Yacht über 15 BRZ oder mit UKW-Funk an Bord darf in Kroatien nur von einem Skipper mit Funklizenz geführt werden.
Der FB2 allein reicht also nicht aus, weil er keine Funkberechtigung beinhaltet.
→ Charterfirmen verlangen deshalb den Nachweis einer VHF-Lizenz zusätzlich.
Praktisches Problem
Viele Skipper machen den FB2 in Österreich in der Annahme, er sei international „alles abdeckend“.
Vor Ort in Kroatien merken sie dann, dass ohne Funklizenz keine Bootsübergabe erfolgt.
Damit ist der FB2 in Kroatien ohne Funklizenz de facto nicht anerkannt.
✅ Fazit
Der FB2 ohne Funklizenz reicht in Kroatien nicht aus, um eine Charteryacht zu übernehmen.
In der Praxis bedeutet das: FB2 + VHF-Funklizenz sind notwendig.
Wer von vornherein eine Kombi-Lösung will, ist mit dem Küstenpatent B klar besser aufgestellt – denn dort ist die Funklizenz automatisch inkludiert.
