Küstenpatent Kroatien

Küstenpatent

Auf welchen Seen Österreichs darf man Motorboot fahren?

Auf den meisten österreichischen Binnengewässern gelten für Motorboote zeitlichen Einschränkungen oder diese sind generell für Motorboote mit Verbrennungsmotoren gesperrt. Auf den Flüssen Inn und Donau dürfen sie jedoch ganzjährig genutzt werden, dabei ist zu beachten, dass die Donau auf der gesamten Länge in Österreich eine Wasserstraße ist.

Für Motorboote sind die österreichischen Seen nur beschränkt nutzbar, dabei gelten unterschiedliche Zulassungsbestimmungen und Vorschriften. Boote mit Elektromotor bis 500 Watt sind dagegen auf den meisten Seen zugelassen.

Bodensee

Seine Größe und die Lage zwischen drei Ländern (Deutschland, Österreich und Schweiz) verleihen dem Bodensee etwas vom Flair eines Meeres. Auf dem Bodensee gelten für Motorboote, die in der Bodensee-Schifffahrtsordnung festgelegten Vorschriften. Auf dem See gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.

Donau

Die Donau ist auf ihrer gesamten Länge in Österreich (349 Kilometer) schiffbar. Auf der „Neuen Donau“ gibt es Teilbereiche, die nicht von Fahrzeugen mit Motor befahren werden dürfen. Während des Schleusungsvorganges müssen alle Personen an Deck eine Rettungsweste tragen.

Seen im Burgenland

Für Wassersportfahrzeuge ist der Neusiedlersee nur mit Elektromotor befahrbar. Für alle Wassersportfahrzeuge generell gesperrt ist der östliche Teil des Silbersees.

Seen in Kärnten

Faaker See, Millstätter See, Ossiacher See, Weißensee, Wörthersee und die Drau dürfen nur von Wassersportfahrzeugen mit Elektromotor oder mit Kärntner Kennzeichen befahren werden.

Seen in Niederösterreich

Hier sind der Erlaufsee, die Kamp-Stauseen und der Lunzersee für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren gesperrt.

Seen in Oberösterreich

Der Wolfgangsee darf nur von Booten mit Innenborder befahren werden. Gesperrt ist der Wolfgangsee generell für bewohnbare Boote und Tauchboote, für Amphibienfahrzeuge und Flugkörper auch für Schwimmkörper, die eine Länge von 10 m überschreiten. Wassersportfahrzeuge mit Elektromotor bis 100 Watt sind von den Verboten ausgenommen. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor besteht auf dem Wolfgangsee in der Zeit von 21:00 bis 07:00 Uhr ein Nachtfahrverbot und zusätzlich in der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August jeden Jahres ein absolutes Fahrverbot auf dem See für Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, gleiches gilt in den Monaten Mai, Juni und September an Sonn- und Feiertagen.

Auf dem Atter- und Traunsee dürfen Boote mit Elektromotor, mit Innen- und mit Außenborder bis 80 kW Höchstleistung fahren. Ein Nachtfahrverbot gilt in der Zeit von 22:00 bis 07.00 Uhr. Für diese Seen gilt ebenfalls vom 1. Juli bis 31. August für alle Wassersportfahrzeuge mit Verbrennungsmotor ein generelles Fahrverbot und das Sonn- und Feiertagsfahrverbot im Mai, Juni und September.

Alle anderen Seen dürfen – soweit keine zusätzlichen Beschränkungen bestehen – von Booten mit Elektromotor (Höchstleistung 500 Watt) befahren werden.

Eine Ausnahme bildet der Mondsee, der befindet sich im Privat-Besitz. Ein Befahren ist untersagt.

Seen im Salzburger Land

Auf den Seen im Salzburger Land dürfen Wassersportfahrzeuge und Schwimmkörper mit Elektroantrieb fahren.

Seen in der Steiermark

Hier dürfen nur Fahrzeuge mit Elektroantrieb die Seen befahren.

Seen in Tirol

Auf allen fließenden Gewässern sowie den Tiroler Seen dürfen Fahrzeuge mit Elektroantrieb bis 500 Watt fahren. Für den Achensee ist eine Genehmigung erforderlich, die von der Achensee-Schifffahrt erteilt wird.

Wiener Gewässer

Die sogenannte Neue Donau ist nur für Wassersportfahrzeuge mit Elektromotor bis 500 Watt, die Alte Donau ist ebenfalls nur für Fahrzeuge mit Elektromotor zugelassen.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Eine Sicherheitsausrüstung ist aus unerklärlichen Gründen gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Umkehrschluss aber ist der Schiffsführer für die Sicherheit seiner Crew und die seiner eventuellen Gäste voll verantwortlich.

Abweichend davon ist auf dem Bodensee folgende Mindestausrüstung mitzuführen:

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person
  • Schwimmkörper mit Wurfleine
  • Paddel oder Riemen
  • Anker mit Leine oder Kette
  • Festmacherleinen
  • Bootshaken
  • Feuerlöscher für jedes Fahrzeug mit Koch-/Heizeinrichtung oder Innenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 4,4 kW bzw. Außenbordmotor, dessen Maschinenleistung über 7,4 kW liegt
  • Kompass;
  • Werkzeugsatz
  • Verbandskasten
  • Mundsignalhorn
  • rote Notflagge
  • Notlaterne als Rundumlicht
  • Lenzeinrichtungen

Wichtig!

In Schleusen (Donau) ist das Tragen von Rettungswesten erforderlich, ohne angelegte Weste – keine Schleusung.

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