Bedeutung für das „Kroatische Küstenpatent“

Küstenpatent Praxis

Wie groß ist ein Boot mit 30 Bruttoregistertonnen

Bedeutung für das „Kroatische Küstenpatent“

Die Maßeinheit BRT ist eine veraltete Maßeinheit für Seeschiffe. In der jetzigen Zeit wird die Registertonne nur noch in der Maßeinheit GT (Great Tons) tituliert und entspricht genau 100 englischen Kubikfuß. Das GT Maß hat nichts mit Verdrängung zu tun, es ist ein Raummaß nach Tonnen oder Fässern. Mit Fug und Recht kann man behaupten, dass 1 BRT = 1 GT = 2,8316846592 Kubikmeter ein recht großes Fass ist.

Die Registertonne war bis zum 18. Juli 1994 eine gültige internationale Volumeneinheit, die zwischen Bruttoregistertonne (BRT) und Nettoregistertonne (NRT) unterschied. Nun wird seit dem 1. Juli 1994 der Raumgehalt in dimensionslosen Zahlen berechnet, in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ). Wichtig für Skipper ist die Bruttoraumzahl, denn nach ihr werden unter anderem die Gebühren für HafenKanalSchleuse und Lotsen berechnet.

Der Bootschein Boat Skipper B

Mit dem „Kroatischen Küstenpatent“ Boat Skipper B ist man berechtigt Segel- und Motorboote bis zu einer Länge von etwa 20 m, je nach Bauweise und 30 Bruttoregistertonnen (GT) zu führen. Ab dem 16. Lebensjahr kann dieser Bootsschein erworben werden, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren aber nur für den Fahrtenbereich III, der berechtigt bis zu sechs nautischen Meilen, ca. 12 km von der Küste entfernt zu fahren. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge und die Motorleistung ist nicht begrenzt.

AC Nautik bietet hochwertige Kurse in Österreich oder Kroatien an und hat eine langjährige Erfahrung mit positivem Feedback. Mit gut geschulten Trainern kommen die Teilnehmer sicher, schnell und mit gewünschtem Erfolg zum eigenen Bootsführerschein.

Wer in Kroatien mit einem Boot unterwegs sein möchte, muss beachten, dass in Kroatien für sämtliche motorisierten Boote, auch für Segelboote ab 2,5 m Länge die Bootsführerscheinpflicht gilt. Dazu kommt, dass inzwischen für alle Charterboote eine See-Sprechfunk-Lizenz Voraussetzung ist, um das Boot chartern zu können.

Die UKWSee-Sprechfunk-Lizenz

Dieser Lizenzschein ist nicht nur Pflicht in Kroatien, er ist auch eine absolut unerlässliche Sicherheitsfunktion für Motorbootsfahrer, Segler und Skipper. Als Schiffseigner oder Charterer ist man mit dieser Lizenz, dem gültigen SRC –Short Range Certificate – Funkbetriebszeugnis des Schiffsführers oder eines seiner Besatzungsmitglieder, berechtigt zur Teilnahme am mobilen UKW-Seefunkdienst. Jeder, der diesen kroatischen mobilen UKW-Seefunkdienst nutzen möchte, bekommt eine Maritime Mobile Service Identity und Automatic Transmitter Identification System-Number zugeteilt. Mit dieser kann er sich jederzeit in den nur für Ultrakurzwellen Funkverkehr konzipierten Seefunkdienst einloggen.

Es ist nicht zu unterschätzen, dass Skipper und Besatzungsmitglieder mit der See-Sprechfunk-Lizenz die Möglichkeit haben, kontinuierlich nautische und aktualisierte meteorologische Informationen erhalten. Denn nur so ist eine sichere Navigation der Motoryacht oder des Segelbootes entsprechend den kroatischen Seeverkehrsvorschriften zu gewährleistet. Deshalb ist es für die Sicherheit aller wichtig, dass Bootsführer und Crew regelmäßig den betriebsbereiten Zustand ihrer UKW-Seefunkanlage sicherstellen. Denn nur wenn Antennensysteme, Verkabelungen und die nautischen Handsets in einwandfreiem Zustand sind, kann der UKW-Funk auch ordnungsgemäß ausgeübt werden.