Bootcharter in Kroatien

Bootcharter in Kroatien

 

Das Chartern kleinerer Motorboote – kleine Fallen inbegriffen

Es ist vollkommen gleich, wie groß das Motorboot ist oder wie stark der Jet-Ski motorisiert ist. Alle motorisierten Boote unterliegen seit dem 01. Januar 2006 – unabhängig von Leistung des Motors – der Führerscheinpflicht.

Schweigen lässt die Kasse klingeln

Diese Tatsache wird von den meisten Bootsverleihern leider nicht hinterfragt. Es entspricht der Tatsache, dass sich viele der Verleiher den Bootsführerschein – Kroatisches Küstenpatent – nicht vorlegen lassen, ihn gar nicht erst erwähnen.

Passiert ein Unfall oder der Skipper kommt in eine Kontrolle, steht der Bootsführer vollkommen hilflos da, kennt er das geltende Gesetzeswerk nicht. Die kroatischen Behörden wenden die geltenden Gesetze mit voller Härte an. Es werden saftige Bußgelder verhängt und im Schadensfall kommen alle Kosten auf den Skipper zu. Es wird nämlich keinerlei Versicherungsschutz gewährt.

Für Bootsführer gelten eine Anzahl von Regeln, Verordnungen und Gesetze

Die meisten Regelwerke gelten der allgemeinen und eigenen Sicherheit, der Verkehrssicherheit und dem Schutz der Umwelt.

 

Die wichtigsten Auszüge aus dem Regelwerk:

  • Im Hafenbereich mit seine Anlagen ist das Fahren mit Rennbooten, Wellensurfen, Wasserskifahren und Baden absolut verboten.
  • Für den Bootsverkehr (Motor- und Segelboote und Surfer) gilt ein Mindestabstand von 50 Meter zur Küstenlinie.
  • An Badestränden ist von der abgrenzenden Bojenreihe ein Mindestabstand von 50 Meter einzuhalten. Unter Einhaltung größter Sicherheit ist eine Annäherung zur Küste möglich (Anlegen, Ankern und Anbringen einer Landleine).
  • Motorboote und Jetfahrzeuge in Gleitfahrt, auch Luftkissenfahrzeuge müssen einen Küsten-Mindestabstand von 300 Meter einhalten, dürfen dabei nur Gewässer befahren, in denen

kein Verbot für Bootsverkehr besteht.

  • Außerhalb der Begrenzung von Strandlagen ist das Schwimmen verboten, es besteht auch ein Verbot an Naturstränden, in einer Entfernung von mehr als 100 Meter zu schwimmen.
  • Meeresverschmutzung durch Mineralöle ist verboten, die Verschmutzung mit Kunststoff-, Glas- und Metallverpackungen oder sonstigen Abfällen ist untersagt.
  • Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in Häfen und Buchten beträgt generell 4 Knoten oder etwa 7,5 km/h, außer es gibt lokal andere Vorschriften. Weiter herabzusetzen ist die Geschwindigkeit auch bei Fahrten in Kanäle und durch Meerengen.
  • Es werden immer mehr Buchten, in denen das Ankern gebührenpflichtig ist. Gebühren einziehende Personen müssen sich legitimieren und gedruckte Quittungen ausstellen. Die Gebührenpflicht soll in Kroatien in der Zukunft vereinheitlicht und gesetzlich geregelt werden.

 

Es ist empfehlenswert, die bestehenden Vorschriften zu beachten, das erspart Ärger und schont in jedem Fall den Geldbeutel.

www.kuestenpatent-kroatien.at