Urteil in erster Instanz- Tomislav H. wurde freigesprochen
Das Gericht hat die Angaben der Verteidigung anerkannt: Im Augenblick des Unglücks war Herr Tomislav H. im Zustand einer Synkope
Nachdem der kroatische selbstständige Unternehmer Tomislav H. am 16. August 2011 ein Meeresunglück in der Nähe von Primošten verursacht hat, und dabei das italienische Ehepaar Francesco und Marinela S. tödlich verunglückt sind, wurde er am 13. Oktober 2017 freigesprochen.
Das Amtsgericht in Šibenik hat die Angaben der Verteidigung anerkannt, dass Herr Tomislav H. zum Zeitpunkt des Unfalls im Zustand einer Synkope war und somit nicht reagieren konnte. Als Synkope bezeichnet man einen kurzen, vorübergehenden Bewusstseinsverlust, auch Ohnmacht oder Kreislaufkollaps genannt.
Somit hat das Amtsgericht in Šibenik mit der vorsitzenden Richterin Maje Šupe einen Freispruch für die Straftat der Verursachung eines Meeresunfalls mit tödlichen Folgen ausgesprochen, mit der Begründung, dass die Schuld nicht nachgewiesen werden konnte.
Die Anklägerin Irena Senecic betont, dass sie mit diesem Freispruch enttäuscht ist und in Berufung gehen wird.
Die kroatische und italienische Öffentlichkeit ist ebenfalls empört über dieses Urteil und die Medien haben für diesen Fall großes Interesse gezeigt. Einer der Gründe dafür ist, dass das nicht der erste Unfall mit tödlichen Folgen ist, den der kroatische Unternehmer Tomislav H. verursacht hatte und wiedermal freigesprochen wurde.
Der Sohn des verunglückten italienischen Ehepaars hat nach dem Urteil ausgesagt, dass er traurig wegen seiner Familie ist, aber ebenfalls besorgt um Kroatien. Nach diesem rechtlichen Präzedenzfall könnte jetzt jeder der einen Unfall verursacht aussagen, er wäre im Zustand der Synkope gewesen.
Eine Zusammenfassung vom Artikel auf www.jutarnji.hr über das Unglück in Kroatien am Meer 2011.