Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse – genial als ICC ?

Es ist der amtliche das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse gilt für Boote bis zu 10 m Länge ausschließlich auf Binnengewässern – auf Wasserstraßen hat es in Österreich keine Gültigkeit und kann bei Zuwiderhandlung empfindlich geahndet werden.

Das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse ist der amtliche österreichische Befähigungsausweis für das Führen von Booten auf Binnengewässern (Seen und Flüsse). Auf keinen Fall gilt das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse auf dem Meer oder auf Küstengewässern.

Für das Meer gibt es in Österreich entsprechende Befähigungsausweise für Jachten FB 1 bis FB4.

Sonderregelung Bodensee

Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem Österreichischen Schiffsführerpatent 10 m für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Unglaublich, aber wahr

Ziel der Einführung des ICC war es, Inhabern von nationalen Sportbootführerscheinen zu erleichtern, im Ausland Boote mieten und fahren zu dürfen.  

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können von der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, gegen Mehrkosten auch ein ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) erhalten.

Der Clou

Mit diesem ICC können? und dürfen? im Ausland auch Wasserstraßen befahren werden??? , das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse wird im Ausland zum Double des Schiffsführerpatents 10 m, des sogenannten Donaupatents.

Und damit niemand auf schräge Gedanken kommt, weist die Oberste Schifffahrtsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass ein ICC nicht das österreichische Flüsse und Seen Patent oder Donaupatent ersetzt. Um in Österreich Boote auf inländischen Gewässern zu führen, muss ein Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse vorliegen.

Hohe Ansprüche an die Skipper der Hohen See – die JachtVO

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Geltungsbereich

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.     für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;

2.     für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

3.     für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;

4.     für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Private Befähigungsausweise Befähigungsausweise zur Erlangung Internationaler Zertifikate.

Prüfungsorganisationen haben private Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See im Geltungsbereich auszustellen.

Die Oberste Schifffahrtsbehörde macht hier aus privatrechtlich – nicht amtlich erstellten Befähigungsausweisen unter Einsatz der „via Donau“ und entsprechenden Mehrkosten amtliche ICC-Scheine, die international gültig sein sollen.  Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Küstenpatent