Fragen zum kroatischen Küstenpatent, die auf Antwort warten.

Fragen zum kroatischen Küstenpatent, die auf Antwort warten.

Der Möglichkeiten gibt es viele, eine Frage zu formulieren. Mit der Frageformulierung können unterschiedliche Reaktionen ausgelöst werden. Mit offenen oder geschlossenen, direkten oder indirekten Fragen und anderen Varianten kann ein Gedankenaustausch gesteuert werden, falsche Fragen können negative Reaktionen auslösen. Wir bemühen uns, Ihren Fragen gerecht zu werden.

Wo darf ich mit dem kroatischen Küstenpatent fahren?

Generell in allen Küstenbereich und auf der offenen See innerhalb der 12 Seemeilen (Hoheitsgebiete). Ausgenommen sind Schutzzonen und Sperrgebiete.

Was kostet ein Küstenpatent?

Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Anbieter. Ein Kurs inklusive Lernmaterialien kostet durchschnittlich ca. 180, – €. Dazu kommt die offizielle Prüfungsgebühr von etwa 120, – €, sie muss vor der Prüfung im Hafenamt in Kroatien entrichtet werden.

Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Wie schwer ist das Küstenpatent?

Um die Antwort vorwegzunehmen – „schwer“ ist ein relativ – mit etwas engagiertem Einsatz an Zeit und bei entsprechendem Lernwillen ist die theoretische Prüfung problemlos zu bewältigen und eine praktische Prüfung ist nicht Programm.

Wo ist der kroatische Bootsführerschein gültig?

Der kroatische Bootsführerschein ist ein staatliches Dokument, gilt in kroatischen Hoheitsgewässern (12 Meilen Zone) und berechtigt zum Führen von ausländischen Eignerjachten und kroatischen Charterjachten.

Kroatien ist auch Mitglied der IMO – International Maritime Organization. Das kroatische Küstenpatent bzw. der Boat Skipper B wird in der Regel von allen Mittelmeerstaaten anerkannt. Die Akzeptanz kann von lokalen Charterfirmen oder Hafenbehörden abhängen.

Österreich verfügt über keine Küstengewässer, der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See ist nicht verpflichtend. Es gibt kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See, daher sollten die Vorschriften der Küstenstaaten beachtet werden.“

Anmerkung der Red.

Bei entsprechender Vorbereitung, guten Kenntnissen und hochseetüchtigem Boot kann Sie das kroatische Küstenpatent problemlos von Kroatien nach Tahiti begleiten – Sie müssen nur genügend Zeit einsetzen.

Was darf ich mit dem Küstenpatent?

Das Küstenpatent (Boat Skipper) B inkl. UKW-See-Sprechfunk berechtigt zum Führen von Segel- und Motorjachten und Jetskis ohne PS/kW-Limit. Eine Einschränkung existiert nur bei den Maßen des motorisierten Wasserfahrzeugs (30 BRZ/GT).

Welchen Bootsführerschein braucht man in Kroatien?

Führerscheinpflicht gilt für alle motorisierten Boote (Motorboote)und für Segelboote ab 2,5 m Länge.

Führerscheinfrei sind Boote unter 2,5 m ohne Motor & Paddelboote

In Kroatien ist zum Führen aller motorbetriebenen Boote ein Führerschein vorgeschrieben.

ACHTUNG!

Nachstehendes sollte von allen Skippern beachtet werden, es spart Geld, Zeit und Ärger:

  • für den Weg von der ankernden Jacht zum Strand, mit einem mit 0,5 oder 2,5 PS motorisierten und auch unter 2,50 m langen Beiboot braucht man einen Bootsführerschein (min. Küstenpatent A)!
  • für Segelboote ab einer Länge von 2,50 m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
  • alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
  • nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne Maschinenantrieb (Motor) gestattet. 

In Kroatien sind ausschließlich amtliche Führerscheine – zur Navigation auf See (am Meer) – gültig.

Binnenseepatente oder Donaupatente werden nicht anerkannt.

Zum Führen von Charterjachten ist zumindest eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung vorgeschrieben.

Diese ist im amtlichen Boots- & Jachtführerschein Boat Skipper B beinhaltet.

Welchen Segelschein braucht man in Kroatien?

Das kroatische Küstenpatent „Boat Skipper B“ berechtigt zum Führen von Segel- und Motorjachten bis zu 30 BRZ (je nach Bauart Jachten bis etwa 18 m Länge). Die Motorleistung (PS/kW) ist nicht eingeschränkt, ebenso der Fahrtbereich der Hoheitsgewässer. Es dürfen mit dem Küstenpatent auch Jet-Ski gefahren werden. Der Boat Skipper B beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung, welche für die meisten Charterjachten in Kroatien verpflichtend ist.

Amtlich muss sein

Neben dem kroatischen Küstenpatent werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt. Eine Liste der anerkannten ausländischen Küstenpatente finden Sie auf der Homepage des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr.

Die meisten Charterjachten sind funkausrüstungspflichtig und somit muss der Skipper auch über eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung verfügen. Diese Funkberechtigung ist im kroatischen Küstenpatent der Kategorie B bereits inkludiert.

Haftungsausschluss

Alle gemachten Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, wir müssen darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben, die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der Information.

AC Nautik

www.kuestenpatent-kroatien.at

Fragen zum kroatischen Küstenpatent, die auf Antwort warten.

Fragen zum kroatischen Küstenpatent, die auf Antwort warten.

Der Möglichkeiten gibt es viele, eine Frage zu formulieren. Mit der Frageformulierung können unterschiedliche Reaktionen ausgelöst werden. Mit offenen oder geschlossenen, direkten oder indirekten Fragen und anderen Varianten kann ein Gedankenaustausch gesteuert werden, falsche Fragen können negative Reaktionen auslösen. Wir bemühen uns, Ihren Fragen gerecht zu werden.

Wo darf ich mit dem kroatischen Küstenpatent fahren?

Generell in allen Küstenbereich und auf der offenen See innerhalb der 12 Seemeilen (Hoheitsgebiete). Ausgenommen sind Schutzzonen und Sperrgebiete.

Was kostet ein Küstenpatent?

Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Anbieter. Ein Kurs inklusive Lernmaterialien kostet durchschnittlich ca. 180, – €. Dazu kommt die offizielle Prüfungsgebühr von etwa 120, – €, sie muss vor der Prüfung im Hafenamt in Kroatien entrichtet werden.

Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Wie schwer ist das Küstenpatent?

Um die Antwort vorwegzunehmen – „schwer“ ist ein relativ – mit etwas engagiertem Einsatz an Zeit und bei entsprechendem Lernwillen ist die theoretische Prüfung problemlos zu bewältigen und eine praktische Prüfung ist nicht Programm.

Wo ist der kroatische Bootsführerschein gültig?

Der kroatische Bootsführerschein ist ein staatliches Dokument, gilt in kroatischen Hoheitsgewässern (12 Meilen Zone) und berechtigt zum Führen von ausländischen Eignerjachten und kroatischen Charterjachten.

Kroatien ist auch Mitglied der IMO – International Maritime Organization. Das kroatische Küstenpatent bzw. der Boat Skipper B wird in der Regel von allen Mittelmeerstaaten anerkannt. Die Akzeptanz kann von lokalen Charterfirmen oder Hafenbehörden abhängen.

Österreich verfügt über keine Küstengewässer, der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See ist nicht verpflichtend. Es gibt kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See, daher sollten die Vorschriften der Küstenstaaten beachtet werden.“

Anmerkung der Red.

Bei entsprechender Vorbereitung, guten Kenntnissen und hochseetüchtigem Boot kann Sie das kroatische Küstenpatent problemlos von Kroatien nach Tahiti begleiten – Sie müssen nur genügend Zeit einsetzen.

Was darf ich mit dem Küstenpatent?

Das Küstenpatent (Boat Skipper) B inkl. UKW-See-Sprechfunk berechtigt zum Führen von Segel- und Motorjachten und Jetskis ohne PS/kW-Limit. Eine Einschränkung existiert nur bei den Maßen des motorisierten Wasserfahrzeugs (30 BRZ/GT).

Welchen Bootsführerschein braucht man in Kroatien?

Führerscheinpflicht gilt für alle motorisierten Boote (Motorboote)und für Segelboote ab 2,5 m Länge.

Führerscheinfrei sind Boote unter 2,5 m ohne Motor & Paddelboote

In Kroatien ist zum Führen aller motorbetriebenen Boote ein Führerschein vorgeschrieben.

ACHTUNG!

Nachstehendes sollte von allen Skippern beachtet werden, es spart Geld, Zeit und Ärger:

  • für den Weg von der ankernden Jacht zum Strand, mit einem mit 0,5 oder 2,5 PS motorisierten und auch unter 2,50 m langen Beiboot braucht man einen Bootsführerschein (min. Küstenpatent A)!
  • für Segelboote ab einer Länge von 2,50 m besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
  • alle Boote über 2,5 m Länge, auch Ruderboote & Segelboote, müssen über Maschinenantrieb (Motor) verfügen.
  • nur innerhalb einer Bucht oder eines Hafens ist das Führen dieser Boote ohne Maschinenantrieb (Motor) gestattet. 

In Kroatien sind ausschließlich amtliche Führerscheine – zur Navigation auf See (am Meer) – gültig.

Binnenseepatente oder Donaupatente werden nicht anerkannt.

Zum Führen von Charterjachten ist zumindest eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung vorgeschrieben.

Diese ist im amtlichen Boots- & Jachtführerschein Boat Skipper B beinhaltet.

Welchen Segelschein braucht man in Kroatien?

Das kroatische Küstenpatent „Boat Skipper B“ berechtigt zum Führen von Segel- und Motorjachten bis zu 30 BRZ (je nach Bauart Jachten bis etwa 18 m Länge). Die Motorleistung (PS/kW) ist nicht eingeschränkt, ebenso der Fahrtbereich der Hoheitsgewässer. Es dürfen mit dem Küstenpatent auch Jet-Ski gefahren werden. Der Boat Skipper B beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung, welche für die meisten Charterjachten in Kroatien verpflichtend ist.

Amtlich muss sein

Neben dem kroatischen Küstenpatent werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt. Eine Liste der anerkannten ausländischen Küstenpatente finden Sie auf der Homepage des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr.

Die meisten Charterjachten sind funkausrüstungspflichtig und somit muss der Skipper auch über eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung verfügen. Diese Funkberechtigung ist im kroatischen Küstenpatent der Kategorie B bereits inkludiert.

Haftungsausschluss

Alle gemachten Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen, wir müssen darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben, die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der Information.

www.kuestenpatent-kroatien.at