Fahrwasser – Fahrrinne – Unterschieden, die man kennen sollte

Fahrwasser – Fahrrinne – Unterschieden, die man kennen sollte

Fahrwasser allgemein

Als Fahrwasser werden die Teile der Wasserflächen bezeichnet, die durch Lateralzeichen begrenzt oder gekennzeichnet sind und für die durchgehende Schifffahrt bestimmt sind bzw. vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt werden.

Neben den allgemein gültigen Verordnungen kann es eine Reihe von lokalen Vorschriften geben, in denen bestimmte Wasserflächen zu Fahrwassern erklärt werden (z. B. Hafenverordnungen für Häfen und deren Zu- bzw. Abfahrten). Bestimmende Merkmale des Fahrwassers sind die Zweckbestimmung und eine entsprechende Kennzeichnung durch vorgeschriebene Seezeichen.

Die in der KVR (internationalen Kollisionsverhütungsregeln) enthält Regelungen für enge Fahrwasser, ohne genau zu definieren, was enge Fahrwasser ausmachen.

Das Fahrwasser ist der nach dem jeweiligen Wasserstand (Gezeiten) für die durchgehende Schifffahrt bestimmte Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.

Fahrrinnen speziell

Unter Fahrrinne versteht man allgemein den Bereich eines Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Wassertiefen vorhanden sind, deren Erhaltung

im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird.

Grundberührungen

Wenn ein Schiff innerhalb des Fahrwassers bzw. der Fahrrinne eine Grundberührung hat, muss dies zur Sicherheit der Schifffahrt unbedingt und unverzüglich an die Schifffahrtsverwaltung oder der Wasserschutzpolizei mit genauer Angabe der Hindernisstelle gemeldet werden.

Einordnung der Fahrwasser

Die verkehrsrechtliche Zuordnung der Schifffahrtsstraße, zu der das Fahrwasser gehört, entscheidet darüber, mit welchen Seezeichen das Fahrwasser bezeichnet wird und welche Regeln darauf gelten.

Für Seeschifffahrtsstraßen gelten die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnungen inklusive eventueller lokaler

Ausnahmen.

Für Binnenschifffahrtsstraßen gelten die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnungen inkl. Lokaler Ausnahme-Regelungen (z. B. Donau, Bodensee).

Bezeichnung der Fahrwasser

Grundsätzlich werden Fahrwasser durch Seezeichen nach dem Lateralsystem gekennzeichnet. Die Seezeichen können als Tonnen, Baken, Stange oder Pricke ausgeführt werden. Kennzeichen des Lateralsystems ist, dass zwischen der Steuerbord-Seite und der Backbord-Seite des Fahrwassers unterschieden wird.

Seeschifffahrtsstaßen

Für Seeschifffahrtsstraßen gilt das Lateralsystem der International Association of Lighthouse Authorities (IALA). Dieses System gibt es eine Richtung der Betonnung vor; es gilt die Regel, dass von See kommend (einlaufend) die Steuerbordseite des Fahrwassers rechts, die Backbordseite des Fahrwassers links liegt.

Binnenschifffahrtsstraßen

Auf Binnenschifffahrtsstraßen gilt hingegen als Bezugsrichtung (Richtung der Betonnung) meist die Fließrichtung des Binnengewässers, also von der Quelle zur Mündung, wobei die Farbenzuordnung umgekehrt ist; die rechte Fahrwasserseite (rot) ist also auf der Steuerbordseite eines zu Tal fahrenden Schiffes.

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