Die See-Sprechfunk-Berechtigung ein Muss in Kroatien

Die See-Sprechfunk-Berechtigung ein Muss in Kroatien

UKW-Funk für Kroatien: Seit 1998 besteht für Skipper in Kroatien die Verpflichtung, dass mindestens ein Crewmitglied an Bord einer Yacht über eine See-Sprechfunk-Berechtigung für UKW verfügen muss, vorausgesetzt, es befindet sich an Bord ein See-Sprechfunkgerät. Für die Charteryachten besteht eine Ausrüstungspflicht mit UKW-See-Sprechfunk. Ohne Funklizenz ist es kaum noch möglich ein Charterboot, ohne zu bekommen.

Alte Patente meist ohne

Viele ältere Skipper fahren heute noch mit altem kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatent, haben keine entsprechende Funklizenz. Das gilt auch für Inhaber ausländischen Bootsführerscheine wie die österreichischen FB2 und FB3 oder dem deutschen Sportbootführerschein See (SBF-See), sie haben das Problem, dass ihr Bootsschein keine Funkberechtigung beinhaltet.

Notbremse

Besitzer dieser Schiffsführerpatente gibt es eine passende Lösung. In Kroatien kann man schnell und einfach eine UKW-Funkprüfung nachholen, allerdings muss man sich zuvor darauf gewissenhaft vorbereiten.

Mit speziell dafür aufbereiteten Lernunterlagen, die sich auch für ein bequemes Heimstudium eignen, kann man sich auf die UKW-Funk-Prüfung vorbereiten.

Die gängigen Funk-Lizenzen

UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es gilt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein.

Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.

SRC: Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung an Bord.

Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.

LRC: Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate)

Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten.

Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt. Das LRC schließt das SRC ein.