FB2 und/oder Boat Skipper B – der sichere Weg zum Erfolg

Skriptum Küstenpatent

Der Befähigungsausweis Fahrtenbereich 2 (FB2) berechtigt entsprechend der aktuellen Rechtsnorm zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC – der amtlichen IC Version des FB2.

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht oder einer Motorjacht in Küstenfahrt. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen gemäß österreichischer JachtVO an den Fahrtbereich 2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen

Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung durch Logbucheintrag oder Seemeilenbestätigung gemäß JachtVo. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Anmerkung

Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln). Außerhalb der Hoheitsgewässer – in der Regel sind das 12 Seemeilen von der Küste – besteht keine Führerscheinpflicht.

Küstenpatent Premium www.kuestenpatent-kroatien.at

Anforderungen gemäß kroatischen Vorschriften an den Boat Skipper B

Der Bootsführerschein Boat Skipper B inklusiv UKW-See-Sprechfunkberechtigung ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international in Küstengewässern, der 12 Meilen Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.

Boat Skipper B inkl. UKW-See-Sprechfunkberechtigung

  • Kann ab dem 16. Geburtstag erworben werden, allerdings gelten die Einschränkungen, dass bis zum Erreichen des 18. Geburtstages Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen.
  • Ab Erreichen des 18. Geburtstages gibt es automatisch keine Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.

KEIN Nachweis von Seemeilen, Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis erforderlich.

Boat Skipper B berechtigt zum Führen

  • von Eigner- & Charterjachten – Jachten bis 30 BRZ/GT (das sind Einrumpfjachten bis ca. 20 m Länge),
  • Motorjachten und Segeljachten
  • Motorboote & Motorjachten ohne PS Beschränkung
  • Segelboote und Segelyachten
  • Einrumpfboote und Katamarane
  • Boote & Sportboote ohne PS/kW Beschränkung
  • Wassersportgeräte unabhängig von der Motorisierung wie Jet Ski

Boat Skipper B berechtigt zum Bedienen von UKW-See-Sprechfunkanlagen

Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben. Es kann auch als Funkzusatzprüfung zu österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.

Skipper-Praxis – Skipper-Training

AC Nautik empfiehlt dringend bei fehlender Praxis nach Bestehen der amtlichen Prüfung zum Boat Skipper B – Führen von Motor- oder Segeljachten möglichst umgehend den Erwerb von Skipper-Praxis auf einer motorisierten Segeljacht.

Boat Skipper B und keine Praxisausbildung?

Warum es keine Praxisausbildung bei der Vorbereitung auf den Boat Skipper B gibt, obwohl es ein kommerziell gültiges amtliches Befähigungszeugnis ist, hat seinen Grund. Zukünftige, kroatische Seeleute heuern nach Ablegung der Prüfung zum Boat Skipper B auf einem Fischerboot oder Ausflugsboot an, um sich die notwendige Praxis zum Führen eines Bootes oder einer Jacht anzueignen. In Kroatien kann die Praxis erst nach Ablegung der Prüfung, also nach dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse, erworben werden. Rudergänger ohne gültiges Patent sind in Kroatien nicht erlaubt, es ist ein Strafbestand. Wer also den kommerziell gültigen Jachtführerschein privat für Urlaubszwecke, nutzen will, muss sich eigenverantwortlich das Steuern von Jachten aneignen.

Der Skipper einer Jacht hat nicht nur das Kommando, allein er trägt die Verantwortung für das Boot und alle Personen an Bord. Auch für gefährdete Personen im Wasser, Schwimmer, Schnorchler und Taucher in Bootsnähe übernimmt er Verantwortung.

Ein Vorteil für den Skipper, er kann sich den Bootstyp – Motor- oder Segeljacht – für den entsprechenden Praxiserwerb gezielt aussuchen. Bereits gesammelte unzureichende Praxiserfahrung gezielt ergänzen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Skriptum Küstenpatent

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)