Kostenlose Meilenbestätigungsvorlage – Anerkennung Ihrer Segelmeilen!

AC Nautik das Original

Liebe Segelfreunde,

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir eine kostenlose Meilenbestätigungsvorlage zum Download bereitgestellt haben. Diese Vorlage ist die ideale Möglichkeit, Ihre Segelmeilen offiziell zu dokumentieren und Ihre erstaunlichen maritimen Leistungen zu würdigen.

Warum eine Meilenbestätigung verwenden?

Eine Meilenbestätigung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Segelmeilen offiziell anzuerkennen und zu zertifizieren. Es ist nicht nur eine stolze Erinnerung an Ihre Erfolge, sondern kann auch bei zukünftigen Segelabenteuern und für Ausbildungszwecke nützlich sein. Hier sind einige Gründe, warum Sie unsere kostenlose Meilenbestätigungsvorlage herunterladen sollten:

  • Anerkennung: Ihre Segelmeilen verdienen Anerkennung und Anerkennung. Eine Meilenbestätigung ist eine offizielle Anerkennung Ihrer Leistungen.

 

  • Auszeichnungen und Mitgliedschaft: Viele Segelorganisationen und -verbände verlangen eine offizielle Dokumentation der gesegelten Meilen, um Auszeichnungen oder Mitgliedschaften zu erhalten.

 

  • Weiterbildung: Wenn Sie Ihr Segelwissen vertiefen oder professionell im maritimen Bereich tätig werden möchten, ist eine aufgezeichnete Meilenleistung oft Voraussetzung.
 

Unsere kostenlose Meilenbestätigungsvorlage:

Unsere Vorlage wurde sorgfältig entwickelt, um Ihre Segelmeilen angemessen zu dokumentieren und zu zertifizieren. Sie enthält alle erforderlichen Felder, um Ihre Leistungen offiziell zu bestätigen. Hier sind einige der Merkmale unserer Meilenbestätigungsvorlage:

  • Name des Seglers
  • Datum der Meilenleistung
  • Start- und Zielpunkte
  • Gesamte zurückgelegte Meilen
  • Unterschrift und Stempel des Zeugnisausstellers (falls zutreffend)

Wie kann ich die Meilenbestätigungsvorlage herunterladen?

Das Herunterladen unserer Meilenbestätigungsvorlage ist einfach und kostenfrei. Klicken Sie einfach auf den untenstehenden Link, um die Vorlage im PDF-Format herunterzuladen:

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Logbuch - AC Nautik
Logbuch – AC Nautik

Wir hoffen, dass unsere Vorlage Ihnen bei der Anerkennung Ihrer Segelmeilen hilfreich ist. Teilen Sie diese großartige Ressource gerne mit anderen Segelfreunden, die davon profitieren könnten.

Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben oder Feedback zur Vorlage möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir gratulieren Ihnen zu Ihren Segelerfolgen und wünschen Ihnen viele weitere aufregende Segelabenteuer!

Fair Winds und immer eine handbreit Wasser unterm Kiel!

Segelschein Schulung

Boat Skipper C als Berufsskipper-Schein und FB2, FB3, FB4 als Hobby-Freizeitscheine: Die richtige Wahl für Ihre maritime Leidenschaft

Bootsführerschein Kategorie C

Die Welt der Bootsführerscheine bietet eine Vielzahl von Optionen für Wassersportbegeisterte, egal ob Sie professionell auf dem Wasser arbeiten möchten oder einfach nur Ihr maritimes Hobby genießen möchten.

Boat Skipper C – Der Berufsskipper-Schein:

Der Boat Skipper C, auch als „Küstenpatent C“ bekannt, ist ein Berufspatent, das sich an diejenigen richtet, die eine professionelle Karriere im maritimen Bereich anstreben. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Gewerbliche Aktivitäten: Mit dem Boat Skipper C sind Sie berechtigt, gewerbliche Fahrten auf Motor- und Segelbooten sowie Motor- und Segelyachten bis zu 30 Bruttoregistertonnen (BRZ) durchzuführen. Dies umfasst Charterdienste, Bootstouren, Wassersportveranstaltungen und mehr.

 

  • Gewerbsmäßige Personenbeförderung: Eine der herausragenden Eigenschaften des Boat Skipper C ist die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung auf Booten. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, nicht nur Boote zu führen, sondern auch Gäste und Kunden auf Ihren Touren zu begrüßen.

 

  • Voraussetzungen: Um den Boat Skipper C zu erhalten, müssen Sie einen mehrtägigen Kurs an der nautischen Akademie in Kroatien absolvieren. Dieser Kurs vermittelt Ihnen umfangreiche Kenntnisse und praktische Fähigkeiten für die professionelle Seefahrt.
Bootsführerschein Kategorie C
Bootsführerschein Kategorie C

FB2, FB3, FB4 – Die Hobby-Freizeitscheine:

Die FB2, FB3 und FB4 sind Segelscheine, die sich eher an Freizeitskipper und Hobbysegler richten. Hier sind einige Merkmale dieser Scheine:

  • Segeln als Freizeitaktivität: Die FB2, FB3 und FB4 Scheine sind für diejenigen gedacht, die das Segeln als Hobby betreiben und private Segelabenteuer planen. Sie eignen sich hervorragend für Freizeitsegler, die die Freiheit des Segelns auf privaten Booten genießen möchten.

 

  • Gültigkeitsbereich: Diese Scheine erlauben das Fahren von Segelbooten auf Küstengewässern und Hoher See. Sie sind ideal für entspannte Segelausflüge und Wassersportabenteuer in schönen Gewässern.

 

  • Keine gewerbliche Nutzung: Anders als der Boat Skipper C, der auf berufliche Tätigkeiten ausgerichtet ist, sind die FB2, FB3 und FB4 Scheine nicht für gewerbliche Zwecke gedacht. Sie sind perfekt für Wassersportenthusiasten, die ihre Liebe zum Segeln in ihrer Freizeit ausleben möchten.

Die richtige Wahl für Ihre Bedürfnisse:

Die Wahl zwischen dem Boat Skipper C und den FB2, FB3 und FB4 Scheinen hängt von Ihren Zielen und Interessen ab. Wenn Sie eine professionelle Karriere in der maritimen Branche anstreben und gewerbliche Aktivitäten auf dem Wasser durchführen möchten, ist der Boat Skipper C möglicherweise die richtige Wahl. Wenn Sie hingegen das Segeln als Hobby betreiben und die Freiheit des Wassersports genießen möchten, sind die FB2, FB3 und FB4 Scheine die ideale Option.

Unabhängig von Ihrer Wahl ist es immer wichtig, sich über die jeweiligen Anforderungen und Vorschriften in Ihrem Land und in den Gewässern, in denen Sie fahren oder segeln möchten, zu informieren. So können Sie Ihre maritime Leidenschaft sicher und legal genießen. Ganz gleich, ob Sie ein angehender Berufsskipper oder ein begeisterter Hobbysegler sind, die Welt des Wassersports bietet unendliche Möglichkeiten für Abenteuer und Erfahrungen auf dem Wasser.

FB2 – Arbeitsbuch Skipper Lizenz Fahrtenbereich 2 (FB2)

Ausbildung in Österreich: Wasch mir den Pelz – aber mach mich nicht nass (FB1, FB2, FB3, FB4)

FB2 Segelschein

Die Ausbildung zur Schiffsführung auf See ist zweifellos von großer Bedeutung, um die Sicherheit von Jachten und ihrer Passagiere zu gewährleisten und haftungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Doch die österreichische Ausbildung, die sich auf den FB1, FB2, FB3 und FB4 konzentriert, wirft einige kritische Fragen auf.

Mangel an Küstengewässern: Österreich verfügt über keine Küstengewässer, was bedeutet, dass der Erwerb österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend ist. Dies mag auf den ersten Blick vorteilhaft erscheinen, bedeutet jedoch nicht, dass das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis in den Hoheitsgewässern anderer Staaten gestattet ist. Es müssen die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten beachtet werden.

Fehlendes internationales Abkommen: Es gibt kein internationales Abkommen für Befähigungsausweise in der Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See. Daher sind die Regelungen der Küstenstaaten maßgeblich. Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit und Komplexität bei internationalen Segelreisen.

International anerkannte Zertifikate: Österreich ermöglicht österreichischen Staatsbürgern und Personen mit Hauptwohnsitz im Inland, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten zu erwerben. Diese Zertifikate werden von privaten Prüfungsorganisationen ausgestellt und von der Republik Österreich anerkannt. Dies führt jedoch zu Fragen bezüglich der Qualität und der Kriterien dieser privaten Organisationen.

Keine Ausbildung vor Ort: Da Österreich ein Binnenland ohne Anschluss an die offene See ist, stellt sich die Frage, wie die theoretische Ausbildung und Prüfungen vor Ort kontrolliert werden können. Die Auslagerung von Prüfungen nach Kroatien, Italien oder Spanien wirft Zweifel auf und kann dazu führen, dass österreichische Befähigungsausweise für Motor- und Segeljachten am Meer mit Skepsis betrachtet werden.

Eingeschränkte Fahrtenbereiche: Die verschiedenen FB1, FB2, FB3 und FB4 Befähigungsausweise sind auf bestimmte Fahrtenbereiche beschränkt und können die Bedürfnisse von Seglern, insbesondere von solchen, die internationale Gewässer befahren möchten, einschränken.

Nachtfahrten und Nachtansteuerungen: Die Anforderungen für Nachtfahrten und Nachtansteuerungen sind streng und erfordern aktive Teilnahme an den Geschehnissen. Dies kann die Prüfung und Erfahrungsnachweise komplex machen.

Insgesamt stellt sich die Frage, ob die österreichische Ausbildung zur Schiffsführung auf See den Anforderungen und Realitäten internationaler Segelreisen gerecht wird. Die Herausforderungen in Bezug auf die Anerkennung, Qualität der Ausbildung und die Durchführung von Prüfungen vor Ort werfen Zweifel auf und erfordern eine kritische Überprüfung und mögliche Anpassungen.

Segeln FB2

FB1,FB2,FB3,FB4,International gültiges Schiffsführerpatent für Freizeitskipper – IC Patente? / privatrechtlich / amtlich ..

Freiheit auf See oder Bürokratie / Notwendigkeit als Binnenland? Weltumsegelung mit 13 Jahren? Oberste Schifffahrtsbehörde und die Yachtverordnung

Zagreb (OTS/www.kuestenpatent-kroatien.at) – Anlässlich der geschichtlichen Vergangenheit und ihrer dramatischen Folgen für Österreich fällt es schwerer, die Angelegenheit „See“, „Hohe See“ auf die leichte Schulter zu nehmen. Wird man dann aber mit Sätzen konfrontiert, dass das IC der beste Schein sei, den ein Österreicher machen kann und nur der sei weltweit gültig und international anerkannt, dann sollte ein Schmunzeln erlaubt sein. 

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Die neue Jachtverordnung von der Obersten Schifffahrstbehörde aus 2020

Wenn in Betracht gezogen wird, mit welchem Aufwand die Oberste Schifffahrtsbehörde die neue Jachtverordnung vom 08. Mai 2020 etabliert hat und wie erfolgreich diese von den beauftragten Vereinen und Verbänden umgesetzt wird, könnten einem das Wasser in die Augen treten. 

Auweia, Paragrafen zum besseren Verstehen

Was hier in Vorschriften zusammengebastelt wurde, ist nur schwer zu verstehen. Besondere Aufmerksamkeit genießen dabei die Begriffe „Internationale Zertifikate“ und die ständig wechselnden Bezeichnungen wie „privat, privatrechtlich u. ä.“ – ein Grund für Unbehagen.  

Gleich der § 1 erzeugt ein ungutes Gefühl, Schiffsführerpatent, Befähigungsausweis sind vertraut – aber die Erlangung und Ausstellung „Internationaler Zertifikate zur Führung von Jachten“, was soll dies in einer österreichischen JachtVO.  Kann doch nur heißen, dass das Papier, das nach bestandener Prüfung ausgestellt wird, weder Fleisch noch Fisch ist, eigentlich nur ein Papier, dass die Ausstellung eines „gültigen amtlichen“ Patentes bei Mehrkosten ermöglicht. Worauf in folgende Paragrafen hingewiesen wird. 

§ 1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten. 

Private Befähigungsausweise

Befähigungsausweise zur Erlangung Internationaler Zertifikate

§ 32. (1) Prüfungsorganisationen haben private Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See im Geltungsbereich gemäß § 14 mit Mindestinhalt nach dem Muster gemäß Anlage 13 auszustellen. 

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR DIE FÜHRUNG VON JACHTEN

Geltungsbereich

§ 11. Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

§ 12. Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen. 

Zum Abschuss freigegeben werden sollt der unsinnige Paragraf 13. Zumal der Paragraf sich mit seinen eigenen Inhalten preisgibt. Oder wie soll man interpretieren, dass das Sammeln von seemännischer Praxis erst ab den 14. Lebensjahr zählt, wenn es erfolgreichen 13-jährigen Weltumseglern samt Gerichtsbeschluss gelingt mit 17 Jahren bereits wieder daheim zu sein. Das nennt man learning by doing. 

Bemerkung

Geht man davon aus, dass der FB1,FB2,FB3,FB4 ein durchaus vernünftiger Repräsentant österreichischer Nautik ist oder sein könnte, denn er hat Schwächen. Das Papier, das nach bestandener Prüfung privatrechtlich ausgestellt wird, hat wenig Chance international anerkannt zu werden. Der Plan auf Umwegen aus diesem Papier per Antrag und entsprechenden Mehrkosten gibt dem Internationalen Zertifikat zwar einen amtlichen Touch, garantiert nach Aussage lt. Website der Obersten Schifffahrtsbehörde aber keinesfalls die internationale Anerkennung, da heißt es immer noch in der Regel – soll und kann. 

Das Internationale Zertifikat IC.Resolution 40, das als Binnenpatent konzipiert wurde und später um die Küstengewässer erweitert worden ist, das anerkannt werden sollte oder anerkannt werden kann. Dem wichtige Küstenländer nicht beigetreten sind, in denen Binnenländer in der Mehrheit sind – ein Zertifikat, das eine europäische Lösung hintertreibt, aber auf Dauer sicher nicht verhindern kann. Rückfragehinweis:

AC Nautik e.U - Martin Fuchshofer
support@kuestenpatent-kroatien.at
www.kuestenpatent-kroatien.at

Österreichs Befähigungsausweise – FB1, FB2, FB3, FB4 – Österreichischer Bootsführerschein International Certificate

Österreichs Befähigungsausweise – FB1, FB2, FB3, FB4

Österreichischer Bootsführerschein – FB1, FB2, FB3, FB4

Wunschdenken und Realität

In Verantwortung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMVIT) wurde am 8. Mai 2020 die neue Jachtverordnung – JachtVO erlassen, die die Zulassung und Führung von Jachten auf See regelt.

Es ist überflüssig, darüber nachzudenken, warum diese JachtVO schon vor dem Erlassen in der Kritik der Berufs-Nautiker stand, noch heute steht und bei Erscheinen zusätzlich noch für Streit in den betroffenen Vereinen und Verbänden für Zündstoff sorgte.

Begriffsbestimmungen

§ 2. Im Sinne dieser Verordnung gilt als

  1. „Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.
  1. „Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.
  • „Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden;

Im § 2 wurden die beiden Begriffe „Motorjacht“ und „Segeljacht“ neu definiert, den Anforderungen der Vorschriften für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten zur Führung von Jachten angepasst. International betrachtet der IC „Segeljacht“ der dominierende Schein, da mit diesem auch Motorboote bewegt werden dürfen. Der IC „Motorjacht“ wird in vielen Ländern gar nicht ausgestellt. Österreichs BMVIT mit der Obersten Schifffahrtsbehörde ist dabei wohl geschäftstüchtiger, denn die Fehlerkorrektur, die sogenannte – Erweiterung des Berechtigungsumfangesüberlässt sie den Skippern und die werden kräftig zur Kasse gebeten, wie nachfolgender Auszug belegt.

Erweiterung des Berechtigungsumfanges

„§ 25. (1) Für die Erweiterung des Berechtigungsumfangs von Motorantrieb auf Motor- und Segelantrieb sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Erfolgreiche Ablegung des Teiles „Modul Segelantrieb“ der theoretischen Prüfung des jeweiligen Fahrtbereichs,
  • erfolgreiche Ablegung der Teile „Segelantrieb“ der praktischen Prüfung des jeweiligen Fahrtbereichs und
  • Nachweis über die seemännische Praxis für den jeweiligen Fahrtbereich auf Segeljachten mit Antriebsmaschine im gemäß § 24 Abs. 6 Z 2 festgelegten Ausmaß.

(2) Der Berechtigungsumfang von Befähigungsausweisen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden und nur zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb berechtigen, kann bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Abs. 1 auf Motor- und Segelantrieb nach dieser Verordnung erweitert werden.

(3) Der Berechtigungsumfang von Befähigungsausweisen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden und nur zur Führung einer Jacht mit Segelantrieb berechtigen, kann bei Erfüllung folgender Voraussetzungen auf Motor- und Segelantrieb nach dieser Verordnung erweitert werden:

  1. Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung des Teiles „Modul Motorantrieb“ im Umfang von 8 Fragen aus Spalte „FB 1“ für eine Berechtigung für den Fahrtbereich 1
  • erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung des Teiles „Modul Motorantrieb“ im Umfang von 12 Fragen aus Spalte „FB 2“ für eine Berechtigung für die Fahrtbereiche 2, 3 oder 4“.

Da kommt Freude auf, wenn amtlich festgestellt wird, dass der Flautenschieber den Segelschein zum ungültigen Bootsführerschein erklärt und eine Erweiterung fällig wird – und die kostet, wobei die Erweiterung des Berechtigungsumfang von Motorantrieb auf Motor- und Segelantrieb wohl eher ein Witz sein soll. Da stellt sich die Frage, warum nicht nur ein Schein ausgestellt wird, der beide Varianten abdeckt.

Missbrauch des IC

Das Internationale Zertifikat ist ein Produkt, vorgesehen nur für Binnengewässer und für Gewässer im Küstenbereich.

Die Resolution 40 definiert, dass die „Mindesterfordernisse“ für die Ausstellung des „IC“ auf Binnen und

Küste beschränkt sind. Die österreichische Anwendung auf die Fahrtbereiche 3 und 4 ist fragwürdig, die keinesfalls mit Standards fremder Organisationen belegt werden kann – es sind keine vorhanden. Das Internationale Zertifikat muss kaschieren, dass die österreichischen Befähigungsausweise FB 3 und 4 keine amtlichen Scheine sind, sondern „nur“ privatrechtliche und diese werden international nicht oder nur bedingt anerkannt.

§ 32. (1) der neuen JachtVO verweist ausdrücklich auf die privaten Befähigungsausweise für die selbständige Führung von Jachten auf See.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;

2.für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;

3.für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;

4.für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Ausgestellt werden die Zertifikate nicht vom BMVIT (amtlich), sondern durch via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H. ist ein Unternehmen des österreichischen Verkehrsministeriums.

Drum prüfe, was zu prüfen ist

„Alle bisher amtlich bestätigten Prüfungsorganisationen sind weiter gesetzlich ermächtigt, Prüfungen in dieser Materie, JachtVO §§ 19 und 24, vorzunehmen“, so der Text in der JachtVO. Das Chaos bei Prüfungen geht weiter.  Unter den Prüfungsorganisationen gibt es offensichtlich eine kommerzielle Konkurrenz, die geradewegs zu einer Absenkung des Ausbildungsniveaus führt. Kein Wunder, wenn die Organisationen auch noch genehme Prüfer mit der Durchführung der Prüfungen beauftragen. Bei diesem Verhalten findet eine gewünschte Zusammenarbeit der Organisationen nicht statt. Folge die Prüfungsordnungen sind völlig unterschiedlich in Lern- und Ausbildungszielen, in Prüfungsabläufen und Prüfungsniveau – das lässt Zweifel aufkommen an der Rechtmäßigkeit der Befähigungsausweise.

Auflistung der Befähigungsausweise

Die nachstehend angeführten Befähigungsausweise haben Gültigkeit für Motorjachten oder/und Segeljachten unter 24 Meter Länge (10 m für Fahrtbereich 1) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 *

Fahrtbereich 1    Watt- oder Tagesfahrt (3 sm)

Fahrtbereich 2    Küstenfahrt (20 sm) *

Fahrtbereich 3    küstennahe Fahrt (200 sm)

Fahrtbereich 4    weltweite Fahrt

Kroatien beschränkt IC/FB2 auf 30 BRZ

* Das IC ist eigentlich bis 300 BRZ gültig – nicht so in Kroatien – hier gelten für den FB2 nur bis zu 30 BRZ.

Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist mit Strafen bis zu € 600,- zu rechnen. Größere Monos, vor allem Katamarane überschreiten diese 30 BRZ-Grenze häufiger. Bei einem Gewicht über 30 BRZ muss der Schiffsführer einen IC-FB3 besitzen. Für die Absenkung auf 30 BRZ dürfte vermutlich die permanente Diskreditierung des Boat Skipper B sein, der von Österreich nicht anerkannt wird.

FB2 Skipper, welche größere Boote chartern wollen oder ein größeres Boot besitzen, sollten ein Upgrade auf FB3 machen. Hierfür ist eine theoretische Prüfung, die zusätzliche praktische Erfahrung voraussetzt erforderlich: das sind 1500 SM (davon 500 als Skipper), 48 Bordtage, 5 Nachtfahrten einschließlich Nachtansteuerung, sowie eine 50 Stunden Non-Stopp-Fahrt mit mindestens 10 Stunden im FB3 Fahrtenbereich.

Exzellenter Geniestreich

Um den FB 2 zu verschlanken wurde der gesamte Bereich Tidenhub aus dem FB 2 in den FB 3 verlagert. Der große Wurf, zumal im FB 3 – 200 Seemeilen von der Küste oder Insel – der Tidenhub kaum eine Rolle spielt, da der Skipper sich bei Aus- oder Einlaufen in den Hafen auf die Tiden einstellen kann und auf Hoher See die Tidenhübe keine Rolle spielen. Der kritische Tiden-Bereich liegt innerhalb der 20 Seemeilen also im Bereich des FB 2 – hier muss der Skipper im Bereich ausgebildet sein. Außer die Verantwortlichen sehen im österreichischen FB 2 einen verschlankten Adria-Schein, denn Ebbe und Flut bewegen sich – von Ausnahmen abgesehen (Venedig 100 cm, Triest 120 cm und Gabès 200 cm als Beispiel) – im 10 cm-Bereich.

http://www.kuestenpatent-kroatien.at

FB2, FB3 wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Unverhoffte Strafzahlung in Kroatien – wenn man das Schiff nicht mehr verlassen darf

Viele träumen davon, einmal mit ihrem Schiff auf dem Meer zu fahren und dabei selbst die Adria zu entdecken. Sowohl die Freiheit auf dem Meer als auch das unbeugsame Rauschen der Wellen laden zu diesem Erlebnis ein. Mit dem Küstenpatent für Kroatien www.kuestenpatent-kroatien.at kann sich dieser große Wunsch endlich erfüllen. Dennoch gibt es einiges, was Sie beachten müssen, damit sich Ihr Traum nicht plötzlich in einen Albtraum verwandelt. Die geltenden Gesetze in Kroatien bereiten Seefahrern aktuell einige Probleme. Unter Umständen darf man vor der Küste Kroatiens das eigene Schiff nicht mehr verlassen, ohne zu hohen Strafzahlungen verpflichtet zu werden.

Worin besteht das Problem?

Erreichen Sie nach einer langen und erlebnisreichen Fahrt die Küste von Kroatien, so werden Sie sicher erst einmal die atemberaubende Aussicht genießen. Anschließend führt den stolzen Seefahrer der Weg zum eigenen kleinen Schlauchboot, um mit diesem vom Segelschiff an den Strand zu gelangen. Kommt es hierbei jedoch zu einer Kontrolle oder einem kleineren Unfall, können große Strafzahlungen gegen Sie erhoben werden. Doch worin besteht dabei das Problem? Der Bootsführerschein wurde schließlich abgelegt und damit sind Sie als Inhaber offiziell dazu berechtigt, die wunderschöne Inselwelt von Kroatien zu erforschen.

Die Komplikation besteht hierbei darin, dass der Gesetzgeber streng zwischen Motorjachten und Segeljachten unterscheidet. Die meisten Menschen, die lediglich mit einer Segeljacht fahren möchten, legen demnach ausschließlich das Küstenpatent für Segelschiffe ab. An dieser Überlegung ist grundsätzlich nichts falsch, denn dadurch können im Vorfeld einige Kosten gespart werden. Für den kroatischen Gesetzgeber handelt es sich jedoch lediglich dann um eine Segeljacht, wenn diese ausschließlich über einen Hilfsmotor verfügt. Der sogenannte Flautenschieber darf dabei nur für 30 Seemeilen reichen. Das Schlauchboot hingegen, das für die Überfahrt vom Segelschiff zur Küste genutzt wird, wird vom Gesetzgeber nicht als Segelfahrzeug, sondern als Motorfahrzeug betrachtet.

Aus diesem Grund sind von der aktuellen Problematik viele Menschen betroffen, die eine FB2-, FB3- oder FB4-Berechtigung für Segeljachten erworben haben. Das kleine Schlauchboot wird aufgrund seines Kraftmotors, der den Hauptantrieb darstellt, als Motorfahrzeug betrachtet erfordert dadurch eine Ausbildung für Motorjachten. Ohne diese werden Sie unverhofft zu einer hohen Geldstrafe verpflichtet, wenn Sie bei der Fahrt von Ihrer Segeljacht zur Küste kontrolliert werden oder es zu einem Unfall auf dieser Strecke kommt.

Wie kann eine hohe Geldstrafe umgangen werden?

Die Lösung dieses Problems ist denkbar einfach. Zusätzlich zu Ihrem Küstenpatent für Segeljachten benötigen Sie ebenfalls ein Küstenpatent für Motorfahrzeuge, um auf der sicheren Seite zu sein. Dieser verhältnismäßig kleine Aufwand lohnt sich dabei in jedem Fall. Nach nur einem Wochenende, das Sie bei uns in Ihr Küstenpatent investieren, sind Sie von allen Sorgen befreit und können Ihren Ausflug nach Kroatien wieder ganz entspannt genießen. Melden Sie sich daher noch heute zu einem Kurs für das Küstenpatent in Kroatien bei uns www.kuestenpatent-kroatien.at an!