SBF See – Probleme in Kroatien? Keine Funklizenz kein CHARTERBOOT?

Skriptum Küstenpatent

SBF See – Probleme in Kroatien? Keine Funklizenz kein CHARTERBOOT?

Zum Führen von Charteryachten ist in Kroatien eine Funklizenz notwendig. Alle gewerblich genutzten Yachten sind per Gesetz verpflichtet, eine funktionierende UKW Seefunk Anlage zu besitzen. Zum ordnungsgemäßen Betrieb von UKW Seesprechfunkstellen ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung erforderlich. In der Realität bedeutet das, kein Charterboot ohne entsprechende Funklizenz. Für Inhaber von ausländischen Bootsführerscheinen führt dies oft zu Problemen. Die Ausbildungen österreichischer Yachtmaster FB2/FB3 und auch der deutsche SBF See sind ohne Funken und enthalten daher keine Funkberechtigung. Alte kroatische oder jugoslawische Küstenpatente sind ebenfalls betroffen.

Bootsurlaub an der Adria

Mit einer Segelyacht oder einem Motorboot die Inseln vor der Küste Kroatiens zu entdecken, garantiert schöne und atemberaubende Momente auf See und zu Land. Beinahe überall in Kroatien können Touristen günstig ein Boot leihen, um Tage oder auch Wochen die See, das schöne Wetter und einsame Buchten abseits von überfüllten Touristenstränden zu genießen. Um die Adria von Kroatien aus mit dem Boot zu entdecken, ist ein Bootsführerschein notwendig. Ausländische Boots- und Yachtführerscheine werden in Kroatien meistens anerkannt. Mit einem Binnenschein darf die Adria nicht befahren werden. Für das Chartern einer Yacht ist ein ausländischer Bootsführerschein „See“ notwendig. Problematisch wird es in Kroatien mit ausländischen Bootsführerscheinen bezüglich der Funklizenz. Diese fehlt auch beim SBF See, ist aber zum Führen von Charteryachten in Kroatien gesetzlich vorgeschrieben. Ein Skipper mit einem ausländischen Boots- oder Yachtführerschein kann zu seinem ausländischen Bootsführerschein eine UKW-Seesprechfunklizenz in Kroatien erwerben. Im kroatischen Boots- und Yachtführerschein ist die UKW-Funkberechtigung bereits enthalten. Der Boat Skipper B kann in Kroatien in wenigen Tagen erworben werden.

Gültigkeit des SBF See
Beim SBF sind Funken und der Erwerb einer Funklizenz nicht von Bedeutung. SBF See ist die Kurzform für den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Die Lizenz erlaubt das Führen von motorisierten Booten, im Bereich Sport und Freizeit. Im Gegensatz zur Binnenschifffahrt gibt es bezüglich der Rumpflänge des Bootes in Deutschland keine Begrenzung. Mit dem SBF See dürfen Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 PS geführt werden. Der SBF See ist in Kroatien für Boote und Yachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Zum Führen größerer Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) notwendig.

Wichtig bei der SBF Lizenz ist der Zusatz See auf dem Bootsführerschein. Wenn bei älteren Bootsführerscheinen nur das Wort „Küste“ oder gar nichts steht, wird der Schein in Kroatien nicht akzeptiert. Für jedes Boot in Kroatien, das mit UKW-Funk ausgerüstet ist, muss mindestens eine Person an Bord eine UKW-Funklizenz besitzen und mitführen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen hohe Strafen. Die meisten deutschen Bootsführerscheine sind in Kroatien nicht ausreichend gültig, da die Funklizenz fehlt. Ist kein deutscher oder österreichischer Bootsführerschein vorhanden, empfiehlt es sich, gleich das Küstenpatent inklusive UKW-Lizenz bei einem Anbieter wie AC Nautik zu machen. Es geht schnell und ist deutlich günstiger, als zuerst in der Heimat den SBF-See zu machen und später in Kroatien die Funklizenz zu erwerben.

Die wichtigsten Funkberechtigungen

Zu den bekannten Funklizenzen gehören UBI, SRC und LRC. Die Zertifikate haben verschiedene Geltungsbereiche, sind alle international anerkannt und unbefristet gültig.

UBI ist das UKW-Funkzertifikat für den Sprechfunk in der Binnenschifffahrt. Die Funkerlaubnis gilt auf den Wasserstraßen der Zonen Eins bis Vier. Ist an Bord eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk vorhanden, muss entweder der Führer oder ein Besatzungsmitglied im Besitz des Sprechfunkzertifikats sein.

SRC ist die Kurzform für Short Range Certificate. Dieses beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes auf Sportbooten im GMDSS für UKW. Die Reichweite im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem beträgt etwa 35 Seemeilen.

LRC steht für Long Range Certificate. Das allgemeine Funkbetriebszeugnis schließt das SRC ein und berechtigt auf Sportbooten zur uneingeschränkten Ausübung des Funkdienstes im GMDSS. Es kann nicht nur über Ultrakurzwelle gefunkt werden, sondern das Zertifikat erlaubt die Nutzung von Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten.

See-Sprechfunk-Berechtigung – Pflicht in Kroatien

Ein Funkgerät leistet wertvolle Dienste und kann Leben retten. Um auf hoher See einen Notruf absetzen zu können, sind grundlegende Funkkenntnisse wichtig. Bereits seit 1998 muss in Kroatien auf einer Yacht mindestens ein Mitglied der Crew über eine Seesprechfunk-Berechtigung für UKW verfügen. Die Vorschrift betrifft alle Boote, die ein See-Sprechfunkgerät an Bord haben. Nachdem alle Charteryachten mit UKW-Funk ausgerüstet sein müssen, ist es ohne Funklizenz nicht mehr möglich, ein Charterboot zu mieten.

Vielen alten Küstenpatenten fehlt die entsprechende Funklizenz und sie entsprechen damit nicht der gesetzlichen Vorschrift. Das Problem betrifft vor allem ältere Skipper, die mit veraltetem kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatent fahren und Inhaber ausländischer Bootsführerscheine. So fehlt dem deutschen SBF-See in Kroatien, die Funkberechtigung.

Die Lösung, um Probleme beim Chartern in Kroatien und Strafzahlungen zu vermeiden, ist die Funkprüfung abzulegen. Für Besitzer von Schiffsführerpatenten ist das in Kroatien relativ einfach zu bewerkstelligen.

Die Funkzertifikate mit den verschiedenen Geltungsbereichen sind an unterschiedliche Voraussetzungen und Prüfungen gebunden. Der Skipper einer Yacht mit UKW-Anlage muss ein SCR-Zertifikat vorweisen. Bei Booten mit Anlagen für Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenempfang benötigt der Bootsführer die LRC-Prüfung.

Die Küstenpatente in Kroatien

In Kroatien wird der Bootsführerschein zum Führen der diversen motorbetriebenen Wasserfahrzeuge als Küstenpatent bezeichnet. Es gibt zwei Arten von Berechtigungen, das Küstenpatent A und das Küstenpatent B. Der Bootsführerschein A ist nur im küstennahen Bereich und für Boote mit einer Motorleistung bis zu 10 PS gültig. Das Küstenpatent B gilt uneingeschränkt. Sowohl die Entfernung von der Küste als auch die PS Motorleistung sind unbegrenzt.
Bei der AC Nautik dauert der Erwerb eines Küstenpatents zwei Tage. Das Küstenpatent gilt nicht nur für Kroatien, sondern wird grundsätzlich international auf Küstengewässern anerkannt. Dies ist durch schriftliche Dokumente von Staaten wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, Slowenien und Südafrika garantiert.

Skriptum Küstenpatent

Küstenpatent B mit Funklizenz

Der Boat Skipper B mit UKW-Seesprechfunk-Berechtigung ist der typische Boots- und Yachtführerschein. In Kroatien ist er zugleich der Basisschein der Handelsmarine.
Er erlaubt das Führen von Fischerbooten und Ausflugsbooten sowie von Booten zur Fracht- oder Personenbeförderung mit einer maximalen Länge von 15 Meter. Bei Yachten gilt die Begrenzung von 15 Meter nicht. Das Führen der verschiedenen Yachtarten ist bis 30 BRZ gestattet. Die von kroatischen Charterfirmen als Bareboat angebotenen Charteryachten dürfen beispielsweise geführt werden.

Beim Boat Skipper B wird das Führen von Booten nur in der Theorie gelehrt, da es für Skipper bei der Handelsmarine üblich ist, nach bestandener Prüfung auf einem Ausflugsboot oder einem Frachter anzuheuern, um praktische Erfahrung zu sammeln. Für private Skipper ist es empfehlenswert, die gute theoretische Ausbildung mit praktischer Ausbildung zu ergänzen, um die Sicherheit für den Skipper und seine Crew zu gewährleisten.

Küstenpatent B inkl. UKW Funk

Fazit
Damit in Kroatien eine Yacht gechartert werden kann, ist ein Bootsführerschein mit entsprechender Funkberechtigung notwendig. Für den SBF See kann die Lizenz mit einer Prüfung vor Ort erworben werden. Das Küstenpatent B enthält mit der gesetzlich vorgeschriebenen UKW-Funkberechtigung alle Berechtigungen, die ein Freizeitkapitän braucht. Es dürfen damit Yachten bis 30 GT geführt werden. Anhängig von der Bauweise können die Segel- oder Motoryachten bis ca. 18 m Länge aufweisen. Mit dem Küstenpatent B sind Motorisierung und das Fahrtgebiet der Hoheitsgewässer unlimitiert. Das Küstenpatent B ist zeitlich uneingeschränkt gültig.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

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