„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“

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Schon aus nachfolgender Aufstellung ist zu erkennen, dass die Vorgaben zum ICC keinesfalls mit denen Österreichs zusammengehen:

• zum Erhalt eines IC (ICC) das Alter von 16 Jahren erreicht sein muss;• nach Bestimmung der Resolution 40 die Fahrtbereiche („zones of navigation“) Binnengewässer undKüstengewässer („inland waters and/or coastal waters“) betroffen sind;

• eine Anwendung dieser Kriterien auf „Küstennahe Fahrt“ („offshore“) und „Weltweite Fahrt“ („ocean“)weder vorgesehen noch gewünscht war;

• keinerlei praktische Erfahrung vorausgesetzt wird.Dieses Dokument war für die Verwendung in der Binnenschifffahrt geplant, wurde dafür entworfen und wurdein diesem Bereich in Österreich schon Jahre zuvor verwendet.

Eine Anwendung dieser Mindeststandards aufdie in der Seeschifffahrts-Verordnung definierten Fahrtbereiche 3 (küstennahe Fahrt) und 4 (weltweite Fahrt) ist völlig unangebracht.

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/jedem-das-seine-der-sinn-und-unsinn-ic-patent-icc-patent/

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“

„Internationales Zertifikat“, „international certificate“, „certificat international“, „IC“ und „ICC“, Patente

Küstenpatent

Jedem das Seine – der Sinn und Unsinn

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat besseres verdient!

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Als Grundlage dient meist die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meerzugang (zum Beispiel Österreich) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Das bedeutet, dass innerhalb der EU und weltweit kein Anspruch auf Anerkennung des Zertifikates besteht.

Bedeutet keine automatische Anerkennung. Es obliegt immer dem Küstenstaat diese Patente anzuerkennen. In der Regel werden Küstenpatente welche von Küstenstaaten ausgestellt werden meist anerkannt.

Mehr dazu unter: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/ac-nautik-blog/jedem-das-seine-der-sinn-und-unsinn-ic-patent-icc-patent/