Vorschriften – Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten in Kroatien

Hallo XX,

nachstehend die gewünschten Informationen in der Form recherchierter Detailpassagen zur Sicherheits-Ausrüstung an Bord:

Zur Sicherheitsausrüstung

Wer als Freizeitskipper die kroatischen Küstengewässer befährt, muss strikt darauf achtgeben, dass seine Ausrüstungen den internationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Wenn Sie mit einem Sportboot unter der Flagge Ihres Heimatlandes unterwegs sind, beachten Sie bitte, dass Sie den dort gültigen Ausrüstungsvorschriften unterliegen.

Welche Ausrüstung wird empfohlen

Die kroatischen Behörden führen auf ihren Küstengewässern regelmäßig Stichproben durch.

Es gibt eine vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung, die an Bord in Kroatien mitzuführen ist. Probleme mit den Behörden lassen sich vermeiden, wenn man sich daranhält. Da eine Liste über die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung, bei den kroatischen Behörden nicht ausgegeben wird, werden sie hier nachstehend aufgelistet:

Anker (nach Gewicht und Art geeigneter Anker) – Ankerseil oder Kette mit einer Länge von 30 –100 m) – Klampen oder andere Vorrichtungen zum Festmachen – mindestens 2 Festmacherleinen (Minimallänge 10 m) – 3 geeignete, lange und bruchfeste Festmacherleinen – Lenzeinrichtung (Eimer oder Pumpe)– Paddel oder Riemen (kleine Boote) – Werkzeugsatz für die Wartung der Antriebsmaschine, für den sicheren Betrieb des Motors – Rettungswesten für alle Personen an Bord – Erste-Hilfe-Kit – Licht (Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See) – Signalhorn – wasserdichte Taschenlampe – 2 Schachteln Streichhölzer oder Feuerzeuge (wasserfest) – 6 rote Handfackeln mit Zündhölzern (wasserdicht verpackt) – Handfeuerlöscher (ABC) – 2 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren bis 20 kW – 6 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren über 20 kW – 4 kg zusätzlich bei Wasserfahrzeugen mit Wohn- und Kocheinrichtungen.

Auf den Umweltschutz achten

Jedes Boot muss einen gesonderten Behälter für Altöl an Bord mitführen, in dem bei einem Ölwechsel das Altöl aufgefangen werden kann. In allen Marinas und größeren Häfen sind Tanks zur Entsorgung nach den Marpol- Vorschriften aufgestellt.

Was sagt Kroatien zu Signalpistolen

Die Details erklärt das zuständige Ministerium in Zagreb folgendermaßen:

Für die Benutzung von Signalpistolen in kroatischen Hoheitsgewässern gibt es keine spezifische Verordnung. Eine Signalpistole ist folglich an Bord einer Yacht auch nicht speziell zu verwahren.

Signalpistolen mit den passenden Raketen werden als Teil der Sicherheitsausrüstung eines Bootes betrachtet, die man an Bord mitführen darf.

Wird die Signalpistole beim Überschreiten der Staatsgrenze mitgeführt, so ist diese anzumelden.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Alle Anfragen werden nach bestem Wissen jedoch ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Team AC Nautik

Ausblick Marina

Kroatien – neue Gesetze und Vorschriften für Nautiker

Küstenpatent

Kroatien – neue Gesetze und Vorschriften für Nautiker

 

„Was lange währt, wird endlich gut“. Das kroatische Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur hat damit begonnen, den Sportboot-Bereich neu zu ordnen, neue Gesetze und Vorschriften zu erlassen.

 

MARITIME OBJEKTE

Als maritimes Objekt werden ein schwimmende oder ein- bzw. untergetauchte Objekte definiert. Ein solches kann sein:

  • ein Wasserfahrzeug, das auf dem Wasser schwimmt und durch Navigation auf dem Seeweg ein vorbestimmtes Ziel erreicht, oder
  • ein Floating Object, das ist ein Objekt, das dauerhaft im Meer ganz oder teilweise festgemacht oder verankert ist, sich niemals nur auf dem Wasser befindet, sondern tiefer ein- oder ganz untergetaucht ist.

 

Nach den derzeitigen Bestimmungen des Seeschifffahrtsgesetzes wurden bisher mehrere Maße verwendet, um verschiedene Fahrzeuge zu klar zu definieren, als Parameter dienten:

  • Länge,
  • Bruttoraumzahl (BT ≠ BRT!),
  • Anzahl der Passagiere und
  • Verwendungs-Zweck

 

 

2) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE DEFINITIONEN GELTEN ab 1.1.2020.

Das Schiff kann ein Passagier-, Fracht-, Fischerei-Boot/Schiff sein oder der wissenschaftlichen Forschung dienen,

 

  • Ein Schiff für die Schifffahrt auf dem Seeweg mit einer Rumpflänge von mehr als 15 m oder

befugt, mehr als 12 Fahrgäste zu befördern ist je nach Ausgestaltung eine Yacht oder ein Boot.

 

  • Ein Fischereifahrzeug ist eine Schiff, dessen Länge mehr als 15 Meter beträgt und mit einem mechanisches Antrieb ausgerüstet, um Fische und andere Lebewesen aus dem Meer zu fangen.

 

Die Länge des Bootes und die Rumpflänge der Yacht sind die Längen gemäß schon bestehender technischen Regeln (in Kraft).

 

3) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE DEFINITIONEN GELTEN ab 1.1.2020.

Boot, Yacht oder große Yacht die Begriffe werden nachstehend neu definiert und zugeordnet

 

  • Ein Boot ist ein Schiff, das zur Seeschifffahrt bestimmt ist, darf maximal 12 Passagiere befördern, deren Länge mehr ist als 2,5 Meter und weniger als oder gleich 15 Meter ist und/oder die Gesamtleistung Antriebsvorrichtungen größer ist als 5 kW.

 

  • Eine Yacht ist ein Sportboot – unabhängig davon, ob es eingesetzt wird für den persönlichen oder wirtschaftlichen Gebrauch – dessen Rumpflänge größer als 15 Meter und ist für einen längeren Aufenthalt auf See gedacht, die zusätzlich zur Besatzung bis zu 12 Passagiere befördern darf.

 

  • Eine große Passagieryacht hat eine Rumpflänge von 24 Metern oder mehr und ist befugt, zusätzlich zur Besatzung mehr als 12 Passagiere zu befördern, aber nicht mehr als 36 Passagiere.

 

4) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS – NEUE BEGRIFFE DEFINIEREN ENDGÜLTIG

EINIGE MERKMALE VON SCHIFFEN

Kroatien Verantwortliche schauen voraus, wollen sich nicht von den zukünftigen Entwicklungen überrollen lassen und räumen gleichzeitig der traditionelle Handwerkskunst eine Chance ein.

 

  • Ein autonomes Schiff ist je nach Klasse ein Fahrzeug, das durch Automatisierung und hohe Anforderungen an die sofortige komplette Überwachung aller Systeme, den Dienst ohne Bordpersonal oder mit reduzierten Anzahl Besatzungsmitglieder konstant und sicher

navigiert werden kann.

 

  • Traditionelles, ursprüngliches Handwerk stellt – aus meist aus alten Ausgangsmaterialien – noch heute einzelne Repliken her, die noch vor den 1950er Jahren entworfen und gebaut wurden.

 

5) u. 6) ÄNDERUNGEN DES MARITIMEN RECHTS ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Die Absätze 5) und 6) beschreiben die Übergangsbestimmungen, die hier außer Acht gelassen werden. Die zuständigen Behörden werden von sich aus aktiv und über die neue Gesetzeslage Betroffene informieren.