Die Küstenpatent Gültigkeit kennt in Kroatien eine Ausnahme

Küstenpatent

Die Küstenpatent Gültigkeit kennt in Kroatien eine Ausnahme

Das Schippern auf der Adria vor Kroatien ist erfahrungsgemäß ein Highlight für alle die jemals in einen solchen Genuss kommen konnten. Der Tourismus in Kroatien wartet alljährlich mit vielen tausend Besuchern auf. Viele von ihnen kommen mit dem erklärten Ziel das schöne Land vom Wasser aus zu erkunden. Highlights bilden hierbei die blauen Lagunen, die einmaligen Inseln sowie die verborgenen Buchten. In Kroatien bietet es sich geradezu an eine Bootslizenz zu machen. Zumal die bestandene Lizenz auch noch im Ganzen ihr Gültigkeit hat. Der Gesetzgeber vor Ort unterscheidet vier verschiedene Skipper Lizenzen. Die Skipper Lizenz A und die Skipper Lizenz B sind am weitesten verbreitet und erlauben grundlegend die Führung von Segelbooten bzw. Motorbooten.

 

All diejenigen, die sich jedoch für eine streng kommerzielle Nutzung ihrer Lizenz interessieren und zudem hoher motorisierte Schiffe führen möchten, müssen eine Skipper C oder Yachtmaster A Lizenz absolvieren. Beide Lizenzen sind mit einer Gültigkeit verbunden. Nach 5 Jahren muss der Besitzer dieser Lizenz sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, damit nachgeprüft werden kann, ob derjenige auch noch fit genug ist zum Führen einer solchen Lizenz. Wenn dieser Nachweis nicht erfolgt, so verfällt automatisch diese Lizenz. Wenn im Rahmen der Untersuchung herausgefunden wird, dass die körperliche Konstitution desjenigen nicht mehr gegeben ist, so verfällt ebenso automatisch die Lizenz. Sollte jedoch ein positiver Bescheid kommen, so wird die Lizenz erneut um 5 Jahre verlängert.

Die Küstenpatent Gültigkeit kennt in Kroatien eine Ausnahme

Kroatien verfügt über eine Reihe von Skipper Lizenzen. Hier stellt der Gesetzgeber eine vereinfachte Darstellung zur Verfügung, da die Eingruppierung in die Lizenzen unkompliziert erfolgt. Hierbei gilt, das die Skipper-Lizenzen A und B an keine Gültigkeit gebunden sind. Die Skipper-Lizenz C sowie die Yachtmaster A Lizenz hingegen schon. Es gilt, dass diese Lizenzen alle 5 Jahre verfallen, wenn nicht eine medizinische Untersuchung demjenigen bescheinigt, dass er gesundheitlich dazu in der Lage ist auch noch weiter die Voraussetzungen der Lizenz zu erfüllen. Sollte eine Erfüllung der Maßgaben vorliegen so erhält der Lizenzen-Inhaber für weitere 5 Jahre die Erlaubnis zum Führen des Bootsscheins. Wenn das hingegen nicht der Fall ist verfallen die Patente. Dies dient allen voran er Sicherheit auf See.