Was ist das Donaupatent? „Bootsführerschein 10m Donau“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für das Schiffsführerpatent 10 m (SFP 10 m)

Was ist das Donaupatent? Die Bezeichnung „Donaupatent“ leitet sich davon ab, dass der Befähigungsnachweis SFP 10 m nicht nur auf Flüssen und Seen, sondern auch auf Wasserstraßen wie beispielsweise der Donau gilt.

Donaupatent Wien – Schiffsführerpatent 10m – Schiffsführerpatent 10m Flüsse und Seen.

Welchen Bootsführerschein brauche ich auf dem Rhein?

Der Rhein auf seinem Weg

Der Rhein ist ein 1.232,7 km langer Strom in Mittel- und Westeuropa und gleichzeitig eine der verkehrsreichsten Wasserstraßen der Welt. Der Rhein wird untergliedert in den Bereich der Quellflüsse (Vorder- und Hinterrhein), den Alpenrhein, den aus Obersee, Seerhein und Untersee bestehenden Bodensee, den Hochrhein, den Oberrhein, den Mittelrhein, den Niederrhein und das Rhein-Maas-Delta. Auf dem ‚Nieuwe Waterweg‘, seinem letzten Wegstück ins Meer, ist der Rhein-Seewasserstraße und trägt Seeschiffe mit einem Tiefgang bis zu 22 Meter.

Der Rhein durchfließt die Staaten Schweiz, Österreich, Deutschland und Niederlande. Für Liechtenstein und Frankreich ist er ein Grenzfluss.

Bootsführerscheine

Die Frage nach dem Bootsführerschein ist gleichzeitig die Frage, wo soll mit dem Boot gefahren werden? Während auf den Alpenrhein und Hochrhein noch ein Binnenpatent (Schiffsführerpatent 10 Meter Seen und Flüsse) ausreichend ist, ist für den Bodensee das Bodenseepatent gefragt. In Rheinfelden bzw. in Basel, die Rhein-Wasserstraße (Bundeswasserstraße) und das Schiffsführerpatent 10 Meter kommt zu Einsatz. Um allerdings das Rhein-Maas-Delta zu bezwingen, braucht es den österreichischen Bootsführerschein FB 2/ FB 3 oder das kroatische Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz und starke Nerven, um sich zwischen den Großschiffen mit bis zu 22 Meter Tiefgang zu behaupten.

Die Patente näher betrachtet

Für das Gebiet der Sportschifffahrt sind in Österreich in Kraft.

• Das „Schiffsführerpatent – 10 Meter“ gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Dies ist das ehemalige „Schiffsführerpatent C“ – sein ursprünglicher Geltungsbereich wurde um sämtliche Binnengewässer erweitert. Unter der Bezeichnung „Schiffsführerpatent – 10 m“ verbirgt sich das landläufig sogenannte „Donau-Patent“.

Fahrpraxis: eine Schleusenfahrt für das Schiffsführerpatent – 10 m.

• Das „Schiffsführerpatent – 10 Meter – Seen und Flüsse“, gilt auf Seen und Flüssen – nicht aber auf Wasserstraßen. Es gleicht dem „Schiffsführerpatent D“, hier ist der Geltungsbereich Binnengewässer unverändert.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber für diese Patente hat im Antrag anzugeben, ob der Berechtigungsumfang des Befähigungsausweises

• die Beförderung von Fahrgästen und/oder

• die Führung von Fahrzeugen in der Radarfahrt auf Wasserstraßen

einschließen soll.

Die Schiffsführerpatente werden von den jeweiligen Landesregierungen ausgegeben. Dabei können die Patente für Wasserstraßen nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, da die anderen Bundesländer über keine Wasserstraßen verfügen.

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können von der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.

Bodenseepatent

Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem österreichischen Schiffsführerpatent 10 m und Schiffsführerpatent Seen und Flüsse für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Kroatisches Küstenpatent

Boat Skipper A – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 7 m Länge und einer Motorleistung von 8 kW. Das Revier ist beschränkt auf einen küstennahen Bereich bis zu 6 nautische Meilen Küstenentfernung. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunklizenz – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung innerhalb des 12 nautische Meilen Küstenbereichs und schließt Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge ein. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre, 18 Jahre mit ärztlicher Untersuchung bei kommerzieller Nutzung und dann nur bis zu 6 nautische Meilen.


www.kuestenpatent-kroatien.at

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht

AC Nautik als Partner AC Nautik, Gössendorf – der Profi am Meer – steht mit besten Informationen bereit, wenn es um das ‚Kroatische Küstenpatent‘ geht. Der ‚Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz‘ wie das ‚Kroatische Küstenpatent‘ offiziell heißt, wird von AC Nautik als Kurs an verschiedenen Orten in Österreich  und in Opatija (Kroatien) angeboten, die Prüfungen werden in den jeweiligen kroatischen Hafenämtern ab.

www.kuestenpatent-kroatien.at

www.kuestenpatent-kroatien.at