Küstenpatent – UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Küstenpatent

Küstenpatent – UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Alle Charteryachten sind in Kroatien mit UKW-Seefunk ausgestattet,
weil in Kroatien zum Führen von Charteryachten eine UKW-See-Sprechfunk-Lizenz gesetzlich vorgeschrieben ist!

 

Viele Inhaber von europäischen Bootsführerscheinen haben das Problem, dass ihr Bootsschein keine Funkberechtigung beinhaltet. Dies gilt für den österreichischen Yachtmaster FB2/FB3 (nicht Binnengewässer oder Donau), den deutschen Sportbootführerschein See oder Skipper mit alten kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatenten.

Für diese Skipper gibt es eine einfache und preisgünstige Möglichkeit eine UKW-See-Sprechfunk-Lizenz zu erwerben.

UKW-Funkzusatzprüfung

Wenn Sie Inhaber eines älteren Küstenpatents sind, bei dem seinerzeit eine UKW-See-Sprechfunk-Lizenz nicht vorgeschrieben war, können Sie problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen. Auf diese Weise können Sie Ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Bootsführerschein aktualisieren.

Diese Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka ist relativ einfach und Sie bekommen die UKW-Funklizenz sofort ausgehändigt.

Es wird Grundlagenwissen zum Seefunk, Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, das globale Funkalphabet, internationale Notrufe und einfache Navigationsvorgänge abgefragt.

Wozu berechtigt der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Sie sind berechtigt Boote und Yachten zu führen – auch kommerziell

Wissenswertes:

Ein Boot ist ein Wasserfahrzeug bis 12 m Länge
Ein Schiff ist ein Wasserfahrzeug über 12 m Länge
Ein Sportboot ist ein offenes Boot und dient dem Sport oder dem Vergnügen
Eine Yacht verfügt über fest eingebaute Beherbergungsmöglichkeiten, sie kann über 12 m lang sein und kann mit maximal 12 Personen an Bord zugelassen werden.
Eine Yacht darf für Sport, Vergnügen oder gewerblichen Zwecke benutzt werden.

Sie sind mit dem Boat Skipper B inkl. UKW-Funklizenz berechtigt Boote und Yachten als kommerzieller Skipper zu führen.

Als gewerblicher Skipper sind Sie berechtigt zum Führen von Charteryachten bis 30 BRZ, Fracht und Personenbeförderung mit Booten, Ausflugsbooten, Taxibooten, Boote für Tauchausflüge und Fischereiboote.

Das Küstenpatent B inkl. UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist nicht nur ein Yachtführerschein, es gilt auch als der Grundschein der kroatischen Handelsmarine.