FB2 Bootsführerschein: Probleme am Meer und wie man ihnen begegnen kann

FB2 Bootsführerschein: Probleme am Meer und wie man ihnen begegnen kann

Der FB2 Bootsführerschein ist ein beliebter Bootsführerschein, der es den Inhabern ermöglicht, Boote / Yachten auf dem Meer zu führen. Während dieser Bootsführerschein eine großartige Möglichkeit bietet, die Freiheit des Bootfahrens zu genießen, können dennoch einige Probleme auftreten, insbesondere wenn es um die Sicherheit auf dem Meer geht.

Hier sind einige häufige Probleme und wie man ihnen begegnen kann:

  1. Mangelnde Erfahrung: Oft haben Inhaber eines FB2 Bootsführerscheins nur begrenzte Erfahrung im Umgang mit Yachten. Dies kann zu Unsicherheit und Fehleinschätzungen führen, insbesondere bei schwierigen Wetterbedingungen oder in stark befahrenen Gewässern. Um dieses Problem zu lösen, ist es ratsam, zusätzliche Schulungen und Erfahrungen zu sammeln, bevor man sich auf das offene Meer wagt. Die Teilnahme an Kursen zur Navigation, Sicherheit auf dem Wasser und zum Verständnis der Wetterbedingungen kann dazu beitragen, das Vertrauen und die Kompetenz als Bootsführer zu stärken.
  2. Unterschätzung der Meeresbedingungen: Das Meer kann unberechenbar sein, und unerwartete Wetteränderungen oder starke Strömungen können zu gefährlichen Situationen führen. Ein verantwortungsbewusster Bootsführer sollte die Wettervorhersage überprüfen und sich über die aktuellen Bedingungen informieren, bevor er sich auf den Weg macht. Es ist wichtig, die eigenen Fähigkeiten und die Grenzen des Bootes realistisch einzuschätzen und bei Bedarf auf das Meerfahren zu verzichten.
  3. Mangelnde Kenntnis der maritimen Vorschriften: Jedes Gewässer hat seine eigenen maritimen Vorschriften und Regeln, die es zu beachten gilt. Es ist wichtig, sich mit den lokalen Bestimmungen vertraut zu machen, insbesondere wenn man in fremden Gewässern unterwegs ist. Das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Vermeiden von Schifffahrtsrouten und das Respektieren von Sicherheitszonen sind entscheidend, um Konflikte und Unfälle zu vermeiden.
  4. Mangelnde Kommunikation und Überwachung: Die Kommunikation per Funk ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit auf dem Wasser. Bootsführer sollten über ein UKW-Funkgerät verfügen und die richtige Verwendung beherrschen. Es ist auch wichtig, die Umgebung aufmerksam zu überwachen und auf andere Boote, Schwimmer oder Hindernisse zu achten.

Um die Probleme zu minimieren, die mit dem FB2 Bootsführerschein am Meer verbunden sein können, ist es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Fähigkeiten und Grenzen zu erkennen, sich fortzubilden, sich an die Vorschriften zu halten und stets die Sicherheit an erster Stelle zu setzen

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Küstenpatent Porec

Sicherheitsbedenken über deutsche Inhaber des SBF See Bootsführerschein in Kroatien

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  1. Sicherheit steht an erster Stelle: Mit dem Küstenpatent von Happy Nautica können Sie sicher sein, dass Ihre Sicherheit und die Sicherheit anderer Bootsfahrer gewährleistet ist. Sie lernen die besten Praktiken zur Vermeidung von Kollisionen, die Bedeutung der richtigen Kommunikation per UKW-Funk und wie Sie im Notfall angemessen reagieren.
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SBF See (Küstenpatent)

Regeln für Bootsführerscheine in der EU zu liberal und in Kroatien zu streng?

Kroatien hat ab den ersten PS eine Führerscheinpflicht für Boote. Kroatien hat einer der strengsten Vorschriften für die Sicherheit am Meer in der EU.

Zumeist verursachen kleine Boote im küstennahen Bereich katastrophale Unfälle. Oft fehlt ein grundlegendes Wissen über das Meer und die Vorschriften und Gefahren. Irgendwie auch klar, wenn in so manchen EU-Land defacto JEDER ohne Bootsführerschein fahren darf.


Fragwürdig:

– Italien bis 40 PS ohne Bootsführerschein

– Griechenland bis zu 70 PS ohne Bootsführerschein

– Deutschland bis 15 PS ohne Bootsführerschein und (und bis zu 15m!!)

– Spanien bis 15 PS ohne Bootsführerschein (sogar am Atlantik!)

Weiters haben viele EU-Länder die Führerscheinprüfungen in defacto „private Hände“ gelegt hat.

Oft werden die Theorie Prüfungen für die Bootsführerscheine mittels Multiple Choice gemacht. Gelernt wird mittlerweile auch sehr oft nur mehr allein mittels Apps. Eine verpflichtende Theorie (Lehrplan) Ausbildung ist in den meisten EU-Ländern nicht vorschrieben. Eine mündliche Prüfung ist oft auch nicht vorgesehen!

Seriös zum Bootsführerschein:

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Skriptum Küstenpatent

Kroatien – der zahlenmäßig beliebteste Bootsschein der Österreicher

AC NAutik das Original

Warum AC Nautik das „Kroatische Küstenpatent“ – den Boat Skipper B mit Praxiseinheiten – statt den österreichischen Bootsschein FB2 empfiehlt.

Seit mehr als 10 Jahren ist AC Nautik, Gössendorf in Österreich für das „Kroatische Küstenpatent, den amtlichen Boat Skipper B, mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung erfolgreich tätig. Erstellt die Ausbildungs-Unterlagen für Skipper, weiß um die Dauer der Ausbildung und kennt Details über Gültigkeit und Anerkennung des „Kroatischen Küstenpatentes“ im In- und Ausland.

Vorprogrammierte Probleme

Die Probleme des FB2 liegen bei der Ausbildung und Prüfung, da eine direkte Kontrollmöglichkeit durch die Oberste Schifffahrtsbehörde nicht vorgesehen ist. Das gesamte Gemisch aus Ausbildung und Prüfung wird privatrechtlich abgewickelt, ist auf Gutgläubigkeit aufgebaut – soll andeuten – die Oberste Schifffahrtsbehörde darf glauben – muss aber nicht genau wissen, ob, wo, wann, welcher Prüfer von welchem Verband/Verein gerade irgendwo auf dem Weltmeer oder in den Küstengewässern Kroatiens eine vorgegebene Prüfung abnimmt. Es reicht scheinbar, wenn später auf Antrag von einem Tochterunternehmen des Ministeriums die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und ein amtliches internationales Zertifikat (IC oder ICC) ausgestellt wird. Bei der internationalen Anerkennung der privatrechtlichen – nicht amtlichen – privaten Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See im jeweiligen Geltungsbereich kann es zu größeren Schwierigkeiten kommen.

In jeder Hinsicht eine Alternative

Machen sie gleich den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung und einer amtlichen staatlichen Prüfung bei einer offiziellen Prüfungskommission in Kroatien. Doch Vorsicht, Sie dürfen mit dem Patent zwar Boote fahren, doch Ihnen fehlt noch die Praxis und die damit verbundene Sicherheit.

Skriptum Küstenpatent

Risiko minimieren

Damit Sie möglichst nicht in kritische Situationen geraten, sollten Sie von professionellen Praxiskursen bei AC Nautik profitieren. Die Erfahrungen versierter Skipper lehren Sie, auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Die Angebote sind maßgeschneidert und umfassen je nach Art des Kurses alle Sach- und Fachgebiete.

Zu Recht beliebt und begehrt

Das Küstenpatent B inkl. UKW-See-Funk ist der beliebteste Berechtigungsnachweis von Österreichern auf dem Meer. Mit dem notwendigen Können und entsprechender Erfahrung hat das Küstenpatent schon viele Skipper in fernere Distanzen begleitet.

AC Nautik

Mit dem kroatischen Küstenpatent auf See

Skriptum Küstenpatent

Mit dem kroatischen Küstenpatent auf See

Das kroatische Küstenpatent, der Bootsführerschein für Kroatien – offiziell „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“ – berechtigt den Inhaber, mit einer Segeljacht oder einem Motorboot die wunderschönen Inselwelten vor der Küste des Landes zu entdecken.

Viele der Inseln sind dem Festland direkt vorgelagert, einige Inseln liegen auch völlig isoliert weitab der Küste. Die vom Festland am weitesten entfernte kroatische kleine Inselgruppe ist Palagruža, sie liegt 67 sm südlich von Split und 91 sm östlich vom italienischen Pescara. Seit 1875 befindet sich auf einem 90 m hohen Berg der Hauptinsel ein wichtiger bemannter Leuchtturm. Eine der kleinsten bewohnten Inseln – hier leben etwa 180 Bewohner – ist die malerische, grüne, nur knapp 10 km² große „Insel Ist“ im Insel-Archipel von Zadar.

Ein unerfüllbarer Traum

Muss nicht sein – überall in Kroatien – bei zahlreichen Vermietern kann man mit diesem Bootsführerschein für wenig Geld ein Boot chartern – und dann einige Tage oder Wochen die Küste mit ihren Inseln vom Wasser aus entdecken. Gemeinsam mit Freunden wird ein solcher Törn unvergesslich.

Alles, was man braucht, um Skipper zu werden, ist ein gültiger Bootsführerschein – hier den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung

Der klassische Bootsführerschein, der Boat Skipper B, mit UKW-Funk ist in Kroatien der berufliche Grundschein der Handelsmarine zum Führen von Fischerbooten, Ausflugsbooten, Taxibooten und Fracht befördernden Booten. Boote mit einer Länge bis zu 15 Meter.

Der Boat Skipper B ist im privaten, sportlichen Bereich aber auch der gültige Jachtführerschein – bei Jachten gilt nicht die Begrenzung von 15 Meter, sondern berechtigt zum Führen von Jachten, Motorjachten & Segeljachten, bis 30 BRZ ohne PS/kW Begrenzung. BRZ/GT ist ein Raummaß. Boote mit 30 BRZ haben je nach Bauart eine Länge bis zu 18 Meter. Mit 30 BRZ dürfen Sie die bei Charterfirmen in Kroatien als Bareboat angebotenen Charterjachten führen.

UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung

Der Boat Skipper B enthält auch die für Ihre Sicherheit wichtige und in Kroatien zum Führen von Charterjachten gesetzlich vorgeschriebene UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung. Ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit auf See und hier speziell in kroatischen Hoheitsgewässern.

Amtlicher Befähigungsausweis

Der Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr und wird international auf Küstengewässern anerkannt.

Der Boat Skipper B ist das klassische Küstenpatent, mit dem man als Freizeitkapitän alles abdeckt, was man für einen Urlaubstörn an Berechtigungen benötigt. Es dürfen damit Jachten bis 30 GT (etwa 18 m Länge, je nach Bauweise) geführt werden, dabei ist es gleich, ob es sich um eine Segel- oder Motorjacht handelt. Die Motorisierung ist unbegrenzt, ebenso das Fahrtgebiet innerhalb der Hoheitsgewässer. Eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung für Kroatien ist inkludiert. Der Schein ist zeitlich uneingeschränkt gültig.

Die Anerkennung von kroatischen Bootsführerscheinen variiert je nach Land am Mittelmeer und anderen Faktoren. Bevor man ein Boot mietet, sollte man bei der Versicherung oder Charterfirma nachfragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Küstenpatent Premium www.kuestenpatent-kroatien.at

 

Partner für den Erwerb des Boat Skipper B

AC Nautik e. U.

Anton-Hubmann-Platz 1

8071 Gössendorf / Österreich

Kontakt

www.kuestenpatent-kroatien.at

Telefon: +43 (0) 67633074163 –

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Wird der deutsche Bootführerschein in Kroatien anerkannt?

Eine Bemerkung vorweg, nach wie vor ist es bedauerlich, dass es bisher nicht gelungen ist, für die EU eine einheitliche Regelung – ähnlich der KFZ-Führerscheinregelung – zu treffen. Vertraut man den Aussagen von Beamten der zuständigen Kommission, wird es dazu in absehbarer Zeit auch nicht kommen.

Kroatien – Bootsführerscheine

Sobald ein Sportboot motorisiert ist, wird in Kroatien ein Bootsführerschein verlangt – auch bei Elektromotoren und das nicht erst bei einer Motorisierung von über 15 PS. Selbst nicht motorisierte Boote von über 2,50 m Länge – Ruderboote, Paddelboote und Surfbretter ausgenommen – dürfen nur mit Bootsführerschein gefahren werden.

Das Internationale Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen vom  deutschen Sportboot-Führerschein See (SBF)* wird auch in Kroatien anerkannt. Ist aber vor Ort nur für Boote und Jachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Für größere Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) erforderlich.

Wichtige Anmerkungen

  • Der Begriff „See“ muss unbedingt auf dem Bootsführerschein stehen; darauf wird streng geachtet. Ältere Bootsführerscheine, auf denen nur das Wort „Küste“ bzw. gar nichts steht, werden nicht akzeptiert. Solche Bootsführerscheine sollten vor einer Reise nach Kroatien umgeschrieben werden.
  • Anders als in Deutschland muss die Person am Steuer volljährig sein. Wer keine 18 Jahre alt ist, darf in Kroatien nicht ans Steuer, selbst wenn man einen Bootsführerschein besitzt.

•       Es ist in Kroatien nicht erlaubt, dass der Bootsführer einen geeigneten Rudergänger bestimmen kann, der nicht im Besitz des gültigen Bootsführerscheins sein muss.

Werden deutsche Bootsführerscheine in Kroatien anerkannt?

Eine wichtige Frage für jene Skipper, die an der kroatischen Adriaküste eine Jacht chartern wollen. Die Antwort lautet gemäß der 48 Seiten umfassenden Zusammenstellung der kroatischen Offiziellen „Ja“.

Einen genauen Überblick finden Skipper aus dem Ausland in einer 46-seitigen Liste des kroatischen Verkehrsministeriums. Ursprünglich war geplant gewesen, dass ausschließlich kroatische Bootsführerscheine erlaubt sein sollen, sofern in kroatischen Gewässern unter kroatischer Flagge gesegelt wird. Nach dieser Forderung aus Regierungskreisen hagelte es Proteste, vor allem von Charter-Unternehmen, so dass das Ministerium zurückgerudert ist.

Vier deutsche Bootsführerscheine werden in Kroatien anerkannt

Die Liste enthält alle ausländischen Bootsführerscheine, die zum Chartern von Jachten und Booten in Kroatien berechtigen. Freizeit-Skipper aus Deutschland haben einen Grund zur Freude und Erleichterung; es werden darin auch deutsche Sportbootführerscheine (ausgestellt vom Deutschen Segel-Verband oder vom Deutschen Motoryachtverband) aufgeführt. Die kroatischen Behörden akzeptieren die folgenden vier Zertifikate:

– Sportboot-Führerschein See: internationales Zertifikat für Führer von Sport und Freizeitfahrzeugen auf den Seeschifffahrtsstraßen*
– Sportküsten Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis zwölf Seemeilen
– Sport See Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in Küstengewässern bis 30 Seemeilen
– Sporthochsee Schifferschein: internationales Zertifikat für Führer von Sport- und Freizeitfahrzeugen in allen Küstengewässern und in den Gewässern der Hohen See – hier besteht allerdings keine Führerscheinpflicht.

Auflagen beim Jachtcharter

Skipper nicht nur aus Deutschland haben in Kroatien zusätzlich einige Auflagen beim Jachtcharter zu beachten. Wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgestattet ist, muss man ein gültiges UKW-See-Sprechfunk-Zeugnis vorweisen. Außerdem dürfen Wasserfahrzeuge unter kroatischer Fahne nur für private Zwecke angemietet werden oder als Bareboat-Charter, d.h. derjenige, der das Boot chartert, trägt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung.

*Bemerkungen zum SBF

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift. Nach Aussagen der deutschen Polizei auf See finden außerhalb der drei Meilen Zone keine Führerschein-

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

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Der Sportbootführerschein – die Kosten

Der Sportbootführerschein ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den Seeschifffahrtsstraßen.

Geltungsbereich

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen (in der Regel bis zu drei Seemeilen) ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen („SBF See“) zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben ist er auch für das Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

SBF: Voraussetzungen

  • Mindestalter unter Segel 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung), mit Antriebsmaschine 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tag der Zulassung)
  • „Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber“ als Nachweis, insbesondere für ausreichendes Sehvermögen (ggf. mit Sehhilfe), ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen sowie ausreichendes Hörvermögen (ggf. mit Hörhilfe). Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein ersetzt das ärztliche Zeugnis bei einer Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheins für einen anderen Geltungsbereich oder eine andere Antriebsart, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr ist.
  • Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses. Auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

Welche Kosten entstehen?

der Vorbereitung auf die Prüfung zum SFB Binnen/See können nachstehende Kosten entstehen. Eine spontane Antwort lautet: So etwa 500,- € bis 1.000,- € können je nach Aufwand fällig werden.

Die Preise variieren von Ort zu Ort. Grundsätzlich kann man an sich folgenden, ungefähren Werten ausrichten

  • Prüfungsgebühr                                                                                              150,- € und mehr
  • Ärztliches Attest                                                                                              ab 20,- bis zu 50,- €
  • praktische Fahrausbildung                                                                         ab 50,- bis 150,- €
  • Navigationsset (Bleistift, Radiergummi, Navigationsdreieck- und Besteck) bis 30,- €
  • eventuell Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins ca. 15,- €
  • Kursgebühren Theorie + Lehrgangsmaterial 120,- bis 200,- € / Kursgebühren Online Kurs ab 40,- €
  • eventuell Pyroschein bis zu 100,- € – wobei hier in der Regel ein Selbststudium ausreichend ist und er oft auch in der Fahrschule als Service kostenlos an einem Nachmittag unterrichtet wird.

Insgesamt und nur von den Grundkosten ausgehend kostet der Sportbootsführerschein ab 200 Euro aufwärts. Realistisch sollte man ab 500,- bis zu 1000,- € und ausreichend Zeit einplanen. Der SBF See kann deutlich teurer werden, wenn man zum Beispiel einen Trainingstörn bucht. Zu empfehlen ist das allerdings.

Wem es nicht schwerfällt, sich Wissen in Eigenregie anzueignen, kann über Onlinekurse oder selbstständiges Lernen viel Geld sparen.

Tipp: Wenn man sich auf den Sportbootsführerschein See vorbereitet, bietet es sich an, gleichzeitig für den Sportbootsführerschein Binnen zu lernen. Denn man spart gegenüber der getrennten Vorbereitung und Prüfung aufgrund der teilweise überschneidenden Inhalte Zeit und Geld. Es gibt Überschneidungen bei den Prüfungsfragen und die praktische Prüfung muss nur einmal erledigt werden. Hier macht sich die Investition in den Knotenkurs doppelt bezahlt, denn die Praxisausbildung ist für beide Sportbootsführerscheine identisch.

SBF: Gebühren

Häufige Gebührenkombinationen finden Sie auch im Folgenden.

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)         37,29 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine)            40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    127,79 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (unter Segel)                              34,35 Euro

Praxis Binnen (unter Segel)                                 40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    124,85 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie See                                                                47,56 Euro

Praxis See                                                                  47,62 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    145,39 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie See                                                                47,56 Euro

Theorie Binnen (Ergänzung)                                30,23 Euro

Praxis See                                                                  47,62 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                26,83 Euro

Gesamt:                                                    175,62 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag

Zulassung                                                                  23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)                         37,29 Euro

Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung)                        22,90 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine)                            40,29 Euro

Praxis Binnen (Segel Ergänzung am selben Tag)         19,69 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis                                                26,83 Euro

Gesamt:                                                                170,38 Euro (inkl. MwSt)

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen, mit Antriebsmaschine und unter Segel, mit der Praxisprüfung an unterschiedlichen Tagen

Zulassung                                                                                                                 23,38 Euro

Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine)                                                        37,29 Euro

Theorie Binnen (unter Segel Ergänzung)                                                       22,90 Euro

Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine an einem Tag)                                 40,29 Euro

Praxis Binnen (unter Segel Ergänzung an einem anderen Tag)              40,29 Euro

Erteilung der Fahrerlaubnis 26,83 Euro

Gesamt:                                                                                        190,98 Euro (inkl. MwSt)

Ergänzend

Doch das war noch nicht alles – noch immer ein gültiges Sprechfunkzeugnis und der Pyroschein.

Es existieren drei international gültige Sprechfunkzeugnisse:

  • SRC (Short Range Certificate) – für UKW-Anlagen
  • LRC (Long Range Certificate) – für Satellitenanlagen / Grenzwellen, Kurzwellen
  • UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk) – Sprechfunk auf Binnenwasserstraßen

Welches Zeugnis der Skipper vorweisen muss, richtet sich nach der Anlage, die auf dem geführten Boot ausgerüstet ist. Sobald ein Boot über eine solche Anlage verfügt, darf diese auch nichts ausgeschaltet bleiben! Die Kurse zum Seefunkzeugnis werden ebenfalls von den örtlichen Schulungszentren angeboten und kosten ab 135 Euro aufwärts. Die Prüfung kann jeder ablegen, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ein Wochenendkurs oder drei bis vier Tage Abendkurs sollten reichen, sich ausreichend auf die Prüfung vorzubereiten.

Pyroschein

Ist das geführte Boot zum Beispiel nur mit erlaubnisfreien Mitteln zur Signalgebung im Notfall ausgestattet (Signalgeber im Clipsystem, Rauchmittel und Handfackeln), muss der Skipper keinen Pyroschein vorlegen. Für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (Hand-Fallschirmsignalraketen) benötigt jedoch mindestens ein Crewmitglied den FKN (Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel gemäß § 1 Absatz 3 1. Sprengstoffverordnung, SprengV. Für Signalpistolen gilt darüber hinaus der SKN (Sachkundenachweis nach dem Waffenrecht). Charterkunden sind eventuell von dieser Pflicht ausgenommen. Die Gesetzeslage ist aber undurchsichtig. In manchen Fällen fragen die Charterer deshalb trotzdem nach den entsprechenden Scheinen. Ausnahmereglungen hin oder her: Wer auf hoher See unterwegs ist, sollte mit dem Umgang mit Seenotsignalmitteln vertraut sein. Voraussetzung für den Pyroschein ist ein Mindestalter von 16 Jahren und der SBF See oder der SBF Binnen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Boat Skipper B – ein Lichtblick im Gewirr der Kleinkariertheit

Warum sollte auch …

Es gibt auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten.

Größte Möglichkeit ist im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Verbände als Regulativ …

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

Einigkeit auf kleinstem Nenner …

Die Meinungen und Ansichten kochen schnell hoch, fällt der Name „Kroatisches Küstenpatent“. Ein rotes Tuch für Verbände, Vereine und Schifffahrtsbehörden in den zuständigen Ministerien, müssen diese doch um ihre einträgliche Pfründe fürchten, wenn der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunklizenz als gültiger Bootsführerschein auf den Meeren der Welt auftaucht. Was viel schlimmer ist, von den betroffenen zuständigen Hafenbehörden auch noch akzeptiert wird, selbst bei der immer kritischen Passage des Panama-Kanals spielt er nur eine untergeordnete Rolle. Er ist nur ein Stück amtlich bedruckter Kunststoff.

Ein Schein ist nur ein Dokument

Wer führt die Jacht der Bootsführerschein oder der Skipper. Einen Autofahrerneuling, der gerade seinen Führerschein in Besitz genommen hat, ist mit Sicherheit noch kein guter routinierter Autofahrer. Ein  

Bootsführer, egal welchen Schein in welchem Land er gerade bekommen hat, wird noch mindestens zwei Jahre benötigen, bis er ein Skipper ist. Das auch nur, wenn er jede freie Minute an Bord eines Bootes verbringt, am Ruder steht, Teil einer Crew ist.

Erlaubt ist die Praxis nur mit Patent

Der Boat Skipper B ist der amtliche Grundschein der kroatischen Handelsmarine. Nur wer diesen durch bestandene Prüfung erworben hat, darf sich an Bord eines Schiffes seine notwendige Praxis erarbeiten und nach Jahren Skipper sein. Rudergänger, die im Auftrag des Skippers das Boot führen, sind in Kroatien verboten. Das sollte jedem klar sein, der privat das Küstenpatent erwirbt. Die Praxis muss er sich aneignen, ob in Kursen oder als Crewmitglied bei einer Atlantiküberquerung, er kann Praxis auch gegen Bezahlung tage- oder wochenweise in Praxis-Kursen an Bord erwerben. Dann zählt nur noch das Können, der Bootsführerschein wird zur notwendigen Nebensache.

Bootscharter kann Probleme machen

Generell kann man behaupten, dass in Ländern, in denen Bootscheine vorgeschrieben sind, die auch vom Vercharterer verlangt werden. Hat er Zweifel am Können seines Kunden, wird er auf eine Probefahrt bestehen und erst danach das Boot verleihen oder nicht. Welcher Bootsführerschein das schlussendlich ist, sollte keine Rolle spielen, zumal die Bedingungen, um einen Bootsführerschein zu erwerben, von Land zu Land, in manchen Ländern sogar von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Die Scheine können sogar einen umfangreichen Prüfungstourismus auslösen.

Kroatien und er Schein

Um das kroatische Küstenpatent zu erwerben, muss der Segler oder Motorbootfahrer nicht zwingend die kroatische Nationalität haben. Er ist dann auf jeden Fall befähigt, in Kroatien zu segeln und zu chartern. Ein Kroate darf mit diesem für ihn „offiziell weltweit anerkanntem Schein“ natürlich auch in anderen Ländern ein Boot chartern. Für alle „Nicht-Kroaten“ wird es aber brenzlich, wenn es darum geht, eine Jacht in einem anderen Land zu führen oder gar zum Chartern zu bekommen…

Es wäre leicht möglich, diesen Unsinn zu zerpflücken und zu widerlegen, Schaden um die Zeit, für manchen ist und bleibt die Erde eine Scheibe.

Worte zu den Charterunternehmen

Nicht alles ist pures Gold, was da glänzt. Viele Vercharterer sind bei genauerem Hinsehen nur Agenturen, die, wenn es denn sein soll, weltweit Charterboote anbieten. Schwarze Schafe unter ihnen, die soll es wirklich geben, verchartern Boote, die es in der Ausführung gar nicht oder überhaupt nicht gibt. Das merkt der Kunde meist erst vor Ort, wenn er sein gemietetes Boot übernehmen will. Oder der Vermieter weicht aus, weigert sich den Bootsführerschein zu akzeptieren, angeblich würde die Versicherung im Schadensfall die Kosten nicht übernehmen. Dass es sich bei den Scheinen um amtliche Papiere handelt, spielt dabei keine Rolle, auch nicht, dass die fragliche Versicherung auf dem Billigsektor tätig ist und im Schadensfall, sowieso Probleme bereitet, egal, wer immer der Verursacher des Schadens ist.

Hinterfragen ist nie verkehrt

Viele bunte Bilder, längere Podcasts besagen nichts über die Qualität des Unternehmens, echte Kunden-Kommentare sind da schon eher glaubwürdig, außerdem gibt es im Netz die Möglichkeit, gezielte Fragen zu stellen. Bevor ein Reinfall vollendet wird, Geld sich – in häufigeren Fällen – für immer verabschiedet, ist es besser sich an die Arbeit zu machen und zu recherchieren.

Europa quo vadis?

Europa verlangt von seinen Bürgern länderübergreifend flexibel zu sein. Das könnte heißen, einmal hier, einmal dort und übermorgen ganz woanders zu arbeiten. Vor der Vereinigung konnte man so, ohne große Schwierigkeiten Führerscheine sammeln, für jedes Land mit Wohnsitz einen. Dabei ist man Jahre zuvor mit seinem Führerschein eben durch die Länder gefahren, häufig sogar zum Einkaufen. EUROPA – bitte entbinde jenem gewünschten flexiblen Eurobürger sich eine Sammlung Bootsführerscheine zuzulegen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und oder Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Fragen und Antworten zum Segelscheinen FB2 und/oder

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Gut gestellte, präzisierte Fragen ermöglichen es dem Gefragten, genau zugeschnittene Antworten bzw. entsprechende Hilfestellung zu geben.

Frage:

Welcher Segelschein wird auf Österreichs Seen und auf offener See gebraucht, wenn bisher kein Schein aber Segelpraxis vorhanden ist.

Antwort:

Für Segelboote sind keine Bootsführerscheine auf Binnengewässern vorgeschrieben, außer es soll an Regatten teilgenommen werden, dann ist der Bfa-Binnen vorgeschrieben.

Für Segelboote oder Jachten im Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen von der Festlandsküste oder Insel, wird der private Befähigungsausweis bzw. das ICC – International Certificate for Operators of Pleasure Craft benötigt. Der Setzt neben der Ausbildung in Theorie und Praxis auch seemännische Praxis voraus: zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen. Zwischen theoretischer Prüfung und praktischer Prüfung dürfen nicht mehr als drei Jahre liegen.

Frage:

Ich habe noch keine Erfahrung, möchte aber den FB2 erwerben. Wie gehe ich vor?

Antwort:

Wer den österreichischen Bootsführerschein für den Fahrtbereich 2 auf offener See (kurz FB2) erwerben möchte, sollte im einer der Schiffsführerschulen einen entsprechenden Kurs für den Befähigungsausweis bzw. das IC absolvieren.

AC Nautik – Ihr Partner rund um das Küstenpatent (Bootsführerschein) (kuestenpatent-kroatien.at)

FB2 – Arbeitsbuch

Küstenpatent Fahrtenbereich 2 (20 sm)

Für das Erlangen des internationalen Zertifikates für den Fahrtbereich 2, das zur Fahrt mit Segel- und/oder Motoryachten bis zu 24 Meter Länge und bis zu 20 Seemeilen Entfernung von der Küste berechtigt, ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich.

Kursinhalt: u.a. Wetter – Motorenkunde – Segeln – Yachtbedienung – Navigationsaufgaben in der Übungskarte.

Hinweis: Nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung:

Motoryacht: 300 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

Segelyacht: 500 Seemeilen + 3 Nachtfahrten mit je einer Nachtansteuerung

(muss erst vor der praktischen Prüfung nachgewiesen werden)

Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden (erst zur Ausstellung nötig).

Die Prüfung:

Nach diesem Kurs können Sie die theoretische Prüfung ablegen, die Sie zum Antritt zur praktischen Prüfung berechtigt.

Zwischen der bestandenen theoretischen Prüfung und der praktischen Prüfung dürfen maximal drei Jahre vergehen.

Anmerkung: Die österr. Bootsführerscheine werden grundsätzlich von den vom Verkehrsministerium autorisierten Verbänden ausgestellt. Mittels Antrags wird von der via-donau zusätzlich zum Bootsführerschein das IC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) ausgestellt. Das Zertifikat wird in aller Regel international anerkannt.

Internationales Zertifikat

Zum IC ist zu sagen, dass dieses Zertifikat in keiner Weise vorgeschrieben ist! Die Republik Österreich schreibt österreichischen Staatsbürgern grundsätzlich keinen Bootsführerschein für Meeresgewässer vor , weil Österreich aus hoheitsrechtlichen Gründen weder amtliche Prüfungen, noch Kontrollen auf Meeresgewässer durchführen kann. So stellt Österreich lediglich IC’s zusätzlich für Verbandsführerscheine aus, wenn die Prüfung gemäß der JachtPrO Bestimmungen abgenommen wurde.

Frage:

Wie viele Seemeilen brauche ich, um zur FB2 Prüfung antreten zu können?

Antwort:

Hier muss man unterscheiden zwischen der Theorie- und der Praxisprüfung.

Zur Theorieprüfung kannst Du jederzeit antreten, wenn Du glaubst, sie auch bestehen zu können. Bestehst Du die Prüfung, dann hast Du ab dem Zeitpunkt der bestandenen Theorieprüfung drei Jahre Zeit, zur Praxisprüfung anzutreten.

Mit dem Antrag zur Praxisprüfung musst Du die seemännische Erfahrung nachweisen. Für den FB2 bedeutet das u. a. 500 Seemeilen und 3 Nachtfahrten, die Du in Form von Logbuch- oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen nachweisen musst.

Es kann sinnvoll sein, vor Beginn der Ausbildung über die konkreten Ziele und Möglichkeiten zu reden, und dann einen sinnvollen Weg zu erarbeiten.

Frage:

Wieso darf ich mit dem FB2 in Kroatien nicht ausklarieren?

Antwort:

Neben dem kroatischen Küstenpatent inkl. UKW werden auch amtliche Bootsführerscheine aus dem Heimatland des Inhabers anerkannt, wenn Sie von staatlicher Stelle ausgegeben werden. Hat allerdings für den FB2 – dieser gleicht dem Boat Skipper B (ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) – eine Beschränkung auf 30 BRZ verfügt. Es ist richtig, dass kroatische Charterboote die Hoheitsgewässer nicht verlassen dürfen, eigene, einklarierte Boote dürfen selbstverständlich auch wieder ausklarieren und kroatische Hoheitsgewässer verlassen. Außerdem besteht jenseits der 12 Seemeilen keine Bootsführerscheinpflicht. Der IC des FB2 wird in Kroatien – trotz bestehender 30 BRZ – anerkannt

Frage:

Kann ich mein (kroatisches) Küstenpatent in einen österreichischen FB2 umschreiben?

Antwort:

Es soll österreichische Ausbildungsanbieter geben, die werben mit der Möglichkeit der „Umschreibung“ des kroatischen Küstenpatentes in einen österreichischen FB2 – das bedeutet: „außer Spesen nichts gewesen“.

Es ist nicht möglich, wenn Du einen Befähigungsausweis erwerben willst, für den Du in ein „IC“ (International Certificate of Competence) bekommen kannst.

Eine Empfehlung:

Österreich ist ein Binnenstaat, verfügt weder über Küstengewässer noch über einen direkten Hochseeanschluss. Der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise zur Führung von Jachten unter österreichischer Flagge auf See ist nicht zwingend vorgeschrieben und ein internationales Abkommen für Ausweise für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt es nicht. Es sind die Vorschriften der jeweiligen Küstenstaaten zu beachten.

Der Bootsführerschein & Jachtführerschein, das „Kroatische Küstenpatent,“ der Boat Skipper B ist ein

Jachtführerschein bis 30 BRZ, ohne PS/kW Beschränkung und inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung.

Der Boat Skipper B berechtigt zum Führen von

Motorbooten & Motorjachten ohne PS/kW Begrenzung – Segelbooten & Segeljachten –

Wassersportgeräten – Sportboote & Jetski ohne PS/kW Begrenzung

auf der Hohen See

Bei Charterbooten & Charterjachten bei österreichischen Staatsbürgern: EU & international anerkannt.

Bei eigenen Jachten unter österreichischer Flagge für Staatsbürger mit Hauptwohnsitz Österreich:  EU &   international gültig und anerkannt. Ausnahmen von dieser Auskunft bisher nicht bekannt. Fragen zum Boat Skipper B an AC Nautik dem Spezialisten für das „Kroatische Küstenpatent“.

Skriptum Küstenpatent

Fakten zum Bootsführerschein

AC Nautik

Fakten zum Bootsführerschein

Warum das IC /ICC Patent kein Ersatz sein kann für den nicht existierenden EU-Bootsführerschein

Es gibt innerhalb der Europäischen Union keine einheitliche Regelung für Bootsführerscheine. Eine Verordnung, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, die nationalen Bootsführerscheine untereinander anzuerkennen, gibt es nicht.

Während die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates seit dem 20. Dezember 2006 die Anerkennung von nationalen Automobilführerscheinen EU-weit regelt, geschieht dies im Sportbootbereich nur bedingt und nur auf freiwilliger Basis.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier forderte ein Verband unverblümt die Europäische Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen. Stattdessen forderte der Verband die EU-Mitgliedsstaaten auf, die Resolution 40 der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) sowie das ICC (International Certificate of Competence – offizieller „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“) anzuerkennen. Ein Verband fordert eine Leistung von den EU-Mitgliedsstaaten, eine reife dreiste Leistung.

Fragwürdige Alternative

IC-Papiere statt einheitlicher EU-Regelung für Bootsführerscheine auf Empfehlung eines Verbandes? Bei dem ICC handelt es sich um einen Versuch von fast nur Binnenländern, ein internationales Zertifikat für das Führen von Jachten herauszugeben. Als Grundlage dient die ICC Resolution 40, die de facto nur von Binnenländern ohne Meereszugang (zum Beispiel Österreich, Bulgarien, Schweiz, Tschechien etc.) unterzeichnet worden ist. Mittelmeerländer wie Griechenland, Italien, Spanien und Frankreich haben diese Resolution nicht unterschrieben. Im Klartext heißt das, innerhalb der EU besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung der Zertifikate.

Als österreichischer Staatsbürger ist man scheinbar auch gut beraten, einen kroatischen Bootsführerschein (Boat Skipper B inklusive UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung) mit Praxisausbildung auf der Adria zu machen. Warum Geld in einen ICC investieren ohne 100-prozentige Gewissheit auf internationale Anerkennung. Geld, das man besser für eine solide Praxis ausgeben kann.

Warum im offiziellen Österreich (Oberste Schifffahrtsbehörde) der Boat Skipper B auf Ablehnung stößt, und seine Frage: Für welches österreichische Küstengewässer, das Patent anerkannt werden sollte – dürfte nicht schwer zu beantworten sein, so unübersichtlich ist die Auswahl ja nicht. Die Gefahr, der amtliche Boat-Skipper B – Basisausbildungsschein der kroatischen Handelsmarine – könnte nicht den privatrechtlichen Anforderungen Österreichs entsprechen, ist eher hypothetisch. Von den vier Fahrtenbereichen Österreichs, könnten zwei ersatzlos eliminiert werden, FB3 und FB4 erweisen sich als  sinnlos. Während man mit den Boat Skipper B ohne Schwierigkeiten von Kroatien in die Südsee segeln kann und darf.

Machtprobe auf Kosten der Boat Skipper?

Österreichs Vorgehen – richtiger das Verhalten der Obersten Schifffahrtsbehörde wirft Fragen auf: Vertreten Vereine, Verbände und Lobbyisten im küstenlosen Binnenland vielleicht eigenen Interessen, statt sich der Ziele der Bootseigner, Bootsführer und Urlauber anzunehmen?

Das Fehlen einer einheitlichen europäischen Regelung für Bootsführerscheine widerspricht dem europäischen Gedanken und dem Prinzip der Freizügigkeit innerhalb der EU. Unter Umständen wird ein Skipper nach dem Übersiedeln in ein anderes EU-Land gezwungen, die Prüfung für einen gleichwertigen Bootsführerschein noch einmal zu absolvieren.

Was heißt hier schon International

International bedeutet zwischenstaatlich. Der Begriff wurde 1789 von einem englischen Juristen, Philosophen und Sozialreformer geprägt. Im üblichen Sprachgebrauch kann er – Nationen betreffend – kann bedeuten, dass etwas, das mehrere Staaten oder ihre Staatsbürger betrifft (etwa internationale Abkommen).

Ein europäischer Bootsführerschein (auch, wenn er bedingt nationale Interessen nachrangig regelt (z. B. EU-Führerschein) wäre innerhalb der EU gültig, könnte bei durch Umzug bedingen Länderwechsel problemlos umgeschrieben werden, entspräche der Freizügigkeit und dem europäischen Gedankengut.  

FB2 Segelschein

Fakten zu den Bootsführerscheinen in der EU

Ein Brief aus Brüssel raubt der Hoffnung die Basis, dass ein EU-Bootsführerschein möglich werden könnte, die Kommission meint dazu:

„Wir müssen Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate for Operators of Pleasure Craft) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis. Es gibt eine Liste der Staaten, die sich verpflichtet haben, auf freiwilliger Basis das ICC anzuerkennen.

Dazu ein Kommentar aus Berlin, der allerdings dargelegt, ein ICC – basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein würde in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von gewissen betroffenen Verbänden nicht gewünscht wurde.

In einem aktualisierten Positionspapier fordert ein Verband die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

Der Traum EU-Bootsführerscheine würden das System strafen und vereinfachen, Sinnloses eliminieren darf weitergeträumt werden. Schön nur, dass die Realität bereits weitergezogen ist, vorbei an Vereinen und Verbänden mit ihren Pfründen, fahren Skipper rund um die Welt, ohne je danach gefragt zu werden, welchen Bootsführerschein sie dazu berechtigt. Und dass Deutschland die Bootsführerscheinkontrolle jenseits der Seewasserstraßen – 3 Seemeilen – eingestellt hat, sollte FB3 und FB4 Befürworter nachdenklich stimmen.

Papier und die Hohe See haben eines gemeinsam, sie sind geduldig. 

www.kuestenpatent-kroatien.at

Bootsführerscheine