Nautik – Port of Entry – der Schlüssel für Kroatien

Nautik – Port of Entry – der Schlüssel für Kroatien

Die große Freiheit auf internationalen Gewässern endet bei der Einfahrt mit dem eigenen Boot in die nationalen Hoheitsgewässer der Küstenanrainerstaaten. Hier gelten ausnahmslos die Vorschriften und Gesetze des jeweiligen Gastlandes. Für den Skipper ist es notwendig, dass er sich vor Antritt des Bootsurlaubs über die Formalitäten, die ihn erwarten, ausreichend informiert und erwünschte Unterlagen für die Einklarierung bereithält.

Klarierung – kein Buch mit sieben Siegeln
In der Seeschifffahrt bezeichnet der Begriff ‚Klarierung’ die Erledigung aller Pflichten, die dem Boot bei der Ankunft oder der Abfahrt aus einem Hafen entstehen. Das beinhaltet das Ein- und Ausklarieren (An- und Abmelden) bei amtlichen Stellen und Behörden, erledigen von Formalitäten für Skipper und Crew und besonders wichtig die Bezahlung aller Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben.

Ausklarieren

Kroatien und der Port of Entry

In Kroatien ist es zwingende Vorschrift, dass bei der Einreise mit dem Schiff direkt der nächstliegende Hafen, der ‚Port of Entry’ anzulaufen ist. Bei einer reinen Küstenlänge von 1.777 Kilometer (mit den Inseln sind es über 6.000 Kilometer) ist es wichtig, dass der Skipper bei der Einreise weiß, welcher der ‚Port of Entry’ für ihn zuständig bzw. welcher der nächstgelegene ist und zwingend anzulaufen ist.

Hafenämter, die ständig geöffnet sind:
Dubrovnik, Korčula, Mali Lošinj, Ploče, Poreč, Pula, Raša, Rijeka, Rovinj, Šibenik, Split, Ubli, Umag, Vela Luka, Zadar (in alphabetischer Reihenfolge)

Hafenämter, die saisonal geöffnet sind:
Božava, Cavtat, Hvar, Komiža, Novigrad, Primošten, Sali, Stari Grad, ACI Marina Umag, Vis (in alphabetischer Reihenfolge).
Einklarieren im Hafenamt des ‚Port of Entry’
• Grenzkontrolle:
Als personenbezogenes Dokument zur Einreise ist ein gültiger Reisepass oder andere, durch internationale Abkommen anerkannte Dokumente z.B. ein Personalausweis erforderlich.
Für die Anmeldung im Hafenamt von Boot und Crew sind folgende Dokumente erforderlich:

• Crewliste (das sind jenen Personen, die sich zurzeit mit an Bord befinden), Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen, den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.
• Nachweis über die Seetüchtigkeit des Bootes (z. B. Seebrief oder andere anerkannte Zulassungspapiere).

• Befähigungsnachweis des Skippers (kroatisches Küstenpatent B oder amtlicher Bootsführerschein See des Heimatlandes).

• wenn Funk an Bord ist, muss mindestens eine Person im Besitz der Seesprechfunkberechtigung bzw. UKW-Sprechfunklizenz sein.

• bei Booten ab 15kW ist ein Versicherungsnachweis (blaue Karte) vorzulegen.

• Eigentumsnachweis (bei z. B. von Bekannten ausgeliehenem Boot ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Nutzung des Bootes vorzulegen)

Keine Anmeldung benötigen Boote mit weniger als 2,5 Meter und unter 5kW Motorisierung. Sehr wohl brauchen aber beispielsweise Boote eine Anmeldung mit zwar nur 2,4m Länge dafür aber einer Motorisierung von z.B. 5,5kW oder umgekehrt Boote mit einer Motorisierung von nur 4kW aber dafür einer Länge von 2,6m!
• Bitte beachten Sie, dass seit 2006 für alle motorisierten Boote Führerscheinpflicht besteht –selbst für ein mit z. B. 2PS motorisiertes Schlauchboot braucht man einen Bootsführerschein! Es werden nur amtliche nationale Bootsscheine wie das kroatische Küstenpatent anerkannt.
• Entgelt für die Schifffahrt-Sicherung, Befeuerung und Seekarte entrichten

• Aufenthaltsgebühr (je nach Länge des Aufenthalts) bezahlen

Die Gebühren und Kurtaxen richten sich nach der Bootsgröße bzw. Anzahl der Kojen an Bord.

Zelinka bei Herzeg-Novi ist der erste Port of Entry in Montenegro

Seit Beitritt der EU erhalten Sie bei der Anmeldung im Hafenamt keine Vignette mehr, sondern nur noch einen Zahlungsbeleg für die Entrichtung der Entgelte. Diesen bitte immer auf dem Boot mit sich führen.

Ausreise mit dem Boot auf dem Seeweg

Wenn Sie vorhaben mit Ihrem Boot Kroatien in Richtung Italien zu verlassen, müssen Sie Folgendes beachten: Bevor Sie mit dem Boot Kroatien wieder verlassen, müssen Sie sich der Grenzkontrolle unterziehen und die Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen. Sobald die Ausklarierung vollzogen ist, müssen Sie die kroatischen Hoheitsgewässer auf dem kürzesten Weg in Richtung Italien verlassen.

Ausklarieren – Steg Q ansteuern. Auch für ca. 15 Minuten am Steg werden ca.100 Kuna kassiert.

www.kuestenpatent-kroatien.at

Revierinformation Kroatien 

Revierinformation Kroatien

Verträumte Buchten, Inseln-Labyrint, kristallklares Wasser –
Kroatien für Segler und Motorbootfahrer

Ohne auf den Streit zwischen Slowenien und Kroatien um die Bucht von Piran näher einzugehen oder gar kilometermäßig zu berücksichtigen, ist die kroatische Adria-Festlandsküstenlinie etwa 1.180 Kilometer lang. Die Küstenlinie der 1185 Inseln umfasst etwa 4.060 Kilometer.

Die größten Städte an der kroatischen Adriaküste sind Pula /Istrien, Zadar /Norddalmatien, Rijeka /Kvarner Bucht und Split /Mitteldalmatien.

Diese Fakten können helfen, das wundervolle Abenteuer eines Törns durch die kroatische Inselwelt besser einzuordnen.

Das schönste Bootsrevier Europas

Für Segler und Motorbootfahrer zählt die kroatische Adria zu den schönsten Revieren Europas. Es ist nicht nur die traumhafte Landschaft, das glasklare Wasser mit seinen über 1.000 Inseln, es ist sicher auch die durchdachte und ausgezeichnete Infrastruktur, die bei den Skippern die Adria zur unumstrittenen „Nummer Eins“ auf das Podest hebt.

Der ACI weiß, was sich die Yachtsportfreunde wünschen und erwarten. Das geht über Strom und Wasser am Liegeplatz hinaus, sie wollen umsorgt sein. Dazu gehören auch ansprechende Restaurants und makellose Sanitäranlagen. Der ACI und eine Reihe kleinerer Marina-Betreiber sorgten dafür, dass an der kroatischen Adriaküste ein fast lückenloses Netz an Liegeplätzen mit entsprechenden Service entstanden ist.

Charter oder das eigene Boot – kroatische Yachten auch Privatboote

Natürlich ist es angenehm mit dem eigenen Boot unterwegs zu sein, aber dazu muss es erst einmal vor Ort sein. Wer sich davor scheut, sollte vor Ort ein Boot seiner Wahl chartern und dies möglichst längerfristig vorbestellen. Sicher ist sicher – erspart böse Überraschungen

Auf dem Landweg einzureisen, ist relativ problemlos, die notwendigen Papiere sind überschaubar – für die Personen Pass oder Personalausweis – für das Auto (Kfz) die grüne Versicherungskarte – das mitgeführte Boot wird an der Grenze zunächst nur mündlich angemeldet. Ist allerdings dann vor der Wasserung im nächstgelegenen Hafen anzumelden.

Erfolgt die Einreise auf dem Seeweg, muss auf direktem Kurs der nächstgelegene „Port of Entry“ (Einklarierungshafen) angelaufen werden, um die Crew und das Boot anzumelden.

Port of Entry (Seegrenzübergänge) die ständig geöffnet sind!
Dubrovnik, Korcula, Mali Losinj, Metkovic, Ploce, Porec, Pula, Rasa (Brsica), Rijeka, Rovinj, Senj, Sibenik, Split, Ubli, Umag, Vela Luka und Zadar.

EUROPA zum Trotz – Papiere, Papiere und noch einmal Papiere

Für die ordnungsgemäße Anmeldung des Bootes im Hafenamt sind nachfolgende Dokumente zwingend vorgeschrieben:
• die Crew-Liste (Personen, die an Bord sind),
• Seetüchtigkeitsnachweis des Bootes (anerkannte Zulassungspapiere, Seebrief),
• Befähigungsnachweis des Skippers ( kroatisches Küstenpatent – hier hilft die AC Nautik, amtlicher Bootsführerschein See),
• ist Funk an Bord, die Seesprechfunkberechtigung,
• die blaue Karte (Versicherungsnachweis) bei Booten ab 15 kW,
• der Eigentumsnachweis (bei ausgeliehenem Boot die notariell beglaubigte Vollmacht zur Nutzung des Bootes),
• Gebühren und Kurtaxe

Der Schiffsführer (Skipper) benötigt das kroatische Küstenpatent oder einen entsprechenden amtlichen Bootsführerschein seines Heimatlandes

Für Schiffe mit Seesprechfunkgerät (Pflicht bei Charteryachten) ist die entsprechende Seesprechfunkberechtigung notwendig. (Ausbildung und Prüfung mit dem AC Nautik in Gössendorf)

Vorschriften einhalten – das spart Geld

Marinas
Bei Ein- und Ausfahrten in die Marinas gelten angezeigte Höchstgeschwindigkeiten.

Distanz zum Ufer
Der Mindestabstand zum Ufer beträgt 300 Meter. Der Abstand zu Tauchgebieten (markiert mit Boje und/oder Flagge) ist mindestens 50 Meter.

Ankern
nur in zwingenden Notfällen, die Vegetation am Meeresboden soll geschützt werden. Sonst die kostenpflichtigen Bojenfelder benutzen.
Bei Benutzung einer Boje, sich vom Zustand und der Sicherheit überzeugen, da der Bojenbesitzer jede Haftung ausschließt. Im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist ankern verboten.

Seenotrettung
In Rijeka besteht ein „24 Stunden Rescue Center für Seenothilfe, erreichbar unter dem VHF-Kanal 16 und unter der Telefonnummer 195. Aus Sicherheitsgründen wird geraten die gesamte Nummer 00385 51 195 im Mobiltelefon abzuspeichern, so können sie sicher sein, dass sie auch im Grenzgebiet mit dem Rescue-Center verbunden werden.

AC Nautik

Einreise auf dem Seeweg nach Kroatien

Einreise auf dem Seeweg

Wer über den Seeweg mit dem Boot nach Kroatien einreist, ist verpflichtet auf den kürzesten Weg in den nächstgelegenen Hafen (Port of Entry) einzulaufen und folgende Grenzformalitäten durchzuführen:

  • Liste der Crew und Passagiere im Hafenamt beglaubigen lassen
  • Entgelte für die Schiffart-Sicherung entrichten
  • Grenzkontrolle zu unterziehen
  • Aufenthaltsgebühr zahlen – je nach Länge des Zeitraums
  • Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften zu melden.

(Port of Entry):