SBF See – Probleme in Kroatien? Keine Funklizenz kein CHARTERBOOT?

Skriptum Küstenpatent

SBF See – Probleme in Kroatien? Keine Funklizenz kein CHARTERBOOT?

Zum Führen von Charteryachten ist in Kroatien eine Funklizenz notwendig. Alle gewerblich genutzten Yachten sind per Gesetz verpflichtet, eine funktionierende UKW Seefunk Anlage zu besitzen. Zum ordnungsgemäßen Betrieb von UKW Seesprechfunkstellen ist eine UKW Seesprechfunkberechtigung erforderlich. In der Realität bedeutet das, kein Charterboot ohne entsprechende Funklizenz. Für Inhaber von ausländischen Bootsführerscheinen führt dies oft zu Problemen. Die Ausbildungen österreichischer Yachtmaster FB2/FB3 und auch der deutsche SBF See sind ohne Funken und enthalten daher keine Funkberechtigung. Alte kroatische oder jugoslawische Küstenpatente sind ebenfalls betroffen.

Bootsurlaub an der Adria

Mit einer Segelyacht oder einem Motorboot die Inseln vor der Küste Kroatiens zu entdecken, garantiert schöne und atemberaubende Momente auf See und zu Land. Beinahe überall in Kroatien können Touristen günstig ein Boot leihen, um Tage oder auch Wochen die See, das schöne Wetter und einsame Buchten abseits von überfüllten Touristenstränden zu genießen. Um die Adria von Kroatien aus mit dem Boot zu entdecken, ist ein Bootsführerschein notwendig. Ausländische Boots- und Yachtführerscheine werden in Kroatien meistens anerkannt. Mit einem Binnenschein darf die Adria nicht befahren werden. Für das Chartern einer Yacht ist ein ausländischer Bootsführerschein „See“ notwendig. Problematisch wird es in Kroatien mit ausländischen Bootsführerscheinen bezüglich der Funklizenz. Diese fehlt auch beim SBF See, ist aber zum Führen von Charteryachten in Kroatien gesetzlich vorgeschrieben. Ein Skipper mit einem ausländischen Boots- oder Yachtführerschein kann zu seinem ausländischen Bootsführerschein eine UKW-Seesprechfunklizenz in Kroatien erwerben. Im kroatischen Boots- und Yachtführerschein ist die UKW-Funkberechtigung bereits enthalten. Der Boat Skipper B kann in Kroatien in wenigen Tagen erworben werden.

Gültigkeit des SBF See
Beim SBF sind Funken und der Erwerb einer Funklizenz nicht von Bedeutung. SBF See ist die Kurzform für den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Die Lizenz erlaubt das Führen von motorisierten Booten, im Bereich Sport und Freizeit. Im Gegensatz zur Binnenschifffahrt gibt es bezüglich der Rumpflänge des Bootes in Deutschland keine Begrenzung. Mit dem SBF See dürfen Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 PS geführt werden. Der SBF See ist in Kroatien für Boote und Yachten bis 18 m Länge bzw. 30 BRZ/GT gültig. Zum Führen größerer Schiffe ist der Sportseeschifferschein (SSS) notwendig.

Wichtig bei der SBF Lizenz ist der Zusatz See auf dem Bootsführerschein. Wenn bei älteren Bootsführerscheinen nur das Wort „Küste“ oder gar nichts steht, wird der Schein in Kroatien nicht akzeptiert. Für jedes Boot in Kroatien, das mit UKW-Funk ausgerüstet ist, muss mindestens eine Person an Bord eine UKW-Funklizenz besitzen und mitführen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift drohen hohe Strafen. Die meisten deutschen Bootsführerscheine sind in Kroatien nicht ausreichend gültig, da die Funklizenz fehlt. Ist kein deutscher oder österreichischer Bootsführerschein vorhanden, empfiehlt es sich, gleich das Küstenpatent inklusive UKW-Lizenz bei einem Anbieter wie AC Nautik zu machen. Es geht schnell und ist deutlich günstiger, als zuerst in der Heimat den SBF-See zu machen und später in Kroatien die Funklizenz zu erwerben.

Die wichtigsten Funkberechtigungen

Zu den bekannten Funklizenzen gehören UBI, SRC und LRC. Die Zertifikate haben verschiedene Geltungsbereiche, sind alle international anerkannt und unbefristet gültig.

UBI ist das UKW-Funkzertifikat für den Sprechfunk in der Binnenschifffahrt. Die Funkerlaubnis gilt auf den Wasserstraßen der Zonen Eins bis Vier. Ist an Bord eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk vorhanden, muss entweder der Führer oder ein Besatzungsmitglied im Besitz des Sprechfunkzertifikats sein.

SRC ist die Kurzform für Short Range Certificate. Dieses beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes auf Sportbooten im GMDSS für UKW. Die Reichweite im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem beträgt etwa 35 Seemeilen.

LRC steht für Long Range Certificate. Das allgemeine Funkbetriebszeugnis schließt das SRC ein und berechtigt auf Sportbooten zur uneingeschränkten Ausübung des Funkdienstes im GMDSS. Es kann nicht nur über Ultrakurzwelle gefunkt werden, sondern das Zertifikat erlaubt die Nutzung von Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten.

See-Sprechfunk-Berechtigung – Pflicht in Kroatien

Ein Funkgerät leistet wertvolle Dienste und kann Leben retten. Um auf hoher See einen Notruf absetzen zu können, sind grundlegende Funkkenntnisse wichtig. Bereits seit 1998 muss in Kroatien auf einer Yacht mindestens ein Mitglied der Crew über eine Seesprechfunk-Berechtigung für UKW verfügen. Die Vorschrift betrifft alle Boote, die ein See-Sprechfunkgerät an Bord haben. Nachdem alle Charteryachten mit UKW-Funk ausgerüstet sein müssen, ist es ohne Funklizenz nicht mehr möglich, ein Charterboot zu mieten.

Vielen alten Küstenpatenten fehlt die entsprechende Funklizenz und sie entsprechen damit nicht der gesetzlichen Vorschrift. Das Problem betrifft vor allem ältere Skipper, die mit veraltetem kroatischen oder jugoslawischen Küstenpatent fahren und Inhaber ausländischer Bootsführerscheine. So fehlt dem deutschen SBF-See in Kroatien, die Funkberechtigung.

Die Lösung, um Probleme beim Chartern in Kroatien und Strafzahlungen zu vermeiden, ist die Funkprüfung abzulegen. Für Besitzer von Schiffsführerpatenten ist das in Kroatien relativ einfach zu bewerkstelligen.

Die Funkzertifikate mit den verschiedenen Geltungsbereichen sind an unterschiedliche Voraussetzungen und Prüfungen gebunden. Der Skipper einer Yacht mit UKW-Anlage muss ein SCR-Zertifikat vorweisen. Bei Booten mit Anlagen für Grenzwellen, Kurzwellen oder Satellitenempfang benötigt der Bootsführer die LRC-Prüfung.

Die Küstenpatente in Kroatien

In Kroatien wird der Bootsführerschein zum Führen der diversen motorbetriebenen Wasserfahrzeuge als Küstenpatent bezeichnet. Es gibt zwei Arten von Berechtigungen, das Küstenpatent A und das Küstenpatent B. Der Bootsführerschein A ist nur im küstennahen Bereich und für Boote mit einer Motorleistung bis zu 10 PS gültig. Das Küstenpatent B gilt uneingeschränkt. Sowohl die Entfernung von der Küste als auch die PS Motorleistung sind unbegrenzt.
Bei der AC Nautik dauert der Erwerb eines Küstenpatents zwei Tage. Das Küstenpatent gilt nicht nur für Kroatien, sondern wird grundsätzlich international auf Küstengewässern anerkannt. Dies ist durch schriftliche Dokumente von Staaten wie Spanien, Italien, Griechenland, Frankreich, Slowenien und Südafrika garantiert.

Skriptum Küstenpatent

Küstenpatent B mit Funklizenz

Der Boat Skipper B mit UKW-Seesprechfunk-Berechtigung ist der typische Boots- und Yachtführerschein. In Kroatien ist er zugleich der Basisschein der Handelsmarine.
Er erlaubt das Führen von Fischerbooten und Ausflugsbooten sowie von Booten zur Fracht- oder Personenbeförderung mit einer maximalen Länge von 15 Meter. Bei Yachten gilt die Begrenzung von 15 Meter nicht. Das Führen der verschiedenen Yachtarten ist bis 30 BRZ gestattet. Die von kroatischen Charterfirmen als Bareboat angebotenen Charteryachten dürfen beispielsweise geführt werden.

Beim Boat Skipper B wird das Führen von Booten nur in der Theorie gelehrt, da es für Skipper bei der Handelsmarine üblich ist, nach bestandener Prüfung auf einem Ausflugsboot oder einem Frachter anzuheuern, um praktische Erfahrung zu sammeln. Für private Skipper ist es empfehlenswert, die gute theoretische Ausbildung mit praktischer Ausbildung zu ergänzen, um die Sicherheit für den Skipper und seine Crew zu gewährleisten.

Küstenpatent B inkl. UKW Funk

Fazit
Damit in Kroatien eine Yacht gechartert werden kann, ist ein Bootsführerschein mit entsprechender Funkberechtigung notwendig. Für den SBF See kann die Lizenz mit einer Prüfung vor Ort erworben werden. Das Küstenpatent B enthält mit der gesetzlich vorgeschriebenen UKW-Funkberechtigung alle Berechtigungen, die ein Freizeitkapitän braucht. Es dürfen damit Yachten bis 30 GT geführt werden. Anhängig von der Bauweise können die Segel- oder Motoryachten bis ca. 18 m Länge aufweisen. Mit dem Küstenpatent B sind Motorisierung und das Fahrtgebiet der Hoheitsgewässer unlimitiert. Das Küstenpatent B ist zeitlich uneingeschränkt gültig.

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SBF SEE (Sportbootführerschein See) nicht ausreichend in KROATIEN? Mehr Schein als SEIN? Alternativen?

Motorboot-Training in Opatija

Kroatien gilt als sehr bürokratisch, was Führerscheine und Genehmigungen anbelangt. Damit der Urlaub mit dem Boot in einem der schönsten Wassersportreviere der Welt ein angenehmes Erlebnis für die ganze Familie wird, lohnt es sich als Alternative zum Sportbootführerschein See das Küstenpatent B seriös mit dem UKW Funk für Kroatien zu nutzen.

Kroatien – ein Wassersportrevier zum Träumen

Das kleine Kroatien an der Adria verfügt über zahlreiche UNESCO Weltkultur- und Naturerbestätten. Einige lassen sich mit dem Boot leicht erreichen oder befahren. Dazu zählen

  • der historische Kern der Stadt Split und der Palast des Kaisers Diokletian,
  • die Altstadt von Dubrovnik,
  • der Nationalpark Plitivicer Seen sowie
  • die Ebene von Stari Grad der Insel Hvar.

Mit dem Boot lassen sich die schönsten Wasserreviere wie die Halbinsel Istrien, das kroatische Küstenland um Senj und Rijeka, die Inseln der Kvarner-Bucht sowie Dalmatien mit Zadar, den dazugehörigen vorgelagerten Inseln sowie Dubrovnik und Split erkunden.

Neben der Charter mit SBF See ermöglicht Ihnen der Boat Skipper B Schein mit UKW-Lizenz die Erkundung der kroatischen Riffe, Eilande sowie 1185 Inseln, wovon 67 bewohnt sind. Die bekanntesten Inseln Kroatiens sind Cres, Krk sowie Brac. Einsame Buchten oder ziemlich isolierte Inseln sorgen für eine ungestörte Privatsphäre. Die malerische, saftig-grüne Insel Zadar ist nur 10 Quadratkilometer groß und optimal für Familien. Tauchgänge, Tagesausflüge, Insel-Hopping oder einfach nur die friedvolle Ruhe am Meer zu genießen. Verträumte Buchten laden zum Verweilen ein. Dubrovnik und Split können somit auch ohne den Sportbootführerschein See besucht werden. Die Burg von Dubrovnik ist als Wahrzeichen der Stadt weltberühmt. Die Stadt mit ihren historischen Bauten bietet so viele Sehenswürdigkeiten, dass ein ganzer Tag dafür kaum reicht.

Zu den schönsten der zahlreichen Nationalparks Kroatiens, die mit dem Boot erkundet werden können, gehören neben den Plitvicer Seen, der Nationalpark Mljet (Insel in Süddalmatien), der Nationalpark Kornaten (Inselarchipel), der Nationalpark Krka (Wasserfälle) bei Sibenik, der Nationalpark Brijuni mit seinem Safaripark vor Istrien und der Nationalpark Lastovo in Süddalmatien.

Für Familien mit Kindern lohnt es sich, die atemberaubende Flora und Faun zu erkunden. Seit 2004 wurde das kroatische Meeresgebiet zum ökologischen Schutzgebiet ernannt. Mediterrane Hartlaubhölzer, Pinien, Macchien, Kiefernwälder, die Feucht-Segge sowie seltene Wasserrosen kennzeichnen die wunderschöne Landschaft Kroatiens. Zahlreiche Adler- und Reiherarten, Kormorane, Eisvögel, Bienenfresser, Zwergseeschwalben, Schwarzstörche und Weißschwanzseeadler können in ihrer natürlichen Umgebung vom Boot aus beobachtet werden. Besonders interessant für Kinder sind die Meeresschildkröten, Sumpfschildkröten, Landschildkröten, Geckos, Eidechsen, Delfine oder Mittelmeer-Mönchsroben. Der Boat Skipper B (Küstenpatent B) bietet die Freiheit, das herrliche kulinarische Angebot Kroatiens zu probieren.

Wie sieht die Lage in Kroatien tatsächlich aus?

Die kroatischen Behörden verlangen von jedem Urlauber, der mit dem Boot anreist, den Internationalen Sportbootführerschein See oder zb. das KÜSTENPATENT B inkl. UKW Funk und überprüfen diesen genau. Vor der ersten Ausfahrt, muss sich jeder Bootsführer anmelden sowie die Gebühren für die Sicherung, den gesamten Aufenthalt und die Befeuerung begleichen. Ausnahmen gibt es lediglich für Boote, die an einer Regatta teilnehmen und nicht-motorisierte Boote, die kürzer als 2,50 Meter lang sind. Darüber hinaus muss das BSH Flaggenzertifikat oder Schiffszertifikat, der Internationale Bootsschein des DSV, DMYV oder ADAC, bei einem Leihboot eine Vollmacht, ab 15 kW eine Bootshaftpflichtversicherung, einen Nachweis über die Entrichtung der Mehrwertsteuer in der EU, den Bootsführerschein sowie einen den Reisepass oder Personalausweis des Bootsführers.

Die kroatischen Behörden gelten als die strengsten in ganz Europa, sorgen aber dafür, dass die herrliche Küstenlandschaften und Naturschutzgebiete auch für zukünftige Generationen und Urlauber noch lebenswert und besuchenswert sind. Die organisierte Wasserordnungspolitik gibt es bereits seit 1891 und zählt zu den effektivsten in ganz Europa. Dennoch ist der Sportführerschein See in Kroatien nicht notwendig, wenn Sie als Alternative das Küstenpatent B inkl. UKW Funk an einen oder zweitätigen Kurs + Prüfung absolvieren. Sorgenfrei in den Urlaub starten ohne Probleme.

Gibt es eine legale Alternative?

Um unnötigen Stress und Probleme mit SBF SEE ohne Funk in Kroatien (Boot mit Bordfunk) verpflichtet (Funklizenz) zu vermeiden und den Urlaub an einem der schönsten Orte der Adria genießen zu können, empfiehlt sich der Boat Skipper B mit der UKW-See-Sprechfunk-Lizenz für Kroatien. Das Küstenpatent B gilt als Berechtigung zur Erkundung der herrlichen kroatischen Küstenregion sowie der dazugehörigen Inseln mit einem Motorboot oder einer Segelyacht. Gegen Vorlage des Boat Skipper B mit der UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung verleihen die meisten Vermieter Ihre Boote. Somit liegt das Boot genau vor dem Ferienhaus oder in der Nähe, jedoch nicht im Hafen – und das macht die Sache einfacher. Der Boat Skipper B mit UKW ist gleichzeitig der Grundschein zum Führen von Frachtbooten, Taxibooten, Ausflugsbooten und Fischerbooten bis zu einer Länge von15 Metern in Kroatien. Diese Längenbegrenzung gilt jedoch nicht für Segelyachten, Yachten und Motoryachten bis 30 BRZ. Charterfirmen bieten in Kroatien Bareboats (Charteryachten) an. Mit diesem Bootsführerschein mit der UKW-Sprechfunk-Lizenz können Sie für wenig Geld von den Vermietern der Ferienunterkunft ein Boot leihen. Diese Bootsführerberechtigung macht die Erkundung der kroatischen Küste sowie der Inseln zum Urlaubstraum für jeden Segler.

Was ist beim Chartern von Yachten in Kroatien zu beachten?

Charteryachten dürfen nicht ohne UKW-Lizenz geführt werden. SBF See ohne Funk ist daher dafür nicht geeignet. Dafür berechtigt der Boat Skipper B mit UKW zur Führung von Charteryachten in Kroatien. Die einfachste Möglichkeit ist es, mit dieser Alternative günstig Boote von den Vermietern zu leihen.

Die Charter ist natürlich mit SBF See ohne Funk möglich, aber umständlicher als mit dem Küstenpatent B mit UKW-Sprechfunk-Berechtigung. Nur kroatische Unternehmen dürfen Boote verleihen. Auf Booten muss mindestens eine Person über ein Seefunkzeugnis SRC verfügen. Die Funkbetriebsgenehmigung muss immer mitgeführt werden. Charterboote unter Nicht-EU-Flagge müssen bei der Einreise registriert werden und Mehrwertsteuer abführen. Verstöße gegen die Charterbestimmungen landen immer vor Gericht!

www.kuestenpatent-kroatien.at

Boat Skipper B

Was ist der Boat Skipper B Bootsführerschein?

Dieser Befähigungsausweis wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt und Verkehr ausgestellt und wird auch grundsätzlich meist auf internationalen Küstengewässern anerkannt. Als Freizeitkapitän können Sie damit so gut wie alles, was Sie unternehmen möchten, abgedeckt. Damit können Yachten bis zu 20 Metern Länge geführt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um eine Motor- oder Segelyacht handelt. Bei diesem Küstenpatent gibt es kein Limit, was die Motorisierung, die Hoheitsgewässer oder das Fahrtgebiet betrifft. Die Erlangung dieses Bootsführerscheins beinhaltet automatisch immer auch eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung. Die Gültigkeit dieser Berechtigung ist nicht eingeschränkt.

Küstenpatent
Küstenpatent

Kroatien – andere Länder, andere Sitten

Die Probleme mit dem Sportbootführerschein See ohne Funk in Kroatien sind vielfältig. Daher ist es empfehlenswert, über die vorab genannte Alternative nachzudenken. Deshalb sollten ältere Scheine vor dem Urlaub noch in Deutschland umgeschrieben werden. In Kroatien muss die Person am Steuer mindestens 18 Jahre alt sein.

Tipps für den gelungenen Kroatien-Bootsurlaub

Kroatien ist zwar bürokratisch, prüft genau und straft natürlich auch dementsprechend, aber auf der anderen Seite auch sehr hilfreich, was Informationen und Hilfestellungen für Urlauber betrifft. Das Ministerium für Seefahrt, Verkehr und Infrastruktur (MPPI) hat die App „Nautical Info Service Croatia“ herausgegeben. Damit erhalten Sie nützliche Informationen über die Marinas, Tankstellen, Hafenämter, Bojenfelder und stellt die aktuellsten Wetterberichte zur Verfügung. Zudem ist sie mit einer Notruffunktion versehen und funktioniert online.

Schnorcheln und Tauchen ist überall erlaubt. Mit Tauchgeräten dürfen aber nur die heimischen Tauchschulen tauchen. Wer dennoch mit Flasche tauchen möchte, muss eine gebührenpflichtige Genehmigung einholen. Die Flagge A des Internationalen Flaggenalphabets muss auf „Taucher im Wasser“ aufmerksam machen.

Kroatien gehört nicht zum Schengen-Raum. Deshalb werden die Seegrenzen auch dementsprechend kontrolliert. Wer mit dem Boot die Schengen-Grenze überquert, muss die Ausklarierungspapiere sowie eine Crewliste mitführen. Die italienischen Behörden stellen keine Ausklarierungspapiere aus. Das Problem lässt sich mit einem Abstecher nach Slowenien lösen. Auch bei der Ausreise aus Kroatien ist eine Ausklarierung notwendig. Das gilt auch für kurze Grenzübertritte. Grenzverletzungen werden mit bis zu 4.700 € geahndet.

Segel- und Motorboote müssen einen Mindestabstand von 50 Meter von der Küste einhalten. Dieser Abstand ist auch zu Berufsschiffen einzuhalten. Ist Badebetrieb, muss ein 150-Meter-Abstand eingehalten werden. Motorboote dürfen von und zum Ufer nur langsam und direkt im 50-Meter-Streifen laufen. Fahrzeuge mit Jetantrieb, Jetskis und Luftkissenboote dürfen nur bis zu 250 Meter an die Küste fahren. Ruder- und Paddelboote, Surfbretter sowie kleinere Segelboote dürfen nur 500 Meter vor der Küste fahren. Auf Booten bis zu 2,50 Meter Länge sind nur zwei Personen zugelassen.In Häfen ist das Baden nicht gestattet. Für Schwimmer gilt eine 100-Meter-Grenze vom Strand weg. Das klingt sehr bürokratisch, garantiert aber die Sicherheit aller Betroffenen.

Seekarten sind gerade in Kroatien lebensnotwendig, da es viele Felsen gibt. Sportbootkarten aus dem Delius Klasing Verlage sind günstig und ziemlich hilfreich. Das damit verbundene Informationspaket enthält Hafenpläne, Fotos, Revierinformationen und die wichtigsten Angaben zu den Häfen. Die eingezeichneten Flachstellen und Felsen verhindern, dass es zu großen Problemen kommt. Bevor unter Brücken durchgefahren wird, sollte geprüft werden, ob das Boot auch durchpasst.

Das Befahren der Nationalparks ist kostenpflichtig. Die Tickets sind bei den Vorverkaufsstellen außerhalb der Parks erhältlich und kosten je nach Bootslänge mindestens 30 € pro Tag. Im Nationalpark ist das auch möglich, macht aber das Doppelte aus.

Das Freizeit- und Sportfischen ist genehmigungspflichtig. Die Tickets müssen bei Sportfischereivereinen gekauft werden. Unterwasserfischerei ist nur auf See und mit Genehmigung möglich. Für Speerfisch, Schwertfisch und Thunfisch ist eine Sondergenehmigung erforderlich.

Im Hafen kann man an Bord oder in der freien Natur nächtigen. Mehr Komfort bieten die Marinas, dafür aber weniger Atmosphäre als die Stadthäfen. Wird die Hafengebühr an Bord eingehoben, kostet das bis zu 40 % mehr. Die Liegegebühr wird auch für kurze Liegezeiten eingehoben. Der volle Tagessatz wird auch dann fällig, wenn die Liegezeit nur zwei Stunden beträgt. Für jede Person an Bord muss die Kurtaxe entrichtet werden.

Eigenes Ankergeschirr bietet mehr Freiheit in der freien Natur. Zum Ankern bieten sich auch Bojenfelder an, ist jedoch kostenpflichtig. Kassiert wird die Gebühr von kleinen Booten, die längsseits kommen. Dafür sind sie auch verpflichtet, eine Quittung auszustellen und den verpackten Bordmüll abzutransportieren. Nach dem Anlegen an der Boje, sollte das Grundgeschirr bei einem Tauchgang überprüft werden, um sicherzustellen, dass es auch in Ordnung ist. Ist das nicht der Fall, sollte an einer anderen Boje angelegt werden. Das Boot sollte direkt am Grundgeschirr hängen.

Fäkalien und andere Abfälle in flüssiger oder festerer Form dürfen nicht weggeworfen, abgelassen oder abgelagert werden. Artefakte oder Fundstätten dürfen nicht entwendet, entfernt, vernichtet oder beschädigt werden. An Land darf kein Feuer angezündet werden. Für die Nationalparks gelten besondere Regeln, die ausgehängt sind. Um Probleme zu vermeiden, sollten diese unbedingt beachtet werden.

Nevera oder Bora sind Böen in Orkanstärke. Die Bora im Sommer ist ein Fallwind aus den Bergen. Die Bora kommt vor allem in Triest, Kotor, Ploce, Split, Senj, Sibenik sowie im Velebit-Kanal vor. Dubrovnik, Peljesac und den Kvarners sind ebenfalls sturmgefährdet. Angekündigt werden diese heftigen Böen durch Wolken an den Berggipfelen. Deshalb muss ein sicherer Hafen angesteuert werden. Je größer die Entfernung von der Küste, desto sicherer ist es. Ab Juni muss auch mit der Nevera gerechnet werden. Dabei handelt es sich um Starkregen, kurze Gewitter mit Böen aus unterschiedlichen Richtungen. Im Spätsommer kann die Nevera mit vollen Orkanböen übers Land fegen. Während die Bora bis zu drei Tagen dauern kann, ist die Nevera nach ca.45 Minuten wieder vorbei. Angekündigt wird die Nevera von schwachem Wind, Donner und Blitzen und kommt immer vom Westen.

Vor dem Auslaufen sollte unbedingt der Wetterbericht eingesehen werden. Dieser liegt immer in den Marinas, den Hafenmeistereien auf und kann auch im Internet eingesehen werden.

Der Jugo (in Nordafrika Scirocco) kündigt sich mit einer Wolkenwand im Süden an.Schwül und feucht-warmer Südostwind kündigen diesen an. Der Jugo kann innerhalb weniger Minuten die Richtung ändern und sich in eine Bora verwandeln.

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Was lässt sich im Kroatien-Urlaub erleben?

Fischstäbchen, Würstchen, Pommes, Eis und Cola gibt es natürlich auch in Kroatien für Kinder. Vögel- und Tierbeobachtungen wie Robben, Delfine und Schildkröten beeindrucken besonders Kinder. Die Burg von Dubrovnik sowie Ausgrabungsstätten sind für Alt und Jung etwas. Schnorcheln, tauchen und schwimmen sind vor allem für Wasserratten interessant. Eine Kombination der Aktivitäten sorgt für jede Menge Abwechslung. Radfahren und Wandern ist natürlich auch möglich. Der Besuch eines Aquariums, Leuchtturms oder eines Museums sind natürlich für Kinder besonders lehrreich. Insel-Hopping ist abwechslungsreich und zeigt die ganze Vielfalt Kroatiens auf. Jede Insel hat ihre Eigenarten und ist sicher eine Reise wert. Die zahlreichen Wochenmärkte laden zum Verweilen ein. Auf diesen Märkten werden neben frischem Obst und Gemüse auch Kunsthandwerk der jeweiligen Region angeboten. Maritimes findet sich natürlich in den Dörfern und Orten an der Küste und auf den Inseln. Der Boat Skipper B mit UKW-Berechtigung macht es möglich.

Welche Vorteile bietet der Kroatien-Urlaub?

Die größtmögliche Freiheit bietet der Boat Skipper B mit UKW-Sprechfunk-Lizenz. Kroatiens Küste und Inseln zählen zu den schönsten der gesamten Adria. Die atemberaubende Landschaft sowie die traumhaften Naturparks bieten Erlebnisse, die ewig in Erinnerung bleiben werden. Die Gewässer zählen zu den saubersten in ganz Europa. Zudem können im Bootsurlaub die zahlreichen Sehenswürdigkeiten bequem vom Boot aus besichtigt werden. Es kommt nicht von ungefähr, dass gerade in Kroatien so viele UNESCO- Weltkulturstätten an einem Ort sind wie sonst nirgendwo auf der Welt. Die Kulinarik lässt sich kaum überbieten und bedeutet Gaumenfreuden für beinahe jeden Geschmack. Fangfrische Fische und Meeresfrüchte sowie frisches Obst und Gemüse lassen sich natürlich auch an Bord zubereiten. Leckere Desserts, Nachspeisen und tolle Feste im Sommer runden das Urlaubsprogramm ab.

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