Bootsunfall in Kroatien – Kollision zweier Boote – ein Toter

Marinas in Kroatien

Bootsunfall in Kroatien – Kollision zweier Boote – ein Toter

Am 12. Juli 2017 ereignete sich ein schwerer Bootsunfall in Kroatien,  Ort des Geschehens der Pelješki Kanal. Gegen Mitternacht kollidierten zwei Sportboote, ein Skipper ging über Bord.

Unfalluntersuchung

Der abschließenden „FINAL REPORT“ vom 19. Juli 2019 ist ein erschütterndes Dokument eines schweren Unfalls mit einem Toten. Am Unfall unmittelbar beteiligt war ein kroatisches Boot mit Skipper und drei weiteren Personen sowie ein in Tschechien registriertes Boot mit einem Skipper. Der Unfallhergang wurde gemäß EG-Richtlinien und den Bestimmungen der IMO-Resolution rekonstruiert und genauestens untersucht und in einem umfangreichen Unfallbericht mit Gutachten dokumentiert.

Unfallhergang

In der Nacht vom 12. Juli 2017 gegen 23:00 Uhr Ortszeit ereignete sich im Pelješki Kanal – Nähe von Kučište –ein sehr schwerer Seeunfall, bei dem das unter kroatischer Flagge fahrende Boot, mit dem unter der tschechischen Flagge fahrende Boot kollidierte. Der Skipper des tschechischen Bootes erlitt schwerste Körperverletzungen und ging über Bord.

Der Skipper des Bootes wurde am nächsten Tag gefunden und aus einer Tiefe von 32 Metern geborgen.

Folgen (für Menschen, Schiffe, Fracht, Umwelt, andere):

Das kroatische Sportboot erlitt infolge der Kollision sichtbare Beschädigung an der vorderen Backbordseite der Außenhaut über dem Wasserspiegel in ca. 1,2 m Höhe in der Länge etwa 65 Zentimeter und 20 Zentimeter tief. Es gab keine verletzte Personen auf dem Boot. Fracht war nicht auf dem Boot. Es gab keine Verschmutzung des Meeres oder der Umwelt durch Kraftstoff oder Öl aus dem Boot.

Bootsführerscheine

Der kroatische Skipper des Bootes besaß eine gültige Yacht Master License für Betrieb von Motorbooten in Küstengewässern bis zu 200 Seemeilen vor der Küste (FB 3) ausgestellt im September 2016 in der Republik Österreich.

Der verstorbene Skipper des tschechischen Bootes besaß das Internationale Zertifikat für Betreiber von Sportbooten ausgestellt im Juni 2017 mit unbegrenzter Laufzeit, ausgestellt von der staatlichen Schifffahrtsbehörde der Tschechischen Republik gemäß der UNECE-Resolution Nr. 40. Sie war gültig für Betrieb von motorisierten und/oder Segelbooten mit einer Länge von bis zu 20 Metern im Bereich der Binnengewässer und Küstengewässer (eine Tageslichtkreuzfahrt auf See, die auf eine Entfernung von 1 Seemeile vom Festland begrenzt ist oder vorgelagerten Inseln, wenn die maximale Windstärke 4 Grad der Beaufort-Skala nicht überschreitet).

Wetterlage

Windgeschwindigkeit von ca. 2 km/h – ruhiges (welliges) Meer – Wellen durchschnittliche Höhe ca. 0,1 m – kein Niederschlag – Lufttemperatur um 29 °C – gute Sicht (ca. 10 km) – Luftdruck 1008 hPa.

Meerestiefe in der Mitte des Kanals beträgt ca. 45 m, im Bereich des Opfers ca. 30 m.

Äußere Umstände und gültige

Es wurde bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Kollision eine Person mit einem gültigen Befähigungsnachweis – gemäß der Verordnung über Boote und Yachten – das Boot unter kroatischer Flagge betrieb.

Seit dem 12. Juli 2017 in Kučište war der Sonnenuntergang um 20:30 Uhr Ortszeit und der Seeunfall ereignete sich um 22:35 Uhr. Daraus kann geschlossen werden, dass dem Skipper des Bootes nach den Einschränkungen in seinem Zertifikat nicht gestattet war, das Boot in Küstengewässern außerhalb des Tageslichts  (von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang), d. h. zum Zeitpunkt des Seeunfalls zu navigieren.

Schwimm- oder Rettungsweste

Die bei dem tschechischen Skipper vorgefundenen Verletzungen, repräsentieren in ihrer Gesamtheit

eine schwere Körperverletzung mit einer Intensität, die zur Bewegungsunfähigkeit führte, was schlussendlich zum Ertrinken führte. Daher kann die Todesursache als direktes Ertrinken angesehen werden.

Aus den Tatsachen, dass der Skipper aufgrund der Aufprallkraft schwere Körperverletzungen erlitten hat und vom Boot gefallen und ertrunken ist, darf geschlossen werden, dass die Verwendung von Schwimm- oder Rettungswesten während des Betriebs des Schiffes der verletzten Person hätten helfen können, trotz der schweren Verletzungen auf der Meeresoberfläche zu bleiben und nicht zu ertrinken.

Istraga – Sudar brodica oznaka „MT 1839“ i „CZ 111 018“ – Pelješki kanal, 12.07.2017. – AIN

www.kuestenpatent-kroatien.at