ICC Res. 40 „Viel Lärm um nichts – Much ado about nothing“

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Ob der englische Dichter und Dramatiker William Shakespeare (1564 – 1616) die “International Certificate of Operators of Pleasure Craft” (Resolution No. 40) jemals zu Kenntnis genommen hätte, werden wir sicher nie erfahren und wenn doch – sein obiges Zitat hätte er wahrscheinlich als Headline nicht geändert.

International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)

Es sollte sicher der ganz große Wurf für Europas Skipper werden, was dabei schlussendlich heraus

gekommen ist, na ja… Gehen wir weiter davon aus, dass die Verantwortlichen der ECONOMIC COMMISSION FOR EUROPE – INLAND TRANSPORT COMMITTEE – eine Abteilung der UN – sich etwas bei der Erarbeitung des IC oder ICC gedacht haben… setzen obendrein noch voraus, dass sie an den Erfolg ihres „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ geglaubt haben, müssen wir sie zutiefst bedauern – denn ihr Produkt verfehlt das Ziel.

 

Dicht daneben – ist auch vorbei

Es ist nur schwer zu verstehen, warum ein internationaler Schein geschaffen wurde, wenn doch die meisten europäischen Staaten die nationalen Scheine untereinander anerkennen oder akzeptieren.

Andererseits bei der Aufzählung der Länder, welche die Resolution No. 40 angenommen haben, größere Lücken vorhanden sind. Klassische Seefahrernationen – Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Schweden oder Spanien erst gar nicht in der Aufstellung aufscheinen und aufgeführte Länder wie die Russischen Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika die Unterschrift verweigert haben, nicht beigetreten sind. Es bleibt ein schaler Beigeschmack, purer Aktionismus oder gezieltes Zusatzeinkommen für Verbände, Vereine oder die Staatskasse.

 

Im Jahr 2019 greift die 4. Revision

Seit dem 16. Oktober 1998 dümpelt nun der ICC – „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ mehr oder weniger lustlos vor sich hin. Es ist buchstäblich nicht gelungen, alle Betroffenen ins Boot zu holen, weder im alten Europa der Einzelstaaten noch bei den Mittelmeeranrainern. Das Südafrika Flagge zeigt, ist sicher tröstlich, ändert aber nichts, rein gar nichts daran, dass nicht einmal alle Europäer an der Ausgabe des ICCs Interesse zeigen, sich nicht für ein Anliegen der Vereinten Nationen in New York und Genf engagieren.

 

Die Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt lebt in der Vergangenheit

Sie glauben an die Wirksamkeit der Maßnahmen, die bereits von den Regierungen und Behörden – sie wurden inzwischen vereinigt zu internationalen Verbänden – erlassen worden sind, um die Ausstellung von Dokumenten für Führer von Sportbooten einschließlich der bareboat gecharterten Schiffe in internationalen Gewässern zu regeln.

 

Sie glauben fest daran, dass eine Nachfrage nach diesem europäischen Dokument besteht. Empfehlen die Ausstellung eines internationalen Zertifikates zur Befähigung des Führens von Sportbooten („Internationales Befähigungszertifikat“ oder „ICC“) auf Antrag, durch von der Regierung genehmigte Behörden sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Das ICC sollte einheitlich gemäß den Modellen zu dieser Resolution und in der offiziellen Landessprache sein. Die Überschrift des Dokumentes sollte, sofern möglich, in einer der folgenden drei Sprachen sein: Englisch, Französisch und Russisch.

Voraussetzungen für die Ausstellung eines ICC

Bei Vorlage eines amtlichen nationalen Befähigungsnachweises kann dessen Inhaber auf Antrag einen ICC desjenigen Landes erhalten, das auch das nationale Befähigungszeugnis ausgestellt hat, ohne sich weiteren Prüfungen zu unterziehen.

Drum prüfe – was sein muss

Sich gründlich zu informieren, hat noch nie oder niemanden geschadet. Fragen kostet nichts und wer sich lange vor seinem anstehenden Törn über die Gültigkeit seines Bootsführerschein (Befähigungsnachweis) informiert, kann Zeit und Geld sparen. Denn nach wie vor stellt sich die Frage, hat dieser IC oder ICC eine Überlebenschance, wird er den Markt und die einzelnen Länder irgendwann überzeugen.

Viele politisch informierte und interessierte Skipper vertreten die Meinung das ICC-Patent – International Certificate of Operators of Pleasure Craft – überzeugt nicht, über kurz oder lang wird es wieder vom Markt genommen. Zumal es bisher nicht gelungen ist, die großen Lücken im Länderverzeichnis – in 21 Jahren seines Bestehens – zu schließen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

 

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Einholung der Information: Mai 2019