Wie groß ist ein Boot mit 30 BRZ?

AC NAutik das Original

Wie groß ist ein Boot mit 30 BRZ?

BRZ/GT ist heute

Motorboote, Segelboote, Katamarane bis 30 BRZ können je nach Bauart des Bootes zwischen 18 und 20 Meter lang sein, alle Boote können ohne eine Einschränkung motorisiert werden – es bestehet kein kW/PS-Limit.

Die dimensionslosen Zahlen – Bruttoraumzahl (BRZ) – engl.: Groß-Tonnage (GT) – und Nettoraumzahl (NRZ) bezeichnen heute die Größe eines Schiffes. Die Registertonne wird nur noch in der Maßeinheit GT (Great Tons) genutzt und entspricht genau 100 englischen Kubikfuß. Das GT-Maß hat nichts mit Verdrängung zu tun, es ist ein Raummaß nach Tonnen. 1 Great Tons umfasst 2,8316846592 Kubikmeter – das ist eine Tonne mit entsprechendem Fassungsvermögen.

BRT war einmal

Die Maßeinheit Bruttoregistertonne (BRT) ist eine veraltete Maßeinheit für Seeschiffe. Die Registertonne war bis zum 18. Juli 1994 eine gültige internationale Volumeneinheit, die zwischen Bruttoregistertonne (BRT) und Nettoregistertonne (NRT) unterschied. Der NRT ist der Gesamtinhalt, des für Ladung bzw. für die Fahrgäste kommerziell nutzbaren Raums (Nettoraumgehalt). Nach dem Schiffsvermessungsabkommen von 1994 wird die NRT durch die Nettoraumzahl (NRZ) ersetzt.

Seit dem 1. Juli 1994 wird der Raumgehalt in dimensionslosen Zahlen berechnet – in Bruttoraumzahl (BRZ) und Nettoraumzahl (NRZ). Wichtig für Skipper ist die Bruttoraumzahl, denn nach ihr werden unter anderem die Gebühren für Hafen, Kanal, Schleuse und Lotsen berechnet.

BRZ 30 und das Kroatische Küstenpatent

Für den kroatischen Bootsführerschein sind die 30 BRZ ein wichtiger Faktor, denn mit dem Boat Skipper B dürfen nur Boote gefahren werden, welche die 30 BRZ Beschränkung nicht überschreiten. Das gilt auch für den österreichischen FB2 in Kroatien – hier hat das kroatische Ministerium für Seefahrt & Verkehr eine Verfügung erlassen, die den Bootführerschein FB2 auf 30 BRZ begrenzt.

Bootführerschein Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunkberechtigung

Das „Kroatischen Küstenpatent“, der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz berechtigt Segel- und Motorboote zu 30 BRZ bzw. einer Länge  – je nach Bauweise – bis etwa 20 m zu führen. Ab dem 16. Lebensjahr kann dieser Bootsschein erworben werden. Bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren aber nur für den Fahrtenbereich III. Die Erlaubnis gilt für Segeljachten, Motorjachten, Katamarane und Jetfahrzeuge und die Motorleistung ist nicht PS/kW begrenzt.

AC Nautik und der Boat Skipper B

AC Nautik bietet professionelle, erfolgreiche Seminare für den Boat Skipper B in Österreich und Kroatien an. Gut geschulte Trainer führen die Teilnehmer sicher und schnell zum gewünschtem Erfolg, dem eigenen Bootsführerschein.

Wer in Kroatien mit einem Boot unterwegs sein möchte, sollte beachten, dass in Kroatien für sämtliche motorisierten Boote, auch für Segelboote ab 2,5 m Länge die Bootsführerscheinpflicht besteht. Dazu kommt, dass inzwischen für alle Charterboote eine See-Sprechfunk-Lizenz Voraussetzung ist, um das Boot chartern zu können.

Skriptum Küstenpatent

UKW–See-Sprechfunk-Lizenz – unverzichtbar

Diese See-Sprechfunk-Lizenz ist nicht nur Pflicht in Kroatien, er ist die unerlässliche Sicherheitsfunktion für jeden Skipper. Diese Lizenz, das gültige SRC –Short Range Certificate – das Funkbetriebszeugnis des Schiffsführers, berechtigt zur Teilnahme am mobilen UKW-Seefunkdienst. Jeder, der diesen kroatischen mobilen UKW-Seefunkdienst nutzen möchte, bekommt eine Maritime Mobile Service Identity und Automatic Transmitter Identification System-Number zugeteilt. Mit dieser kann er sich jederzeit in den nur für Ultrakurzwellen Funkverkehr konzipierten Seefunkdienst einloggen.

Nicht zu unterschätzen ist, dass Skipper und Besatzungsmitglieder mit der See-Sprechfunk-Lizenz die Möglichkeit haben, kontinuierlich nautische und aktualisierte meteorologische Informationen zu erhalten. Nur so ist eine sichere Navigation der Motorjacht oder des Segelbootes entsprechend den kroatischen Seeverkehrsvorschriften zu gewährleisten. Deshalb ist es für die Sicherheit aller wichtig, dass Bootsführer und Crew regelmäßig den betriebsbereiten Zustand ihrer UKW-Seefunkanlage sicherstellen. Denn nur wenn Antennensysteme, Verkabelungen und die nautischen Handsets in einwandfreiem Zustand sind, kann der UKW-Funk auch ordnungsgemäß ausgeübt werden.

www.kuestenpatent-kroatien.at