Die Einführung der neuen österreichischen Jachtverordnung (JachtVO) im Mai 2020 war mit großen Erwartungen verbunden, doch die Realität hat viele Segler und Wassersportler enttäuscht. Die JachtVO brachte nur geringfügige Veränderungen und ließ viele wichtige Fragen unbeantwortet. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen kritischen Blick auf die Probleme und Herausforderungen im Zusammenhang mit den Befähigungsausweisen, insbesondere den FB 1 bis FB 4.
Halbherzigkeit und mangelnde nautische Kompetenz:
Die Einführung der JachtVO wurde von vielen mit Spannung erwartet, aber die Umsetzung ließ zu wünschen übrig. Es fehlte an nautischer Kompetenz und die Verantwortlichen schienen sich aus der maritimen Verantwortung zurückzuziehen. Die Verwendung des Begriffs „privat“ anstelle von „amtlich“ deutet auf einen Mangel an Engagement seitens der Behörden hin.
Die Beibehaltung der FB 1 bis FB 4 Einteilung:
Eine der größten Enttäuschungen war die Beibehaltung der Einteilung in vier Fahrtbereiche (FB 1 bis FB 4). Diese Einteilung scheint veraltet zu sein, da Inhaber des FB 2 bereits die Hoheitsgewässer verlassen können und jenseits davon niemand mehr zur Kontrolle ermächtigt ist. Dies steht im Widerspruch zur Praxis in anderen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, wo Bootsführerscheine jenseits der 3,5 Seemeilen vom Festland nicht mehr kontrolliert werden.
Die Verantwortung wird den Verbänden überlassen:
Die JachtVO überlässt die Verantwortung für die praktische Ausbildung und Prüfungen den Verbänden und Vereinen. Dies führt zu einer Fragmentierung der Qualifikationen und kann die Anerkennung in anderen Ländern erschweren. Private Befähigungsausweise werden von einigen Ländern möglicherweise nicht als ausreichend angesehen.
Das ICC als mögliche Lösung:
Um diese Probleme zu umgehen, hat die via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft das „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ (ICC) eingeführt. Dieses Zertifikat gilt als amtlich anerkannter Befähigungsausweis zur selbstständigen Führung von Jachten auf See. Allerdings haben bisher nur wenige Länder die Resolution Nr. 40 unterzeichnet und das ICC offiziell anerkannt.



























Fazit: Klärung und Vereinheitlichung sind dringend erforderlich:
Die JachtVO und die damit verbundenen Befähigungsausweise werfen viele Fragen auf und lassen Raum für Verwirrung und Unsicherheit. Es ist dringend erforderlich, die Qualifikationen zu klären und zu vereinheitlichen, um die Sicherheit auf dem Wasser zu gewährleisten und die Anerkennung international zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen diese Probleme in Zukunft angehen und für mehr Klarheit und Transparenz sorgen werden.

