Kroatisches Küstenpatent
Zwei Wege, die sicher zum Ziel führen
Es gibt zwei erfolgreiche Möglichkeiten, da kroatische Küstenpatent, den begehrten Bootsführerschein A/B (mit und ohne UKW-Sprechfunklizenz zu erwerben. Als eigener Kapitän das Ruder an Bord eines Motorbootes oder einer Segelyacht zu führen.
Der kroatische Bootsführerschein B mit UKW-Sprechfunklizenz eröffnet Ihnen die Möglichkeit, ein Boot (Motor- oder Segelboot) zu chartern und die küstennahen Gewässer zu befahren und traumhafte Landschaften zu entdecken.
Das kroatische Küstenpatent – ein sympathisches Patent
In Kroatien werden alle Bootsführerscheine als Küstenpatent deklariert. Das Küstenpatent gibt es als Boat Skipper A, B und C und die privat/kommerzielle Version Yachtmaster A. Grundsätzlich ist zu beachten, dass alle Boote oder Schiffe mit Motor – unabhängig von der Größe der Boote und der Stärke der Motoren – führerscheinpflichtig sind.
• Boat Skipper A – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 7 m Länge und einer Motorleistung von 8 kW. Das Revier ist beschränkt auf einen küstenahen Bereich bis zu 6 nautische Meilen Küstenentfernung. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre.
• Boat Skipper B (mit/ohne UKW-Sprechfunklizenz) – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung innerhalb des 12 nautische Meilen Küstenbereichs und schließt Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge ein. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre, 18 Jahre mit ärztlicher Untersuchung bei kommerzieller Nutzung und dann nur bis zu 6 nautische Meilen.
In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht

Eine kleine Randbemerkung zur UKW-Sprechfunklizenz
Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und all diese Boote nur an Mieter mit Boat-Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen.
• Boat Skipper C – das Patent erlaubt das Führen kommerziell genutzter Boote bis zu 30 BRZ ohne die Begrenzung der Motorleistung. Der Schein wird jeweils für fünf Jahre ausgegeben, danach ist neuerlich eine ärztliche Untersuchung fällig.
• Yachtmaster A – das Patent erlaubt auch kommerzielles Führen von Segelschiffen (100 BRZ) und Motorschiffen (200 BRZ). Die Gültigkeit beträgt bei kommerzieller Nutzung jeweils fünf Jahre.
Die IMO regelt Ausbildung, Prüfung und Anerkennung
IMO (International Maritime Organzation), bei ihr ist Kroatien Mitglied. Diese Dachorganisation sorgt dafür, dass alle Anrainerstaaten des Mittelmeers die Bootsführerscheine untereinander anerkennen und dass für die Ausgabe der Patente annähernd gleiche Bedingungen bei Ausbildung und Prüfung bestehen.
Den Inhalt verinnerlichen, die innere Trägheit überwinden.
Es gibt zwei Wege den Prüfungsinhalt zu begreifen, zu erfassen, die Sie sicher zum Ziel ‚Kroatisches Küstenpatent’ bringen.
Der Weg des einen Anbieters führt über das Eigenstudium und ein mehrstündiges Lernen in einer kleinen Gruppe von Kurs-Teilnehmern, die alle ein Ziel vor Augen haben: den Erwerb des kroatischen Küstenpatents. Die Kurse finden in Österreich in Graz, Wien, Linz und Salzburg – in Kroatien in Opatija statt.
Der Weg des anderen Anbieters setzt verstärkt darauf, dass Sie sich das Wissen daheim verinnerlichen. Und nur am Tag (vor) der Prüfung – zusammen mit allen Teilnehmern des Kurses – noch einmal den umfassenden Text zu rekapitulieren, sich auf die Prüfung konzentrieren. Die eintägigen Kurse mit Prüfung finden in Split, Šibenik, Rijeka und Zadar – die zweitägigen (Kurs + Prüfung) in Poreč, Pula und Murter statt.
Welchen Weg Sie auch wählen, am Ende zählt nur noch, dass Sie erfolgreich das Küstenpaten B mit Funklizenz in den Händen halten und zufrieden sein können mit Ihrer erbrachten Leistung.
http://www.kuestenpatent-kroatien.at