Lichterführung vor Anker

Lichterführung vor Anker,

wenn das Wasserfahrzeug außerhalb eines Hafens oder Marina vor Anker liegt.

Lt. § 10 (4) SeeSchStrO u. Regel
30 KVR

Muss geführt werden:

Wasserfahrzeuge bis 50 Meter:
Ein weißes Rundumlicht am Masttop (höchste Stelle vom Boot).

Wasserfahrzeuge über 50 Meter:
Ein zusätzliches weißes Rundumlicht (achteraus) für Wasserfahrzeuge über 50 Meter.

Rundumlicht (Ankerlicht) bei einen Segelboot.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr dazu auch bei einen unserer Vorbereitungskurse für das Küstenpatent inkl. UKW bei AC Nautik.

Küstenpatent Seminar im Hotel Milenij bei AC Nautik in Opatija.