Küstenpatent Kroatien

Skriptum - Küstenpatent

Küstenpatent Kroatien


Boat Skipper B

Dieser Bootsführerschein ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt
und Verkehr und wird international auf Küstengewässern grundsätzlich meist anerkannt.
Staatlicher Bootsführerschein Motor- und Segelboote, JetskiYachten bis 30 GT (Gross-Tonnage)
Inkl. UKW-Funkberechtigung*Kein PS-Limit derzeit Unbefristet gültig

www.kuestenpatent-kroatien.at

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents – AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Küstenpatent

AC Nautik Länderreport 2020 – Update

Gültigkeit und Anerkennung des kroatischen Küstenpatents

Wir haben diese Länder-Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weisen jedoch darauf hin, dass diese ohne jede Gewähr sind. Der AC Länderreport soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen und wird bei Bedarf ergänzt. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien der Länder usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Wasch‘ mir den Pelz aber…

Es gibt kein Papier, welches die europäischen Länder darin vereint, dass wenigstens die nationalen Bootsführerscheine untereinander Länder-weit anerkannt werden müssen. Alle Vereinbarungen beruhen darauf, dass die Befähigungsausweise anerkannt werden können, ein Rechtsanspruch darauf existiert nicht. Selbst die IC Papiere können – müssen aber nicht.

 

Es sind nationale Interessen, Interessen nationaler Verbände und Vereine, sie wollen ihre Pfründe bewahren, die eine einheitliche Regelung für das Führen von Sportbooten verhindern. An der Spitze bezieht der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) die Position gegen die Vereinheitlichung der Bootsführerscheine. Es darf bezweifelt werden, dass Mr Stuart Caruthers, EBA Secretariat c/o Royal Yachting Association, RYA House, Ensign Way, Hamble, Southampton, SO31 4YA, United Kingdom, wirklich die Interessen von 1,5 Millionen Freizeit-Skippern legitim vertritt. Noch nie waren Verbands-Interessen auch deckungsgleich mit den Interessen der Bootseigner – der „Bootführer“ wäre ohnehin besser definiert.

 

Die European Commission – Kommissionsbeamte – B-1049 Brussels/Belgium teilen uns als Antwort auf unser Schreiben mit, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU-weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zurzeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Schiefe Interessenslagen

Das obige Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass die Kommission in Brüssel schon der Ansicht ist, dass eine europäische Lösung – ähnlich der Führerschein-Lösung angestrebt werden sollte. Nationale Interessen, Verbands- und Vereinsinteressen und auch der Europäischen Sportschifffahrtsverband (EBA) sich einer europäischen Vereinheitlichung widersetzen und nur ihre ureigene Pfründe dabei im Auge haben. Daran ändern auch die IC Scheine nichts, denn die hängen am Wohlwollen der unterzeichnenden Staaten ab. Denn mit „sollten“ und „kann“ wird den verschiedensten Auslegungen Tür und Tor geöffnet.

ICC ist keine Alternative

Was soll ein Skipper mit einem ICC anfangen, der nicht einmal im eigenen Land akzeptiert wird, obwohl der Befähigungsausweis doch die Ausstellungsbasis für den ICC ist. Warum ist der ICC von vornherein mit Begriffen wie: „beschränkte Anerkennung“, „auf freiwilliger Basis“ oder „auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken“ belastet – sachlich betrachtet ist er nicht das, was man erwartet hat und jetzt wird er zur Flickschusterei. EUROPA hat Besseres verdient.

Belgien

In Belgien sind sowohl die Föderale Regierung als auch die Regionen Flandern und Wallonie für Schifffahrt zuständig.

 

Schifffahrtspatent

Laut belgischem Verkehrsministerium (Abteilung Schifffahrt) ist eine Versicherung nicht obligatorisch, aber empfehlenswert.

Das österreichische Schifffahrtspatent (Boat Skipper B) muss von den belgischen Behörden überprüft und anerkannt werden. Die dafür zuständige Stelle ist:

Commission d’évaluation des brevets de conduite pour la navigation de plaisance

Rue du Progrès 56

B-1210 Bruxelles

Tel: 0032 2 277 35 32

Fax: 0032 2 277 40 51

E-Mail: info@mobilit.fgov.be

 

 

Dänemark

Sportbootführerschein

In Dänemark benötigen Sie für niedrig motorisierte Boote keinen Bootsführerschein, für schnelle Boote wird eine Speedboat-Lizenz benötigt, diese entspricht einem Sportbootführerschein See. Für ein Boot unter 4 Meter Länge mit einer Motorleistung ab 25 PS ist eine Speedboat-Lizenz erforderlich.

Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger – müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland(Österreich z. B. der Boat Skipper B) zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist.

Funkzeugnis

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Skipper ein entsprechendes Funkzeugnis.

Küstengewässer

SRC (Short Range Certificate) ›Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für UKW und GMDSS

LRC (Long Range Certificate) ›Allgemeines Funkbetriebszeugnis‹. Gültig für GW, KW, UKW, Inmarsat und GMDSS

Binnengewässer

UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)

Hat ein Sportboot eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord, muss der Skipper oder ein Crewmitglied das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) besitzen.

Weitere Informationen hat der ADAC zu Sportbootführerscheinen und Funkzeugnissen veröffentlicht.

 

Deutschland – GASTREGELUNG

Sehr geehrter Herr …

 

Grundsätzlich knüpft das Befähigungswesen in der Seeschifffahrt nicht (ausschließlich) an die Staatszugehörigkeit eines Fahrzeugführers an.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnispflicht für Sportboote gibt es zwei grundsätzliche Regelungen. Wer ein Sportboot auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen führt, bedarf als Fahrerlaubnis einen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen. Dies gilt für Personen mit einem Wohnsitz im Geltungsbereich der Sportbootführerscheinverordnung. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit muss eine Person mit einem Wohnsitz in Deutschland im Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins sein.

Eine Ausnahme besteht nur im Rahmen der sog. „Gastregelung“.

Der Sportbootführerschein eines ausländischen Wohnsitzstaates wird anerkannt, wenn diese Person keinen oder nur einen vorübergehenden Wohnsitz in Deutschland hat. Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt von weniger als ein Jahr. Die Staatsbürgerschaft ist somit kein entscheidendes Kriterium; die Regelung gilt sowohl für ausländische Staatsbürgers mit einem Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik als auch für deutsche Staatsbürger mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Mit anderen Worten: eine Person, die länger als ein Jahr die deutschen Seeschifffahrtsstraßen mit einem Sportboot befahren möchte, bedarf – unabhängig von der jeweiligen Staatsbürgerschaft – einen deutschen Sportbootführerschein.

 

Die zweite grundsätzliche Regelung betrifft Sportboote unter deutscher Flagge im Ausland. Zum Führen eines Sportbootes unter deutscher Flagge im Ausland sind nur Personen berechtigt, die einen deutschen Sportbootführerschein besitzen.

Die vorgenannten Regelungen knüpfen einerseits an das Territorialprinzip eines Staates, anderseits an das völkerrechtliche Flaggenstaatsprinzip nach internationalen Vorschriften (u.a.  „United Nations Convention of the Law of the Sea“ – UNCOLS) an. Territorialprinzip bedeutet, dass jeder Staat innerhalb seines Staatsgebietes Personen seiner Rechtsordnung unterwerfen darf. Dies ist – im Hinblick auf das Befähigungswesen in der Sportschifffahrt – durch die voranstehende Reglung anknüpfend an Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt von Personen im Staatsgebiet geschehen. Das Küstenmeer und die Eigengewässer zählen zum Hoheitsgebiet eines Staates; sie werden als sog. „maritimes Aquitorium“ bezeichnet. Dort bestehen umfassende Regelungsbefugnisse infolge küstenstaatlicher Souveränität.

Das Flaggenstaatsprinzip bildet ein ähnliches Rechtsregime. Der Flaggenstaat unterstellt Schiffe, die seine Flagge führen, seiner Rechtsordnung. Hinsichtlich der Befähigung von Fahrzeugführer existieren daher – auch in der Sportschifffahrt – international sehr unterschiedliche Regelungen. Denn das Seevölkerrecht enthält nur sehr allgemein gehaltene Regelungen die Besetzung von Schiffen betreffen. Beispiel: Art. 94 der United Nations Convention of the Law of the Sea: „Article 94, Duties of the flag State, Every State shall effectively exercise its jurisdiction and control in administrative, technical and social matters over ships flying its flag. […] Every State shall take such measures for ships flying its flag as are necessary to ensure safety at sea with regard, inter alia, to: […] the manning of ships, labour conditions and the training of crews, taking into account the applicable international instruments […]“.

Anders als im Bereich der Berufsschifffahrt (STCW-Übereinkommen) gibt es im Bereich der Sportschifffahrt keine internationalen Übereinkommen über einheitliche Standards die Befähigungen und Fahrerlaubnisse und deren Anerkennung betreffend. Im Ergebnis ist es also Angelegenheit eines jeden  Staates, innerhalb seines maritimen Aquitoriums küstenstaatliche Souveränität auszuüben bzw. als Flaggenstaat Regelungen für Schiffe unter seiner Flagge zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Claudia Thoma

Stabsstelle

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Generaldirektion

Wasserstraßen und Schifffahrt

Ulrich-von-Hassell-Straße 76

53123 Bonn

 

Telefon 0228-42968-2190

mobil 0173- 5170639

claudia.thoma@wsv.bund.de

www.gdws.wsv.de

Anerkennung ausländischer Führerscheine/Küstenschifffahrtspatente

Ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger (z.B. Österreicher) der einen Wohnsitz in Deutschland hat benötigt immer einen deutschen Bootsführerschein. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und

können nicht umgeschrieben werden. Dies gilt auch für einen in Kroatien erworbenen Bootsführerschein. Grundsätzlich gilt: ein deutscher Staatsbürger bzw. ein Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland benötigt einen deutschen Bootsführerschein (die Prüfungen müssen in Deutschland absolviert bzw. von einer deutschen Stelle im Ausland – z.B. in Kroatien oder Spanien – abgenommen werden); Führerscheine aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich nicht anerkannt/können nicht umgeschrieben werden.

Laut unserer Rücksprache mit deutschem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch dem Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) werden ausländische (kroatische) Prüfungen in Deutschland nicht anerkannt!

Estland

 

Wenn mit einem ausländischen Boot/ Yacht nach Estland gefahren wird, gelten die Bestimmungen des Heimatlandes, wo das Boot angemeldet ist. Benötigt wird ein Nachweis, dass das Boot/ Yacht im Eigenbesitz ist oder eine beglaubigte Vollmacht, dass damit gefahren werden darf.

Die estnischen Regeln: für ein Segelboot ab 25 m² oder für ein Boot mit einem Motor von 30 PS braucht man einen Segelschein/ Bootsführerschein. Alles, was darunter ist, kann ohne Patent gefahren werden.

Finnland

 

Finnland anerkennt das kroatische Küstenpatent nicht.

Allerdings, wenn man Finnland ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können.

***

Stockholm@advantageaustria.org

Anhänge

Mi., 31. Juli, 16:06

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26.7.

Wir waren in Kontakt mit den finnischen Behörden Finnish Transport and Communications Agency TRAFICOM. Von Herrn Ville Räisänen von TRAFICOM erhielten wir folgende Informationen zu Ihren Fragen:

Die angegebenen kroatischen, nationalen Bootsführerscheine sind in Finnland nicht gültig. Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein. Der Fahrer des Boots muss jedoch die im Wasserverkehrsgesetz 463/1996, 6$, angegebenen Voraussetzungen besitzen: Alter, Fähigkeit und Können. Falls das zu mietende Boot über 24 m lang ist, soll der Bootsführer ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer (ICC) besitzen.

Am 1.6.2020 tritt in Finnland ein neues Wasserverkehrsgesetz in Kraft. Diesbezügliche Voraussetzungen sind aber auch im neuen Gesetzt hauptsächlich ähnlich.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Bedarf vom Behörden TRAFICOM: E-Mail: veneilypatevyydet@traficom.fi (bitte in Englisch

Stockholm@advantageaustria.org Fr., 2. Aug., 08:36

an mich

 

Sehr geehrter Herr …,

Ergänzend zu unserer E-Mail vom 31.7. teilen wir Ihnen noch folgende wichtige Ergänzung (in roter Farbe) mit:

Wenn man Finnland jedoch ein Sportboot (pleasure craft) max. Länge 24 m, ohne Besatzung, für eigenen Gebrauch mieten möchte, braucht man keinen Bootsführerschein.

 

 

Frankreich

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz wird wie alle anderen ausländischen Bootsführerscheine anerkannt.

Kontakte zum Generalkonsulat machten es möglich, viele Basis-Informationen zu sammeln und das Thema: Kroatisches Küstenpatent – Boat Skipper B mit/ohne UKW-Seesprechfunk-Lizenz in etwas übersichtlicher Art zusammenzufassen. Die Vorschriften für die Benutzung von Booten und Yachten durch „Nautische Touristen“ widerzugeben. Wichtigster Ansprech-Partner ist das „Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie“.

 

Bei nautischen Touristen werden Bootsführerscheine anderer Länder auch anerkannt,

wenn ein Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, der im Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist, gilt dieser auch in Frankreich. Bezüglich ausländische Bootsführerscheine wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man mit einem ausländischen Bootsführerschein auch in französischen Gewässern fahren kann – allerdings mit den Einschränkungen, die sich aus dem ausländischen Bootsführerschein ergeben.

Im Klartext heißt dies, man kann in Frankreich kein Boot fahren, das einer Kategorie entspricht, die über der liegt, zu der der ausländischen Bootsführerschein berechtigt ist.

 

Allgemeine gesetzliche Vorschriften: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N550.xhtml

General-Konsulat München: E-Mail: info@consulfrance-munich.org.

Großbritannien UK

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente:

Für das Führen von privaten Fahrzeugen werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Bootsführerscheine und Befähigungsscheine in der Regel anerkannt (nicht aber Vereinsscheine, Verbandsscheine …). Im Allgemeinen werden neben den von den britischen Behörden ausgestellten Befähigungsausweisen in der Regel die vom Heimatstaat ausgestellten oder anerkannten ebenfalls anerkannt; Ausnahmen sind derzeit nicht bekannt. Das Vorhandensein eines ICC ist jedoch empfohlen. Das ICC wird vom Vereinigten Königreich offiziell als Befähigungsnachweis zum Führen von Sportbooten auf Binnen- und Küstengewässern anerkannt.

***

Quelle: die Marine & Coastguard Agencey (MCGA). Die Kontaktdaten finden Sie auf der folgenden

Webseite: https://www.gov.uk/government/organisations/maritime-and-coastguard-agency.

Irland

Befähigungsnachweis/Bootsführerschein

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Für irische Gewässer besteht keine Führerscheinpflicht.

 

Irish Sailing Association (ISA) – Website: www.sailing.ie

 

Italien

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN für Binnen/-Seegewässer

 

Führerscheinpflicht

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden

ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Mindestalter

Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;

Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

 

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

 

Nicht für kommerzielle Zwecke

Das kroatische Küstenpatent wird für das Führen von Vergnügungs- und Freizeitbooten und nicht für kommerzielle Zwecke anerkannt (Art. 34 Gesetzesdekret N. 146 vom 29.7.2008).

D.h.: ein österreichischer Staatsbürger mit kroatischem Patent darf auch ein Boot in Italien ohne Erwerbszweck mieten und führen.

 

 

BOLOGNINI Elisabetta (C.C.) <elisabetta.bolognini@mit.gov.it>
Do., 12. Dez., 15:12

Good afternoon,

 

in response to your e-mail regarding the subject, it is necessary to refer to the DECREE 29 July 2008, n. 146 – Regulation for the implementation of Article 65 of Legislative Decree 18 July 2005, n. 171 “the code of pleasure boating”

 

Art. 34. Control of pleasure boats by foreigners in Italian territorial waters

  1. Foreigners and Italian citizens residing abroad, provided with a license or document recognized as equivalent by the State to which they belong or respectively of their residency, may command, provided free of charge, boats and pleasure boats registered in the registers referred to in Article 15 of the code and pleasure craft referred to in Article 27 of the code within the limits of the same certification. The title or document must be kept on board.

 

  1. For foreigners and Italian citizens residing abroad who command boats and pleasure boats registered in foreign registers, the obligation of a boat license is regulated by the law of the flag State of the unit.

 

  1. For citizens of Member States of the European Union the obligation of the title to command the pleasure craft referred to in paragraphs 1 and 2 of this article is disregarded, if they present a declaration issued by their own authorities showing that the legislation, respectively, of the country of origin of the subject or of the flag State of the unit does not provide for the release of any qualification certificate.

 

Hoping to be helpful.

 

Best regards

 

Capitano di Corvetta (CP)

Elisabetta BOLOGNINI

Direzione Marittima – Capitaneria di Porto di Trieste

Capo Servizio Personale Marittimo ed Attività Marittime

Tel. 040 676660

e-mail: elisabetta.bolognini@mit.gov.it

 

Italienisch:

 

Art. 34. Comando di unita‘ da diporto da parte di stranieri in acque territoriali italiane 1. Gli stranieri e i cittadini italiani residenti all’estero, muniti di un titolo di abilitazione o documento riconosciuto equipollente dallo Stato di appartenenza o, rispettivamente, di residenza, possono comandare, purche‘ a titolo gratuito, imbarcazioni e navi da diporto iscritte nei registri di cui all’articolo 15 del codice e natanti da diporto di cui all’articolo 27 del codice entro i limiti dell’abilitazione medesima. Il titolo o documento deve essere tenuto a bordo. 2. Per gli stranieri ed i cittadini italiani residenti all’estero che comandano imbarcazioni e navi da diporto iscritte in registri stranieri, l’obbligo di patente nautica e‘ regolato dalla legge dello Stato di bandiera dell’unita‘. 3. Per i cittadini di Stati membri dell’Unione europea si prescinde dall’obbligo del titolo per comandare le unita‘ da diporto di cui ai commi 1 e 2 del presente articolo, qualora esibiscano una dichiarazione rilasciata dalle proprie autorita‘ da cui risulti che la legislazione, rispettivamente, del Paese di provenienza del soggetto o dello Stato di bandiera dell’unita‘ non prevede il rilascio di alcun titolo di abilitazione.

Lettland

 

Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>

I received your e-mail from H.E. Honorary consul of Latvia in Frankfurt, Mr. von Rosen.

As I am sailboat skipper myself it was a pleasure to reply to your question:

Regarding your question – It is OK to charter a boat with Croatian license A or B (with VHF) in Latvian waters if skipper is EU citizen and boat is carrying EU flag.

If you have more questions, please contact me directly or Latvian authority CSDD by phone: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rozkalns

Commercial Counselor of Ministry of Economics to Germany

Head of rep.office of Investment and Development Agency of Latvia

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel.: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

http://www.lettinvest.de – Neuigkeiten zur lettischen Wirtschaft auf Deutsch www.liaa.gov.lv

 

Kaspars Rožkalns <Kaspars.Rozkalns@liaa.gov.lv>
15.07.2019, 12:05

 

Ich erhielt Ihre E-Mail von HE Honorarkonsul von Lettland in Frankfurt, Herrn von Rosen.

Ich bin Segelboot Skipper und es ist mir ein Vergnügen, auf Ihre Frage zu antworten:

In Bezug auf Ihre Frage – Es ist OK, ein Boot zu chartern mit kroatischer Lizenz A oder B (mit VHF) in den Gewässern Lettlands , wenn der Skipper EU – Bürger ist und das Boot eine EU – Flagge trägt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an mich oder lettische Behörde CSDD per Telefon: + 371 670 257 77

 

Kaspars Rožkalns

Kommerzienrat des Ministeriums für Wirtschaft nach Deutschland

Leiter rep.office von Investitions- und Entwicklungsagentur Lettlands

Reinerzstraße 40 – 41, D-14193, Berlin, Deutschland

Tel .: +49 (0) 176 2399 3662

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

kaspars.rozkalns@liaa.gov.lv

 

Luxemburg

BEFÄHIGUNGSNACHWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

 

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Führerschein für die Vergnügungsschifffahrt ist obligatorisch. Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

 

Niederlande

In Holland muss man für Boote über 15 Meter beziehungsweise auch für kleinere Motorboote, die schneller als 20 km/h fahren können, einen Führerschein besitzen. Bei ausländischen Bootsführern ist der Besitz eines ICC gemeinsam mit dem Führerschein des Heimatlandes verpflichtend.

 

Grundsätzlich wird nicht zwischen Segel- und Motorbooten unterschieden, es existieren aber spezielle Regelungen, zum Beispiel in Hinblick auf Vorfahrt und Beleuchtung. Die genauen Polizeivorschriften sollten also beachtet werden. Die Inspektionsorganisation des Verkehrsministeriums “ILT“ überwacht die Einhaltung der Regeln und Vorschriften.

Diese Regeln finden Sie hier: http://wetten.overheid.nl/BWBR0003628/geldigheidsdatum_03-11-2014

Für Steuerung eines schnellen Motorbootes oder Vergnügungsboot länger als 15 Meter, muss man einen Fahrbeweis haben.

In den Niederlanden sind einige Auslandsfahrausweise gültig.

Für die Republik Kroatien:

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta A/Schiffsführer – Klasse A

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type A);

 

  • Svjedodžba o stručnoj osposobljenosti/Befähigungszeugnis

Zapovjednik – vrsta B/Schiffsführer – Klasse B

(bewijs van beroepsbekwaamheid – Schipper type B)

 

Norwegen

Das kroatische Boot Skipper B gilt in Norwegen für Sportboote bis zu 15 Meter Rumpflänge und maximal 30 BRZ, und in nicht-kommerziellen Aktivitäten.

Ole-Andreas Stræte <OAST@sdir.no>

 

In general, boating licences or other qualification documents issued in another EEA country are valid in Norway in accordance with the contents of the document (but no more than 15 meters hull length), and in non-commercial activity.

The Croatian Boat Skipper B is valid in Norway for recreational crafts up to 15 meters in hull length and maximum 30 gross tonnage, and in non-commercial activity. We are not familiar with the Boat Skipper A, and you most therefor send us a copy of the licence before we can determine the limitations.

Best regards

 

Portugal

 

Nach Aussage der portugiesichen Seefahrtsbehörde werden amtlich ausgestellte Dokumente (Bootsführerscheine) von Behörden der EU-Mitgliedsstaaten automatisch in Portugal anerkannt.

Lisboa@advantageaustria.org

Gemäß Gesetzes-Dekret Nr. 93/2018, Artikel 39, Absatz 1 werden Schiffführerscheine oder gleichwertige Dokumente, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, automatisch in Portugal anerkannt. Dies bestätigte uns auch die portugiesische Seefahrtsbehörde (Frau Paula Mateus).

Sollten Sie in dieser Angelegenheit noch weitere Fragen haben, empfehlen wir eine direkte Kontaktaufnahme mit

DGRM – Direção-Geral de Recursos Naturais, Segurança e Serviços Marítimos

Avenida Brasilia

1449-030 Lisboa

Tel: +351213035805

E-mail: ajuda.bmar@dgrm.mm.gov.pt

Internet: https://www.dgrm.mm.gov.pt

 

 

Rumänien

Zuständig für die Bootsfahrten auf Binnengewässer und dem Schwarzen Meer ist das Transportministerium. An der rumänischen Schwarzmeerküste vier in etwa den europäischen Standards entsprechende touristische Häfen und zwar in Constantza, Mangalia, Eforie und Limanu..

 

Führerscheine, die in EU-Mitgliedstaaten erworben wurden, sind auch in Rumänien gültig, wenn darauf der Hinweis auf die EEC/UNO Resolution 40 vermerkt ist.

Transportministerium www.mt.ro

 

Schweden

BEFÄHIGUNGSAUSWEIS/BOOTSFÜHRERSCHEIN

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer

Ein Sportbootführerschein (z. B. Boot Skipper B) ist empfehlenswert, jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Slowenien

In Slowenien wird die Schifffahrt in Meeresgesetzt (Pomorski zakonik) geregelt. Das slowenische Infrastrukturministerium hat zu den Regelungen auch ein spezielles Portal im Internet. Leider nur slowenischer Sprache.

 

Grundinformationen:

Ein Bootsführer muss folgende Qualifikationen aufweisen:

  • Bootsführerschein; erledigten praktischen Teil des Bootsführerscheins; VHF GMDSS Radio Lizenz.
  • Im Falle das ein Boot mit einer VHF GMDSS Radiostation ausgerüstet ist muss mindestens ein Besatzungsmitglied auf dem Boot befähigt sein diese zu benutzen.

 

Ausbildung und Anerkennung

Generell gilt bei der Anerkennung von Bootsführerscheinen in Slowenien das System der Reziprozität. Dies bedeutet, dass sofern der slow. Bootsführerschein in einem anderen Land gilt, gilt auch der ausländische Bootsführerescheine als Beweis der Qualifizierung.

Im Detail gelten so alle Bootsführerscheine aus der EU und dem Mediterran ohne weitere Probleme.

 

Spanien

 

Die einzige Qualifikation von Kroatien, die in Spanien anerkannt wird ist der „Boat LEADER B“ bzw. der „Boat Skipper B“, das die Führung von Sportbooten ermöglicht – unter Einhaltung der 12 Meilen-Zone zur Küste .

 

 

MAURO APOLINAR ALVAREZ CARRILLO

 an mich
 

Buenos días, en respuesta a su consulta le comunico que de acuerdo con el Anexo IX del Real Decreto 875/2014, de 10 de octubre, por el que se regulan las titulaciones náuticas para el gobierno de las embarcaciones de recreo,  la única titulación de Croacia que figura como reconocida en España es BOAT LEADER’S que habilita para el manejo de embarcaciones de recreo sin alejarse más de 12 millas de la Costa.

 

No obstante, le comunico, asimismo, que la competencia para la autorización de titulaciones extranjeras en España corresponde a la Dirección General de la Marina Mercante, dependiente del Ministerio de Fomento, por lo que puede dirigirse a este organismo para recabar una información más precisa.

 

Saludos.

 

 

Mauro Álvarez Carrillo
Jefe de Negociado del Servicio de Estructuras Pesqueras
Dirección General de Pesca
Consejería de Agricultura, Ganadería y Pesca

Avda. Francisco La Roche, 35

38071 – Santa Cruz de Tenerife

Tel: 822 171 993 (51993)

malvcarh@gobiernodecanarias.org
www.gobiernodecanarias.org/agricultura

 

 

 

 

Zypern

 

Es gibt keine nationalen Vorgaben für die Benutzung von Booten und Yachten In der Republik Zypern, hier werden nur kleine Highspeed-Boote gesetzlich reguliert.

Um ein kleines High Speed Boot in den Hoheitsgewässern der Republik Zyperns fahren zu können, muss man den dafür notwendigen Bootschein für kleine High Speed Boote besitzen.

 

High Speed Boote

Alle maßgebenden Regulierungen und Pflichten sind diesen Gesetzestexten zu entnehmen.

Laut der Gesetzgebung ist ein kleines High Speed Boot ein Schiff, das eine Geschwindigkeit von mindestens 15 Knoten und eine maximale Länge von 15 Metern hat. Für diese Boote gibt es keine Leistungsbeschränkung, soweit sie den Herstellerangaben entspricht.

 

Segelboote

Die private Nutzung von Segelbooten unterliegt derzeit keiner anwendbaren Gesetzgebung.

 

Ausländische Patente

Anerkennung ausländischer Küstenschifffahrtspatente und Bootsdokumente Ausländische Küstenschifffahrtspatente werden in der Republik Zypern anerkannt.

Ein Ausländer, der bereits eine Fahrerlaubnis besitzt, die bestätigt, dass diese Person die Fähigkeiten besitzt ein kleines High Speed Boot zu steuern, und die von einer kompetenten ausländischen Dienststelle unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebungen ausgestellt wurde, muss diese Fahrerlaubnis als gleichwertig angesehen werden.

Zirkulationsberechtigung

Ein Boot muss nicht zusätzlich von den zypriotischen Autoritäten registriert werden. Dennoch, laut der oben genannten Gesetzgebung, muss ein High Speed Boot von bis zu 15 Metern eine gültige Zirkulationsberechtigung besitzen basierend auf der Inspektion des Bootes und seiner Sicherheitsausrüstung.

Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung ist für Sportboote für den privaten Gebrauch nicht obligatorisch.

Vorschriften

Gemäß den einschlägigen nationalen Vorgaben: – Small High Speed Law 56 (I)/92 as amended – Regulations 1999 (P.I. 121/99).

 

AC Nautik

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Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich, bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen heranzuziehen.

 

Einholung dieser Informationen: Juli bis Dezember 2019

 

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DIVERSE SCHREIBEN:

Sehr geehrter ,

als Antwort auf Ihr Schreiben vom 30.10.2019 müssen wir Ihnen mitteilen, dass es auf europäischer Ebene leider keine einheitlichen Regelungen für das Führen von Sportbooten gibt. Während Automobilführerscheine EU weit durch die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein geregelt und überall anerkannt werden, gibt es im Sportbootbereich nur eine beschränkte Anerkennung des ICC (International Certificate of Competence) durch einige Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis.

Auf der Website der UN ECE können Sie eine Liste der Staaten sehen, die sich verpflichtet haben, das ICC anzuerkennen: https://www.unece.org/trans/main/sc3/icc_resolution_40.html. Allerdings, wie in der Antwort aus Berlin dargelegt, würde ein ICC basierend auf einem ausländischen Sportbootführerschein in Deutschland dann nicht mehr anerkannt werden, wenn der Inhaber dieses Führerscheins seit mehr als einem Jahr seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Zur möglichen Einführung eines einheitlichen europäischen Sportbootführerscheins muss gesagt werden, dass dies bislang keine Priorität der Kommission war, und dass dies auch von den im Europäischen Sportschiffsverband (EBA) organisierten Sportbootnutzern nicht gewünscht wurde.

In einem zuletzt am 22. Mai 2019 aktualisierten Positionspapier fordert der EBA die Kommission auf, keinen einheitlichen europäischen Sportbootführerschein einzuführen, sondern auf die Mitgliedstaaten dahingehend einzuwirken, dass diese die Resolution 40 der UNECE und das darauf beruhende ICC anerkennen (siehe: https://eba.eu.com/regulatory/skipper-licensing/).

Hierbei könnte es sich um einen durchaus zielführenden Ansatz handeln. Wir sind zur Zeit dabei auszuloten, ob es unter Berücksichtigung der knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen Möglichkeiten für eine derartige Initiative im Arbeitsprogramm der kommenden Kommission gibt.

 

Sehr geehrter Herr,

wir beziehen und auf Ihre heutige E-Mail und teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Fragen ins polnische übersetzt und an das Polnische Ministerium für Sport und Touristik mit einer Bitte um Beantwortung Ihrer Fragestellung gesendet haben.

Ein Mitarbeiter des Polnischen Ministeriums für Sport und Touristik, Herr Marcin Brachfogel, hat uns mitgeteilt, dass im Artikel 37a Absatz 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 über die Binnenschifffahrt (im Anhang) wurde angegeben, dass eine Person, die eine Berechtigung (ein Patent) erhalten hat, den Wassertourismus in einem anderen Land auszuüben, kann den Wassertourismus auf dem Gebiet der Republik Polen im Rahmen der eingeräumten Berechtigung  (die durch entsprechendes Dokument bestätigt ist) ausüben.

Herr Brachfogel hat und mitgeteilt, dass der erwähnte Artikel 37 für die durch zuständige staatliche Behörde ausgestellten Patente Anwendung findet. Er hat uns auch zusätzlich mitgeteilt, dass die ISSA Zertifikaten in Polen nicht anerkannt werden.

Untenstehend übermitteln wir Ihnen die Koordinaten von Herrn Marcin Brachfogel:

 

Marcin Brachfogel

Wydział Sportu Wyczynowego (Hochleistungssportabteilung)

Departament Sportu Wyczynowego

Ministerstwo Sportu i Turystyki  (Ministerium für Sport und Touristik)

Telefon: +48 22 2443131, faks: +48 22 2443200

  1. Senatorska 14,  00-082 Warszawa

www.msit.gov.pl

E-Mail: Marcin.Brachfogel@msit.gov.pl

 

AC Nautik

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AC_Nautik_Laenderreport_2020

 

 

AC Nautk – Führerscheinregelung für Kats – Kroatien wird diese ändern

AC Nautik – Führerscheinregelung für Kats – Kroatien wird diese ändern

 

Die Änderung erfolgt auf Drängen der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen (VDC). Kroatien erklärt sich bereit, den Geltungsbereich – „Sportbootführerschein“ nur für Boote bis zu einer Tonnage von bis zu 30 BRZ oder GT – zu ändern. Große Katamarane so ab etwa 45 Fuß (13,72 m)sind je nach Hersteller „übergewichtig“ und dürfen derzeit nur mit einem Sport-See-Schifferschein oder dem Sport-Hochsee-Schifferschein werden. Diese Scheine setzen sehr großen Lern- und Ausbildungsaufwand voraus, verursachen hohe Kosten und sind deshalb bei nur wenigen Skippern vorhanden.

 

Kroatien, das allgemein in nautischen Fragen immer auf Sicherheit setzt, ist damit wohl das einzige Land in Europa, dass einen derart hohen Level von Charterskipper forderte. Kroatien hierfür ein bürokratisches Dilemma vorzuwerfen, lässt aufhorchen. Gerade aus Deutschland kommt immer wieder Kritik an den kroatischen Patenten, besonders an den kleinen Patenten wie der Boat Skipper A oder B, mit/ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz.

 

Da ohnehin vorgesehen war, die Maßvorgaben zu ändern, die Bruttoraumzahl in eine Gesamtlänge in Meter zu ändern, konnte das Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture der Republike Hrvatske dem Drängen der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen (VDC) nachgeben.

 

Zu welchem Termin die neue Regelung greift, steht noch nicht fest. Zwar soll die Vorlage bereits verabschiedet sein, aber die Umsetzung wird dauern. Angedacht ist, dass die Änderung Mitte März in Kraft tritt. Wahrscheinlicher ist, dass die Neuregelung wohl nicht vor Anfang 2021 gültig wird. Gründe dafür sind die Ausbildungs-Inhalte und auch die Prüfungs-Richtlinien müssen angepasst werden und das kann dauern.

 

DAS KÜSTENPATENT B

DAS KÜSTENPATENT B

Das Kroatische Küstenpatent gewinnt an Beliebtheit

Nicht nur die Beliebtheit und die Zahl der Absolventen für das kroatische Küstenpatent „Boat Skipper B“ ist in den letzten Jahren enorm angestiegen, sondern auch die Anzahl der Anbieter. Interessenten tun gut daran, sich über die einzelnen Schulungsanbieter genau zu informieren.

 

Einige Anbieter vermitteln dem Kunden, dass es ausreicht den Bootschein nur mit der theoretischen Prüfung zu erhalten, denn für den Anbieter ist das ziemlich einträglich und noch dazu mit wenig Aufwand verbunden. Es entspricht tatsächlich der Wahrheit, die Prüfung ist nach intensivem Lernen relativ einfach zu bestehen, erfordert keinerlei Praxiskenntnisse, noch Seemeilennachweise.

 

Das ist keine ehrliche Einstellung

Denn nur mit der theoretischen Prüfung ist es bei Weitem nicht getan. Jeder neue Bootsführerschein Besitzer sollte darauf hingewiesen werden, dass Praxiskenntnisse lebenswichtig sind. Ein Schadensfall tritt schneller ein als man glaubt, wenn ohne Übung mit einem Charterboot über das Wasser geyachtet wird. Deshalb ist es erfreulich, dass die meisten Yachtcharterfirmen nach Praxiskenntnissen fragen, bevor sie einem Küstenpatent Neuling eines ihrer Boote überlassen!

 

Als Skipper trägt man Verantwortung

Ein Skipper muss sich klar vor Augen führen, dass ein Bootsführerschein ohne Praxiskenntnisse keineswegs ausreichend ist. Die Pflichten eines Skippers sind sehr vielfältig und natürlich mit großer Verantwortung verbunden. Die Theoriekenntnisse müssen auch in der Praxis umgesetzt werden können, der Skipper trägt nicht nur die Verantwortung für die Crew, sondern auch für das Schiff.

 

Der Skipper hat immer die Verantwortung, auch bei Unfällen, wenn ein Crewmitglied etwas falsch gemacht hat. Er haftet mit seinem Vermögen für verschuldete Unfälle. Er ist an Bord für sämtliche Entscheidungen alleinverantwortlich, deshalb ist es notwendig, dass er bei Seenotfällen richtig koordinieren kann. Um auch bei widrigen Umständen das Schiff und die Crew sicher zu führen, ist es wichtig, die Wind- und Wetterlage jederzeit richtig einschätzen zu können, das setzt genügend Praxiserfahrung voraus.

Bei AC Nautik liegen Sie richtig

AC Nautik arbeitet seit Jahren kompetent und seriös, diesem Schulungsanbieter liegt daran, Sie auf die Rolle eines Skippers gut vorzubereiten, Ihnen deutlich zu machen, welche nautischen Kurse, Ausbildungen und Schulungen Sie durchlaufen sollten, um sich und andere sicher über die Gewässer zu bringen. Erst dann hat man als Skipper und Crew die Möglichkeit, entspannt und glücklich die kroatischen Küsten mit dem Boot zu erkunden.

AC Nautik ist ein perfekter Ansprechpartner für das Küstenpatent B, zögern Sie nicht sich für die nächsten Kurse anzumelden.

 

 

Das kroatische Küstenpatent und die Medien

Das kroatische Küstenpatent und die Medien

 

Es kann nicht behauptet werden, dass ausgerechnet deutsche und österreichische Medien beim Umgang mit dem kroatischen Küstenpatent Glace-Handschuhe anlegen oder sich nur an Fakten halten. Warum das so ist, wissen nur die Götter der Seefahrt.

So schreibt ein deutscher Automobilklub in einer seiner Veröffentlichungen:

Sportbootführerschein

Die Sportbootführerscheine (SBF) bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes für das jeweilige Revier sind vorgeschrieben. Abweichend von den deutschen Sportbootführerscheinvorschriften ist an der kroatischen Küste für jedes motorbetriebene Boot ein Sportbootführerschein See notwendig, auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS).

Die Führerscheinpflicht gilt ebenfalls für alle Segelboote über 3 m Länge, hier ist auch der Sportbootführerschein See obligatorisch. Die amtlichen deutschen Sportbootführerscheine (u.a. SBF See und Sportküstenschifferschein SKS) sind anerkannt.

 

Skipper unter 18 Jahren und im Besitz eines SBF See dürfen in Kroatien nur mit Booten fahren, die nicht stärker als 15 kW (20 PS) motorisiert sind. Hinzu kommt für diese Altersgruppe, dass auch Gleitfahrten nicht erlaubt sind.

 

Bootstouristen, die keinen Sportbootführerschein See besitzen, können in den Hafenämtern ein kroatisches Patent erwerben. Dieses ist nur in Kroatien gültig und kann nicht in einen deutschen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Für Deutsche ist dieses Patent auch in Italien nicht gültig.

 

Die fett markierten Passagen sind offensichtlich falsch. Kroatische amtliche Vorschriften schreiben vor:

 

  • Für Segelboote ab 2,5 m besteht Führerscheinpflicht,
  • Die deutschen Sportbootführerscheinen der „SBF See“ und der „SKS“ werden in Kroatien nicht anerkannt, anerkannt werden nur die vom Deutschen Segler Verband und/oder Deutschen Motoryachtverband ausgestellten IC Patente vom Sportküsten Schifferschein und vom Sportsee Schifferschein.

 

Auch im letzten Absatz haben sich Missdeutungen und ein Fehler eingeschlichen. Das Küstenpatent kann man nicht einfach erwerben, man muss eine Prüfung vor der Hafenbehörde ablegen, sonst geht nichts. Und die Geschichte, dass kroatische Küstenpatent sei nur in Kroatien gültig , ist ein Märchen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nationale Regelungen ständig aktualisiert werden können und dass es keine einheitlichen Vorschriften gibt, insbesondere im Freizeitbereich wie dem Yachtsport. Verschiedene Versicherungen und Charterfirmen können unterschiedliche Ansichten haben, daher ist es ratsam, vor jedem Projekt oder Urlaubsplan die örtlichen Behörden, die Küstenwache oder die Versicherung zu konsultieren.

AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019

Küstenpatent

AC Nautik – Regeln für Bootsfahrer (Charter) in Kroatien 2019

Wenn es darum geht eines der schönsten Boots-Reviere Europas zu erobern, wird Bootfahren zum beliebten Urlaubsvergnügen in Kroatien und das schwimmende Gefährt garantiert auch noch die Privatsphäre. 1778 Kilometer (mit Inseln sind es 6176 Kilometer) beträgt die adriatischen Festlands-Küstenlinie und es liegen insgesamt 1246 Inseln, Eilande und Riffe vor der kroatischen Küste, von denen nur 47 Inseln permanent bewohnt sind.

Zauberhafte Städte mit einmaligen Sehenswürdigkeiten von der Antike bis zur Gegenwart, traumhafte Landschaften in einer zum Teil wild zerklüfteten Adriaküste und verzaubernde Buchten zum Entspannen, das definiert für Boots-Touristen Kroatien.

Verkehrsregeln und Vorschriften für Boote

Im Durchschnitt fahren rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer. In den Häfen der Adria werden mehr als 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert. Da bedarf es schon einem ausgeklügelten System an Verkehrsregeln, um ein Chaos zu vermeiden, voraussehbare Unfallsituationen zu verhindern.

Führerscheinpflicht für alle Motorboote

Laut Information des kroatischen Ministeriums für Seewesen haben sich die Führerschein- und Anmeldebestimmungen für ausländische Bootstouristen bereits ab der Saison 2007 geändert,

  • soll heißen, für jedes motorbetriebene Boot – auch für Beiboote unter 5 PS – ist ein Führerschein zum Führen von Wasserfahrzeugen (Befähigungszeugnis) erforderlich.
  • in Kroatien ist zum Führen von Booten bis 7 m Länge, bis 15 kW (20 PS), bis max. 6 NM von der Küste zumindest der Boat Skipper A gesetzlich vorgeschrieben.

Höchstgeschwindigkeit in Küstennähe

Das erlaubte Tempo für Boote in Landnähe und der Mindestabstand vom Strand bzw. von der Küstenlinie:

  • 5 Knoten bis 150 Meter Abstand,
  • 8 Knoten bei 150 bis 300 Meter Abstand,
  • Gleitfahrt ist ab 300 Meter Abstand zulässig.

An bestimmten Orten können Verbote erlassen und ausgeschildert sein. Skipper sollte folglich jederzeit auf die Verkehrszeichen achten, sollten deren Bedeutung kennen.

Auf die Größe der Boote kommt es an

Die Verkehrsregeln für Boote in Kroatien sind umfangreich und hängen häufig mit der Größe des Wasserfahrzeugs zusammen.

  • Der Freizeitskipper muss wissen, dass Boote bis 24 Meter Länge bei Ein- und Ausfahrten in Häfen – im Radius von einer Seemeile – größeren Schiffen ausweichen müssen. Die Regel gilt auch in schmaleren Kanälen.

Die Mindestabstände zur Küste für unterschiedliche Bootstypen

  • Segel- und Motorboote haben einen Mindestabstand von 50 Meter zur Küste einzuhalten.
  • Yachten halten einen Mindestabstand zur Küste von 150 Meter ein.
  • Für Schiffe und Hydroflugzeuge gilt ein Mindestabstand von 300 Meter.
  • Für Tretboote, Ruderboote, Surfbretter, Kanus oder Kajaks entfallen die Mindestabstände zur Küste.
  • Für diese motorlosen Gefährte benötigt man keinen Bootsführerschein.

Allgemeine Regeln für Boote

  • Positionslichter sind von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sowie bei unsichtigem Wetter zu führen.
  • Haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren.
  • Alle Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten. Diese Regelung gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
  • Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.
  • Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge ist verboten. Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen ange­meldet werden.

● Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

  • In Häfen ist jede Art von schnellem Fahren verboten.
  • Wellenreiten ist in engen Durchfahrten, die von der Berufsschifffahrt befahren werden, untersagt. Von diesen Schiffen muss mindestens 50 m Abstand gehalten werden.
  • Motor- und Segelschiffe dürfen einen Streifen von 50 m vor der Küste nicht befahren.
  • Boote dürfen sich einem durch Bojen o. ä. abgegrenzten Strand nicht auf mehr als 50 m, einem natürlichen Strand nicht mehr als 150 m nähern.
  • Rennboote, Boote mit Düsenantrieb oder Luftkissenboote dürfen sich nur bis auf 250 m der Küste nähern, falls das Befahren der Gewässer generell erlaubt ist.

 

AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer

Bootsunfälle

AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer

 

Urlaubszeit ist Reisezeit. Eigentlich sollten es die schönsten Tage im Jahr sein, doch auch in einem EU-Land können böse Überraschungen lauern. In vielen Mitgliedsstaaten gilt nämlich die vertraute Devise: „Vor dem Gesetz sind alle gleich – besonders die einen“. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur im Heimatland die Bürokratien besonders tief verankert ist. Fallstricke und Fettnäpfchen sind europaweit und gleichmäßig verteilt. So betrachtet macht auch eines der schönsten Segel- und Boots-Paradiese Europas keine Ausnahme.

 

AC Nautik – einer der größten Anbieter des „Kroatischen Küstenpatentes“, des Boot-Skipper B – unternimmt den Versuch, Urlauber – speziell Boots-Urlauber –  mit Informationen vor bösen Urlaubsüberraschungen in Kroatien zu bewahren. Wohl wissend, dass er vorhandene Informationen in der schnelllebigen Zeit nur unter Vorbehalt, nach bestem Wissen und Gewissen weitergibt.

 

Skipper in Kroatien – Bestimmungen und Regeln

Sportbootskipper müssen auf kroatischen Küstengewässern Regeln und Vorschriften beachten und vor allem möglichst befolgen. Die Ahndung der Verstöße gegen kroatische Vorschriften erfolgt ohne Nachsicht.

 

Papiere

Dokumente und Unterlagen, die ein Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben muss:

 

  • Kroatisches Küstenpatent, Sportbootführerschein See oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis,
  • Crewliste (diese wird nur bei Einreise auf dem Seeweg benötigt),
  • gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung,
  • Eigentumsnachweis, bei einem geliehenen Boot, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht. Diese muss von einer in- oder ausländischen Behörde oder notariell beglaubigt sein.
  • eine Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS),
  • EU-­Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L-Formular,

Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW),

  • EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998,
  • Nachweis über die bezahlten Gebühren.
  • kroatische Seekarte 101 – Informationskarte für Nautiker.

 

Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien in aller Regel nicht möglich.

Einreise auf dem Seeweg

Bei der Einreise über See muss ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich.

Ausreise über See

Vor dem Verlassen Kroatien ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.

Ausreise auf dem Landweg

Wird das Schiff per Trailer auf dem Landweg nach Kroatien gebracht, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt angemeldet werden. Die Crewliste ist nicht erforderlich.

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein gültiges Funkzeugnis besitzen.

  • In der Regel reicht das SRC (die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) für die kroatische Küste aus.

SRC (Short Range Certificate) – beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis gültig für UKW und GMDSS,

  • LRC (Long Range Certificate) – allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS.

 

Trailer und Boot

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

 

Gespanne
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: max. 2,55 m Breite, max. 18,75 m Länge. Maximale Maße für Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.

 

Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor Fahrtantritt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube des mitgeführten Bootes ist eine Gefahrenquelle. Die Verkleidung muss so beschaffen sein, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Anfallende Gebühren für Skipper in Kroatien an

 

Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW (6,8 PS) erhoben. Der Nachweis über gezahlte Gebühren ist mitzuführen!

Die Gebühr, die pro Kalenderjahr bei Hafenämtern zu bezahlen ist, setzt sich zusammen aus Bootslänge, Verwaltungsgebühr, Schiffssicherheitsgebühr, Informationskarte und Leuchtfeuergebühr.

 

Kurtaxe
Die kroatische Kurtaxe von Touristen wird für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen erhoben.

Unabhängige davon wird eine eigene Kurtaxe für die Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind, erhoben.  Diese muss bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer und Länge des Bootes beglichen werden. Sie ist generell verpflichtend für Boote mit Kajüten, die kroatische Gewässer befahren.

Kroatien – der Umwelt- und Gewässerschutz

 

Naturschutzgebiete / Nationalparks
Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brioni ­Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-­Kanal.
Für das Befahren, Ankern und Übernachten gelten in diesen Gebieten Sonderregelungen.

Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.

 

Für und Wider bei Bojenfeldern

Auch wenn es hin und wieder zu Problemen führen kann, die Natur sollte auch im Bootsverkehr einige Rechte und vor allem Schutz haben. Durch die Anlage von Bojenfeldern in beliebten Buchten wird dem freien Ankern entgegengewirkt.

In Kroatien gibt es zurzeit über 60 staatlich konzessionierte und eine größere Anzahl privat initiierter Bojenfelder. Alle Plätze sind kostenpflichtig. Freies Ankern im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist verboten, Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet. Die Betroffenen reagieren unterschiedlich – teils zustimmend, teils heftig ablehnend.

Gewinner der Bojenfelder ist auf jeden Fall die Umwelt, hier speziell die Vegetation auf dem Meeresboden. Bojen gelten als bester Schutz für die empfindlichen Seegraswiesen. Motor- und Segelyachten, die an Bojen festmachen, werfen keine Anker mehr aus, müssen ihn auch nicht mehr einholen, was häufiger, größeren Schäden am Meeresgrund anrichtet.

 

Küstenpatent Kroatien

Küstenpatent Kroatien: ein entspannter Urlaub als Grundlage für spannende Erkundungstouren

Mit der Bezeichnung Küstenpatent werden in Kroatien Bootsführerscheine bezeichnet. Man unterscheidet dort zwischen vier verschiedenen Formen. Es gibt zum einen den Boat Skipper A, der den Inhaber dazu berechtigt Boote mit einer Länge von bis zu 7 Metern sowie einer Motorisierung von 8 kW zu führen. Die Erlaubnis erstreckt sich über 6 nautische Meilen, die von der kroatischen Küste entfernt sein dürfen. Das entspricht den Fahrtenbereich III. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist eine Grundvoraussetzung.

Der Boat Skipper B erlaubt es dem Besitzer Motorboote und Segelbote zu führen. Die Begrenzung liegt hierbei bei 30 BRZ. Es besteht keine Begrenzung der Motorleistung. Skipper der Klasse B dürfen Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge bewegen. Man kann die Erlaubnis privat ab 16 Jahren beantragen. Wenn ein kommerzieller Hintergrund besteht, dann muss derjenige hingegen mindestens 18 Jahre alt sein. Auch hier greift der Fahrtenbereich III. Die Boat Skipper C Lizenz umfasst im Wesentlichen eine kommerzielle Nutzung. Der Yachtmaster A wird für die Dauer von 5 Jahren ausgegeben und muss dann über eine ärztliche Untersuchung aktualisiert werden. Hier ist das Führen von Segel- sowie Motorschiffen mit bis zu 100 oder 200 BRZ sowohl kommerziell, wie auch privat abgedeckt. Bei der AC Nautic können Interessierte einen entspannten Urlaub mit dem Erhalt eines Küstenpatents B kombinieren.

Segeln und Surfen auf Österreichs Seen

Segeln und Surfen auf Österreichs Seen

inmitten faszinierender Landschaften

Österreichs Landschaftsbild ist extrem abwechslungsreich. Neben den Berg- und Gletscherwelten sind es die zahlreichen Seen und ungezählten Bergseen die Österreichs Landschaftsstruktur prägen. Sportlich interessant sind alle, die glasklaren Bergseen mit erstklassiger Wasserqualität locken die Berggeher ins kühle Nass, während die größeren Seen

zu bevorzugten Revieren für Segler und Surfer werden, unerheblich, ob es sich um Anfänger oder meisterliche Könner handelt.

Segeln – Boots-Führerschein muss sein

Um auf österreichischen Seen und Flüssen ein Segelboot führen zu dürfen, müssen entsprechende Segel-Kenntnisse nachgewiesen werden und der Bootsführer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Ausnahme: schon mit 12, wenn alle an Bord Schwimmwesten tragen. Der erwähnte Befähigungsnachweis (Segelschein) kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Segelkurs erworben werden.

Gut, besser, überragend – wo ist das beste Segel- oder Surf-Revier

Österreichs beliebteste Seen für Segeln und Surfen lassen sich in alphabetischer Reihenfolge nennen. Es sind Achensee (Tirol), Attersee (Oberösterreich), Bodensee (Vorarlberg, Deutschland, Schweiz), Millstättersee (Kärnten), Mondsee (Oberösterreich), Neufeldersee (Burgenland), Neusiedlersee (Burgenland), Ossiacher See (Kärnten), Traunsee (Oberösterreich), Wolfgangsee (Salzburger Land) und der Wörthersee (Kärnten).

Auch die Landeshauptstadt Wien hat ihr eignes Segel- und Surfrevier – die Alte Donau.

„Spieglein-Spieglein“ – so lässt sich der schönste Segel- und Surfsee Österreichs nicht ermitteln

Die Bewertung der österreichischen Seen ist nicht nur schwierig – zu unterschiedlich sind die Kriterien, die Segler oder Surfer stellen. Der eine hat ein Faible für besondere Attraktionen, ein anderer Segler braucht Größe und Weite, ein Surfer interessiert sich nur für die Wassertemperatur, die Wasserqualität spielt auch eine entscheidende Rolle. Einen gemeinsamen Nenner zu finden wird unmöglich – also ist jeder einzelne der Seen für einen Segler oder Surfer sicher der schönste von allen – jeder hat seine Chance.

Nachstehend Österreichs Seen auf dem Laufsteg:

Vorarlberg hat den einzigen See, der die Landesgrenzen verlässt und sich nach Deutschland und in die Schweiz ausweitet. Der Bodensee hat eine Fläche von 536 km² und die Wasserqualität ist gut.

Tirol – der Achensee (6,8 km²) liegt in einer herrlichen Bergkulisse. Der See hat eine hervorragende Wasserqualität, wird aber höchst selten 20 °C warm.

Das Salzburger Land hat gleich drei beliebte Seen – Mattsee (3,58 km²), Wallersee (6,6 km²) und Wolfgangsee (12,8 km², mit hoher Wasserqualität) – die Nähe zur Stadt Salzburg macht die Seen besonders attraktiv.

Oberösterreich – das Seewasser der drei Seen ist glasklar, der Attersee (46,2 km²), der Traunsee (24,35 km²) und der Mondsee (13,78 km²).

Kärnten – mildes Klima und entsprechende Wassertemperaturen zeichnen Kärntens Seen aus. Der Faaker See (2,2 km²), der Millstätter See (13,28 km²), der Ossiacher See (10,79 km²) und der Wörthersee (19,39 km²). Der Wörthersee ist der größte und auch wärmste See Kärntens.

Burgenland – der größte Steppensee Mitteleuropas ist der Neusiedler See, er ist komplett von einem Schilfgürtel umgeben (320 km², davon etwa 180 km² Schilfgürtel). Durch die geringe Wassertiefe (1 – 2 m) nimmt der See an heißen Tagen die Lufttemperatur auf und erreicht dann schon mal 30 °C.

Mit AC Nautik zum Küstenpatent Kroatien

Es muss kein Traum bleiben, die Küsten Kroatiens per Boot zu entdecken, selbst das Ruder in der Hand haben. Etwas Eigeninitiative, das Gehirn mit neuem Stoff füttern eventuelle Prüfungsangst überwinden – das wäre es auch schon. Der geeignete Partner bei diesem Unterfangen ist AC Nautik in Graz /Gössendorf. Die Firma verfügt über hervorragende Kursunterlagen, bereitet die Aspiranten umfassend auf die Prüfung vor und organisiert, was immer auch benötigt wird, um das Küstenpatent Kroatien zu erhalten.

Kroatien – Küstenpatent

Kroatien

Das Küstenpatent Kroatien – Zahlreiche Informationen und Wissenswertes

Unter dem Küstenpatent werden Bootsführerscheine in Kroatien zusammengefasst. Hierbei lassen sich die einzelnen Patente für Boat Skipper A, B und C sowie den Yachtmaster A unterscheiden. In Deutschland hingegen sind unter Patenten fast ausschließlich nur Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt zu verstehen. Hierzulande handelt es sich bei dem Begriff Patent somit gewissermaßen um einen „Führerschein“ für die Seefahrt.

In Kroatien herrscht für das Führen aller Boote und Schiffe mit Motorantrieb Führerscheinpflicht.

Patent Boat Skipper A

Das Küstenpatent Kroatien für den Boat Skipper A erlaubt dem Besitzer das Führen von Booten bis zu einer Motorleistung von 15 kW sowie einer Länge von sieben Metern. Dieser Bootsschein Kroatien gilt jedoch nur in küstennahen Gebieten, die bis zu sechs nautische Meilen von der Küste entfernt sind. Voraussetzung für den Erwerb des Küstenpatentes für Boat Skipper A ist ein Mindestalter von 14 Jahren.

Patent Boat Skipper B

Das Patent Boat Skipper B erlaubt das Führen von Segelbooten und Motorbooten bis zu einem Gesamtgewicht von 30 Bruttoregistertonnen. Diese Erlaubnis erstreckt sich auf Segelyachten, Jetfahrzeuge und Motoryachten bis zu einer Länge von  ca. 18 Metern, wobei die Motorleistung nicht begrenzt ist.
Für den privaten Bereich wird das Küstenpatent ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Bei einer kommerziellen Nutzung muss der Inhaber der Erlaubnis volljährig sein.

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kuestenpatent-B.html

Patent Boat Skipper C

Das Patent Boat Skipper C berechtigt zu einer kommerziellen Nutzung von Booten mit mehr als 30 Metern Länge ohne eine Begrenzung der Motorleistung. Generell wird dieses Patent nur für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss das Patent entsprechend neu beantragt respektive verlängert werden. Hierfür muss jedoch eine neue Prüfung abgelegt werden.

Patent Yachtmeister A

Das Patent für Yachtmeister A berechtigt den Inhaber zu einem kommerziellen als auch privaten Führen von Motor- und Segelschiffen bis maximal 100 GT. Dieser Motorbootschein Kroatien wird für fünf Jahre bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss eine neue Prüfung abgelegt werden.

Generell existiert keinerlei internationales Abkommen für die Küstenpatente in Kroatien. Dies trifft auf Motorbootschein Kroatien ebenso zu wie auf einen einfachen Bootsschein Kroatien. Die Ausbildung und Prüfung der Küstenpatente sind bei den Mitgliedern der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation abgestimmt.

Wie verhält es sich mit jugoslawischen Patenten?

Die „alten“ Küstenpatente der Republik Jugoslawien sind seit der Abspaltung Kroatien von der Republik Jugoslawien ungültig. Dies trifft auf alle Patente zu, die vor dem Jahr 1992 ausgestellt worden sind. Wenn damals jedoch eine Funkprüfung absolviert worden ist, kann das Küstenpatent auf das neue kroatische umgeschrieben werden. In allen anderen Fällen muss eine neue Prüfung abgelegt werden.

Wo kann ein Küstenpatent Kroatien abgeschlossen werden?

Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die Kurse für die entsprechenden Küstenpatente offerieren. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Preise der einzelnen Anbieter deutlich voneinander unterscheiden, kann ein Preisvergleich vorab nicht schaden.
In jedem Fall sollte vor der Wahl für einen Anbieter überprüft werden, wie hoch die maximale Teilnehmerzahl sowie die Höhe der Prüfungsgebühren ist. Nicht immer sind diese bereits im Gesamtpreis eingeschlossen.

Je nach Anbieter können die Anforderungen für die Prüfung im Rahmen der Küstenpatente variieren. Ein seriöses Angebot lässt sich daran erkennen, dass dem Einzelnen mindestens ein Kurstag angeboten wird, an den sich am nächsten Tag die Prüfung anschließt.
Eine vergleichsweise geringe Anzahl an Anbietern von Küstenpatenten ermöglicht einen Zweitagekurs mit Vorprüfung. Am dritten Tag findet hierbei die Hauptprüfung statt.

Viele weitere Informationen rund um das Absolvieren der Küstenpatente in Kroatien können auf den Webseiten www.kuestenpatent-kroatien.at eingesehen werden.