Welchen Bootsführerschein brauche ich in Italien?

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Welchen Bootsführerschein brauche ich in Italien?

Diese Frage trifft gleich mehrere Bereiche, die nur einzeln beantwortet und erläutert werden können.

Die Anerkennung von kroatischen Bootsführerscheinen variiert je nach Land und anderen Faktoren wie der Nationalität des Bootsführers und der Flagge des Boots. Bevor man ein Boot mietet, sollte man bei der Versicherung oder Charterfirma nachfragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Es ist wichtig zu bedenken, dass nicht alle Versicherungen und Charterfirmen gleich sind. Daher ist es ratsam, verschiedene Angebote zu prüfen, um eine Versicherung mit angemessener Deckung und einen vertrauenswürdigen Charteranbieter zu finden. Der Preis allein sollte nicht ausschlaggebend sein, da eine günstige Versicherung möglicherweise nicht ausreichenden Schutz bietet. Es ist ratsam, die Bedingungen und Deckungsumfänge sorgfältig zu überprüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Zum Bootfahren auf dem Meer und der Lagune von Venedig

In Italien benötigen Sie einen Bootsführerschein, die die Motorleistung des Charter-Bootes größer ist als 30 kW (40,8 PS) oder Sie weiter als 6 sm vor der Küste fahren. Mit dem Sportbootführerschein See, dem SBF See können Sie meist problemlos Motor- oder Segelboote chartern. Fragen Sie aber bei der Charterfirma nach.

Nachfolgende Details bitte beachten:

  • In Strandnähe, in Schilfrohrgebieten oder Badezonen ist jedes Fahren generell untersagt.
  • In den meisten Fahrgebieten ist ein Funkzeugnis erforderlich, für Charter üblicherweise das SRC (Short Range Certificate) für USB Funk.
  • Segelboote über 6 m dürfen zwingend nur mit Motorkraft in einen Hafen einlaufen.
  • Für das Ein- und Auslaufen in Häfen ist die Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten verbindlich.
  • Untereinander müssen alle Wasserfahrzeuge einen Mindestabstand von 100 m einhalten. Der Mindestabstand zu öffentlichen Linienfahrzeugen und Fahrzeugen der Berufsfischer beträgt gleichfalls 100 m, diese Fahrzeuge dürfen nicht in ihrem Kurs behindert werden.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person, die einen gültigen Bootsführerschein besitzt, das Boot steuern.

Venedig: Die Lagunen dürfen zum Schutz der Gebäude nur mit 5 bis 20 km/h befahren werden. Es gibt eine Übersichtskarte, die Sie nutzen sollten. Der Canal Grande darf von Yachten nicht befahren werden, Wasserski ist auf den Kanälen verboten.

Das Befahren der Lagune von Venedig erfordert den Sportbootführerschein See (SBF See).

Der Canal Grande und die Seitenkanäle Venedigs dürfen von Booten und Yachten nicht befahren werden. Jet-Ski-Fahren ist in der gesamten Lagune von Venedig verboten.

Kennzeichnungspflicht

In der Lagune von Venedig besteht Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer Motorleistung über 10 PS

Das Kennzeichen besteht aus der Abkürzung „LV“ („Laguna di Venezia“) und einer fünfstelligen Ziffernfolge. Es ist gut sichtbar am Boot anzubringen.

Deutsche und österreichische Bootfahrer haben in der Regel ein amtliches bzw. amtlich anerkanntes Kennzeichen am Boot und sind insofern vom Führen des LV-Kennzeichens in der Lagune befreit.

Bootfahrer, ohne Kennzeichen am Boot, wenden sich zur Beantragung an die Behörde Infrastrutture Venete (nur möglich mit italienischer Steuernummer und Wohnsitz in Italien).

Höchstgeschwindigkeiten und Vorschriften

Zum Schutz von Gebäuden gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen zwischen 5 und 20 km/h. die in einer Übersichtskarte dargestellt sind. Diese Karte ist in Yachthäfen erhältlich. Eine Grobübersicht der Geschwindigkeiten stellt die Stadtverwaltung von Venedig zur Verfügung.

Die absolute Höchstgeschwindigkeit für alle Boote in der gesamten Lagune liegt bei 20 km/h.

In den meisten Lagunenkanälen, die durch die Sandbänke führen, oder in den Abschnitten, die kleinere Inseln säumen, liegt die Grenze bei 8 km/h.

In einigen kleinen Lagunenkanälen nördlich von Torcello beträgt die Maximalgeschwindigkeit aufgrund von Umweltschutzproblemen 5 km/h.

In Murano beträgt die Grenze im internen Hauptkanal 7 km/h, in den anderen internen Kanälen 5 km/h.

In Burano beträgt die Grenze in den Außenkanälen 8 km h. Ausnahme bildet die Strecke zwischen Torcello und Burano: hier liegt die Grenze 11 km/h. In den Innenkanälen beträgt die Grenze 5 km/h.

Binnengewässer Gardasee

Vorschriften und Regeln

Gardasee: Motorboote müssen einen Abstand von 300 m vom Ufer einhalten, nur Segel- und Ruderboote sind in Ufernähe erlaubt.

Fahr- und Ausweichregeln

Für Motorboote freigegeben ist nur der südliche Teil des Gardasees. Der nördliche Teil ist für Motorboote gesperrt. Die Grenze verläuft zwischen Corno di Reamol (Westufer nördlich von Limone) und Galleria del Confine (Ostufer nördlich von Malcesine).

Lärm/Geräusche

Es ist am Gardasee verboten, Störgeräusche von mehr als 60 Dezibel – gemessen in einer Entfernung von 20 Metern – zu verursachen.

Schutzzonen am Gardasee

Motorboote müssen einen Mindestabstand von 300 m vom Ufer und von Badezonen einhalten. Für diesen Bereich gilt auch ein Ankerverbot.

Innerhalb von 300 m vom Ufer sind nur Segel-, Ruder- und Tretboote und Surfbretter auf dem Gardasee erlaubt.

Für Motorboote gilt ein Abstand von 150 m zum Ufer in den Buchten von Salò und Romantica zwischen der Mündung des Wildbachs Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardainsel sowie am Ende der Landzunge von Sirmione – Punta Grotte.

Für Motorboote gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten beim Durchqueren von Schutzzonen. Dabei muss diese Zone senkrecht zur Küste durchquert werden.

Höchstgeschwindigkeiten am Gardasee

20 Knoten bei Tag

5 Knoten bei Nacht

3 Knoten beim Ein- und Auslaufen in Häfen

Allgemein Verbindliches

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU

Es wird ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.

Bootsversicherung

Beim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind Motorboote haftpflichtversicherungspflichtig.

Bootsführerscheine/Befähigungsausweise

Führerscheinvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See

je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden
  • ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird

Für Binnengewässer

Die österreichischen Schiffsführerpatente 10 m und 10 m Seen und Flüsse.

Die österreichischen Schiffsführerpatente 20 m und 20 m Seen und Flüsse.

Mindestalter

  • Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss
  • Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).

Dient nur als zusätzliche Informationsquelle. Keine Gewähr.