Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente

Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente

Welche Dokumente sind in Küstengewässern üblich bzw. werden unter den geltenden Umständen anerkannt?

Gültigkeit österreichischer Dokumente an Meeresküsten

Die weltweite (nicht einmal die europaweite) Anerkennung von Befähigungsausweisen ist für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht durchgehend geregelt. Die hier von der Obersten Schifffahrtsbehörde Österreichs veröffentlichte Übersicht, welche Dokumente in Küstengewässern üblich sind, gipfelt in der Aussage, dass die vorherige Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl in jedem Fall ratsam ist.

Kontaktmöglichkeiten zu den Vertretungen verlautbart das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern

Für eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten gibt es keine internationalen Abkommen oder Regelungen der Europäischen Union (EU) und Sie liegt somit ausschließlich im Ermessen der Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche oder amtlich anerkannte Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist.

Es kann daher – vorbehaltlich kurzfristig abweichender Entscheidung einzelner Staaten – davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die bis 31. Dezember 2011 von den bis dahin gesetzlich genannten Verbänden, dem Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und dem Österreichischen Segelverband (ÖSV), ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, sowie Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten (siehe Schiffsführung auf See) anerkannt werden.

Änderungen der Jachtverordnung 2020

Laut Änderung der Jachtordnung – hier Geltungsbereich: §1. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

Im 3. Teil der neuen Yachtverordnung: Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten heißt es:

Geltungsbereich

§ 11. Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates

§ 12. Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

Berechtigungsumfang der Zertifikate

§ 13. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

  1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1;
  2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2;
  3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3;
  4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4.

Das heißt aber auch gleichzeitig: In Staaten, welche die internationalen Zertifikate nicht anerkennen, verfügen österreichische Sportbootführer lediglich einen Verbandsschein und können nicht darauf verweisen, dass dieser als amtlicher österreichischer Befähigungsausweis gilt.

Von der Obersten Schifffahrtsbehörde Österreichs sollte man mehr erwarten können.

AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …

AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …

In der vergangenen Woche hat ein Wiener Bootsführer zu dem Begriff „Bitte Volltanken“ wohl einen falschen Bezug hergestellt. Statt den Tank seines Bootes zu befüllen, hat er selbst sich über alle Maße abgefüllt.

 

Der Wiener setzte sich sternhagelvoll ans Steuer seines Bootes und fuhr in Richtung eigenes Bootshaus. Bei dem Versuch das Boot beim Bootshaus festzumachen, schickte ihn Morpheus oder der üppige Alkoholgenuss ins Land der Träume – er schlief fest ein auf dem Führersitz. Führerlos trieb das Boot in einen nahen Schilfgürtel. Ein Feriengast, der das Geschehen verfolgt hat, zog das Boot aus dem Schilf und versuchte vergeblich den Schiffsführer aus seinem Traumreich zu holen und verständigte schließlich die Rettung.

 

Der Polizei gelang es, den volltrunkenen Bootsführer zu wecken, der Versuch einen Alkoholtest zu machen, schlug aufgrund des hohen Alkoholpegels allerdings fehl. Das Schiffsführerpatent aber konnte sichergestellt und der Bootsführer bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt werden. Die Rettung lieferte den Wiener Bootsführer ins Klinikum Klagenfurt ein.

 

Nicht jedem, der diese Notiz liest, wird mit den Lokalitäten und den Gegebenheiten vertraut sein, so ist der Wörthersee der größte See Kärntens und zugleich aufgrund seiner klimatischen Lage einer der wärmsten Alpenseen. Das Schiffsführerpatent – 10 Meter wiederum ist ein gängiger österreichischer Bootsführerschein.

 

Wörthersee

Der Wörthersee bedeckt eine Fläche von 19,39 km² und ist in Ost-West-Richtung über ca. 16,5 km lang. Das Seebecken reicht von der Velden bis nach Klagenfurt. Der See ist geologisch in drei Becken gegliedert: westliches Becken von Velden bis Pörtschach – mittleres von Pörtschach – bis Maria Wörth – östliche von Maria Wörth bis Klagenfurt. Die größte Tiefe des Wörthersees beträgt 85,2 m.

 

Schiffsführerpatent

Schiffsführerpatente je nach Art berechtigen zum Führen von Booten auf Wasserstraßen, Seen und Flüsse.

 

Schiffsführerpatent – 10 m

Auch als „Donaupatent“ bekannt, Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen, Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern.

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Mehr zu den Schiffsführerpatenten und AC Nautik hier.