AC Nautik für Sicherheit – Kroatiens Offensive „Sicherheit“

AC Nautik für Sicherheit – Kroatiens Offensive „Sicherheit“

Kroatiens Offizielle und die Sicherheit

Es war eine erfolgreiche Aktion Ende Juli 2019 – die koordinierten, verstärkten Kontrollen zur Schiffssicherheit mit der Bezeichnung: „Sichere Navigation 2019“.

Alle acht Hafenbehörden und die entsprechenden 72 Außenstellen in Zusammenarbeit mit dem Seeverkehrskontroll- und -management-Dienst (VTS)haben die Aktion durchgeführt, die informative Berichte über die beobachteten Bereiche mit erhöhtem Schiffsverkehr lieferte.

Die Aktion begann am 31. Juli, um 10.00 Uhr in Anwesenheit des Staatssekretärs für das Meer, Joseph Bilaver, der die Aktion in der Region Dubrovnik begleitete, und des stellvertretenden Ministers, Cap. Sinisa Orlic, die die Arbeit der Vorstandsmitglieder begleitet hat.

Die engagierten 101 Mitarbeiter in allen acht Bereichen der Sicherheitskontrolle der Schifffahrt, meldeten um 19.00 Uhr den erfolgreichen Abschluss der Aktion, bei der kein schwerer Unfall oder ein Unfall auf See verzeichnet wurde.

…Kontrolle ist besser

Im Rahmen der Aktion wurden insgesamt 398 Inspektionen verschiedener Schiffskategorien durchgeführt. Bei 142 Verstößen wurden Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 260.219,00 HRK (etwa 35.165,00 Euro) verfügt und bei einigen Schiffen nur geringfügigere Mängel in Form von Schiffsmängeln festgestellt.

 

Den Schiffsführern wurde ihre Papiere mit Warnhinweisen übergeben. Sie wurden darauf hingewiesen, dass die nur die absolute Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften während der Schifffahrt, sowie die Sorgfaltspflicht für die technische Ausrüstung und Sicherheit ihrer Schiffe wichtig sind, um die allgemeine Sicherheit aller Teilnehmer am Seeverkehr zu gewährleisten.

Den Überblick behalten

Im Durchschnitt befahren rund 170.000 Charterschiffe, 30.000 Sport- und Freizeitschiffe während der Saison das kroatische Meer. In den Häfen der Adria werden mehr als 750.000 Fahrten und Abfahrten registriert. Die diesjährige, koordinierte Aktion wurde in erster Linie von den Büros und Außenposten der Kapitäne durchgeführt. Sie handelten mit dem Ziel, bestimmte positive Veränderungen für die Verkehrsteilnehmer in drei wichtigen Punkten vorzunehmen:

  • pädagogisch im Hinblick auf die Entwicklung einer Kultur der Navigationssicherheit in der Republik Kroatien,
  • vorbeugende Maßnahmen, um die Zahl der Unfälle und Vorkommnisse auf See auf ein Minimum zu reduzieren und auf diese Weise positive Auswirkungen auf die Erreichung des vorrangigen Ziels, den Schutz des menschlichen Lebens, der Meeresumwelt und des Eigentums auf See zu erzielen,
  • repressiv bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Vorschriften, wenn diese ausnahmslos durch die gesetzlichen Sanktionen gegen Verstöße verhängt werden.

Tödliche Gefahren und hohe Strafen

Sie betonen, dass die häufigste und auch gefährlichste Straftat auf See darin besteht, in einem Umkreis von 300 m, um die Küste zu rasen oder die maximal zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten. Dies ist eine äußerst gefährliche Handlung für Schwimmer und alle anderen Teilnehmer des Seeverkehrs, da sie sich in einem engen Küstengebiet befinden. Die Manöver der Schiffe werden hier schwierig, da sie einen viel größeren Dreh- und Stoppwinkel haben.

Das Verhalten der Raser führt häufiger zu einer Kollision von Schiffen oder Zusammenstößen mit Schwimmern und tragischen Folgen. Aus diesem Grund werden Schnellboote, die in illegalen Zonen zu schnell fahren ohne vorherige Warnung mit den höchsten rechtlichen Strafen belegt werden.

Das Bootfahren in Küstennähe ist die zweithäufigste Straftat in Bezug auf Schiffseigner, während Minderheiten weiterhin in Form von Mängeln an der Schiffsausrüstung oder mangelnden Kenntnissen der grundlegenden Vorschriften und Standards für die Navigation gemeldet werden.

Investieren in die Sicherheit auf See

Um den Teilnehmern des Seeverkehrs die Gefahren eines verantwortungslosen Verhaltens auf See aufzuzeigen, investiert das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur zusammen mit seinen Dienststellen kontinuierlich in die Verbesserung der Sicherheit der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt, insbesondere durch die Verbesserung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Dienstleistungen der sicheren Navigation und des Schutzes des Meeres.

 

Das Ministerium legt besonderen Wert auf die Modernisierung des Such- und Rettungsdienstes auf See durch den Bau und die Modernisierung der Flotte von Rettungseinheiten der Hafenmeisterbüros. Der derzeitige Sicherheitsstatus im Seeverkehr hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verbessert. Dies ist auf Investitionen in das Navigationssicherheitssystem, die regelmäßige Schulung des Personals sowie die Verbesserung der technischen Ausrüstung zurückzuführen, um die Voraussetzungen für die ständige Anwesenheit der Schiffe des Hafenmeisters in den Bereichen der Sicherheitskontrolle zu gewährleisten.

Das eigene und das Leben anderer achten

Aus diesem Grund sendet das Ministerium für See, Verkehr und Infrastruktur mit dieser erfolgreichen Kampagne „Sichere Navigation 2019“ mehrere wichtige Botschaften an alle maritimen Teilnehmer, um ihre eigenen und das Leben anderer maritimer Teilnehmer zu schützen:

 

  • Regelmäßige und außergewöhnliche Wetterberichte müssen vor und während der Navigation überwacht werden.
  • Im Falle eines Unfalls auf See wenden Sie sich an die gebührenfreie Nummer 195 des MRCC Rijeka (Emergency Maritime Search and Rescue Services).
  • das Schiff nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Opiaten zu betreiben,
  • sich vom Ufer aus nicht mehr mit einem Schiff hinaus zu bewegen, als es einem bestimmten Schiff gestattet ist,
  • das Schiff nicht über die vorgeschriebene Grenze für die größte Anzahl von Passagieren zu beladen,
  • überprüfen Sie vor der Abfahrt den Zustand des Schiffes und der Ausrüstung sowie die erforderliche Kraftstoffmenge,
  • alle Daten, die für eine sichere Navigation und den Aufenthalt auf See unerlässlich sind, sind über die mobile NIS-Anwendung rund um die Uhr verfügbar.
  • und schließlich ist es notwendig, die Bedingungen auf See zu respektieren und auf die persönliche Sicherheit und den Schutz anderer Teilnehmer an der Schifffahrt zu achten.

Hinweis: Texte – entnommen und bearbeitet – aus einer Veröffentlichung des Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien.

TAUCHAKTIVITÄTEN

TAUCHAKTIVITÄTEN

Tauchen im inneren Meeresgebiet, wie im territorialen Meer der Republik Kroatien, kann man als Freizeit und Sportaktivität ausüben.

 

Tauchen zwecks Freizeit und Sport kann sein wie folgt:

  • individuell oder
  • organisiertes

 

Organisiertes Tauchen

Um organisiert in der Republik Kroatien zu tauchen, muss man Mitglied eines Tauchklubs, eines Tauchverbandes sein oder einer anderen rechtlichen oder physischen Person, welche für Tauchaktivitäten registriert ist, zugehörig sein.

Individuelles Tauchen

Für individuelles Tauchen muss man eine entsprechende Genehmigung haben, diese werden von den Hafenämtern (Pula, Rijeka, Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče oder Dubrovnik) oder von deren Aussenstellen ausgestellt.

 

Es wird empfohlen einen Termin mit dem zuständigen Beamten des Hafenamts zu vereinbaren – besonders vor Beginn der Saison – wenn das größte Interesse fürs Erlangen einer Tauchgenehmigung herrscht.

 

Die Kontakte der einzelnen Hafenämter kann man auf der Website des Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur nachschauen.

 

Der Preis einer Genehmigung für individuelles Tauchen betragt 2.400 Kuna und ist ein Jahr vom Ausstellungsdatum gültig.

 

Beim individuellen Tauchen ist der Taucher verpflichtet sich über die Zonen zu informieren, in denen individuelles Tauchen untersagt ist. Dies ist in folgendem Regelheft einzusehen:

 

„Regelheft über das Vorgehen und der Art der Ausstellung der Genehmigung für Unterwasseraktivitäten in den inneren Meeren und dem territorialen Meer der Republik Kroatien in Gebieten, wo sich Kulturgüter befinden.“

 

Beim individuellen Tauchen ist der Taucher verpflichtet, den Regeln entsprechend, in der Mitte des Tauchgebiets mit einer Taucherboje das Gebiet zu kennzeichnen, diese Boje ist orange oder rot und hat einen Mindestdurchmesser von 30 cm oder eine Taucherfahne zu haben (oranges Viereck mit weißem diagonalem Streifen oder Flagge „A“ des internationalen Signalkodex oder hoch gesetzte Taucherflagge auf dem Fahrzeug von dem das Tauchen vorgenommen wird).

 

Nachts muss die Taucherboje ein Funkelfeuer (Gelb oder weiß) haben, welches mindestens 300 m weit sichtbar ist.

 

Fund von archäologischen Überresten im Meer

Falls man während rekreativer Tauchaktivitäten außerhalb von registrierten Kulturgutgebieten mögliche archäologische Funde macht, darf man diese nicht aus dem Wasser/Meer nehmen, sondern man muss darüber und über den genauen Fundort die nächste zuständige Abteilung von Konservatoren benachrichtigen. Archäologische Funde in der Erde, im Wasser oder im Meer sind Besitz der Republik Kroatien gemäß dem Gesetz über den Schutz und Erhaltung von Kulturgütern.

 

WICHTIG:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit geben wir keine Gewähr es soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Bei Unklarheiten Fragen Sie direkt bei einer Tauschschule, Hafenamt Behörde nach.

Quellen:  Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen, www.min-kulture.hr, www.mmtpr.hr,

Verordnung für Tiefseeaktivitäten / Taucherregeln

Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen

Verordnung für Tiefseeaktivitäten

Zagreb, den 3. Mai 1999

Gesetzesartikel 2

Im Sinne dieser Regelung wird als Tauchen mit Taucherausrüstung folgendes verstanden:
– Tauchen als Sport und Freizeitsport
– Unterwasserfotografie und Filmen für private Zwecke
– Unterwasserwettbewerbe
– das Durchführen von Taucherschulungen

Gesetzesartikel 4

Das Tauchergebiet muss sichtbar gekennzeichnet sein.
Das Gebiet muss mit einer Boje in der Mitte des Tauchergebiets gekennzeichnet sein, in orangener
oder roter Farbe mit einem Durchmesser von mindestens 30 Zentimetern, oder mit einer
Taucherflagge ( orangenes Rechteck mit einer weißen diagonalen Linie) oder mit der Taucherflagge
des Buchstabens A des internationalen Flaggenalphabets, oder mit einer Taucherflagge hoch
angebracht am Wasserfahrzeug von dem aus getaucht wird.
Nachts muss die Boje einen Beleuchtungskörper haben, in gelber oder weißer Farbe, die auf einer
Entfernung von mindestens 300 Metern sichtbar sein muss.

Gesetzesartikel 5

Staatsbürger von Kroatien und ebenfalls Staatsbürger anderer Länder dürfen nur mit einem gültigen
Taucherschein Tauchen.
Der Taucherschein ist ein Jahr lang gültig.

Gesetzesartikel 9

Die maximale erlaubte Tiefe auf der man als Sportler und Freizeitsportler Tauchen darf sind 40
Meter.

Gesetzesartikel 10

Tauchen ist nicht erlaubt:
a) in Häfen, Hafeneinfahrten, Ankerarealen von Häfen, und in Gebieten wo starker Verkehr herrscht
b) in Gebieten wo das mit besonderen Regelungen verboten ist
c) in Naturparks und anderen geschützten Gebieten der Meeres und der Unterwasserwelt
d) in den Nationalparks Brijuni, Kornati, Krka und Mljet
e) in der Nähe von Kriegsschiffen und Militärgebieten in der Nähe von der Küste, nur auf einer
Entfernung von mindestens 100 Metern.
NEUERUNGEN UND ÄNDERUNGEN
Zagreb, den 7. Februar 2003
Gesetzesartikel 1a
Tauchen kann organisiert oder individuell sein.
Gesetzesartikel 2a
Absatz 2
Individuelles Tauchen kann anhand einer Erlaubnis für individuelles Tauchen ausgeübt werden(im
weiteren Text: Erlaubnis).

Gesetzesartikel 5a

Die Erlaubnis aus dem Artikel 2a, Absatz 2 der Verordnung wird vom Hafenamt ausgestellt,
beziehungsweise von den Zweigstellen.
Die Erlaubnis wird für Personen erteilt, die einen gültigen Taucherschein aus dem Gesetzesartikel 5
haben, in der Dauer von einem Jahr beginnend mit dem Ausstellungsdatum.
Die Gebühr beträgt 2.400,00kn

WICHTIG:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit geben wir keine Gewähr es soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Bei Unklarheiten Fragen Sie direkt bei einer Tauschschule, Hafenamt Behörde nach.

Quellen:  Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen, www.min-kulture.hr, www.mmtpr.hr,

Taucher von Motorboot erfasst

Taucher von Motorboot erfasst

 

Diese Meldung wird leider häufiger von den Medien verbreitet. Die Gründe für die Tauchunfälle sind vielfältig. Die Zahl, der gut ausgebildeten Amateurtaucher, erhöht sich jährlich und parallel dazu steigt auf den meisten Gewässern die Anzahl der Boote mit entsprechender Motorisierung. Leider endet ein Aufeinandertreffen zwischen Motorboot und Taucher für letzteren häufiger tödlich.

Motorboote und Taucher

Motorboot und Taucher haben gemeinsam nur eine Chance miteinander auszukommen, wenn sie auf einander achten und sich respektieren. Boote sollten in Gebieten in denen vermehrt getaucht wird, besondere Vorsicht walten lassen. Den vorgegebenen Mindestabstand zum Ufer unbedingt einhalten. Die Augen offenhalten und sich auf besondere Auffälligkeiten – wie aufsteigende Luftblasen oder markierende Tauchbojen konzentrieren. Das ist bei Sonnenschein, leichtem Wellengang und reflektierender Wasseroberfläche besonders schwierig.

Besondere Vorsicht

Taucher sollten vermeiden in der Nähe von Hafen- oder Marina-Einfahrten, in engen Passagen zwischen Festland und Inseln oder zwischen den Inseln zu tauchen. Vor allem aber sollten sie ihr Tauchgebiet durch besonders auffallende Tauchbojen sichern. Inder der Dämmerung und bei Nacht sollten diese beleuchtet sein. Vor jedem Tauchgang sollten sich stets ein Eindruck über den geplanten Tauchort verschafft werden. Es sollte klar sein, ob die ausgewählte Stelle wirklich zum Tauchen geeignet ist, ob eventuell Bootsverkehr herrscht oder gar Jetskis unterwegs sind, denn darauf beruhen häufig die Tauchverletzungen. Taucher sollten daher eine Signalboje dabeihaben, die vor dem Auftauchen unter Wasser aufgeblasen werden. Während der Sicherheitstopps ist Zeit, die Boje aufsteigen zu lassen.

Einschreiten bevor etwas passiert

Die Ordnungshüter sollten vermehrt darauf achten und eventuell Einschreiten, wenn sich Boote nicht an vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkungen halten oder aber den Abstand zum Ufer unterschreiten und in Badezonen einfahren. Wenn Wasserfahrzeuge bewusst gesetzte Tauchbojen ignorieren, ist Gefahr in Verzug, ein Einschreiten der Polizei unerlässlich.

Auszug aus der Schifffahrtsordnung des Gardasees

Der Gardasee ist ein bevorzugtes Boots- und Surf-Revier in Oberitalien. Um ein Chaos oder schlimme Unfälle zu vermeiden hat die Provinzregierung den See streng reglementiert. Denn Motorboote, Segler, Surfer und Jetskis einerseits und Badende, Schwimmer und Taucher andererseits müssen sich den See teilen bzw. sollten sich gegenseitig respektieren. Für die notwendige Einhaltung der Spielregeln sorgen, die nicht gerade zimperlichen, Carabinieri.

 

So ist

  • der nördlichste Teil des Gardasees der Provinz Trento unterstellt und ist nördlich von Limone und Malcesine auf etwa 18 Quadratkilometern für Motorboote gesperrt.

 

  • auf dem Gardasee mit Motorbooten einen Mindestabstand von 300m vom Ufer und von Badezonen einzuhalten.

 

  • in den Küstenbereichen der Buchten von Salo und Romantica, zwischen der Mündung des Wildbaches Barbarano und der Burg von Manerba, um die Gardaseeinseln sowie am Ende der Landzunge von Sirmione (Punta Grotta), von Motorbooten ein Abstand von 200m vom Ufer einzuhalten.

 

  • die Höchstgeschwindigkeit für Motorboote am Tag 20 Knoten und in der Nacht 5 Knoten. Beim Ein- und Auslaufen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 3 Knoten.

 

  • in den abgegrenzten Bereichen, die dem Badebetrieb vorbehalten sind, ist jede Art von Schifffahrt untersagt.

 

  • Wasserski darf man bei schönem Wetter und ruhigem See nur bis 20 Uhr und mindestens 500m vom Ufer entfernt praktizieren.

 

  • zu allen Wasserfahrzeugen muss ein Abstand von 100 Metern eingehalten werden.

 

Taucher-Sicherheit

Um Unfälle zu vermeiden, sind beim Tauchen im Gardasee eine rot-weiße Tauchflagge oder Signalboje und teilweise sogar ein Begleitboot vorgeschrieben.

 

WICHTIG:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit geben wir keine Gewähr es soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Bei Unklarheiten Fragen Sie direkt bei einer Tauschschule, Hafenamt Behörde nach.

Quellen:  Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen, www.min-kulture.hr, www.mmtpr.hr,

Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

 

Wir möchten, dass aus Ihren Ferientagen in Kroatien ein Traumurlaub wird. Um Ihnen bösartige Überraschungen zu ersparen, haben wir von AC Nautik einige zu beachtende Punkte zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern werden, ungewollt in Konflikt-Situationen zu geraten. Basis der Empfehlungen bilden die aktuellen Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres vom 20. Juli 2019.

 

Ein- & Ausreise

  • Visumpflicht: besteht nicht
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis

Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.

Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.

 

  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch dann, wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu größeren Problemen führen.

 

  • Sonstiges:

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft oder das kroatische Innenministerium.

 

  • Minderjährige:

Es wird empfohlen, Minderjährigen, die entweder allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben.

 

Sicherheit & Kriminalität (Guter Sicherheitsstandard –Sicherheitsstufe 1)

Die Kriminalitätsrate in Kroatien ist generell niedrig, vor allem in Urlaubsregionen kann es während der Sommermonate vermehrt zu Diebstählen kommen. Von den gängigen Übernachtungen auf Autobahn­- und Raststätten-Parkplätzen wird daher dringend abgeraten. Vor allem sollten keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder am Strand unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 

Absolutes ‚No-Go‘ – häufig fehlen Warnschilder

In den bis 1995 umkämpften, kroatischen Gebieten liegen immer noch scharfe Landminen – Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.

In Slawonien, dem festländischen Dalmatien und auf der Insel Vis sollten feste Straßen und Wege nicht verlassen, Wald- sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege nicht betreten werden.

 

Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn – Drau- und Donau- Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)

 

  • Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien-Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).

 

Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.

Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.

Zwei Landkarten mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen entnommen der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR.

Ein- & Ausfuhr

  • Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen. Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.

 

  • Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache).

 

  • Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.

 

  • Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

 

 

Besondere Bestimmungen

  • Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen ist drei Jahre Haft. Diese Regelung gilt auch schon bei minimalen Mengen.
  • Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können auch in einzelnen Provinzen oder Regionen unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
  • Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z. B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.

 

 

Gesundheit & Impfungen

  • Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die E-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben.

Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht immer dem österreichischen Niveau.

 

  • Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr). Die Tollwut-Gefahr liegt im europäischen Durchschnitt und betrifft in erster Linie Tiere.

 

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird angeraten. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.

 

 

Verkehr & Klima

Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benutzungsgebühren (Maut).

  • Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge muss gültig sein. Die viermonatige Toleranzfrist wird nicht anerkannt. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen.
  • Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
  • Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
  • Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Es wird eine Bestätigung über den Verlust- od. Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
  • Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren.
  • Das Campen außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • Für alle Boote – ob groß oder klein – mit Motor besteht Führerscheinpflicht. Die Motorleistung in kW hat darauf keinen Einfluss.

 

Das Klima

  • Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima,
  • an der Küste mediterranes Klima.

Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.

 

Haftungsausschluss:

AC Nautik, Gössendorf weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reise-Informationen übernimmt, diese sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für gegebenenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

Boots-Urlaub – was beim Boot-Charter wichtig ist

Boots-Urlaub – was beim Boot-Charter wichtig ist

 

Wer zum ersten Urlaub auf dem Wasser ein Boot chartert muss, sollte sich schon vor dem Abschluss des Chartervertrages über die wichtigsten Punkte ausreichend informieren. AC Nautik hat hierzu einige Anmerkungen zusammengestellt, die Ihnen beim Abschluss des Chartervertrages hilfreich sein könnten.

Charter-Reviere

Großartige Charterreviere für Segel- und Motoryachten sind rund um den Globus verteilt. Einige Reviere sind gut und schnell mit dem Auto zu erreichen, dazu zählt auch eines der schönsten Reviere Europas –Kroatien – zählen die Ostsee und die Côte d´Azur. Schnell mit dem Flugzeug zu erreichen sind Korsika, Sardinien und die Balearen. Wer dem Winter in Mitteleuropa entkommen will, seien die begehrten Winterreviere auf den Kanaren, in der Karibik und den Inselwelten Asiens ans Herz gelegt.

Vor Vertragsabschluss sollte beachtet werden

Verfügt der Skipper (Schiffsführer) über alle notwendigen Dokumente für das zu charternde Schiff – den nautischen Befähigungsnachweis – Sportbootführerschein oder ein Patent mit entsprechendem Geltungsbereich und das UKW-See-Funk-Sprechzeugnis bzw. Funkbetriebszeugnis. Ohne Funkzeugnis gibt es in Kroatien kein Charterboot. Dies muss unbedingt vorab geklärt werden, daran hängt unmittelbar der Versicherungsschutz.

Was gehört zum Boot?

Bevor Sie ins Detail gehen, sollte Sie sich vergewissern, dass der vorgeschlagene Bootstyp Raum- und Schlafplatz-mäßig (Kabinen, Dusche/WC und Pantry) Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht.

  • Wie hoch ist die Kaution und wie soll sie hinterlegt werden (bar, Scheck, Kreditkarte)?
  • Welche Leistungen beinhaltet der Charterpreis?
  • Gibt es zusätzliche Nebenkosten (z. B. Bettwäsche, Reinigung oder Dinghi und Außenbordmotor)?
  • Sind Haustiere an Bord erlaubt?
  • Ist ein Abstellplatz für das Kraftfahrzeug vorhanden? Ist er gesichert? Sind die kosten dafür inklusiv?
  • Sind Fahrräder an Bord?
  • Ist das Fahrtgebiet eingeschränkt?
  • Welcher Versicherungsschutz wird vertraglich festgelegt, besteht eine persönliche Haftung oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
  • Existiert eine Reiserücktrittkosten- bzw. eine Charter-Rücktrittkostenversicherung?
  • Eine Charter-Kautionsversicherung deckt den Kautionsbetrag ab, wenn dieser im Falle einer Beschädigung der gecharterten Yacht einbehalten wird.
  • Eine Skipper-Haftpflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung. Sie springt dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht Sicherheitslücken aufweist oder nicht greift, wie z. B. bei grober Fahrlässigkeit.

Der Chartervertrag ein wichtiges Dokument

Der Chartervertrag ist ein sehr wichtiges Dokument – vor allem bei eventuellen Streitigkeiten ist er eine wichtigste Grundlage. Und sollte daher möglichst vollständig und umfassend sein. Folgende individuelle Angaben gehören zum Mindestumfang eines Chartervertrages:

  • Namen und Anschriften vom Charterer und Vercharterer,
  • Schiffsdaten: Schiffsname, Bootstyp, Länge, Breite und Tiefgang sowie gegebenenfalls Masthöhe,
  • Charterpreis und Charterdauer,
  • Ort und Zeit der Schiffsübernahme und der -rückgabe
  • Liste über Anzahl und Art der übergebenen Dokumente und Schlüssel,
  • Liste der an Bord befindlichen Ausrüstung
  • Protokoll über Vorschäden und Mängelliste

 

In den allgemeinen Charterbedingungen sollten neben den individuellen Angaben folgende Punkte geregelt sein:

  • Reservierung und Vertragsschluss sowie Rücktritt und im Charterpreis nicht eingeschlossene Leistungen,
  • Pflichten und Haftung von Charterer und Vercharterer, Erfüllungsort und Gerichtsstand.
  • schriftlich festhalten, welche Folgen Defekte am Schiff oder an der Inneneinrichtung haben können und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  • Achten Sie auf Punkte wie „Reinigungskosten“ oder „Reparaturen“ – es könnten zusätzliche Kosten anfallen.
  • Fixieren Sie, dass bei einem ordentlich zurückgegebenen Schiff die Kaution sofort zurückerstattet werden muss.

 

Bestehen Sie darauf, dass der Vercharterer Ihnen den Versicherungsnachweis sowie die Charterlizenz und die Betriebserlaubnis vorlegt.

Darauf müssen Sie bei der Schiffsübernahme achten

  • Checklisten oder Ausrüstungs- und Inventarlisten verlangen eine sorgfältige Prüfung, für die Sie sich ausreichend Zeit nehmen sollten. Die in den Listen aufgeführten Gegenstände und Einrichtungen sollten Sie auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

 

  • Die Sicherheitsausrüstung muss vollständig vorhanden sein: eine Rettungsweste für jede Person, Notsignalmittel, Flaggen N+C, funktionstüchtiger, an die Größe des Motors angepasster Feuerlöscher, Positionslaternen, Bordapotheke, Taschenlampe mit Batterien, ausreichende Anzahl Fender.

Bestimmungen und Vorschriften zu der

  • ein sauberer und gefüllter Frischwassertank sowie ein dichter Einfüllstutzen sind Grundvoraussetzungen.
  • Treibstofftank, Einfüllstutzen und Tankanzeige sollten genau begutachtet werden.
  • Die Sanitäreinrichtungen (WC, Dusche, Waschbecken) müssen leckfrei sein.
  • Die Bilge hat trocken zu sein.

 

Bei vorliegenden Mängeln sind diese sofort schriftlich festzuhalten, auf schnelle Beseitigung sollte bestanden werden.

Durchführung der Innenkontrolle

  • Ist das Schiff gereinigt und der Fäkalientank entleert?
  • Funktioniert die Bedienung der Toilette, des Fäkalientanks sowie die des Wassersystems?
  • Sind die Wasser- und die Abwasserleitungen dicht?
  • Kontrollieren Sie die Funktion von Kühlschrank, Heizung und Wasserpumpe.
  • Ihnen zugesagtes Inventar muss vollständig und in einwandfreiem Zustand sein.
  • Neben der vorhandenen vollen Gasflasche sollte eine volle Ersatzflasche an Bord sein.

Alle Schäden und fehlendes Inventar muss detailliert in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, so kann es später kaum zu Streitigkeiten kommen.

Deutschland – freie Fahrt für kleine Boote

Deutschland – freie Fahrt für kleine Boote

 

„Freie Fahrt – für freie Bürger“, diesen flotten Spruch kreierte im Jahr 1974 die ‚ADAC Motorwelt‘ – der Grund dafür, der amtierende Verkehrsminister hatte es gewagt, ein Tempolimit für Autos ins Gespräch zu bringen. Nicht ganz ohne Grund – damals gab es etwa 16.000 Verkehrstote und im Jahr 1973 wurde der Treibstoff knapp.

Doch gegen diesen platten Stammtisch-Spruch ist bis zur Stunde in Deutschland kein Kraut gewachsen.

Der Staat musste klein beigeben: Seit 15. März 1974 herrscht in Deutschland wieder das Prinzip „Vollgas“ und – „wenn es kracht noch ‚nen‘ Meter“.  Der ADAC und die übermächtige Autolobby hat damals…, der Rest ist Schweigen, denn bis heute hat sich daran – auch bei den Regierenden – nichts geändert.

Die Probleme sind ähnlich

Ein ähnlich gelagertes, großes Problem herrscht bei den Sportboot-Fahrern. Hier besteht eine allgemeine Führerscheinpflicht erst für motorisierte Sportboote mit mehr als 5 PS/3,67 kW – und es ist sicher kein Schicksal, dass ein Großteil der tödlichen Bootsunfälle gerade in die Kategorie der Führerscheinfreien fällt.

Bei dieser Gruppe der Bootsführer darf davon ausgegangen werden, dass die Skipper nie eine annähernd reguläre Ausbildung bekommen haben oder gar an einer freiwilligen Fortbildung teilgenommen haben.

Als weiteres Handicap schlägt zu Buche, die kleinen Boote haben eher selten die Möglichkeit, Unfälle über den Seesprechfunk zu melden und ein Smartphone ist, wenn es dringend gebraucht wird, meist in einem Funkloch oder geht in der allgemeinen Hektik über Bord.

Was tun sprach Poseidon?

Doch seinen Verantwortlichen wollte es – guten Einfällen zum Trotz – nicht gelingen, annehmbare Vorschläge in die Tat umzusetzen,

  • so wurde angestrebt durch striktere gesetzliche Reglementierung, strengere Kontrollen vorhandener Vorschriften und Bestimmungen – die Unfallzahlen zu senken.
  • erwogen wurde auch die Erweiterung der Führerscheinpflicht,
  • die Einführung eines obligatorischem Sicherheitstrainings bei der Registrierung eines Bootes war ein Vorschlag.
  • diskutiert wurde die Mindestanforderung an die Sicherheitsausrüstung zur Bootsgröße.
  • und jetzt wird es peinlich – auch die Rettungswestenplicht wurde erwähnt.
  • die Promillegrenze für Bootsführer sollte gesenkt werden und auch kontrolliert werden.

Es wäre eine gute Basis

Selbst auf die Gefahr hin, dass die große Freiheit auf den Gewässern, etwas eingeschränkt würde, die gemachten Vorschläge waren ein Anfang. Denn jeder Tote auf den Gewässern ist sicher einer zu viel.

Doch die diskutierten Vorschläge wurden von den Wassersportverbänden und wie könnte es anders sein, auch von den betroffenen Behörden mit der Begründung „Gefahr der Überregulierung“ mehrheitlich abgelehnt.

 

Die ‚Fachleute‘ setzen auf eine intensive Aufklärungsarbeit, fordern vom Gesetzgeber eine Verbesserung der Schwimmausbildung an den Schulen. Das kann doch nur ein übler Scherz sein oder ist nachstehende Information: „2019 – In den vergangenen 17 Jahren sind durchschnittlich jährlich 80 Schwimmbäder geschlossen worden“ – ein Fake?

 

Daran ändern auch die Hinweise der Wasserrettungs-Organisationen nichts, die vergeblich darauf hinweisen, dass der Nichtschwimmer-Anteil an der Bevölkerung ständig zunimmt.

 

Natürlich wäre es für Boots- und Wassersportler ideal, wenn es neben der reinen Schwimmausbildung auch eine umfassende Schulung in den Rettungs- und Bergetechniken geben würde. In den „Erste-Hilfe-Kursen“ sollte das Thema Hypothermie mehr Raum einnehmen. In unseren Breiten haben die Gewässer nur in den seltensten Fällen Badetemperaturen – die vergangenen Sommer einmal ausgenommen – auch Unterkühlung kann zu schweren Schäden und nicht selten zum Tode führen.

Im Interesse der Sicherheit

Deutschlands EU-Nachbarn zeigen, dass es im Punkt Sicherheit auch bessere Lösungen gibt.

So hat Dänemark mit der Einführung der Rettungswestenpflicht nur gute Erfahrungen gemacht.

In Kroatien ist jedes motorisierte Boot, ob klein oder groß und unabhängig von der Leistung des Motors führerscheinpflichtig. Rettungswesten müssen für alle Personen an Bord vorhanden sein. Auf Booten von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

In Österreich sind Motorboote zulassungs- und auch führerscheinpflichtig. Ihre Benutzung unterliegt auf vielen österreichischen Binnengewässern Einschränkungen. Ein besonderer Aspekt: Segelboote mit Hilfsmotor (Verbrennungsmotor) gelten in Österreich als Motorboote. Das muss beachtet werden, denn auf österreichischen Gewässern bestehen für Ruder- und Segelboote weder eine Zulassungs- noch eine Führerscheinpflicht. Es gilt die Rettungswestenpflicht, für jede Person an Bord muss eine Rettungsweste an Bord sein. Die Verkehrsregeln gelten selbstverständlich auch für Ruder- und Segelboote.

 

AC Nautik – Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

AC Nautik – Kroatien – Informationen und Tipps für den Urlaub

 

Wir möchten, dass aus Ihren Ferientagen in Kroatien ein Traumurlaub wird. Um Ihnen bösartige Überraschungen zu ersparen, haben wir von AC Nautik einige zu beachtende Punkte zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern werden, ungewollt in Konflikt-Situationen zu geraten. Basis der Empfehlungen bilden die aktuellen Informationen des österreichischen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres vom 20. Juli 2019.

 

Ein- & Ausreise

  • Visumpflicht: besteht nicht
  • Reisedokumente: Reisepass oder Personalausweis

Passgültigkeit: Auch wenn der Reisepass bis zu 5 Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen.

Der Personalausweis muss auf jeden Fall für die Reisedauer gültig sein.

 

  • Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch dann, wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Da dieser Widerruf unter Umständen nicht oder nicht rechtzeitig bei den Grenzkontrollbehörden bekannt ist, kann dies zu größeren Problemen führen.

 

  • Sonstiges:

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht bei den örtlichen Behörden registrieren. Bei längerem Aufenthalt muss die Anmeldung spätestens 8 Tage nach Ablauf dieser Frist bei der Polizei erfolgen. Verbindliche Auskünfte erteilt die kroatische Botschaft oder das kroatische Innenministerium.

 

  • Minderjährige:

Es wird empfohlen, Minderjährigen, die entweder allein oder nicht in Begleitung beider Elternteile reisen, eine formlose Einverständniserklärung des/der Obsorgeberechtigten mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses sowie einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen mitzugeben.

 

 

Sicherheit & Kriminalität (Guter Sicherheitsstandard –Sicherheitsstufe 1)

Die Kriminalitätsrate in Kroatien ist generell niedrig, vor allem in Urlaubsregionen kann es während der Sommermonate vermehrt zu Diebstählen kommen. Von den gängigen Übernachtungen auf Autobahn­- und Raststätten-Parkplätzen wird daher dringend abgeraten. Vor allem sollten keine Wertsachen und Dokumente im Auto oder am Strand unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 

Absolutes ‚No-Go‘ – häufig fehlen Warnschilder

In den bis 1995 umkämpften, kroatischen Gebieten liegen immer noch scharfe Landminen – Minenwarnschilder fehlen oft gänzlich. Grundstücke mit verlassenen Häusern und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Gebiete, in denen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.

In Slawonien, dem festländischen Dalmatien und auf der Insel Vis sollten feste Straßen und Wege nicht verlassen, Wald- sowie Wiesenflächen entlang der Straßen und Wege nicht betreten werden.

 

Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete:

  • Ostslawonien (30-50 km vor der Grenze zu Serbien sowie an der Grenze zu Ungarn – Drau- und Donau- Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)

 

  • Das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien-Herzegowina sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otočac und Gospić, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospić und Obrovac, das Hinterland von Zadar sowie in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručko jezero und bosnische Grenze).

 

Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.

Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.

Zwei Landkarten mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen entnommen der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR.

 

Ein- & Ausfuhr

  • Die Mitnahme von Waren zum persönlichen Bedarf ist durch die Bestimmungen der Europäischen Union geregelt, nähere Auskünfte zum freien Warenverkehr in der EU erhalten Sie auch beim Bundesministerium für Finanzen. Bestimmte rezeptpflichtige Medikamente können nur mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.

 

  • Der Aufenthalt bzw. die Einfuhr von bestimmten Hunderassen ist nicht erlaubt. Hunde dürfen zudem nur an eigens dafür gekennzeichneten Stellen den Strand bzw. das Meer betreten. An öffentlichen Plätzen besteht Leinen- und Maulkorbpflicht. Verbindliche Auskünfte erteilt das kroatische Landwirtschaftsministerium sowie der kroatische kinologische Verband (in englischer Sprache).

 

  • Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.

 

  • Bei der Ausfuhr von Trüffeln wird eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.

 

 

Besondere Bestimmungen

  • Die Mindeststrafe für Handel mit Drogen ist drei Jahre Haft. Diese Regelung gilt auch schon bei minimalen Mengen.
  • Das Schutzalter für sexuelle Handlungen kann gegenüber den in Österreich geltenden Bestimmungen um einige Jahre höher sein oder sogar über dem Erwachsenenalter von 18 Jahren liegen. Es können auch in einzelnen Provinzen oder Regionen unterschiedliche Bestimmungen zur Anwendung kommen.
  • Das Sammeln von fossilen Fundstücken und archäologischen Gegenständen, aber auch geschützten oder wertvollen Muscheln – wie z. B. Große Steckmuschel – ist verboten und kann hohe Geldstrafen, aber auch Gefängnisstrafen zur Folge haben.

 

 

Gesundheit & Impfungen

  • Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die E-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), welche nur in örtlichen Gesundheitsambulatorien und Krankenhäusern akzeptiert wird, die Verträge mit dem kroatischen Krankenversicherungsverband (HZZO) haben.

Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern abseits von größeren Städten und Touristikzentren entspricht nicht immer dem österreichischen Niveau.

 

  • Besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht eine gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen (Meningitisgefahr). Die Tollwut-Gefahr liegt im europäischen Durchschnitt und betrifft in erster Linie Tiere.

 

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird angeraten. Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Reisebeginn Ihren Hausarzt oder eine andere geeignete Einrichtung zu kontaktieren, um sich über die empfohlenen Impfungen zu erkundigen.

 

 

Verkehr & Klima

Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn- und Schnellstraßennetz mit Benutzungsgebühren (Maut).

  • Die Begutachtungsplakette für Kraftfahrzeuge muss gültig sein. Die viermonatige Toleranzfrist wird nicht anerkannt. Das kann zur Einreiseverweigerung, Beschlagnahme des Fahrzeuges oder Geldstrafe führen.
  • Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizeibeamten, der den Unfall aufgenommen hat, bei der Ausreise mitzuführen.
  • Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
  • Für Lenker unter 24 Jahren gelten 0,0 Promille, für Lenker über 24 Jahren 0,5 Promille.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins, Zulassungsscheins oder der Kennzeichen kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige erstattet werden. Es wird eine Bestätigung über den Verlust- od. Diebstahl ausgestellt. Mit dieser Bestätigung kann das Fahrzeug in Kroatien, in einem zur Erfüllung des Reisezwecks angemessenen notwendigen Zeitraum, gelenkt werden.
  • Parken in Kurzparkzonen wird streng kontrolliert. Aufgrund der Möglichkeit von zivilrechtlichen Forderungen (auch in Österreich) wird empfohlen, die Parktickets auch nach Verwendung aufzubewahren.
  • Das Campen außerhalb der Campingplätze ist verboten und wird mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • Für alle Boote – ob groß oder klein – mit Motor besteht Führerscheinpflicht. Die Motorleistung in kW hat darauf keinen Einfluss.

 

Das Klima

  • Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima,
  • an der Küste mediterranes Klima.

Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht.

Haftungsausschluss:

AC Nautik, Gössendorf weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reise-Informationen übernimmt, diese sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Für gegebenenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

 

 

 

 

 

 

AC Nautik – Boots-Urlaub

AC Nautik – Boots-Urlaub – was beim Boot-Charter wichtig ist

Wer zum ersten Urlaub auf dem Wasser ein Boot chartert muss, sollte sich schon vor dem Abschluss des Chartervertrages über die wichtigsten Punkte ausreichend informieren. AC Nautik hat hierzu einige Anmerkungen zusammengestellt, die Ihnen beim Abschluss des Chartervertrages hilfreich sein könnten.

 

Charter-Reviere

Großartige Charterreviere für Segel- und Motoryachten sind rund um den Globus verteilt. Einige Reviere sind gut und schnell mit dem Auto zu erreichen, dazu zählt auch eines der schönsten Reviere Europas –Kroatien – zählen die Ostsee und die Côte d´Azur. Schnell mit dem Flugzeug zu erreichen sind Korsika, Sardinien und die Balearen. Wer dem Winter in Mitteleuropa entkommen will, seien die begehrten Winterreviere auf den Kanaren, in der Karibik und den Inselwelten Asiens ans Herz gelegt.

 

Vor Vertragsabschluss sollte beachtet werden

Verfügt der Skipper (Schiffsführer) über alle notwendigen Dokumente für das zu charternde Schiff – den nautischen Befähigungsnachweis – Sportbootführerschein oder ein Patent mit entsprechendem Geltungsbereich und das UKW-See-Funk-Sprechzeugnis bzw. Funkbetriebszeugnis. Ohne Funkzeugnis gibt es in Kroatien kein Charterboot. Dies muss unbedingt vorab geklärt werden, daran hängt unmittelbar der Versicherungsschutz.

 

Was gehört zum Boot?

Bevor Sie ins Detail gehen, sollte Sie sich vergewissern, dass der vorgeschlagene Bootstyp Raum- und Schlafplatz-mäßig (Kabinen, Dusche/WC und Pantry) Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht.

  • Wie hoch ist die Kaution und wie soll sie hinterlegt werden (bar, Scheck, Kreditkarte)?
  • Welche Leistungen beinhaltet der Charterpreis?
  • Gibt es zusätzliche Nebenkosten (z. B. Bettwäsche, Reinigung oder Dinghi und Außenbordmotor)?
  • Sind Haustiere an Bord erlaubt?
  • Ist ein Abstellplatz für das Kraftfahrzeug vorhanden? Ist er gesichert? Sind die kosten dafür inklusiv?
  • Sind Fahrräder an Bord?
  • Ist das Fahrtgebiet eingeschränkt?
  • Welcher Versicherungsschutz wird vertraglich festgelegt, besteht eine persönliche Haftung oder eine Selbstbeteiligung im Schadenfall?
  • Existiert eine Reiserücktrittkosten- bzw. eine Charter-Rücktrittkostenversicherung?
  • Eine Charter-Kautionsversicherung deckt den Kautionsbetrag ab, wenn dieser im Falle einer Beschädigung der gecharterten Yacht einbehalten wird.
  • Eine Skipper-Haftpflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung. Sie springt dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung der Charteryacht Sicherheitslücken aufweist oder nicht greift, wie z. B. bei grober Fahrlässigkeit.

 

 

Der Chartervertrag ein wichtiges Dokument

Der Chartervertrag ist ein sehr wichtiges Dokument – vor allem bei eventuellen Streitigkeiten ist er eine wichtigste Grundlage. Und sollte daher möglichst vollständig und umfassend sein. Folgende individuelle Angaben gehören zum Mindestumfang eines Chartervertrages:

  • Namen und Anschriften vom Charterer und Vercharterer,
  • Schiffsdaten: Schiffsname, Bootstyp, Länge, Breite und Tiefgang sowie gegebenenfalls Masthöhe,
  • Charterpreis und Charterdauer,
  • Ort und Zeit der Schiffsübernahme und der -rückgabe
  • Liste über Anzahl und Art der übergebenen Dokumente und Schlüssel,
  • Liste der an Bord befindlichen Ausrüstung
  • Protokoll über Vorschäden und Mängelliste

 

In den allgemeinen Charterbedingungen sollten neben den individuellen Angaben folgende Punkte geregelt sein:

  • Reservierung und Vertragsschluss sowie Rücktritt und im Charterpreis nicht eingeschlossene Leistungen,
  • Pflichten und Haftung von Charterer und Vercharterer, Erfüllungsort und Gerichtsstand.
  • schriftlich festhalten, welche Folgen Defekte am Schiff oder an der Inneneinrichtung haben können und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  • Achten Sie auf Punkte wie „Reinigungskosten“ oder „Reparaturen“ – es könnten zusätzliche Kosten anfallen.
  • Fixieren Sie, dass bei einem ordentlich zurückgegebenen Schiff die Kaution sofort zurückerstattet werden muss.

 

Bestehen Sie darauf, dass der Vercharterer Ihnen den Versicherungsnachweis sowie die Charterlizenz und die Betriebserlaubnis vorlegt.

 

 

Darauf müssen Sie bei der Schiffsübernahme achten

  • Checklisten oder Ausrüstungs- und Inventarlisten verlangen eine sorgfältige Prüfung, für die Sie sich ausreichend Zeit nehmen sollten. Die in den Listen aufgeführten Gegenstände und Einrichtungen sollten Sie auf Funktionstüchtigkeit und Vollständigkeit überprüfen.

 

  • Die Sicherheitsausrüstung muss vollständig vorhanden sein: eine Rettungsweste für jede Person, Notsignalmittel, Flaggen N+C, funktionstüchtiger, an die Größe des Motors angepasster Feuerlöscher, Positionslaternen, Bordapotheke, Taschenlampe mit Batterien, ausreichende Anzahl Fender.

 

Bestimmungen und Vorschriften zu der

  • ein sauberer und gefüllter Frischwassertank sowie ein dichter Einfüllstutzen sind Grundvoraussetzungen.
  • Treibstofftank, Einfüllstutzen und Tankanzeige sollten genau begutachtet werden.
  • Die Sanitäreinrichtungen (WC, Dusche, Waschbecken) müssen leckfrei sein.
  • Die Bilge hat trocken zu sein.

 

Bei vorliegenden Mängeln sind diese sofort schriftlich festzuhalten, auf schnelle Beseitigung sollte bestanden werden.

Durchführung der Innenkontrolle

  • Ist das Schiff gereinigt und der Fäkalientank entleert?
  • Funktioniert die Bedienung der Toilette, des Fäkalientanks sowie die des Wassersystems?
  • Sind die Wasser- und die Abwasserleitungen dicht?
  • Kontrollieren Sie die Funktion von Kühlschrank, Heizung und Wasserpumpe.
  • Ihnen zugesagtes Inventar muss vollständig und in einwandfreiem Zustand sein.
  • Neben der vorhandenen vollen Gasflasche sollte eine volle Ersatzflasche an Bord sein.

Alle Schäden und fehlendes Inventar muss detailliert in das Übernahmeprotokoll aufgenommen werden, so kann es später kaum zu Streitigkeiten kommen

AC Nautik – Angeln in Kroatien – Tipps und Tricks 2019

AC Nautik – Angeln in Kroatien – Tipps und Tricks

Jedem seine Herausforderung

Das riesige Revier „kroatische Adria“ ist ein wahres Paradies für jeden passionierten Angler. Was auch immer die Vorlieben sind, der Freizeitfischfang auf dem Meer oder an einem der vielen Seen oder Flüsse – Kroatien bietet jedem seine sportliche Herausforderung.

Gewusst wo

Da Angeln in Kroatien eine Art Volkssport ist, sich großer Beliebtheit erfreut, ist es gut bei einem Angelausflug, die einheimischen Angler im Auge zu behalten. Sie kennen die besten Angelplätze und können Ihnen bei der Orientierung nach einem geeigneten Platz indirekt behilflich sein.

Lizenzen oder Genehmigungen

Nichts ist umsonst, der Freizeitfischfang kostet. Egal ob Sie am Meer fischen wollen oder ob Sie Angeln am See oder Fluss bevorzugen, Sie benötigen eine kostenpflichtige Genehmigung oder Erlaubnis.

 

Lizenzen Freizeitfischerei Meer

Jeder kann eine Lizenz zur Freizeitfischerei auf dem Meer kaufen. Für den Kauf einer Genehmigung benötigt man ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein).

Die Zulassung ist gültig für die gesamte Meeresfläche, wo der Fischfang erlaubt ist. Ausgeschlossen sind einige spezielle Bereiche wie z. B. Strände und Badebereiche (in der Zeit vom 01.05. – 01.10.), Natur- und Nationalparks, Häfen, Mündungsgebiete und Gebiete, in denen Aquakultur betrieben wird. Bei der Freizeitfischerei wird als selbstverständlich vorausgesetzt, dass die Angelvorschriften und Bestimmungen beachtet und eingehalten werden.

Wer ohne Erlaubnis (auch vom Ufer aus) angelt, muss mit einer Strafe, einer Anzeige oder auch mit der Beschlagnahme der Angelausrüstung rechnen.

Angelschein – online kaufen

Lizenzen zum Angeln im Meer können im Voraus auf der offiziellen Webseite der Fischereidirektion erworben werden. Nachdem der Kaufvorgang vollendet ist, erhalten Sie auf ihre Email-Adresse die Bestätigung über den Kauf und die Nummer ihrer Zulassung.

Lokale Verkaufsstellen

Des Weiteren können Sie die Lizenz in verschiedenen Behörden und Ämter für „Mediterrane Fischerei und Landwirtschaft“ erwerben als auch bei autorisierten Verkaufsstellen vor Ort.

Preise für die Lizenz

1 Tag 60 Kuna ca. 7,84 Euro
3 Tage 150 Kuna ca. 19,61 Euro
7 Tage 300 Kuna ca. 39,24 Euro

 

Weitere Lizenzen

Wer sich für spezielle Angelarten wie z.B. das Fliegenfischen und Hochseeangeln interessiert, kann sich über nachfolgende Kontakte informieren:

 

Sportfischerei auf dem Meer

Kroatien ist bekannt als Hochburg des Hochseeangeln. Hier sind die beliebtesten Fanggebiete, gibt es die attraktivsten Fischarten.  Um die Lizenz für die Sportfischerei auf dem Meer zu erhalten, sollten Sie sich an die Organisation HSSRM wenden.

Kontakt: E-Mail: cfosa@ri.htnet.hr – Telefon: 00385-51-333776.

Süßwasserangeln und Fliegenfischen

Die kroatischen Seen und Flüsse zählen zu den saubersten Gewässern der Welt und sie sind gut besetzt mit Forellen und Barschen. In sehr schöner Landschaft gelegen, versprechen die Binnengewässer nicht nur tolle Fänge, sondern auch erholsame Stunden in der Natur.

Auch für den sportlichen Fliegenfischer ist Kroatien ein sehr beliebtes Revier.
Für die Süßwasserfischerei (z. B. Angeln an Seen und Flüssen) sollten Sie beim Kroatischen Fischerverband eine Genehmigung beantragen.

Kontakt: Telefon: 00385-1-3091137

Angelvorschriften und Bestimmungen

Erlaubte Fischfanggeräte und Ausrüstung in Kroatien:

 

Angelgeräte:

  • Wurfangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück,

mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Wurfangel.

  • Grundangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück,

mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Grundangel.

  • Schleppangel, insgesamt bis zu zwei (2) Stück,

mit höchstens drei (3) Angelhaken pro Schleppangel.

  • Schleppangel mit Haken für den Fang von Kopffüßern insgesamt bis zu zwei (2) Stück.

 

Unterwasserharpune:

Unterwasserharpune insgesamt bis zu zwei Stück.

 

Erlaubte Mindestmaße einiger Meerestiere

Fische:

  • Zweibindenbrasse 15 cm
  • Schwertfisch 120 cm
  • Aal 30 cm
  • Zackenbarsch 60 cm
  • Goldbrasse 20 cm
  • Seebarsch 25 cm
  • Dornhai 65 cm
  • Großer roter Drachenkopf 25 cm
  • Meeraal 70 cm
  • Zahnbrasse 30 cm

Muscheln:

  • Miesmuschel 5 cm
  • Jakobsmuschel 9 cm
  • Auster 6 cm
  • Gemeine Venusmuschel 2,5 cm
  • Rauhe Venusmuschel 3 cm

Krebstiere:

  • Gemeiner Seekrebs 10 cm

„Petri heil“ und viele schöne Urlaubstage in Kroatien wünscht Ihnen AC Nautik.

www.kuestenpatent-kroatien.at