TAUCHAKTIVITÄTEN

TAUCHAKTIVITÄTEN

Tauchen im inneren Meeresgebiet, wie im territorialen Meer der Republik Kroatien, kann man als Freizeit und Sportaktivität ausüben.

 

Tauchen zwecks Freizeit und Sport kann sein wie folgt:

  • individuell oder
  • organisiertes

 

Organisiertes Tauchen

Um organisiert in der Republik Kroatien zu tauchen, muss man Mitglied eines Tauchklubs, eines Tauchverbandes sein oder einer anderen rechtlichen oder physischen Person, welche für Tauchaktivitäten registriert ist, zugehörig sein.

Individuelles Tauchen

Für individuelles Tauchen muss man eine entsprechende Genehmigung haben, diese werden von den Hafenämtern (Pula, Rijeka, Senj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče oder Dubrovnik) oder von deren Aussenstellen ausgestellt.

 

Es wird empfohlen einen Termin mit dem zuständigen Beamten des Hafenamts zu vereinbaren – besonders vor Beginn der Saison – wenn das größte Interesse fürs Erlangen einer Tauchgenehmigung herrscht.

 

Die Kontakte der einzelnen Hafenämter kann man auf der Website des Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur nachschauen.

 

Der Preis einer Genehmigung für individuelles Tauchen betragt 2.400 Kuna und ist ein Jahr vom Ausstellungsdatum gültig.

 

Beim individuellen Tauchen ist der Taucher verpflichtet sich über die Zonen zu informieren, in denen individuelles Tauchen untersagt ist. Dies ist in folgendem Regelheft einzusehen:

 

„Regelheft über das Vorgehen und der Art der Ausstellung der Genehmigung für Unterwasseraktivitäten in den inneren Meeren und dem territorialen Meer der Republik Kroatien in Gebieten, wo sich Kulturgüter befinden.“

 

Beim individuellen Tauchen ist der Taucher verpflichtet, den Regeln entsprechend, in der Mitte des Tauchgebiets mit einer Taucherboje das Gebiet zu kennzeichnen, diese Boje ist orange oder rot und hat einen Mindestdurchmesser von 30 cm oder eine Taucherfahne zu haben (oranges Viereck mit weißem diagonalem Streifen oder Flagge „A“ des internationalen Signalkodex oder hoch gesetzte Taucherflagge auf dem Fahrzeug von dem das Tauchen vorgenommen wird).

 

Nachts muss die Taucherboje ein Funkelfeuer (Gelb oder weiß) haben, welches mindestens 300 m weit sichtbar ist.

 

Fund von archäologischen Überresten im Meer

Falls man während rekreativer Tauchaktivitäten außerhalb von registrierten Kulturgutgebieten mögliche archäologische Funde macht, darf man diese nicht aus dem Wasser/Meer nehmen, sondern man muss darüber und über den genauen Fundort die nächste zuständige Abteilung von Konservatoren benachrichtigen. Archäologische Funde in der Erde, im Wasser oder im Meer sind Besitz der Republik Kroatien gemäß dem Gesetz über den Schutz und Erhaltung von Kulturgütern.

 

WICHTIG:

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit geben wir keine Gewähr es soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Bei Unklarheiten Fragen Sie direkt bei einer Tauschschule, Hafenamt Behörde nach.

Quellen:  Ministerium für Schifffahrt, Verkehr und Verbindungen, www.min-kulture.hr, www.mmtpr.hr,