Die Grenzen des FB1 Küstenpatents für Bootsfahrten in Kroatien

Wenn es um das Thema Bootsfahren in Kroatien geht, ist die Wahl des richtigen Bootspatents von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird oft das FB1 Küstenpatent, auch als österreichisches Küstenpatent bekannt, als eine mögliche Option präsentiert. Doch lassen Sie uns ehrlich sein und die Grenzen dieses Patents für Bootsfahrten in Kroatien kritisch beleuchten.

Die Einschränkungen des FB1 Küstenpatents:

  1. Beschränkte Reichweite: Eines der Hauptprobleme mit dem FB1 Küstenpatent ist seine äußerst begrenzte Reichweite. Es erlaubt Fahrten nur bis zu 3 Seemeilen von der kroatischen Küste oder den Inseln entfernt. Das bedeutet, dass viele der faszinierendsten Orte in Kroatien für Inhaber dieses Patents praktisch unerreichbar sind. Sie werden buchstäblich an der Küste kleben und die meisten der entlegenen Inseln und versteckten Buchten werden Ihnen verschlossen bleiben.
  2. Fehlende UKW-Funklizenz: Ein weiterer erheblicher Nachteil des FB1 Küstenpatents ist das Fehlen einer UKW-Funklizenz. In Kroatien ist es jedoch oft obligatorisch, eine solche Lizenz zu besitzen, insbesondere wenn Sie ein Boot chartern möchten. Ohne diese Lizenz werden Ihre Möglichkeiten erneut eingeschränkt, da Sie möglicherweise keine Boote mit UKW-Funk chartern können.
  3. Theoretische und praktische Hürden: Die Anforderungen für das FB1 Küstenpatent sind recht anspruchsvoll. Sie müssen eine theoretische Prüfung ablegen, die einen schriftlichen Multiple-Choice-Test und eine Kartenarbeit umfasst. Darüber hinaus ist eine praktische Prüfung auf einem Binnengewässer erforderlich, die in Österreich abgelegt werden muss. Dies kann zeitaufwändig und kostspielig sein.

Warum das FB1 Küstenpatent in Kroatien oft unzureichend ist:

Angesichts dieser Einschränkungen stellt sich die Frage, warum überhaupt jemand das FB1 Küstenpatent für Bootsfahrten in Kroatien in Betracht ziehen sollte. Wenn Sie die kroatischen Gewässer in ihrer ganzen Pracht erleben möchten, sollten Sie alternative Optionen in Betracht ziehen. Das kroatische Küstenpatent, Boot Skipper B genannt, bietet eine weitaus bessere Lösung.

Fazit: Die klare Wahl für Kroatien ist das kroatische Küstenpatent (Boot Skipper B):

Das kroatische Küstenpatent, Boot Skipper B, erweitert Ihren Horizont erheblich. Es erlaubt das Führen von Motorbooten, Segelbooten, Motoryachten und Segelyachten bis zu 30 Brutto-Raumzahl und ermöglicht Fahrten bis zu 12 Seemeilen von der Küste oder den Inseln entfernt. Zusätzlich enthält es oft die benötigte UKW-See-Sprechfunklizenz, was es zu einer umfassenderen und sinnvolleren Wahl macht.

Insgesamt gesehen sollten Sie Ihre Bootspatentwahl in Kroatien sehr sorgfältig abwägen. Das FB1 Küstenpatent, mit seinen erheblichen Einschränkungen, könnte Ihre Pläne für ein unvergessliches Bootserlebnis in Kroatien ernsthaft beeinträchtigen.

SBF Binnen KROATIEN