Donau

Donau

Die Wasserstraße Donau ist in Österreich in ihrer gesamten Länge schiffbar. Der Schiffsverkehr ist international geregelt. Die Schleusen der Kraftwerke an der Donau können auch von Sportbooten kostenlos benützt werden; Vorrang hat jedoch immer die Berufsschifffahrt. Außerhalb dieser Schleusungszeiten können Sportboote zusammen mit der Großschifffahrt geschleust werden.

 

Für Ruder- und Paddelboote gibt es eigene Umsetzanlagen.

 

In den österreichischen Donauschleusen besteht die Pflicht, dass während des Schleusungsvorgangs alle Personen an Deck von Sportfahrzeugen eine Rettungsweste tragen!

 

Wien – Neue Donau

Auf der ‚Neuen Donau’ ist die Benützung von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb auf einigen Stromkilometern verboten.

Bootsführer sollten sich rechtzeitig über die Gegebenheiten erkundigen.

 

 

Führerscheinvorschriften

Für die Führung von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW ist der Besitz eines Befähigungsausweises erforderlich. Je nach Gewässerart

(z. B. Flüsse, Seen, Wasserstraßen) gibt es verschiedene Ausweise. Für Ruderboote, Flöße und Segelboote ist kein Führerschein notwendig.

 

Vorsicht:

Segelboote mit Verbrennungsmotor als Flautenschieber gelten als Motorboote!

 

Gültige Führerscheine auf österreichischen Binnengewässern:

 

Schiffsführerpatent – 10 m

für alle Binnengewässer und Wasserstraßen

 

Schiffsführerpatent – 10 m –Seen und Flüsse

für alle Binnengewässer ausgenommen Wasserstraßen

 

 

Wasserstraßen in Österreich

 

‚Österreichische Wasserstraßen’ (Bundeswasserstraßen) werden die zur Binnenschifffahrt geeigneten Flüsse auf dem Staatsgebiet der Republik Österreich bezeichnet.

In Österreich sind dies die Donau (mit dem Donaukanal), der Mündungsbereich der Enns und Flussteile von Traun und March.

Die Wasserstraßen haben als alternative Verkehrsträger eine Reihe von ökologischen und wirtschaftlichen Vorteilen.

 

Gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes sind „Bau und Instandhaltung von Wasserstraßen“ in Gesetzgebung und Vollziehung Aufgaben des Bundes.

 

  • 15 Schifffahrtsgesetz bestimmt deren genauen Verlauf:

„Wasserstraßen sind die Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), die March, die Enns und die Traun mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen die in der Anlage 2 angeführten Gewässerteile.“

Damit gilt die Donau einschließlich Wiener Donaukanal, im gesamten Flussverlauf mit Ausnahme der Staustufen Abwinden, Melk, Altenwörth, Greifenstein und der Neuen Donau als Wasserstraße. Selbiges gilt für die March bis Fluss-Kilometer 6,0, die Enns bis Fluss-Kilometer 2,70 und Traun bis Fluss-Kilometer 1,80. Das für die Vollziehung der, die Wasserstraßen des Bundes betreffenden Gesetze zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Konkret werden die Agenden durch die Abteilung „IV/W3 Bundeswasserstraßen“ wahrgenommen.

 

Über die Wasserstraße, dritter Landverkehrsträger neben Straße und Schiene, werden in und durch Österreich jährlich etwa 12 Millionen Tonnen Güter befördert. Auf der Straße würde diese Menge aber ein Mehr von über 500 000 Lastkraftwagen-Ladungen bedeuten. Die Schifffahrt leistet somit einen sehr sinnvollen Beitrag, die Verkehrsbelastungen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Umwelt in Grenzen zu halten.

 

Bundes-Wasserstraßenverwaltung

 

Die hoheitliche Verwaltung der Wasserstraßen obliegt darüber hinaus der Bundes-Wasserstraßenverwaltung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Regulierung, Instandhaltung und Ausbau der Gewässer, Hochwasserschutz, Beobachtung des Gewässerzustandes und Mitwirkung an Maßnahmen gegen Gewässerverunreinigungen, Ufergestaltung, Planung, Errichtung und Instandhaltung von Treppelwegen, Errichtung und Instandhaltung von Bundeshäfen und Bundesländen oder die Verwaltung des öffentlichen Wassergutes.

 

 

Steckbrief & Übersicht der Donau in Österreich

 

Länge des Wasserwegs:                            349 km

Anzahl Schleusen:                                                  8

Schleusendimensionen:                            190.00 m x 12.00 m

Max. Tiefgang:                                                                    2.50 m

Max. Durchfahrtshöhe:                                           4.80 m

 

Schwierigkeitsgrad:                                                Sehr anspruchsvoll

Voraussetzungen:                                                   Boots-Führerschein vorgeschrieben

Gewässercharakter:                                                für Sportliche

Gewässerprofil:                                                                   Großschifffahrts-Wasserstrasse

Landseitige Infrastruktur:                            Genügend

Gewässer hat Anschluss an:                    Schwarzes Meer

 

Definition Wasserstraßen:

Bei der Ablegung des österreichischen Schiffsführerpatents unterscheidet man zwischen einem Schiffsführerpatent für Seen und Flüsse und einem Patent gültig für Wasserstrassen und alle Binnengewässer.

Sonstige Binnengewässer sind also alle verbleibenden Seen und Flüsse Österreichs, soweit für sie das Schifffahrtsgesetz anwendbar ist. Für den Alten Rhein und den Bodensee gelten Sonderregelungen (Auskunft darüber erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz).