Fahrtenbereich 2 – Basis für einen gelungenen Bootsurlaub

Bootsurlaub

 

‚Fahrtenbereich 2’ – Basis für einen gelungenen Bootsurlaub

 

Doch beachten Sie von vornherein, dass der feststehende Begriff ‚Fahrtenbereich 2’ durchaus Auslegungsspielraum zulässt. Im Allgemeinen ist der ‚Fahrtenbereich 2’ die Bezeichnung für den Bereich von 20 Seemeilen gemessen von der Küste bzw. von einer Insel. In Kroatien ist diese Distanz auf 12 Seemeilen begrenzt. In kroatischen Ausführungen wird darauf hingewiesen, dass diese Begrenzung absolut verbindlich ist, ganz gleich, was auch immer in Ihrem Bootsführerschein vermerkt ist.

 

Nun bedeutet diese Reglung für Kroatien kaum eine Einschränkung der Beweglichkeit, dafür stehen die 1000 Inseln vor der Küste Kroatiens, die bis zu 35 Seemeilen wie verstreute Perlen in der Adria liegen. Noch weiter entfernt, etwa 70 Seemeinen von Split, sind nur die kroatischen Palagruža Inseln in der Adria und die sind unbewohnt. Wegen der Entfernung zur Zivilisation ist keine Verpflegung möglich und dem ist nichts hinzuzufügen.

 

‚Fahrtenbereich 2’ und das Kroatische Küstenpatent

 

Der ‚Fahrtenbereich 2’ erschließt sich Ihnen auf besondere Art und Weise, wenn Sie im Besitz des kroatischen Küstenpatents B mit UKW-Funklizenz sind und ein Boot chartern. Ganz gleich, wo Sie an Bord gehen und das Ruder übernehmen, die kroatische Küste mit den Inseln und ihrer Vielfalt an Landschaften wird Sie begeistern. Traumhafte Strände zum Entspannen, Buchten mit glasklarem Wasser zum Schwimmen und Tauchen oder Anlegen in einer der herrlichen Marinas, genießen was Küche und Keller bieten. Sie werden ‚grenzenlos’ begeistert sein.