„Küstenpatent B“ – der Bootsschein für Österreicher

„Küstenpatent B“ – der Bootsschein für Österreicher

 

Österreich ist reich an Binnengewässern – an Seen und Flüssen – doch was vielen Österreichern fehlt, ist die Weite der offenen See, die salzhaltige Brise, vielleicht auch die Romantik der farbenprächtigen Sonnenuntergänge auf dem Meer.

 

Dabei ist das Meer gar nicht so weit entfernt, in drei bis vier Stunden gut erreichbar. Kein Boot – wo ist das Problem? Entlang der Küste Kroatien ergeben sich viele Möglichkeiten, ein Boot zu chartern und mit der Familie oder Freunden die Schönheiten der kroatischen Küstenregion mit ihren Inseln vom Boot aus zu entdecken.

 

Küstenpatent und FB2

Ein gültiger Bootsführerschein für Küstengewässer, den österreichischen FB2 oder den kroatischen Boat Skipper B (Küstenpatent B) sollte schon im Besitz sein. Ist das nicht der Fall, hilft AC Nautik e. U. mit Kursen zum Küstenpatent weiter. Zeitlich kaum ein Problem, gut vorbereitet, könnte das Küstenpatent in gut zwei Wochen gemacht sein.

 

Der österreichische FB2 würde ohnehin ausscheiden, kostet er doch mehr als das Doppelte und fordert Voraussetzungen, die kurzzeitig nicht zu erbringen sind:

 

Seefahrtserfahrung zur Führung

  • 500 Seemeilen, insbesondere als Schiffsführer oder Wachführer
  • Mindestalter bei der Seefahrtserfahrung: 14 Jahre
  • Mindestens 20 Bordtage
  • Mindestens drei Nachtfahrten
  • Mindestlänge der Jacht 6 m

 

Dazu kommt, dass der private Vorbereitungskurs zwar in Österreich stattfindet, die Prüfung aber umständlich im Ausland (Kroatien oder Italien) auf einem kroatischen oder italienischem Boot abgenommen wird. Da Österreich über keinen offiziellen Zugang zum Meer verfügt, wurde dieser Weg zum FB2 vom BMVIT so ausgeklügelt und als „Privat“ abgestempelt. Damit später der erworbene Befähigungsnachweis auch international anerkannt wird und einen offiziellen Anstrich bekommt, kann das IC Patent erworben werden. Das IC Patent der ViaDonau wird in Österreich al Befähigungsnachweis nicht anerkannt.

 

Die internationale Gültigkeit

Der Boat Skipper B mit/ohne UKW-See-Sprechfunk-Lizenz wird von allen Mittelmeer-Anrainerstaaten, den Mitgliedsstaaten der EU und Norwegen bei Österreichern und Deutschen  anerkannt. Dazu muss gesagt werden, dass darauf kein Rechtsanspruch besteht und es bei einigen Ländern Einschränkungen geben kann. Da auch der BREXIT diese Thema berührt, ist es ratsam vor Antritt einer Reise sich nach dem aktuellen Stand zu erkundigen.