Skipper in Kroatien – Sicherheitsausrüstung, Vorschriften

AC Nautik

 

Skipper in Kroatien – Sicherheitsausrüstung, Vorschriften

für Boote und Yachten

 

Freizeitskipper müssen beim Befahren der kroatischen Küsten­gewässer Vorschriften beachten, die teilweise deutlich strikter als im Heimatlandland gehandhabt werden.

 

Sicherheitsausrüstung

Bei Befahren der kroatischen Küstengewässer sind die, den internationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechenden Ausrüstungsvorschriften zu beachten. Es stellt sich die Frage: Welche Ausrüstung muss ein Skipper in Kroatien an Bord seines Bootes oder seiner Yacht mitführen?

Grundsätzlich gelten für Sportboote unter der Flagge des Heimatlandes auch die dort gültigen Ausrüstungsvorschriften.

 

Empfohlene Ausrüstung:

Zur Vermeidung von Problemen bei möglichen Kontrollen durch kroatische Behörden wird empfohlen, die in Kroatien vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen:

 

  • Anker (nach Gewicht und Art geeigneter Anker)
  • Ankerseil oder Kette mit einer Länge von 30 –100 m
  • Klampen oder eine andere Vorrichtung zum Festmachen

Mindestens 2 Festmacherleinen (Minimallänge 10 m)

  • 3 geeignete, lange und bruchfeste Festmacherleinen
  • Lenzeinrichtung (Eimer oder Pumpe)
  • Paddel oder Riemen (kleine Boote)
  • Werkzeugsatz für die Wartung der Antriebsmaschine,

für den sicheren Betrieb des Motors

  • Rettungswesten für alle Personen an Bord
  • Erste–Hilfe–Kit
  • Licht (Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)
  • Signalhorn
  • wasserdichte Taschenlampe
  • 2 Schachteln Streichhölzer oder Feuerzeuge (wasserfest)
  • 6 rote Handfackeln mit Zündhölzern (wasserdicht verpackt)
  • Handfeuerlöscher (ABC)
  • 2 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren bis 20 kW
  • 6 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren über 20 kW
  • 4 kg zusätzlich bei Wasserfahrzeugen mit Wohn- und Kocheinrichtungen

Eine dem Revier angemessene Sicherheitsausrüstung gehört zur guten Seemannschaft.

Altöl – Umweltschutz

Außerdem ist für jedes Boot ein gesonderter Behälter für Altöl an Bord mitzuführen, in dem bei einem Ölwechsel das Altöl aufgefangen werden kann. Tanks zur Entsorgung werden gemäß Marpol- Vorschriften in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.

 

Signalpistole

In einigen Ländern wird für eine Signalpistole der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung wird gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Aufbewahrung: Beim Transport ist die Munition von der Waffe getrennt aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Deklaration: Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch ratsam, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

 

Während in Deutschland ein ausgeklügeltes Regelwerk rund um Signalwaffen am Bord existiert, geht man in Kroatien mit Signalpistolen liberal um. Das zuständige Ministerium in Zagreb erklärt die Details wie folgt:

Für die Benutzung von Signalpistolen in kroatischen Hoheitsgewässern gibt es keine spezifische Verordnung. Eine Signalpistole ist folglich an Bord einer Yacht auch nicht speziell zu verwahren.

Signalpistolen mit den passenden Raketen werden als Teil der Sicherheitsausrüstung eines Bootes betrachtet, die man an Bord mitführen darf.

Wird die Signalpistole beim Überschreiten der Staatsgrenze mitgeführt, so ist diese anzumelden. Bei der Einreise nach Kroatien mit Signalpistole, aber ohne Schiff, muss für die mitgeführte Wassersportausrüstung – und damit auch für die Signalpistole nebst Munition – beim Zoll ein Nachweis über den Besitz eines Wasserfahrzeugs in Kroatien vorgelegt werden, um von den üblichen Einfuhrabgaben befreit werden zu können. Das geschieht über die Schiffsdokumente und den Liegeplatzvertrag mit einer Marina.

Für die Benutzung der Raketen, die mit einer Signalpistole verschossen werden können, gelten auf Schiffen die Bestimmungen der SOLAS-Konvention, wonach nach Ablauf von Fristen die Raketen der Hafenbehörde oder der Polizei zur Entsorgung übergeben werden müssen.

Auf Booten und Yachten sind die Eigner verpflichtet, nach eigener Bewertung den Zustand der Raketen einzuschätzen und entsprechend zu verfahren.

Seefunkanlagen

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Das Betreiben einer UKW-See­Sprechfunkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus.

Im Boot fest eingebaute nautische Funkgeräte (UKW- und Grenzwellenanlagen), die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff–Land und Schiff–Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen formalen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.