Was ist das Donaupatent? „Bootsführerschein 10m Donau“ ist der umgangssprachliche Ausdruck für das Schiffsführerpatent 10 m (SFP 10 m)

Was ist das Donaupatent? Die Bezeichnung „Donaupatent“ leitet sich davon ab, dass der Befähigungsnachweis SFP 10 m nicht nur auf Flüssen und Seen, sondern auch auf Wasserstraßen wie beispielsweise der Donau gilt.

Donaupatent Wien – Schiffsführerpatent 10m – Schiffsführerpatent 10m Flüsse und Seen.

Welchen Bootsführerschein brauche ich auf dem Rhein?

Der Rhein auf seinem Weg

Der Rhein ist ein 1.232,7 km langer Strom in Mittel- und Westeuropa und gleichzeitig eine der verkehrsreichsten Wasserstraßen der Welt. Der Rhein wird untergliedert in den Bereich der Quellflüsse (Vorder- und Hinterrhein), den Alpenrhein, den aus Obersee, Seerhein und Untersee bestehenden Bodensee, den Hochrhein, den Oberrhein, den Mittelrhein, den Niederrhein und das Rhein-Maas-Delta. Auf dem ‚Nieuwe Waterweg‘, seinem letzten Wegstück ins Meer, ist der Rhein-Seewasserstraße und trägt Seeschiffe mit einem Tiefgang bis zu 22 Meter.

Der Rhein durchfließt die Staaten Schweiz, Österreich, Deutschland und Niederlande. Für Liechtenstein und Frankreich ist er ein Grenzfluss.

Bootsführerscheine

Die Frage nach dem Bootsführerschein ist gleichzeitig die Frage, wo soll mit dem Boot gefahren werden? Während auf den Alpenrhein und Hochrhein noch ein Binnenpatent (Schiffsführerpatent 10 Meter Seen und Flüsse) ausreichend ist, ist für den Bodensee das Bodenseepatent gefragt. In Rheinfelden bzw. in Basel, die Rhein-Wasserstraße (Bundeswasserstraße) und das Schiffsführerpatent 10 Meter kommt zu Einsatz. Um allerdings das Rhein-Maas-Delta zu bezwingen, braucht es den österreichischen Bootsführerschein FB 2/ FB 3 oder das kroatische Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz und starke Nerven, um sich zwischen den Großschiffen mit bis zu 22 Meter Tiefgang zu behaupten.

Die Patente näher betrachtet

Für das Gebiet der Sportschifffahrt sind in Österreich in Kraft.

• Das „Schiffsführerpatent – 10 Meter“ gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Dies ist das ehemalige „Schiffsführerpatent C“ – sein ursprünglicher Geltungsbereich wurde um sämtliche Binnengewässer erweitert. Unter der Bezeichnung „Schiffsführerpatent – 10 m“ verbirgt sich das landläufig sogenannte „Donau-Patent“.

Fahrpraxis: eine Schleusenfahrt für das Schiffsführerpatent – 10 m.

• Das „Schiffsführerpatent – 10 Meter – Seen und Flüsse“, gilt auf Seen und Flüssen – nicht aber auf Wasserstraßen. Es gleicht dem „Schiffsführerpatent D“, hier ist der Geltungsbereich Binnengewässer unverändert.

Die Bewerberin bzw. der Bewerber für diese Patente hat im Antrag anzugeben, ob der Berechtigungsumfang des Befähigungsausweises

• die Beförderung von Fahrgästen und/oder

• die Führung von Fahrzeugen in der Radarfahrt auf Wasserstraßen

einschließen soll.

Die Schiffsführerpatente werden von den jeweiligen Landesregierungen ausgegeben. Dabei können die Patente für Wasserstraßen nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, da die anderen Bundesländer über keine Wasserstraßen verfügen.

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können von der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.

Bodenseepatent

Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem österreichischen Schiffsführerpatent 10 m und Schiffsführerpatent Seen und Flüsse für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Kroatisches Küstenpatent

Boat Skipper A – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 7 m Länge und einer Motorleistung von 8 kW. Das Revier ist beschränkt auf einen küstennahen Bereich bis zu 6 nautische Meilen Küstenentfernung. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunklizenz – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung innerhalb des 12 nautische Meilen Küstenbereichs und schließt Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge ein. Mindestalter für das Patent beträgt 16 Jahre, 18 Jahre mit ärztlicher Untersuchung bei kommerzieller Nutzung und dann nur bis zu 6 nautische Meilen.


www.kuestenpatent-kroatien.at

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht

AC Nautik als Partner AC Nautik, Gössendorf – der Profi am Meer – steht mit besten Informationen bereit, wenn es um das ‚Kroatische Küstenpatent‘ geht. Der ‚Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz‘ wie das ‚Kroatische Küstenpatent‘ offiziell heißt, wird von AC Nautik als Kurs an verschiedenen Orten in Österreich  und in Opatija (Kroatien) angeboten, die Prüfungen werden in den jeweiligen kroatischen Hafenämtern ab.

www.kuestenpatent-kroatien.at

www.kuestenpatent-kroatien.at

Schiffsführerpatent 10m

AC Nautik

Alles Wissenswerte über das Schiffsführerpatent 10m

Darf jede Frau und jeder Mann mit einem Boot auf dem Meer, See oder Fluss fahren?


Wenn Frau oder Mann mit einem Ruderboot, einem Segelboot, einem Floß oder einem Kanu auf dem Wasser fahren wollen, dann sind keine zusätzlichen Befähigungen vorgeschrieben. Aber auch dann sollten bestimmte Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sein. Ein motorisiertes Boot darf ohne den Nachweis einer Befähigung nicht auf den meisten Gewässern dieser Welt gefahren werden. Wer die Gewässer in Österreich mit einem Schiff oder einem Boot befahren möchte, welches über mehr als einen Motor mit der Leistung von 4,4 kW, dann sind 6 PS, verfügt, muss dafür eine entsprechende Schiffsführerprüfung ablegen. Durch die Prüfung wird nachgewiesen, dass das erforderliche Wissen vorliegt. Einfach, weil zum Führen eines Schiffes nautischen Kenntnisse, Gewässerkunde oder bestimmte Grundkenntnisse zum Steuern eines Boots unerlässlich sind. Es gibt amtliche österreichische Befähigungen für das Führen eines Schiffes, dazu gehören das Kapitänspatent, die Schiffsführerpatente 10 m und Schiffsführerpatent 20 m. Die verschiedenen Arten von Befähigungsausweisen wurden mit der Zeit entwickelt, da es verschiedene Schiffgrößen, unterschiedliche Motoren und auch verschiedene Gewässer gibt. Auf Flüssen wie der Elbe oder der wichtigsten Wasserstraße von Österreich, der Donau, fahren viele große und kleine Schiffe, außerdem sind es breite und lange Flüsse, daher muss ein Besitzer eines Boots nachweisen, dass er sein Schiff sicher über das Gewässer steuern kann.

Auch auf dem Meer oder einem See müssen bestimmte Kenntnisse vorhanden sein, um ein Boot zu führen. Hinzu kommt, dass es viele verschiedene Wasserfahrzeuge gibt, Fähren, Jachten, Containerschiffe, Fahrgastschiffe, Schifferboote, Rafts, große und kleine Boote mit und ohne Motor gibt. Sie alle müssen auf dem Wasser so miteinander umgehen, also fahren können, so dass sie für andere Boote und Schiffe keine Gefahr darstellen. Denn auch auf den Gewässern kommt es häufig zu Unfällen, die Leib und Leben oder die Umwelt bedrohen. Deshalb muss jeder Mensch, der ein motorisiertes Boot über 6 PS in Österreich fahren möchte, nachweisen das er dazu in der Lage ist. Aber letztendlich ist der Lohn für die Mühe, die Fahrt auf den schönen Gewässern in Österreich durch großartige Landschaften. Ein herrlicher Freizeitspaß für Groß und Klein.

Was ist ein Schiffsführerpatent 10m?


Das in Österreich abzulegende Schiffsführerpatent 10 Meter gilt für Boote mit einer Länge bis 10m auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Ein Schiffsführerpatent 10m ist ein Internationales Binnenpatent für die Bürger und Bürgerinnen von Österreich. Wer ein Donaupatent erwirbt, erwirbt damit die Fähigkeit, ein Motorfahrzeug, Schiff, Boot oder Waterbike mit der uneingeschränkter Antriebsleistung bis zu einer Länge von bis zu 10 Meter selbstständig zu führen. Das heißt nichts weiter als das Mann oder Frau mit dem Patent ein maschinenbetriebenes Fahrzeug auf dem Rhein, der Wolga, der Mosel, dem Po und der Donau fahren dürfen. Damit wird außerdem die Erlaubnis erworben, die Wasserstraße der Donau bis hinauf zum Schwarzen Meer, sowie alle Seen und sonstigen Binnengewässern und Flüsse in Europa zu befahren, einschließlich des schönen Gardasee und der Spree in und um Berlin, die eine Gesamtlänge von 400 Kilometer aufweist. Mit dem Schiffsführerpatent 10m wird zudem die Befähigung erworben, bis zu 12 Personen auf einem Motorfahrzeug mitzunehmen.

Übrigens die Seemänner und Seefahrer aus Österreich, die in ihrer Freizeit die Gewässer befahren, nennen das Schiffsführerpatent 10m für Seen, Flüsse und Wasserstraßen einfach Donaupatent 10m. Grund ist, dass der Nachweis für die Befähigung 10m nicht nur auf Flüssen und Seen gilt, sondern auch auf Wasserstraßen wie der Donau.

Nachweisbares Wissen für das Donaupatent


Wer sich die Mühe macht, einmal in das Buch „Kursbuch Schiffsführerpatent 10 m“ zu schauen, wird bemerken, wie umfangreich das benötigte Wissen für das Führen eines Bootsscheines ist. Natürlich muss Mann oder Frau nicht alles auswendig können, da viele Bestimmungen immer wieder nachgeschlagen werden können, aber ohne bestimmte Fachkenntnisse ist das Donaupatent 10m nicht zu bekommen. So muss beispielsweise ein Bootsführer die wichtigen die Fahr- und Verkehrsregeln kennen, denn nur so können Unfälle vermieden werden. Auch das Kreuzen und Überholen anderer Boote oder die Vorschriften zur Verkehrsordnung müssen bekannt sein, während die Verordnung zu den Schleusen stets im Boot mitgeführt werden dürfen, um bei Bedarf nachzuschlagen, was beachtet werden muss. Jeder Schiffsführer muss jedoch wissen, wie die Manöver durchgeführt werden, wie richtig navigiert wird oder was die Verordnung für Wasserstraßen besagt. Viel Wissen ist daher nötig, um den Führerschein für ein Boot abzulegen und die Prüfung am Ende zu bestehen. Nicht nur für das Erlangen eins Kfz-Scheines muss gelernt und geübt werden, auch für die Befähigung eines Schiffsführerpatent 10m sind bestimmte Kenntnisse und Übung erforderlich. Dass das nicht immer einfach ist, zeigt sich daran, dass ein Viertel bis die Hälfte aller Teilnehmer die Prüfungen beim ersten Mal nicht bestehen, einfach weil sie es auf die leichte Schulter genommen haben. http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Warum ist das Ablegung eines Schiffsführerpatent 10m nötig?


Weil nur dieses Patent dazu berechtigt, Kleinstfahrzeugen, wie Schiffe, Boote oder Waterbikes auf allen Binnengewässern selbstständig zu führen. Achtung, dieses Patent berechtigt nicht dazu, auf dem Meer zu fahren. Dazu wird der Befähigungsausweis für Jachten benötigt. http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Wer darf das Schiffsführerpatent 10m ablegen?


Alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich geistig sowie körperlich dafür eigenen, ein Fahrzeug zu führen, dürfen das Donaupatent 10m ablegen. Dies Befähigung muss durch ein ärztliches Gutachten belegt werden, das aussagt, ob der oder die Begutachtete zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Klasse B geeignet sind. Wichtig ist außerdem, dass ausreichend Farben erkannt werden und gesehen werden können. Daher wird auch ein sogenannter Rot-Grün-Test, der nicht älter als drei Monate sein darf, angefordert. http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Wie lange dauert es, ein Schiffsführerpatent 10m zu machen?


Das kommt auf die jeweilige Fahrschule für Motorboote an. Für die Theorie ist meist vorgeschriebenen, das an insgesamt 12 Stunden teilgenommen werden muss. Außerdem muss die Ausbildung auch die praktische Übung umfassen. Das heißt, dazu gehört die Fahrt mit dem Schulboot, die mindestens drei Stunden dauert sowie drei Stunden Schleusenfahrt. In der Regel findet der Unterricht an zwei bis vier Wochenenden oder in Kursen am mehren Abenden innerhalb von zwei Wochen statt. Hierzu gehört auch, das zu Hause gelernt wird. Zu empfehlen, vor dem Ablegen der Prüfungen, einige praktische Übungsstunden zu absolvieren, da die praktische Prüfung Donaupatent, gerade für Menschen, die noch nie ein Boot oder Schiff manövriert haben, nicht ganz einfach ist.

Der Kurs Donaupatent 10m kostet je nach Anbieter oder Schule rund 300.- € bis 350.- €. Hinzu kommen noch die Gebühren für die Prüfung. Da die Prüfung wird von einer staatlichen Stelle abgenommen wird. Eine gute Schule deckt alle prüfungsrelevanten Bereiche innerhalb des Kurses ab. Dazu sollte unbedingt Themen, wie das Schiffsführerpatent, die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Schiffsführers, die Fahrzeug – Zulassung, die Lichterführung und die Taktbezeichnung, die Schifffahrtszeichen, alle Verkehrsregeln für Wasserstraßen, Seen und Flüsse, Notsignale und die kleine Wetter- und Gewässerkunde, der Bootsbau, die kleine Motorenkunde, Brandgefahren- und Verhütung, das Üben und Erlernen der Knoten, das Ankern und Ablegen, die Manöver „Mann über Bord“ und die Nautischen Gefahrensituationen gehören.

Um das Gelernte aus dem Kurs zu Hause zu vertiefen, werden Kursmaterialien, wie Fachliteratur und Skripte angeboten, damit das Nachvollziehen schwieriger Manöver erleichtern wird. Das Heft „Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse“ gehört in den jeweiligen Kurspreis. http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Wenn Mann oder Frau Kurse für das Donaupatent 10m über das Internet oder eine Schule vor Ort buchen, sollte sie darauf achten, dass neben der Ausbildung, das Kursbuch, die Ausbildungsfahrt und die Schleusenfahrten auf der Donau auch die Prüfungsfahrt am Tag der Prüfung enthalten ist. Viele Schulen bieten heute auch Online Kurse an, um das Gehörte zu vertiefen.

Wer nimmt die Prüfungen für das Schiffsführerpatent 10m ab?


Da das Schiffsführerpatent 10m die in Österreich übliche Zulassung für das Führen von Kleinschiffen ist, wird die Prüfung von der Landesregierung durchgeführt. Zuständig sind daher die Landeshauptfrau von Niederösterreich, der Landeshauptmann von Oberösterreich oder der Landeshauptmann von Wien. Nur in Wien wird die Prüfung von der Magistratsabteilung 58 abgenommen. Die Prüfung kostet 60.- €, hinzu kommen die Kosten für die Fertigung und das Versenden der Scheckkarte Donaupatent von 24,50 €.

Die Prüfung besteht immer aus zwei Teilen, der praktischen und der theoretischen Prüfung. Der praktische Teil besteht aus einer Übungsfahrt mit dem Fahrschulboot, bei der die Prüflinge das Steuer übernehmen müssen. Das heißt, sie müssen nun beweisen, dass sie die Manöver Ablegen, Schallzeichen geben, Wenden, Mann über Bord, Position halten, Durchfahrt unter Brücken und das Anlegen beherrschen. Deshalb ist es empfehlenswert, zuvor das Manöver einige Stunden geübt zu haben. Außerdem müssen die erworbenen Kenntnisse in der Knotenkunde vorgeführt werden. Denn Prüflinge müssen also vorführen, was auf Slip, halber Schlags oder Tampen ist.

Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen und besteht aus drei Teilen. Der erste Teil beinhaltet die rechtlichen Bestimmungen, der zweite Teil die Nautik und der letzte Teil die Technik. Jeder Bewerber bearbeitet dabei einen Fragebogen und löst eine Aufgabe im Bereich Navigation. Für die Aufgabe Navigation darf eine Seekarte zu Hilfe genommen werden. Der Fragebogen besteht aus den Basisfragen sowie vielen spezifischen Fragen. http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Gilt das Donaupatent auch in anderen Ländern?


Ja. Alle Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises für das Donaupatent 10m können auf Antrag auch ein „Internationales Zertifikat für das Führer von Sportfahrzeugen“ erhalten.

Welche Unterlagen müssen für die Prüfung für das Donaupatent 10m eingereicht werden?


In der Regel wird die Prüfung durch die Schule angemeldet, an dem der Kurs Donaupatent absolviert wurde. Die Prüfung beginnt mit der theoretischen und endet mit der praktischen Prüfung auf dem Schulboot. Für die Anmeldung benötigt die Schule ein ausgefülltes Anmeldeformular und einen Meldezettel sowie drei identische Passfotos, die nicht älter wie sechs Monate sein dürfen. Auf derRückseite der Fotos muss der Name und das Geburtsdatum geschrieben werden. Letztendlich wird noch eine Kopie des KFZ Führerscheins verlangt, wobei beide Seiten kopiert werden müssen. Wessen Führschein vor 1974 ausgestellt wurde, benötigt zudem auch einen Nachweis über eine abgelegte 1. Hilfe Prüfung. Personen, die keinen KFZ-Führerschein besitzen, können natürlich auch die Prüfung Donaupatent 10m ablegen, sie benötigen jedoch noch ein Leumundszeugnis und eine amtsärztliche Untersuchung.

Wie sieht ein Nachweis des Donaupatent aus?


Ein Patent zum Schiffsführer 10m ist so groß wie das Format einer Scheckkarte. Es wird ausgedruckt von der österreichischen Staatsdruckerei. Danach wird es dem stolzen Besitzer per Nachnahme zugestellt. Übriges, werden die theoretische und die praktische Prüfung bestanden, erhält der Prüflinge am selben Tag ein vorläufiges Schiffsführerpatent.

Was ist von Besitzer des Donaupatent 10m beim Führer eines Boots zu beachten?


Immer noch lassen sich die meisten Gefahren im Wassersport vermeiden, wenn sich alle Bootsführer an bestimmte Regeln halten. Es ist erwiesen, dass Bootsführer während eines Ernstfalles, weniger aufgeregt sind und daher Gefahren eher erkennen und darauf besser und schneller reagieren können, wenn sie geübt sind. So sind die Fehlerquellen am Ende viel kleiner. Zudem erfordern Notfälle im Wasser ein anderes Verhalten als an Land. Deshalb hilft eine gute Ausbildung, wie die Befähigung durch das Donaupatent, Gefahren zu vermeiden. Daher darf auch beim Führen eines Boots kein Alkohol getrunken werden. Denn wie im Straßenverkehr müssen auf Schifffahrtstraßen Regeln und Gesetze eingehalten werden. Beispielsweise entzieht die Wasserpolizei Wien, sie ist zuständig für die Donau von Mannswörth bis Altenwörth, den Donaukanal, die Neue und Alte Donau und viele andere Gewässer in und um Wien, jährlich 5 bis 6 Schiffsführerpatente wegen Alkoholisierung der Bootsführer. Wie im Straßenverkehr darf der Blutalkoholgehalt von Freizeitkapitänen einen Wert von 0,5 Promille nicht übersteigen. Berufsschiffsführer dürfen sogar nur einen Blutalkoholgehalt von 0,1 Promille aufweisen.

Außerdem sollte das jeweilige Schiff vor Beginn der Fahrt intakt sein und die Personen, die mitfahren sollten, gesund sein, weder desorientiert oder akute Gleichgewichts – oder Kreislaufbeschwerden aufweisen. Dies zu kontrollieren ist Sache des Schiffführers. Vor jeder Ausfahrt sollte zudem eine Prüfung auf Sicht des Bootes mit allen Teilen der Ausrüstung durchgeführt werden. Und nur wenn das Schiff oder das Boot über die richtige Ausrüstung für die Sicherheit an Bord, wie Rettungsweste, Auftriebshilfe, Schöpfkelle, Trinkflasche mit Wasser, Signalpfeife, Enterhaken und Mobiltelefon verfügt, ist die Sicherheit aller Teilnehmer gewährleistet. Zudem sollte der Bootsführer jederzeit wissen, was im Notfall zu tun ist. Auch Kenntnisse darüber, wo beispielsweise angelandet werden kann und welche Einschränkungen für die Schifffahrt gelten, welche bestimmten Mindestabstände zu anderen Booten erforderlich sind oder wie sich das Wetter entwickelt, gehören zur Sicherheit an Bord. Bootsführer und Freizeitkapitän, die neben dem Absolvieren eines Donaupatent 10m all dies beachten, werden ein Leben lang ein wunderschönes Hobby betreiben können. http://www.kuestenpatent-kroatien.at

Donaupatent in Niederösterreich – geht es besser

AC Nautik

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Donaupatent in Niederösterreich – geht es besser

Die Donau

Niederösterreich wird fast gänzlich über die Donau entwässert. Die Donau erreicht Niederösterreich über den Strudengau. Bei Grein hat die Donau mit 20 m in Österreich ihre tiefste Stelle. Auf dem Weg durch Österreich durchströmt die Donau drei Engtälern und anschließend zwei Becken, das Tullner Becken mit der Wiener Pforte etwa bei Klosterneuburg und das Wiener Becken mit der Hainburger Pforte, danach verlässt die Donau das Bundesland Niederösterreich bzw. die Republik Österreich.

Der Oberlauf der Donau findet in Niederösterreich sein Ende, die Donau wandelt sich vom Gebirgsfluss zu einem Tieflandfluss. Drei Schleusen regulieren die Höhenunterschiede der Donau auf dem Weg durch Niederösterreich, die Schleuse Altenwörth, die Schleuse Greifenstein und die Schleuse Freudenau auf Wiener Gebiet.

Schiffsführer- oder Bootsführerschein

Zum Führen eines Kraftfahrzeugs berechtigt ein Führerschein. Um ein Boot oder Schiff zu führen, wird ein Bootsführerschein erforderlich. Im Volksmund wird dieser Befähigungsausweis „Bootsführerschein“ oder „Donaupatent“ genannt – die korrekte Bezeichnung in Österreich aber lautet „Schiffsführerpatent“. Um ein großes Schiff führen und befehligen zu dürfen, benötigt es viel Erfahrung, technisches ‚Know-how‘ und ein Kapitänspatent. Es gibt eine Anzahl verschiedener Versionen von Schiffsführerpatenten hier aber geht es speziell um das umgangssprachliche „Donaupatent“.

Das Donaupatent

Mit dem umgangssprachlichen Begriff „Donaupatent“ ist eigentlich das ehemalige – immer noch gültige „Schiffsführerpatent C“ – gemeint. Der Unterschied zum österreichischem Schiffsführerpatent 10 Meter ist gravierend. Während das „Österreichische Schiffsführerpatent – 10 Meter“ auf allen Binnengewässern (Seen und Flüsse) und auf den Wasserstraßen gültig und zugelassen ist, gilt die Zulassung für das Donaupatent – altes „Schiffsführerpatent C“ – nur für Österreichs Wasserstraßen und hier speziell für die Donau.

Österreichische Schiffsführerpatente

Das Schiffsführerpatent 10 m (SFP 10 m) und das Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse (SFP 10 m Seen und Flüsse) – beide Patente fallen in den Zuständigkeitsbereich der neun Bundesländer. Das Schiffsführerpatent 10 m kann nur in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Wien erworben werden. Eine Schleusenfahrt ist zwingend vorgeschrieben.

Schiffsführerpatent – 10 m

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen (z. B. Donau) und sonstigen Binnengewässern!

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbstständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen sind Wasserstraßen!

Bodensee

Diese Infos gelten nicht für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau sowie für den Neuen Rhein von der Mündung in den Bodensee bis zur Straßenbrücke Hard-Fussach. Auskünfte über die auf diesen Gewässern geltenden rechtlichen Vorschriften erteilt die

Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Fahrpraxis

Die für eine Zulassung zur Prüfung erforderliche Fahrpraxis:

• eine Schleusenfahrt für das Schiffsführerpatent – 10 m

• weitere Fahrpraxis ist nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch wird diese im Sinne der eigenen Sicherheit dem Wohl der Passagiere empfohlen!

• Erfahrung und Routine können nur durch entsprechende Fahrpraxis gesammelt werden!

Die Übungen auf dem Wasser sind nur Grundlagen – weiteres unter „praktische Prüfung“.

Wahlweise Berechtigungen (als Option)

Beförderung von Fahrgästen

Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.

Grundkenntnisse der technischen Vorschriften für die Stabilität von Fahrgastschiffen im Fall einer Havarie, für die Schottenteilung und für die Ebene der größten Einsenkung; Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.

Führung von Fahrzeugen unter Radar

Allgemeine Kenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen; Befähigung im Gebrauch des Radargerätes, Auswertung des Radarbildes und der vom Gerät gelieferten Informationen sowie Kenntnis der Grenzen solcher Informationen; Anwendung des Wendegeschwindigkeitsanzeigers; Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften über die radargestützte Schiffsführung.

Niederösterreich

Das Bundesland Niederösterreich ist nahezu ideal geeignet für den Erwerb des Schiffsführerpatentes 10 m. Die Wasserstraße Donau durchfließt das Land in seiner gesamten Breite und der Höhenunterschied wird durch zwei (3) Schleusen geregelt. Die gestaute Donau biete sich als fast ruhender Stausee zum Übungswasser (Seenersatz) an.

Bei Fragen zu den österreichischen Schiffsführerpatenten 10 m und zum kroatischen Schiffsführerpatent Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz steht Ihnen AC Nautik gern mit professioneller Information zur Seite.

Schiffsführerpatente für die Zeit danach

AC Nautik

Schiffsführerpatente für die Zeit danach

Im Augenblick geht gar nichts – weder kann ein Schiffsführerpatent den eingeschränkten Bewegungsfreiraum durch den Aufenthalt auf einem Gewässer erweitern – noch kann ein solches Patent zurzeit erworben werden. Das Coronavirus SARS-CoV-2 Verursacher der Pandemie und damit Auslöser einer Reihe von Maßnahmen, die alle Lebensbereiche stark beschränken und die Wirtschaft zum Stillstand zwingt.

Die Zeit danach

Bei allen Schwierigkeiten, die der Pandemie folgen werden, es muss und wird irgendwie weitergehen. Seitens der Politik werden bereits erste zaghafte Schritte unternommen und vorsorglich erlassene Beschränkungen ein wenig gelockert.

Warum also sollte sich nicht auch mit Dingen auseinandergesetzt werden, die den Freiraum sinnvoll gestalten. Speziell dann, wenn der Traum von Urlaubstagen auf dem Wasser besteht. Schiffsführerpatente sind die Voraussetzung für die Erfüllung dieses Traums.

Österreichische Schiffsführerpatente

Die österreichische Schiffsführerverordnung sieht für Kleinfahrzeuge (Boote) zwei Arten von Schiffsführerpatenten vor das:

Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;

und das:

Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Schwimmkörper

Die beiden Befähigungsausweise gelten auch für die Führung von Schwimmkörpern, die hinsichtlich der Länge, der Antriebsleistung, der Tragfähigkeit, des Fahrtgebiets und des Verwendungszweckes dem jeweiligen Berechtigungsumfang entsprechen. Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen für den Einsatz von Schwimmkörpern bleiben davon unberührt.

Kombination

Es hat sich bewährt, wenn man von vornherein das Schiffsführerpatent 10 m mit dem Bootsführerschein Küstenpatent kombiniert, damit eröffnen sich viele ungeahnte Möglichkeiten für einen größeren Törn. Noch günstiger allerdings ist die Kombination aus Schiffsführerpatent 10 m und dem kroatischen Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Bei dieser Kombination erweitert sich der Küstenbereich auf 12 Seemeilen und deckt damit in den meisten Fällen das Hoheitsgebiet ab.

Schiffsführerpatent 10 m

Wenn schon ein Schiffsführerpatent, dann 10 Meter inkl. Wasserstraßen, Seen und Flüsse. Es ist nur unwesentlich teurer und benötigt fast den gleichen Zeitaufwand und mit dem werden europaweite Verbindungen erkauft. Die Wasserstraßen verbinden Europas Industrie und Wirtschaftszentren, verbinden das Mittelmeer mit Nord- und Ostsee oder auch Mittelmeer mit dem Kanal oder dem Atlantik ohne Spanien und Portugal umrunden zu müssen.

Unterrichtsstoff

Wasserfahrzeuge –Schiffe und Boote – dürfen allgemein auf Gewässern nur mit der entsprechenden Befähigung selbständig geführt werden. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen wird dazu ein Befähigungsausweis, ein Schiffsführerpatent gefordert, welches nach erfolgreicher Ablegung der Schiffsführerprüfung von der Behörde ausgestellt wird. Die nachstehenden aufgeführten Sachgebiete umreißen den Stoff für die Prüfung zum Schiffsführerpatent 10 Meter. 

Theorie

Rechtliche Grundlagen: Sorgfaltspflicht, Verantwortlichkeiten,

Schifffahrtsrecht: Bestimmungen, Verordnungen, Zulassung, Kennzeichen,

Gewässer österr.: Wasserstraßen, Seen, Flüsse, Strudenstrecke, Wiener Donaukanal,

Verkehrsordnung: Fahr- u. Verhaltensregeln, Begegnungen u. Überholen, eingeschränkte Sicht,

Schiffskennungen: Flaggenführung, Anordnung der Lichter,

Schallzeichen: allgemeines, Hörbarkeit, Gebrauch,

Schleusenordnung: Anmeldung, Reihenfolge, Einfahrt,

Schleusen: Kraftwerke, Anzahl, Größe,

spezielle Vorschriften auf den Seen: Seen-Ordnung, Uferzonen, Schilfgürtel, Landegassen,

Schiffstechnik: Schiffsbau, Material, Typen, Motoren,

Schiffsführung: Inbetriebnahme, Tanken, Brand, Ausrüstung,

Wetterkunde: Wolken, Luftdruck, Gewitter, Winde,

Navigation: Standort- u. Kursbestimmung, GPS,

Praxis

Bootsmanöver: An- u. Ablegen, Wenden, Festmachen, Ankern, MOB,

Knoten: gebräuchliche Knoten und Tauwerk,

Auf Wunsch zusätzlich:

Fragen zur Führung von Fahrzeugen unter Radar und/oder

Fragen zur Beförderung von Fahrgästen.

Ohne Patent geht nichts

Nur der Bootsführerschein für Motorboote – das Schiffsführerpatent 10 m – berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen jeglicher Art bis zu einer Gesamtlänge von 10 Meter mit uneingeschränkter Antriebsleistung auf Wasserstraßen, Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern. Weitere Informationen erhalten sie hier von:

AC NAUTIK e. U. – 8077 Gössendorf – Anton Hubmannplatz 1/6 – Österreich

Donaupatent – Schiffsführerpatent 10 m – das Ideal

AC Nautik

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Donaupatent – Schiffsführerpatent 10 m – das Ideal

Allgemeines

Zum Führen eines Motorbootes auf österreichischen Binnengewässern und Österreichs Wasserstraßen ist ein Befähigungsausweis (Schiffsführerpatent) erforderlich.

Die erforderlichen Kenntnisse können durch den Besuch eines entsprechenden Kurses in einer Schiffsführerschule erworben werden. Die theoretische Prüfung besteht aus rechtlichen Bestimmungen, aus Nautik und aus Technik. Zusätzlich gibt es eine praktische Prüfung, die Prüfungen werden von einer Prüfungskommission abgenommen.

Dabei können die Schiffsführerpatente 10 m (inkl.- Wasserstraßen und Binnengewässer) nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, da die anderen Bundesländer über keine Wasserstraßen verfügen.

Segelboote mit Hilfsmotor (Verbrennungsmotor) gelten als Motorboote.

Auf den Flüssen Inn und Donau dürfen Motorboote ganzjährig eingesetzt werden.

Patente 10 m

Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und allen Binnengewässern.

Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf allen Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.

International

Inhaber eines österreichischen Befähigungsausweises können bei der Stelle, die das Patent ausgestellt hat, auch ein „Internationales Zertifikates für Führer von Sportfahrzeugen“ beantragen.

Beschränkung

Für den Bodensee und den österreichischen Rhein gelten gesonderte Bestimmungen. Es ist ein Antrag auf ein „Ferienpatent“ bei der BH-Vorarlberg zu stellen, damit man mit dem Österreichischen Schiffsführerpatent 10 m für jeweils maximal 4 Wochen im Jahr auch auf dem Bodensee fahren darf.

Zwei in einem Schein

Wer bereit ist logische Schlüsse zu ziehen, der wird sich für das österreichische Schiffsführerpatent 10 m und damit sich für Freiheit auf allen europäischen Binnengewässern entscheiden. Denn Europas größere Binnenseen sind fast alle über Flüsse bzw. Wasserstraßen miteinander verbunden. So ist es möglich mit dem Boot vom Mittelmeer über die Schweiz an die Nord- und Ostsee zu fahren – die Rhone ist über mehrere Kanäle mit dem Rhein verbunden und vom Rhein führen Wasserwege sowohl in die Nordsee als auch in die Ostsee. Das ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten sich den europäischen Wasserstraßen zu nähern, sie zu erkunden und traumhafte Landschaften zu erleben.

Schiffsführerpatent 10 m Seen und Flüsse

Mit diesem Schiffsführerpatent endet der Traum einer gelungenen europaweiten Verbindung bereits an der nächsten Wasserstraße. Schade, denn der Zeitaufwand und die Kosten für dieses Patent sind nur unwesentlich geringer. Auch der Hinweis, dass man eigentlich vorhatte sein angestammtes Revier nie zu verlassen und sei es auch nur für einen Urlaub – der will nicht so recht überzeugen. Auch der Hinweis man hätte ja noch einen Trailer, zieht nicht so recht und ist erst recht keine Alternative. Um den Trailer zu nutzen, müsste man ja immer wieder zurück zum Auto mit Hänger und das verdirbt die Freude am Törn.

Schier grenzenlos

Wer sich mit dem Gedanken befasst, irgendwann einmal über Monate auf dem Wasser zu leben und Neues zu entdecken, dem sei geraten, ergänze das Schiffsführerpatent 10 m um ein Küstenpatent. Auf diese Weise können Flüsse bis zu Mündung verfolgt werden, kann ein stückweit Meerwasser unterm Kiel vorbeiziehen, bevor es in die nächste Flussmündung geht und wieder stromaufwärts neue Möglichkeiten warten.

Küstenpatent

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – ist die richtige, kostengünstige Entscheidung. Seit Kroatien Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, hat das Patent europaweit einen guten Ruf und wird akzeptiert. AC Nautik, Gössendorf, ist ein guter Partner, geht es um den Boat Skipper B.

Informationen zu AC Nautik und zum kroatischen Küstenpatent gibt es hier.

Schiffsführerpatent – Befähigungsausweis zum Führen von Booten

Schiffsführerpatent – Befähigungsausweis zum Führen von Booten

Schiffsführerpatent oder auch Kapitänspatent sind die offizielle und amtliche österreichische Bezeichnung für die Befähigungsausweise zum Führen von Booten auf Binnengewässern und Wasserstraßen. 

Die Einteilung der österreichischen Patente erfolgt wie nachstehend:

  • Das Kapitänspatent gilt für Schiffe jeder Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.
  • Das Kapitänspatent Seen & Flüsse gilt für Schiffe jeder Größe auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
  • Das Schiffsführerpatent 20 m gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Für Fahrgastschiffe gilt dieses Patent nicht auf Wasserstraßen.
  • Das Schiffsführerpatent 20 m Seen & Flüsse gilt für Schiffe bis 20 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen. Dieses Patent gilt nicht für Fahrgastschiffe.
  • Das Schiffsführerpatent 10 m gilt für Boote bis 10 m Länge auf Wasserstraßen und Binnengewässern.
  • Das Schiffsführerpatent 10 m Seen & Flüsse gilt für Boote bis 10 m Länge auf Binnengewässern, nicht aber auf Wasserstraßen.
  • Das Schiffsführerpatent Raft gilt für Rafts auf Seen und Flüssen, nicht aber auf Wasserstraßen.

Zuständigkeiten

Für die ersten drei der oben genannten Patente ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig, und für die anderen Schiffsführerpatente ist die jeweilige Landesregierung zuständig. Patente für Wasserstraßen können nur in den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien abgelegt werden, Österreichs wichtigste Wasserstraße ist die Donau. Die anderen Bundesländer verfügen über keine Wasserstraßen. Raft-Patente können nur in den Ländern Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark erworben werden.

Küstengewässer, offene See

Es sei darauf hingewiesen, dass die Binnenpatente keinesfalls auf dem offenen Meer gelten, also nicht in Kroatiens Adria-Gewässern geduldet oder akzeptiert werden. Die entsprechenden österreichischen Befähigungsausweise sind: 

BFA Fahrtenbereich 1 (Watt- oder Tagesfahrt)

BFA Fahrtenbereich 2 (Küstenfahrt 20 sm)

BFA Fahrtenbereich 3 (Küstennahe Fahrt 200 sm)

BFA Fahrtenbereich 4 (Weltweite Fahrt)

Donaupatent

Das Donaupatent oder wie es hochoffiziell heißt, das Schiffsführerpatent 10 m ist aus europäischer Sicht für Boote bis zu 10 Meter Länge, das einzig Machbare und offen für Europa. Bei fast gleichen Aufwand an Zeit und Kosten ermöglicht das Schiffsführerpatent 10 m das Befahren von Donau und Rhein. Macht eine Bootstour möglich – ergänzt mit dem kroatischen Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz – von Wien über das Schwarze Meer, Flüsse und Kanäle nach St. Petersburg  und zurück die Ostseeküste entlang und dann durch Flüsse und Kanäle in Deutschland wieder zurück nach Wien und der Törn bietet viele Varianten. Der wichtigste Faktor eines solchen Unterfangens ist die Zeit – und, wenn man es so sieht – auch das notwendige Kleingeld.

Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter:

Quelle:

Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008608

Die aktuelle umfassende Version finden Sie unter:

Quelle:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011538

Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese Informationen lediglich eine zusätzliche Info darstellt und von der AC Nautik keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.

Donaupatent

Donaupatent

Bootssport – auf der schönen, blauen Donau

Die Donau

Die Donau ist bei mittlerer Wasserführung und einer Gesamtlänge von 2857 Kilometern der zweitgrößte und zweitlängste Fluss Europas. Er durchfließt oder berührt dabei zehn Länder – so viele wie kein anderer Fluss auf diesem blauen Planeten.

 

Die Donau ist wohl eine der ältesten und bedeutendsten europäischen Handelsrouten. Spannungen und Kriege lösten immer wieder Sperrungen oder Behinderungen der Wasserstraße aus. Mit dem Fall des Eisernen Vorhanges bekam die Donau ihre wirtschaftliche Bedeutung zurück.

Von der deutschen bis an die slowakische Grenze durchfließt die Donau auf rund 349 Kilometer das Staatsgebiet Österreichs und sie überwindet dabei einen Höhenunterschied von mehr als 150 Metern. Dieses Energiepotenzial nutzen die neun Donaukraftwerke zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft. Zur Überwindung des Höhenunterschieds muss die Schifffahrt an jedem dieser Kraftwerke eine Schleuse passieren.

Donaupatent – offiziell Schiffsführerpatent 10 m

Schiffsführung auf Binnengewässern

Um ein Schiff, Boot oder Waterbike auf Binnengewässern selbstständig führen zu können, brauchen Sie bis auf einige Ausnahmen einen Befähigungsausweis, den Sie nach Ablegung einer Prüfung bekommen:

 

Das Schiffsführerpatent – 10 m (im Sprachgebrauch auch Donaupatent)

berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen bis zu einer Länge von 10 Metern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

 

Nachstehendes gilt für das Schiffsführerpatent – 10 m:

 

Mindestalter

Vollendung des 18. Lebensjahres

Geistige und körperliche Eignung zur Führung des Fahrzeuges

  • durch ein ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Klasse B und über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder
  • durch ein Befähigungszeugnis eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die selbstständige Führung von Kraftfahrzeugen und ein ärztliches Gutachten über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder
  • durch ein Befähigungszeugnis eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die selbstständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen.

Verlässlichkeit

Für 10 m – Patente gilt der Nachweis als erbracht, wenn ein zu Recht bestehendes, von einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestelltes Befähigungszeugnis zur selbständigen Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen vorgewiesen werden kann.

Die Prüfung Schiffsführerpatent – 10 m umfasst folgende Themen und Kriterien

 

  1. a) Allgemeine Fachgebiete: Vorschriften, Gewässerkunde
  • Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften,
  • Kenntnis der wichtigsten Gewässermerkmale in geographischer, hydrologischer, meteorologischer, morphologischer und nautischer Hinsicht,
  1. b) Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeugs
  • allgemeine Kenntnisse der Navigation, insbesondere Positions- und Kursbestimmung,
  • Steuern des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Einflusses von Wind, Strömung, Sog und Tiefgang, Beurteilung einer ausreichenden Schwimmfähigkeit und Stabilität,
  • Zweck und Funktion des Ruders und der Schiffsschraube;
  • Ankern und Festmachen,
  • Manöver in der Schleuse
  • Manöver in Häfen, Manöver beim Begegnen und Überholen,
  1. c) Bau und Stabilität des Fahrzeugs
  • Grundkenntnisse im Schiffsbau, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen an Bord und des Fahrzeugs,
  • Grundkenntnisse über die wichtigsten Bauelemente von Fahrzeugen,
  • Grundkenntnisse über Stabilität und Schwimmfähigkeit sowie über deren praktische Anwendung,
  1. d) Schiffsmaschinen
  • Grundkenntnisse über Bau und Arbeitsweise von Bootsmotoren,
  • Bedienung und Betriebskontrolle, Verhalten im Störfall,
  1. f) Verhalten unter besonderen Umständen
  • Grundsätze der Unfallverhütung,
  • Bedienung der Rettungsausrüstung,
  • Erste Hilfe bei Unfällen,
  • Brandverhütung und Bedienung der Feuerlöschgeräte,
  • Maßnahmen bei Havarien, Kollisionen und Festfahren einschließlich der Abdichtung eines Lecks,
  • Reinhaltung des Gewässers

Zusätzliche Fachgebiete für die Führung von Fahrzeugen unter Radar:

  • Grundkenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen, den Gebrauch des Radargerätes, die Auswertung des Radarbildes und die vom Gerät gelieferten Informationen sowie die Grenzen solcher Informationen,
  • Grundkenntnisse über den Wendegeschwindigkeitsanzeiger
  • Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften, über die Radar gestützte Schiffsführung.

Die Führung von Fahrzeugen unter Radar

Die Berechtigung zur Führung von Fahrzeugen in der Radarfahrt gemäß § 6.32 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung – WVO, BGBl. II Nr. 289/2011 in der geltenden Fassung, kann optional mit einem Kapitänspatent – A oder B, einem Schiffsführerpatent – 20 m oder einem Schiffsführerpatent – 10 m erworben werden. Ohne diese Berechtigung darf ein Radargerät zwar in Betrieb genommen werden, aber gemäß § 6.33 der WVO muss bei beschränkten Sichtverhältnissen unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden. Voraussetzung für die Radarfahrt ist neben der Berechtigung auch ein typgeprüftes Flussradar, ein Wendegeschwindigkeitsanzeiger und ein Sprechfunkgerät (siehe § 4.06 und § 6.32 der WVO).

 

  1. Zusätzliche Fachgebiete für die Beförderung von Fahrgästen:
  • Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.

 

Die Beförderung von Fahrgästen

Die Berechtigung zur Beförderung von Fahrgästen kann wahlweise mit jedem Kapitänspatent und jedem Schiffsführerpatent erworben werden. Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.

(Quelle: Eine Information des BMVIT – der Obersten Schifffahrtsbehörde, A-1000 Wien)

Genau hinschauen genügt nicht – büffeln ist angesagt

Der gefasste Entschluss, den Bootsführerschein „Schiffsführerpatent 10 m“ zu machen, entspricht dem langgehegten und gereiften Wunsch. Klar war von vornherein, dass der Entschluss den Schein zu machen, Geld und noch viel mehr Zeit kosten würde. Dabei sind die Tage für den Kurs und die Prüfung das geringste Problem und leicht in den Griff zu bekommen. Kritischer ist da, das Erlernen des gesamten Schifffahrtswesens mit seinen ganzen Anhängseln.

Seien Sie versichert mit einem guten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen ein gutes Skriptum mit entsprechender Unterstützung bis zur Prüfung anbietet, haben Sie bereits die erste Hälfte des vermeintlichen Problems gelöst. Was jetzt noch fehlt ist Ihr persönliches Engagement und das wird immer stärker, je tiefer Sie in die Materie eindringen. Am Ende steht die Prüfung und die werden Sie sicher bestehen – warum das so sicher ist? Ganz einfach, weil Sie es wollen.

Wasserstraßen in Deutschland

Wasserstraßen in Deutschland

 

Auf schwankenden Planken von Wien in die Nord- oder Ostsee

 

Auch – wenn dies auf Anhieb unmöglich erscheint – wer mit dem Faktor Zeit keine größeren Probleme hat, kann sich von Wien aus mit dem Boot auf den längeren Törn begeben und hat nach geraumer Zeit auf Flüssen und Kanälen Wasser der Nord- oder Ostsee unterm Kiel.

 

Ein Netz aus Wasserstraßen

Möglich machen dies Deutschlands Wasserstraßen, Flüsse und Kanäle, die speziell in Norddeutschland untereinander verbunden sind. Und es ist natürlich der Rhein-Main-Donau-Kanal, der indirekt das Mittelmeer mit der Nord- und Ostsee und bei Bedarf auch mit dem Atlantik verbindet.

 

Deutschlands dichtes Bundeswasserstraßennetz umfasst etwa 7.350 Kilometer Binnenwasserstraßen. 75 Prozent davon sind Flusskilometer und 25 Prozent der Kilometer bilden das Netz der Kanäle. Zum Betrieb der Bundeswasserstraßen gehören u. a. 450 Schleusen und 290 Wehre, zwei Schiffshebewerke, 15 Kanalbrücken und zwei Talsperren. Etwa 4.800 Kilometer haben für den internationalen europäischen Güterverkehr maßgebliche

Bedeutung.

Kanäle schaffen Verbindungen

Seekanäle verbinden in aller Regel zwei Meere oder Meeresteile, verkürzen erheblich den Seeweg (z. B. Nord-Ostsee-Kanal, Panama- oder Suezkanal).

Binnenlandkanäle ermöglichen und ergänzen die Schifffahrt auf den Flüssen. Zwei Arten von Kanälen werden dabei unterschieden. Seitenkanäle verlassen einen Flusslauf und münden meist weiter unterhalb wieder in denselben. Wasserscheidekanäle verbinden meist Flusssysteme untereinander.

Kanäle mit erheblichen Freizeitqualitäten

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Wassersport. Sie nutzen Deutschlands Wasserstraßen zum Segeln, Rudern oder Paddeln oder sind mit einem Hausboot unterwegs. Das trifft besonders auf Flüsse und Seen zu, die für die Güterschifffahrt keine besondere Bedeutung mehr haben.

 

Neuer Service bei ELWIS –schifffahrtsrelevante Informationen in regionalem Kontext abrufbar

Die neue Kartenansicht in ELWIS, dem Elektronischen Wasserstraßen-Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, bietet ab sofort noch mehr individuellen und regionalen Service.

Die Nutzer haben jetzt die Möglichkeit, sich beispielsweise alle Schleusen in einer bestimmten Region anzeigen zu lassen, eventuelle Behinderungen auf der geplanten Strecke oder Liegestellen mit einer guten Straßenanbindung zu sehen.

Der neue Service startet jetzt mit einer individuell wählbaren Anzeige von Nachrichten für die Binnenschifffahrt, Wasserständen und Eislage-Informationen sowie Infrastrukturdaten von Schleusen und Liegestellen. Die Nutzer können beispielsweise eine bestimmte Strecke festlegen und auswählen welche konkreten Informationen auf dieser Strecke angezeigt werden sollen.

Alle Informationen werden im responsiven Webdesign dargestellt.

Design und Inhalte reagieren aktiv auf die jeweiligen Endgeräte – Desktop, Tablet oder Smartphone. Für Nutzer, die unterwegs nur eine Mobilfunkverbindung mit geringem Übertragungsvolumen nutzen können, steht weiter die textlich tabellarische Informationsdarstellung in ELWIS zur Verfügung.

Mit Hilfe kurzer Videosequenzen erhalten Sie eine gute Übersicht und einen schnellen Einstieg in unseren neuen Service, der einfach und intuitiv zu nutzen ist.

https://www.elwis.de/DE/Karte/

Geschwindigkeiten, Höhen und Tiefen bei der Planung

Wer vorab noch mehr Daten (nicht die aktuellsten) zur Planung seines Törns benötigt, dem sei die kostenlose PDF-Datei vom Boote-Magazin empfohlen.

In dieser PDF-Datei kann sich der Skipper über Höchstgeschwindigkeiten, Wassertiefen, Durchfahrtshöhen und Schleusenanzahl auf seinem Törn informieren. Hier findet er auch die wichtigsten nautischen Daten der schiffbaren deutschen Binnenwasserstraßen in alphabetischer Reihenfolge zusammengestellt.

Besonders wichtig ist der Hinweis, dass nicht jede Wasserstraße mit jedem Boot befahrbar ist, weil die durch feste Bauwerke (oder amtliche Festlegung) begrenzten Durchfahrtshöhen und die Wassertiefen für künstliche und/oder natürliche Grenzen der Schiffbarkeit sorgen. Eine genaue Erläuterung zu den in der Tabelle angegeben Werten finden Sie ebenfalls in der PDF-Datei.

 

 

Sportschifffahrt-Reviere in Österreich – Papiere u. Vorschriften

Sportschifffahrt-Reviere in Österreich – Papiere u. Vorschriften

 

Bootspapiere und Bootszulassung

Motorboote sind in der Republik Österreich generell zulassungspflichtig. Ausgenommen sind Boote mit Elektromotor deren Leistung weniger als 4,4 kW beträgt – im Ausland zugelassene Sportboote mit entsprechender Zulassungsurkunde, welche die österreichischen Gewässer nicht mehr als 3 Monaten im Jahr befahren.

Segelboote mit Hilfsmotor (Verbrennungsmotor) gelten als Motorboote.

 

Allgemeine Verkehrsvorschriften

  • Auf Gewässern in Österreich bestehen für Ruder- und Segelboote weder             eine Zulassungs- noch eine Führerscheinpflicht.
  • Die Verkehrsregeln gelten natürlich auch für Ruder- und Segelboote.
  • Motorboote sind zulassungs- und auch führerscheinpflichtig. Ihre             Benutzung unterliegt auf vielen österreichischen Binnengewässern                                               Einschränkungen.
  • Auf den Flüssen Inn und Donau dürfen Motorboote ganzjährig eingesetzt             werden.

 

  • Auf dem Bodensee gilt eine eigene Schifffahrtsordnung. Es gelten hier             andere Bestimmungen als auf den übrigen Gewässern. Mehr                                                                     Informationen hierzu erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

 

  • Die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften finden sich für die Donau in der             Wasserstraßen-Verkehrsordnung, BGBI. II Nr. 248/2005 idF BGBI. II Nr.                          186/2008, für die übrigen österreichischen Binnengewässer in der Seen-                         und Fluss-Verkehrsordnung, BGBI. Nr. 42/1990 idF BGBI. II Nr. 237/1999.

Sie enthalten Vorschriften über die Pflichten des Schiffsführers, Sicht- und                      Schallzeichen, das Verhalten im Verkehr, Vorschriften über den Schutz der                     Fischerei und der Schwimmer sowie die Beschränkungen der                                                                     Sportschifffahrt innerhalb der Schutzzonen und Sperrgebiete.

 

  • Schutzzonen sind Gebiete in denen Motorboote nicht verkehren dürfen.
  • Sperrgebiete sind der Ausübung anderer Wassersportarten wie z. B.             Wasserskifahren vorbehalten.
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf allen österreichischen             Gewässern bei Tag 50 km/h und bei Nacht 25 km/h.
  • In den Uferzonen – bis 200 m vom Ufer – darf bei Anlaufen von             Liegeplätzen oder bei Fahrten zum Fahrwasser nur im rechten Winkel zum                     Ufer und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h gefahren werden.

 

Uferzonen an den Seen

  • 200 m vom Ufer bzw. vorgelagerten Schilfgürteln.
  • Uferzonen dürfen nur zum An- und Ablegen oder zum Stillliegen benützt             werden (max. 10 km/h Fahrgeschwindigkeit). Ausgenommen sind                                                 Elektroboote bis 500 Watt. Bei Überschneidung von Uferzonen                                                                  (Wolfgangsee) ist in der Mitte zu fahren (max. 25 km/h).
  • Bestände von Wasserpflanzen dürfen auch außerhalb von Ufer- und             Schutzzonen nicht durchfahren werden.
  • Start- und Landegassen für Wasserskifahrer sind durch Schifffahrtszeichen             und evtl. durch Bojen gekennzeichnet. Ihre Breite ist aus der Aufstellung                          oder der Beschriftung ersichtlich. Sie verlaufen annähernd senkrecht vom                       Ufer ins offene Gewässer bis zum Ende der 200 m Uferzone. Während der                     Betriebszeit in dieser Sportzone ist die Einfahrt für alle anderen Fahrzeuge                     und Schwimmkörper verboten.

Ausgenommen sind Vorrangfahrzeuge (Polizei, Rettung).

 

Sturmwarnsystem

Ein orange-gelb blinkendes Licht kündigt einen Sturm an. Sie müssen sofort den nächsten Hafen oder sonst einen geeigneten Liegeplatz ansteuern.

 

Alkoholgrenzwerte

  • Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 mg/l (Promille) oder darüber
  • oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen                         Blutalkoholkonzentration führt
  • oder bei einem Alkoholgehalt in der Atemluft von 0,25 mg/l ist es dem                                     Schiffsführer verboten, das Sportboot zu führen.

 

Schifffahrtspolizeiliche Verordnungen der Landesregierungen

Im Geltungsbereich der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung wurden für die einzelnen Gewässer von den betroffenen Landesregierungen eigene Vorschriften erlassen.

 

Burgenland

  • Auf dem Neusiedlersee, dem Neufelder See und den Lacken im Seewinkel             dürfen Sportboote mit Verbrennungsmotoren nicht benutzt werden. Dies                          gilt auch für Segelboote mit Flautenschieber, wenn diese                                                                             Verbrennungsmotoren sind.

 

Kärnten

  • Auf den Kärntner Seen – Wörthersee, Ossiacher See, Millstätter See,             Weißensee, Faaker See – sind Boote mit Verbrennungsmotoren verboten.                      Auch Boote, die zu Wohn- und Nächtigungszwecken dienen, wie                                                   Hausboote und dgl., dürfen auf den Seen in Kärnten und auf der Drau nicht                    benutzt werden. Segelfahrzeuge unterliegen keiner Beschränkung.

 

Steiermark

  • Auf den steiermärkischen Seen Altausseersee, Giglachseen, Grundlsee,             Leopoldsteinersee, Ödensee, Putterersee, Röcksee, Schwarzensee,                                            Toplitzsee, Waldschacher Teich, Packer Stausee und auf Teilen des                                            Erlaufsees, des Turrachsees und des Soboth-Stausees sind Boote mit                             Verbrennungsmotoren verboten. Dies gilt auch für die Flüsse Mur, Mürz,                         Enns, Salza, Raab und Feistritz einschließlich deren Staubereichen.

 

Salzburg

  • Auf allen Salzburger Seen und Flüssen sind Boote mit                                     Verbrennungsmotoren verboten. Diese Bestimmung gilt auch für jenen Teil                 des Aber- oder Wolfgangsees, der im Land Salzburg gelegen ist.

 

Vorarlberg

  • Auf dem Bodensee sind Motorboote zugelassen. Mehr Informationen zu             den Bestimmungen auf dem Bodensee erteilt die Bezirkshauptmannschaft                      Bregenz.

 

Tirol

  • Auf folgenden Tiroler Seen und Flüssen sind Boote mit                                     Verbrennungsmotoren verboten:

 

  • Achensee • Längsee • Schwarzsee
  • Blindsee • Lanser See • Thiersee
  • Brennersee • Mittersee • Traualpsee
  • Egelsee • Möserer See • Tristacher See
  • Fernsteinsee • Natterer See • Urisee
  • Frauensee • Obernberger See • Vilsalpsee
  • Haldensee • Pfrillsee • Walchsee
  • Hechtsee • Piburger See • Weißensee
  • Heiterwanger See • Pillersee • Wildmoossee
  • Herzsee • Plansee             • Wildsee oder
  • Hintersteiner See              • Reintaler See                    Seefelder See

 

Niederösterreich

  • Auf den Kamp-Stauseen, dem Lunzer See und dem Erlaufsee dürfen             Motorboote mit Verbrennungsmotoren und Schwimmkörper mit                                                                  Maschinenantrieb nicht eingesetzt werden.

Auf dem Lunzer See gilt das Verbot auch für Boote mit Elektromotoren.

 

Oberösterreich

Attersee, Mondsee und Traunsee:

  • Für den Mondsee besteht ein ganzjähriges Fahrverbot für Motorboote.
  • Für Attersee und Traunsee gilt eine Motorboot-Sommersperre vom 1. Juli             bis 31. August.
  • Die Verwendung von Flautenschiebern bei Gefahr und um bei Windstille             den Liegeplatz zu erreichen, ist erlaubt. Vom 1. Mai bis 30. September                             besteht ein Fahrverbot in Schutzzonen, die durch Schifffahrtszeichen

gekennzeichnet sind. Das Verbot besteht in einer Breite von 100 m vom                          Ufer.

 

Ganzjährig ist verboten:

  • Das Jet-Skifahren.
  • Das Einsetzen von Tauchbooten und Amphibienfahrzeugen.
  • Das Einsetzen von überwiegend Wohnzwecken dienenden Fahrzeugen             oder Schwimmkörpern (z.B. Wohnschiffe und Hausboote) sowie von                                            Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Wohneinrichtungen mit einem                                            Tiefgang von mehr als 2 m.
  • Das Verwenden von Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb,                         ausgenommen solche mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von                         100 Watt.
  • Das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und             ähnlichen Geräten).
  • Das Verwenden von im Rahmen eines Bootsvermietungsunternehmens             gemieteten Fahrzeugen mit Maschinenantrieb, ausgenommen sind Boote                       mit elektrischem Antrieb bis zu einer Leistung von 500 Watt.
  • Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen                         Verbrennungsmotor in der Zeit von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr                                                                          (Nachtfahrverbot).

 

Wolfgangsee

  • Vom 1. Juli bis 31. August gilt ein Motorboot-Sommerverbot. Die             Verwendung von Flautenschiebern bei Gefahr und um bei Windstille den                                     Liegeplatz zu erreichen, ist erlaubt.
  • In den Monaten Mai, Juni und September gilt ein Fahrverbot für             Motorboote an Sonn- und Feiertagen.

 

Ganzjährig ist verboten:

  • Das Jet-Skifahren.
  • Der Betrieb von Motorfahrzeugen mit Verbrennungs-Außenbordmotor.
  • Der Betrieb von Schwimmkörpern mit Maschinenantrieb durch                         Verbrennungsmotor oder mehr als 100 Watt leistenden Elektromotoren.
  • Der Betrieb von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Wohneinrichtungen             mit einer Länge von über 10 m über alles (ohne Anhänge, wie z.B.                                                            Bugspriet oder Steuer); gleiches gilt für Fahrzeuge mit einem maximalen                         Tiefgang von mehr als 2 m.
  • Die Verwendung von Tauchbooten und Amphibienfahrzeugen.
  • Das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und             ähnlichen Geräten).
  • Der Betrieb von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb durch einen                         Verbrennungsmotor in der Zeit von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr                                                                          (Nachtfahrverbot).

 

Die höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit ist bei Tag 50 km/h und bei Nacht 25 km/h.

 

Beschränkungen auf Inn, Salzach und Saalach

Eine Geschwindigkeit von mehr als 15 km/h gegenüber dem Ufer darf auf dem Inn, der Salzach und der Saalach nicht überschritten werden.

 

Fahrverbot besteht auf Inn, Salzach und Saalach für:

  • Jet-Ski’s.
  • Für Motorfahrzeuge, die mit einem Zwei-Takt-Antrieb ausgestattet sind.
  • Die Schifffahrt mit Motorfahrzeugen auf dem Inn zwischen Antiesen und             Mattigmündung ist mit Ausnahme für die Feuer- und Wasserwehr im                                            Einsatz verboten.
  • Ausgenommen sind Fahrzeuge, die für Wasserbauzwecke oder von             Fischereiberechtigten eingesetzt sind.

 

Beschränkung der Durchfahrtshöhe:

Auf der österreichischen Seite der Grenzstrecke der Salzach zwischen Fluss-Kilometer 0 (Einmündung in den Inn) und Fluss-Kilometer 8,5 ist die Durchfahrtshöhe auf 1,5 m beschränkt.

 

Sicherheit Teil 5 Donaupatent

Aufgaben „Leckabwehr und Bekämpfung“:

 

  • Wer übernimmt die Leitung? (Skipper)
  • Fahrt verlangsamen; ggf. aufstoppen (Rudergänger)
  • Bilgepumpen starten (Rudergänger)
  • Manuelle Lenzpumpen bedienen
  • Geschmacksprobe ob Süß- bzw. Salzwasser
  • Prüfung auf Wassereintritt Propellerwelle und Maschinenraum
  • Prüfung auf Wassereintritt am Lotgeber
  • Prüfung auf Wassereintritt im Vorschiff
  • Prüfung auf Wassereintritt Bilge bzw. Kiel
  • Prüfung auf Wassereintritt Staukästen Salon
  • Prüfung auf Wassereintritt Staukästen und Schläuche / Ventile Küche
  • Prüfung auf Wassereintritt Achtern (auch Staukästen / Backskisten)
  • Prüfung der Schläuche und Ventile im WC
  • Prüfung auslaufen Süßwassertank
  • Rettungsleitstelle benachrichtigen (Funk / Handy)
  • Maschine abschalten (auf Anweisung der Leitung!)
  • Leckabdichtungsmaterial bereithalten
  • Leitung der Schiffstrimmung, um das Leck über die Wasserlinie zu holen
  • Leckbekämpfung

 

Ausrüsten der Rettungsinsel und zu Wasser lassen

Das letzte Rettungsmittel der Wahl bei einem Seenotfall ist das Verlassen des Schiffes auf die Rettungsinsel. In undurchschaubaren Situationen, in denen ein baldiges Verlassen des Schiffes in Frage kommen könnte, sollte die Rettungsinsel frühzeitig vorbereitet und evtl. schon zu Wasser gelassen werden. Zur Vorbereitung gehört auch die Mitnahme wichtiger Ausrüstungsgegenstände.

Aufgaben „Rettungsinsel klarmachen“:

 

  • Wer übernimmt die Leitung? (Skipper)
  • Persönliche Ausrüstung bereithalten
  • – Pullover, Ölzeug & Stiefel
  • – Rettungsweste & Lifebelt anlegen
  • – Persönliche Medikamente, Brille etc.
  • – Handtuch oder Decke
  • – So viel wie möglich trinken
  • Süßwasservorrat zusammenstellen
  • Konserven (Flaschen- & Dosenöffner!)
  • Süßigkeiten (Schokolade, Musliriegel, Kekse etc.)
  • Notsignale
  • Erste Hilfe Kasten
  • Tabletten gegen Seekrankheit
  • Sonnenschutz
  • Klopapier & Küchentücher
  • Handtücher
  • Decken
  • Schwamm
  • Pütz
  • Signalhorn
  • Taschenlampe(n) und Batterien
  • Fernglas
  • Kompass
  • Seekarten und Navigationsbesteck
  • Logbuch und Schiffspapiere
  • Hand-GPS
  • Handfunkgerät / Handy
  • Scharfes Messer
  • Löffel

Aufgaben „Zuwasserlassen der Rettungsinsel“:

 

  • Wer übernimmt die Leitung? (Skipper)
  • Wer ist verantwortlich für die Ausrüstung?
  • Aktuelle Position aufschreiben
  • Notruf absetzen und verlassen des Schiffes mitteilen (DSC!)
  • Reißleine an Bord belegen
  • Rettungsinsel von Bord
  • Erste(r) in der Insel

Letzter von Bord