Donaupatent

Donaupatent

Bootssport – auf der schönen, blauen Donau

Die Donau

Die Donau ist bei mittlerer Wasserführung und einer Gesamtlänge von 2857 Kilometern der zweitgrößte und zweitlängste Fluss Europas. Er durchfließt oder berührt dabei zehn Länder – so viele wie kein anderer Fluss auf diesem blauen Planeten.

 

Die Donau ist wohl eine der ältesten und bedeutendsten europäischen Handelsrouten. Spannungen und Kriege lösten immer wieder Sperrungen oder Behinderungen der Wasserstraße aus. Mit dem Fall des Eisernen Vorhanges bekam die Donau ihre wirtschaftliche Bedeutung zurück.

Von der deutschen bis an die slowakische Grenze durchfließt die Donau auf rund 349 Kilometer das Staatsgebiet Österreichs und sie überwindet dabei einen Höhenunterschied von mehr als 150 Metern. Dieses Energiepotenzial nutzen die neun Donaukraftwerke zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft. Zur Überwindung des Höhenunterschieds muss die Schifffahrt an jedem dieser Kraftwerke eine Schleuse passieren.

Donaupatent – offiziell Schiffsführerpatent 10 m

Schiffsführung auf Binnengewässern

Um ein Schiff, Boot oder Waterbike auf Binnengewässern selbstständig führen zu können, brauchen Sie bis auf einige Ausnahmen einen Befähigungsausweis, den Sie nach Ablegung einer Prüfung bekommen:

 

Das Schiffsführerpatent – 10 m (im Sprachgebrauch auch Donaupatent)

berechtigt zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen bis zu einer Länge von 10 Metern auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

 

Nachstehendes gilt für das Schiffsführerpatent – 10 m:

 

Mindestalter

Vollendung des 18. Lebensjahres

Geistige und körperliche Eignung zur Führung des Fahrzeuges

  • durch ein ärztliches Gutachten über die Eignung zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Klasse B und über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder
  • durch ein Befähigungszeugnis eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die selbstständige Führung von Kraftfahrzeugen und ein ärztliches Gutachten über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder
  • durch ein Befähigungszeugnis eines EU- oder EWR-Staats oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die selbstständige Führung von Luft- oder Triebfahrzeugen.

Verlässlichkeit

Für 10 m – Patente gilt der Nachweis als erbracht, wenn ein zu Recht bestehendes, von einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestelltes Befähigungszeugnis zur selbständigen Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen vorgewiesen werden kann.

Die Prüfung Schiffsführerpatent – 10 m umfasst folgende Themen und Kriterien

 

  1. a) Allgemeine Fachgebiete: Vorschriften, Gewässerkunde
  • Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften,
  • Kenntnis der wichtigsten Gewässermerkmale in geographischer, hydrologischer, meteorologischer, morphologischer und nautischer Hinsicht,
  1. b) Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeugs
  • allgemeine Kenntnisse der Navigation, insbesondere Positions- und Kursbestimmung,
  • Steuern des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Einflusses von Wind, Strömung, Sog und Tiefgang, Beurteilung einer ausreichenden Schwimmfähigkeit und Stabilität,
  • Zweck und Funktion des Ruders und der Schiffsschraube;
  • Ankern und Festmachen,
  • Manöver in der Schleuse
  • Manöver in Häfen, Manöver beim Begegnen und Überholen,
  1. c) Bau und Stabilität des Fahrzeugs
  • Grundkenntnisse im Schiffsbau, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Personen an Bord und des Fahrzeugs,
  • Grundkenntnisse über die wichtigsten Bauelemente von Fahrzeugen,
  • Grundkenntnisse über Stabilität und Schwimmfähigkeit sowie über deren praktische Anwendung,
  1. d) Schiffsmaschinen
  • Grundkenntnisse über Bau und Arbeitsweise von Bootsmotoren,
  • Bedienung und Betriebskontrolle, Verhalten im Störfall,
  1. f) Verhalten unter besonderen Umständen
  • Grundsätze der Unfallverhütung,
  • Bedienung der Rettungsausrüstung,
  • Erste Hilfe bei Unfällen,
  • Brandverhütung und Bedienung der Feuerlöschgeräte,
  • Maßnahmen bei Havarien, Kollisionen und Festfahren einschließlich der Abdichtung eines Lecks,
  • Reinhaltung des Gewässers

Zusätzliche Fachgebiete für die Führung von Fahrzeugen unter Radar:

  • Grundkenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen, den Gebrauch des Radargerätes, die Auswertung des Radarbildes und die vom Gerät gelieferten Informationen sowie die Grenzen solcher Informationen,
  • Grundkenntnisse über den Wendegeschwindigkeitsanzeiger
  • Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften, über die Radar gestützte Schiffsführung.

Die Führung von Fahrzeugen unter Radar

Die Berechtigung zur Führung von Fahrzeugen in der Radarfahrt gemäß § 6.32 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung – WVO, BGBl. II Nr. 289/2011 in der geltenden Fassung, kann optional mit einem Kapitänspatent – A oder B, einem Schiffsführerpatent – 20 m oder einem Schiffsführerpatent – 10 m erworben werden. Ohne diese Berechtigung darf ein Radargerät zwar in Betrieb genommen werden, aber gemäß § 6.33 der WVO muss bei beschränkten Sichtverhältnissen unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden. Voraussetzung für die Radarfahrt ist neben der Berechtigung auch ein typgeprüftes Flussradar, ein Wendegeschwindigkeitsanzeiger und ein Sprechfunkgerät (siehe § 4.06 und § 6.32 der WVO).

 

  1. Zusätzliche Fachgebiete für die Beförderung von Fahrgästen:
  • Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.

 

Die Beförderung von Fahrgästen

Die Berechtigung zur Beförderung von Fahrgästen kann wahlweise mit jedem Kapitänspatent und jedem Schiffsführerpatent erworben werden. Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen.

(Quelle: Eine Information des BMVIT – der Obersten Schifffahrtsbehörde, A-1000 Wien)

Genau hinschauen genügt nicht – büffeln ist angesagt

Der gefasste Entschluss, den Bootsführerschein „Schiffsführerpatent 10 m“ zu machen, entspricht dem langgehegten und gereiften Wunsch. Klar war von vornherein, dass der Entschluss den Schein zu machen, Geld und noch viel mehr Zeit kosten würde. Dabei sind die Tage für den Kurs und die Prüfung das geringste Problem und leicht in den Griff zu bekommen. Kritischer ist da, das Erlernen des gesamten Schifffahrtswesens mit seinen ganzen Anhängseln.

Seien Sie versichert mit einem guten Partner an Ihrer Seite, der Ihnen ein gutes Skriptum mit entsprechender Unterstützung bis zur Prüfung anbietet, haben Sie bereits die erste Hälfte des vermeintlichen Problems gelöst. Was jetzt noch fehlt ist Ihr persönliches Engagement und das wird immer stärker, je tiefer Sie in die Materie eindringen. Am Ende steht die Prüfung und die werden Sie sicher bestehen – warum das so sicher ist? Ganz einfach, weil Sie es wollen.