AC Nautik Bestimmungen und Regeln für Bootsfahrer (Eigenes Boot) in Kroatien 2019

Küstenpatent

AC Nautik Bestimmungen und Regeln für Bootsfahrer (Eigenes Boot) in Kroatien 2019

 

Für Freizeitskipper gilt es, bei der Befahrung kroatischer Küstengewässer Vorschriften zu beachten, die deutlich strenger sein können als im Heimatland.

Unterlagen und Dokumente

 

Nachstehend aufgeführte Papier sollte der Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben:

 

  • den kroatischen Boat Skipper B oder einen anderen anerkannten Befähigungsnachweis,
  • die Crewliste (bei Einreise auf dem Seeweg notwendig),
  • den Nachweis der Bootsregistrierung,
  • Eigentumsnachweis bzw. beglaubigte Vollmacht,
  • EU-Mehrwertsteuernachweis,
  • Versicherungsnachweis einer Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW),
  • EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998,
  • Nachweis über bezahlte Gebühren,
  • Informationskarte für Nautiker (INFO 101).

 

Ein- und Ausreise mit dem Boot

Mit einem geliehenen Boot muss eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht am Grenzübergang vorgelegt werden. Diese muss von einer in- oder ausländischen Behörde oder notariell beglaubigt sein. Außerdem ist die Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland zwingend erforderlich. Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien nicht möglich.

Einreise auf dem Seeweg

Bei Einreise über See ist direkt und ohne Zwischenstopp auf kürzestem Weg der nächstgelegene Zollhafen (Port of Entry) anzulaufen und unverzüglich beim Hafenamt einzuklarieren. Die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt ist erforderlich.

Bei Ausreise über See ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.

Einreise auf dem Landweg

Wenn das Boot auf dem Landweg nach Kroatien transportiert wird, muss es vor der Wasserung beim Hafenamt angemeldet werden. Eine Crewliste ist nicht erforderlich.

Kroatischer Zoll

In Kroatien gilt seit dem Beitritt zur Europäischen Union der EU-Zollkodex. Boote aus der EU müssen nicht mehr temporär in Kroatien eingeführt werden. Für den freien Verkehr in der EU muss das Boot den Status der Gemeinschaftsware besitzen (wenn das Boot in der EU gekauft oder entsprechend in die EU eingeführt wurde). Es sollte ein entsprechender Nachweis in Form des T2L-Dokuments oder der Ursprungsrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer mitgeführt werden.

Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer kann innerhalb der EU für alle Boote verlangt werden.

Bootsregistrierung und Kennzeichen

Offizieller Registrierungsnachweis des Bootes sind die amtlichen Kennzeichen und die amtlich anerkannten Kennzeichen von Verbänden.

 

Gebühren, die Skipper betreffen

In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von 5 kW (6,8 PS) oder mehr erhoben. Der Nachweis über die gezahlten Gebühren ist mitzuführen!

Die Gebühren, die pro Kalenderjahr bei Hafenämtern zu bezahlen sind:

Gebührentabelle Kroatien 2019

Bootslänge (in m) bis 2.5 2,51 – 11,99 12,00 – 40,00
Verwaltungsgebühr 40 kn 40 kn
Schiffssicherheitsgebühr 20*L+2*kW 20 * L + 2 * kW 20 * L + 2 * kW
Informationsgebühr 20 kn 20 kn 20 kn
Leuchtfeuergebühr 10 kn * L 10 kn * L 25 kn * L

 

Beispielrechnung: Ein Boot mit 15 m Länge (L) und 80 kW Motorleistung bezahlt eine Jahresgebühr von 800 kn

(=40 kn + 20 * 15 m + 2 * 80 + 20 kn * 15m)

 

Kurtaxe

In Kroatien wird eine Kurtaxe von Touristen für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen erhoben.

Für die Schiffe gibt es eine eigene Kurtaxe. Die wird beim Bootseigner erhoben, dessen Boot länger als 5 Meter und mit Kojen ausgestattet ist. Diese Kurtaxe ist bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro zu begleichen.

In Zukunft soll es ermöglicht werden, die Kurtaxe auch in Marinas und Hafenanlagen zu entrichten. Das könnte die üblichen Wartezeiten in der Hochsaison verkürzen.

Gebührentabelle Kurtaxe (für Boote von 5 bis 9 m

Bootslänge Zeitraum Betrag in Kuna
5 – 9 m Bis zu 3 Tage 90
Bis zu 8 Tage 210
Bis zu 15 Tage 360
Bis zu 30 Tage 600
Bis zu 90 Tage 1410
Bis zu 1 Jahr 1800

Gebühren Nationalpark Kornati

Die Gebühren für den Nationalpark Kornati sind seit der Saison 2018 um rund 25 – 35 % erhöht worden. Die offiziellen Preise für 2019 sind gleichgeblieben und entsprechen denen von 2018.

Tickets können im Online-Vorverkauf zu wesentlich günstigeren Preisen erworben werden.

Sportbootführerscheine und Patente in Kroatien

 

Das kroatische Küstenpatent – der Boat Skipper B mit/ohne UKW-Sprechfunk-Lizenz – bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes für das jeweilige Revier sind Pflicht. Eventuell abweichend von Vorschriften des Heimatlandes ist generell an der kroatischen Küste für jedes motorbetriebene Boot ein entsprechender Bootsführerschein notwendig, auch für Boote mit weniger als 11,03 kW (15 PS).

 

Die Führerscheinpflicht gilt ebenfalls für alle Segelboote über 3 m Länge, hier ist das kroatische Küstenpatent oder der entsprechende Schein des Heimatlandes obligatorisch. Skipper unter 18 Jahren dürfen in Kroatien nur mit Booten fahren, die nicht stärker als 15 kW (20 PS) motorisiert sind. Hinzu kommt für diese Altersgruppe, dass auch Gleitfahrten nicht erlaubt sind.

Bootstouristen, die keinen Bootführerschein See, können bei AC Nautik mit entsprechender Vorlaufzeit ein kroatisches Küstenpatent durch Prüfung erwerben.

 

Funkzeugnis

Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein der Anlage gemäßes Funkzeugnis besitzen. In der Regel reicht das SRC für die kroatische Küste aus.

Da fast alle Charter-Boote mit einer UKW-Funkeinheit ausgestattet sind, ist das Chartern nur noch mit gültigem Bootsführerschein und entsprechender Seesprechfunk-Lizenz möglich.

SRC (Short Range Certificate): ‚Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis‘ gültig für UKW und GMDSS

LRC (Long Range Certificate): ‚Allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS

 

Boots-Ausrüstung in Kroatien ein Muss

Grundsätzlich gelten für Sportboote, die unter der Flagge des Heimatlandes gültigen Ausrüstungsvorschriften.

 

Empfohlene Ausrüstung

Zur Vermeidung von Problemen bei möglichen Kontrollen durch kroatische Behörden wird empfohlen, die in Kroatien vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung an Bord mitzuführen:

  • Anker (ein nach Gewicht und Art geeigneter Anker),
  • Ankerseil oder Kette mit einer Länge von 25 – 100 m,
  • Klampen oder eine andere Vorrichtung zum Festmachen,
  • 3 geeignete, lange und bruchfeste Festmacherleinen,
  • Lenzeinrichtung,
  • Werkzeugsatz für die Wartung,
  • Rettungswesten für alle Personen an Bord,
  • Erste–Hilfe–Kit
  • Licht (Ersatzglühbirnen)
  • Signalhorn
  • wasserdichte Taschenlampe
  •   Streichhölzer oder Feuerzeuge (wasserfest)

 

Eine dem Revier angemessene Sicherheitsausrüstung gehört zur guten Seemannschaft.

  • Handfeuerlöscher (ABC)

2 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren bis 20 kW

6 kg bei Außen­ und Innenbordmotoren über 20 kW

4 kg zusätzlich bei Wasserfahrzeugen mit Wohn- und Kocheinrichtungen

  • Signalpistolen

Für eine Signalpistole wird eventuell der ›Europäische Feuerwaffenpass‹ benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört.

Aufbewahrung: Beim Transport muss die Munition separat von der Waffe aufzubewahren. Sie muss an Bord grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

Deklaration: Beim Grenzübertritt über Land und See muss die Signalpistole nicht schriftlich deklariert werden. Es ist jedoch empfehlenswert, eine Signalpistole mündlich den Grenzbeamten vor einer möglichen Kontrolle zu melden.

 

Seefunkanlagen

Aus Gründen der Sicherheit ist eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen.

Im Boot eingebaute nautische Funkgeräte, die der Navigation, der Sicherheit und der Verbindung zwischen Schiff–Land und Schiff–Schiff dienen, unterliegen bei der Einfuhr über See und Land keinen Beschränkungen, wenn die Geräte in den Schiffspapieren eingetragen sind.

 

Umwelt- und Gewässerschutz in Kroatien

Teil-Gebiete der kroatischen Küste stehen als Nationalparks unter besonderem Schutz. Dazu zählen die Brioni­Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-Kanal.

In diesen Gebieten gelten Sonderregelungen für das Befahren, Ankern und Übernachten.

 

  • Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Behälter zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.

 

Verkehrsvorschriften für Sportboote

Alle Arten von Wassersportfahrzeuge dürfen ausschließlich für private Zwecke benutzt werden. Generell ist die Vermietung privater Wassersportfahrzeuge verboten.

Wassersportfahrzeuge, die einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen angemeldet werden.

Auf Wasserfahrzeugen von 2,5 m Länge oder weniger dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig aufhalten.

 

Ankern

Teile der kroatischen Küstengewässer sind besonders geschützt. Für das Ankern und Übernachten gibt es Sonderregelungen. Es ist verboten in Bojen-Feldern und im Umkreis von 100 m zu ankern.

Fahr- und Ausweichregeln

Besondere Vorschriften gelten für Schiffe beim Abstand zu Küsten bzw. Badestrand.

Motor- und Segelboote müssen einen Mindestabstand von

  • 50 m zur Küste bzw. Badestrandbegrenzung,
  • 150 m zu Naturstränden halten,
  • Yachten 150 m,
  • Schiffe und Gleitboote 300 m.

 

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, gilt für alle Wasserfahrzeuge im Bereich von:

  • 150 m zur Küste eine Höchstgeschwindigkeit von 5 Knoten
  • 150 – 300 m zur Küste eine Höchstgeschwindigkeit von 8 Knoten

 

Der Skipper ist verpflichtet beim Ein- und Auslaufen aus dem Hafen, die Fahrtgeschwindigkeit so abzusenken, dass er leicht und vor allem schnell manövrieren oder aufstoppen kann.

Bei Meerengen und in Kanäle sollte die Geschwindigkeit gedrosselt werden, um den Schiffsverkehr nicht zu gefährden.

An der West­ und Südküste Istriens wurde beim Befahren folgender Buchten eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 Knoten angeordnet:

Kroatischer Teil des Piranski Zaljev ­– Limski Kanal – Luka Veruda – Luka Budava und die Bucht von Medulin.

Auch in den Nationalparks gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Versicherungen für das Boot

Es besteht Versicherungspflicht: Für Schiffe mit einer Motorleistung über 15 kW (20,39 PS) ist eine Wassersporthaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Mindestdeckungssumme beträgt 3.500.000 Kuna, umgerechnet ca. 460.000 Euro. Ein Versicherungsnachweis muss an Bord mitgeführt werden.

Auch für Boote mit kleinerer Motorisierung wird der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung empfohlen.

 

Weitere Wassersportarten

Jet-Ski und Wassermotorräder

Jet-Skis, Skooter usw. müssen einen Mindestabstand von 300 m zur Küste einhalten und dürfen sich nur in Gewässern bewegen, in denen kein ausdrückliches Verbot besteht.

 

Windsurfen und Wellenreiten

  • Surfer und Wellenreiter dürfen auch weniger als 50 m von der Küste entfernt fahren.
  • Bei Naturstränden ist ein Abstand von 150 m einzuhalten.
  • Surfer und Wellenreiter dürfen sich nicht weiter als 500 m von der Küste entfernen.

 

Sonstiges

Personaldokumente

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass.

 

Kfz-Papiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. der Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient (besonders wichtig bei Fahrzeugen mit Anhängern) und bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

 

Haustiere

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip. Hunde müssen an die Leine genommen werden, Kampfhunde zusätzlich einen Maulkorb tragen. Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, und ihre Mischlinge dürfen nicht mitgenommen werden.

 

Trailern

Geschwindigkeitsbegrenzungen: Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

 

Gespanne

Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: 2,55 m Breite, 18,75 m Länge.

Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

HRVATSKE CESTE D.O.O. – Ispostava Zagreb – Vončinina 3 – 10000 Zagreb – Kroatien.

 

Sichere Verladung von Sportbooten

Schiffsschraube beim Trailern abdecken: Für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube ist vor jeder Fahrt zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube ist eine Gefahrenstelle. Es bedarf daher einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Eine Nichtbeachtung der Vorschriften hat einen Bußgeldbescheid zur Folge.

 

Verkehrsregeln

  • Lichtpflicht besteht auch tagsüber (Ende Oktober bis Ende März),
  • haltende Schul- und Kinderbusse nicht passieren,
  • eine Warnweste ist mitzuführen und diese ist anzulegen, wenn sie sich bei einem Unfall auf der Fahrbahn aufhalten, dies gilt sowohl innerorts als auch außerorts.
  • Jeder Unfall ist der Polizei zu melden. Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung wieder verlassen.

 

Alle Information wurde nach besten Gewissen erstellt. Aber keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Information nur als zusätzliche Informationsquelle gedacht.

 

 

Revierinformation Kroatien 

Revierinformation Kroatien

Verträumte Buchten, Inseln-Labyrint, kristallklares Wasser –
Kroatien für Segler und Motorbootfahrer

Ohne auf den Streit zwischen Slowenien und Kroatien um die Bucht von Piran näher einzugehen oder gar kilometermäßig zu berücksichtigen, ist die kroatische Adria-Festlandsküstenlinie etwa 1.180 Kilometer lang. Die Küstenlinie der 1185 Inseln umfasst etwa 4.060 Kilometer.

Die größten Städte an der kroatischen Adriaküste sind Pula /Istrien, Zadar /Norddalmatien, Rijeka /Kvarner Bucht und Split /Mitteldalmatien.

Diese Fakten können helfen, das wundervolle Abenteuer eines Törns durch die kroatische Inselwelt besser einzuordnen.

Das schönste Bootsrevier Europas

Für Segler und Motorbootfahrer zählt die kroatische Adria zu den schönsten Revieren Europas. Es ist nicht nur die traumhafte Landschaft, das glasklare Wasser mit seinen über 1.000 Inseln, es ist sicher auch die durchdachte und ausgezeichnete Infrastruktur, die bei den Skippern die Adria zur unumstrittenen „Nummer Eins“ auf das Podest hebt.

Der ACI weiß, was sich die Yachtsportfreunde wünschen und erwarten. Das geht über Strom und Wasser am Liegeplatz hinaus, sie wollen umsorgt sein. Dazu gehören auch ansprechende Restaurants und makellose Sanitäranlagen. Der ACI und eine Reihe kleinerer Marina-Betreiber sorgten dafür, dass an der kroatischen Adriaküste ein fast lückenloses Netz an Liegeplätzen mit entsprechenden Service entstanden ist.

Charter oder das eigene Boot – kroatische Yachten auch Privatboote

Natürlich ist es angenehm mit dem eigenen Boot unterwegs zu sein, aber dazu muss es erst einmal vor Ort sein. Wer sich davor scheut, sollte vor Ort ein Boot seiner Wahl chartern und dies möglichst längerfristig vorbestellen. Sicher ist sicher – erspart böse Überraschungen

Auf dem Landweg einzureisen, ist relativ problemlos, die notwendigen Papiere sind überschaubar – für die Personen Pass oder Personalausweis – für das Auto (Kfz) die grüne Versicherungskarte – das mitgeführte Boot wird an der Grenze zunächst nur mündlich angemeldet. Ist allerdings dann vor der Wasserung im nächstgelegenen Hafen anzumelden.

Erfolgt die Einreise auf dem Seeweg, muss auf direktem Kurs der nächstgelegene „Port of Entry“ (Einklarierungshafen) angelaufen werden, um die Crew und das Boot anzumelden.

Port of Entry (Seegrenzübergänge) die ständig geöffnet sind!
Dubrovnik, Korcula, Mali Losinj, Metkovic, Ploce, Porec, Pula, Rasa (Brsica), Rijeka, Rovinj, Senj, Sibenik, Split, Ubli, Umag, Vela Luka und Zadar.

EUROPA zum Trotz – Papiere, Papiere und noch einmal Papiere

Für die ordnungsgemäße Anmeldung des Bootes im Hafenamt sind nachfolgende Dokumente zwingend vorgeschrieben:
• die Crew-Liste (Personen, die an Bord sind),
• Seetüchtigkeitsnachweis des Bootes (anerkannte Zulassungspapiere, Seebrief),
• Befähigungsnachweis des Skippers ( kroatisches Küstenpatent – hier hilft die AC Nautik, amtlicher Bootsführerschein See),
• ist Funk an Bord, die Seesprechfunkberechtigung,
• die blaue Karte (Versicherungsnachweis) bei Booten ab 15 kW,
• der Eigentumsnachweis (bei ausgeliehenem Boot die notariell beglaubigte Vollmacht zur Nutzung des Bootes),
• Gebühren und Kurtaxe

Der Schiffsführer (Skipper) benötigt das kroatische Küstenpatent oder einen entsprechenden amtlichen Bootsführerschein seines Heimatlandes

Für Schiffe mit Seesprechfunkgerät (Pflicht bei Charteryachten) ist die entsprechende Seesprechfunkberechtigung notwendig. (Ausbildung und Prüfung mit dem AC Nautik in Gössendorf)

Vorschriften einhalten – das spart Geld

Marinas
Bei Ein- und Ausfahrten in die Marinas gelten angezeigte Höchstgeschwindigkeiten.

Distanz zum Ufer
Der Mindestabstand zum Ufer beträgt 300 Meter. Der Abstand zu Tauchgebieten (markiert mit Boje und/oder Flagge) ist mindestens 50 Meter.

Ankern
nur in zwingenden Notfällen, die Vegetation am Meeresboden soll geschützt werden. Sonst die kostenpflichtigen Bojenfelder benutzen.
Bei Benutzung einer Boje, sich vom Zustand und der Sicherheit überzeugen, da der Bojenbesitzer jede Haftung ausschließt. Im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist ankern verboten.

Seenotrettung
In Rijeka besteht ein „24 Stunden Rescue Center für Seenothilfe, erreichbar unter dem VHF-Kanal 16 und unter der Telefonnummer 195. Aus Sicherheitsgründen wird geraten die gesamte Nummer 00385 51 195 im Mobiltelefon abzuspeichern, so können sie sicher sein, dass sie auch im Grenzgebiet mit dem Rescue-Center verbunden werden.

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