Was darf ich mit einen Sportbootführerschein See fahren

AC Nautik

Was darf ich mit einen Sportbootführerschein See fahren?

Deutschland

Die Gruppe der Sportbootführerscheine

Der Sportbootführerschein ist auf Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben für Boote/Yachten

unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und/oder einer größeren Antriebskraft als 11,03 kW (15 PS). Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS). In Brandenburg und Berlin ist er auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportboote unter Segel. Für den Bodensee, das Alemannische Meer gelten ohnehin die Bodensee-Vorschriften.

Für den Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen („SBF Binnen“) kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Der Sportbootführerschein See (Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen – kurz: SBF See) ist die amtliche Lizenz zum Führen von motorisierten Booten, die für Sport- und Freizeitzwecke gebaut wurden (Motorboote und Segelboote) mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS).

Der Geltungsbereich im Sinn der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen ist die Drei-Seemeilen-Zone und die Fahrwasser innerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone.

Sportbootführerscheine See

Der SBF See ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 11,03 kW (15 PS). Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der nicht im Besitz des Führerscheins sein muss.

Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt dessen Besitz auch nicht voraus.

Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation – ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften – für das Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen. Die Gezeitenkunde z. B. wird nur oberflächlich geprüft, trotzdem erhält man mit dem SBF See die Erlaubnis, in Gezeitenrevieren zu fahren. Für die Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen ist kein amtlicher Schein vorgeschrieben. Folglich wird bei SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt, das Thema Seemannschaft nur sehr kurz gestreift.

Anmerkung

Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt.

Österreich

Befähigungsausweis FB 1 und FB 2

Deckungsgleiche Bootsführerscheine auf See-Schifffahrtsstraße und auf Wattenmeere bezogen, gibt es in Österreich nicht. Führerscheine mit ähnlicher Qualifikation sind in Österreich – nach Fahrtbereichen gestaffelt – sind der FB 1 (Fahrtbereich 1), der erstreckt sich bis zu 3 Seemeilen von der Küste und der FB 2 bis zu 20 Seemeilen von der Küste. Die Bootsführerscheine für Österreich werden vom Österreichischen Segel-Verband für Segler und vom Motorbootsportverband für Österreich für Motorbootfahrer ausgegeben.

Die Befähigungsausweise FB 1 und FB 2 gelten nicht auf Binnengewässern und Wasserstraßen, sehr wohl aber auf der Seewasserstraße Donau – kurz vor der endgültigen Mündung ins Schwarze Meer.

Mehr Infos unter:

www.kuestenpatent-kroatien.at