Küstenpatent B inkl. UKW-Funklizenz – der Bootsführerschein für Kroatien und das Mittelmeer
Wer in Kroatien oder am Mittelmeer eine Charteryacht steuern möchte, braucht den richtigen Bootsführerschein. Für viele Österreicher:innen und Deutsche ist das Küstenpatent B die beste Lösung – denn es enthält bereits die UKW-Funklizenz und gilt für Yachten bis 18 Meter Länge.
Im Gegensatz zu anderen Scheinen wie dem SBF See (Deutschland) oder dem FB2 (Österreich) erspart das Küstenpatent B zusätzliche Prüfungen und Kosten für ein separates Funkzeugnis.
Was ist das Küstenpatent B?
Das Küstenpatent B (kroatisch: „Boat Skipper B“) ist ein offizieller Bootsführerschein in Kroatien, der besonders bei Yachtcharter beliebt ist. Es berechtigt zum Führen von:
• Motor- und Segelyachten bis 18 Meter Länge,
• ohne Limit bei der Motorleistung,
• auch mit UKW-Funkanlage an Bord,
• Tag- und Nachtfahrten,
• international anerkannt in Kroatien und vielen Mittelmeerländern.
UKW-Funklizenz bereits inklusive
Ein entscheidender Vorteil des Küstenpatents B: die UKW-Seesprechfunklizenz (VHF-Lizenz) ist automatisch enthalten.
Warum das so wichtig ist:
• In Kroatien darf jede Charteryacht mit Funkanlage nur von einem Skipper mit gültiger Funklizenz geführt werden.
• Der SBF See oder der FB2 reichen ohne zusätzliche Funklizenz (SRC/LRC) nicht aus → sonst keine Bootsübergabe.
• Mit dem Küstenpatent B inkl. Funklizenz ist alles in einem Dokument abgedeckt.
Internationale Anerkennung
Das Küstenpatent B wird in Kroatien offiziell verlangt und ist dort die Basis für Yachtcharter. Darüber hinaus akzeptieren viele Charterfirmen in Italien, Griechenland, Spanien und anderen Mittelmeerländern den Schein. Damit bietet es ein hohes Maß an Sicherheit und Flexibilität für Freizeit-Skipper.
Vergleich zu anderen Scheinen
• SBF See (Deutschland): Pflichtschein für Seeschifffahrtsstraßen, aber ohne Funklizenz. In Kroatien allein nicht ausreichend.
• FB2 (Österreich): über ICC international teilweise anerkannt, aber ohne Funklizenz. In Kroatien ebenfalls nicht ausreichend.
• Küstenpatent B: günstiger, praxisnaher, inklusive Funklizenz, gültig bis 18 Meter Länge → sofort einsetzbar in Kroatien und international weitgehend anerkannt.
Fazit
Das Küstenpatent B mit UKW-Funklizenz ist die praktischste Lösung für alle, die in Kroatien oder am Mittelmeer eine Yacht bis 18 Meter Länge chartern oder führen wollen.
• Ein Dokument,
• eine Prüfung,
• volle Sicherheit und Anerkennung.
So wird der Bootsurlaub in Kroatien unkompliziert, sicher und stressfrei.
FAQ zum Küstenpatent B mit Funklizenz
1. Gilt das Küstenpatent B auch für Yachten über 18 Meter?
Nein. Für Schiffe über 18 Meter Länge sind höhere Patente erforderlich.
2. Ist der SBF See in Kroatien für Boote mit Bordfunk gültig?
Nicht allein. Ohne zusätzliches SRC (Short Range Certificate) reicht der SBF See in Kroatien nicht aus.
3. Ist der FB2 in Kroatien für Boote mit Bordfunk anerkannt?
Grundsätzlich ja – aber nur zusammen mit einer Funklizenz. Ohne Funkzeugnis gibt es keine Bootsübergabe.
4. Warum ist das Küstenpatent B praktischer?
Weil die Funklizenz automatisch enthalten ist. Damit entfallen Zusatzkosten und zusätzliche Prüfungen.
