Kroatisches Küstenpatent kaufen – ein Märchen aus uralter Zeit?

Kroatisches Küstenpatent kaufen – ein Märchen aus uralter Zeit?

Märchen sind wahre Überlebenskünstler, das belegen die Märchen von den Gebrüdern Grimm, von

Hans Christian Andersen & Co. Von Generation zu Generation werden sie erfolgreich weitergegeben, den Kindern in die Wiegen gelegt.

Küstenpatent kaufen

Bestimmt kein Märchen, nur eine, nicht zu eliminierende Geschichte aus dem ehemaligen Jugoslawien über gekaufte Küstenpatente, geistert noch in vielen Köpfen herum und wird als durchaus glaubhaft weitererzählt.

Ohne Zweifel wird es Kriminelle geben, die das Risiko eingehen und die nahezu fälschungssicheren Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung nachzumachen und zu verkaufen. Personen, die den Fälschern auf den Leim gehen, dürfen sicher sein, dass ihr Deal in kürzester Zeit auffliegt und sie abermals kräftig zur Kasse gebeten werden.

Die kroatischen Bootsführerscheine – die Küstenpatente Boat Skipper A und Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung gelten als fälschungssicher.

Möchtegernskipper, die sich auf den fragwürdigen Kauf eines kroatischen Bootsführerscheines einlassen, dürfen getrost davon ausgehen, dass es sich bei ihrem Schein um ein mehr oder weniger gut gemachtes, ein gefälschtes Küstenpatent handelt.

Küstenpatent
Küstenpatent

Erworben wird ein wertloses Stück Papier, mit dem Sie – Sicherheit inbegriffen – die gebuchte Charteryacht nicht übernehmen können. Bei der ersten Kontrolle durch ein Hafenamt oder die Polizei werden Sie des Fahrens ohne gültigen Führerschein überführt. Die hohe Strafe und Gebühren, die Sie bezahlen müssen, sind wesentlich höher als die ordentliche Ausbildung inklusive Prüfungsgebühren offiziell kosten würde.

Es ist naiv zu glauben, dass Sie mit dem illegalen Kauf des Küstenpatents auch nur eine geringe Chance haben, durchzukommen. Allein die Nummer eines offiziell ausgestellten Bootsführerscheines ist in Sekundenschnelle verifizierbar. Auf seinem Weg zum Skipper überwachen Personen mehrerer Behörden und Ämter den Bootsführerschein

Die Behörden können bei einer Kontrolle anhand der registrierten Nummer in wenigen Sekunden feststellen, ob es sich um ein Originaldokument oder eine Fälschung handelt. Geht es um eine Fälschung, hat dies unangenehme Folgen, Urkundenfälschung steht an. Der Inhaber muss nachweisen, dass er selbst auf einen Betrüger hereingefallen ist.

Die Warnung, gefälschte Bootsführerscheine zu überhöhten Preisen zu kaufen, sollte einleuchten. Der reguläre Erwerb des Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist auch für Ausländer leicht und problemlos möglich. Einige Gäste ziehen es vor, mit dem eigenen motorisierten Schlauchboot nur die Küste entlang zum nächsten Strand zu tuckern, ihnen reicht der kroatische Boat Skipper A als Bootsführerschein.

Die Kenntnisse der Ausweich- und Vorrangregeln sowie Mindestabstände bei der Fahrt vor der Küste und an Badestränden sollten immer bekannt sein, auch wenn man nur ein kleines Boot steuert.

Gültigkeit alter Küstenpatente

Schon Mitte der 1980-er Jahre fuhren viele Österreicher in Urlaub nach Jugoslawien und machten den begehrten Bootsführerschein. Nach dem Zerfall des Staatenbundes sind die seinerzeit gemachten Küstenpatente ungültig geworden. Doch diese Scheine können auf den aktuellen Boat Skipper B umgeschrieben werden, sofern man damals auch die Funkprüfung absolviert hat. Voraussetzung ist auch, dass die Prüfung in einem Hafenamt innerhalb der Grenzen des heutigen Kroatien gemacht wurde.

Wer seinerzeit auf die UKW-Funkprüfung verzichtet hat, kann mittels einer relativ einfachen Funkzusatzprüfung in einem kroatischen Hafenamt seine alte Bootslizenz erneuern.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

www.kuestenpatent-kroatien.at

Das kroatische Küstenpatent und die Praxis

Das kroatische Küstenpatent und die Praxis

Bei der Prüfung zum kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ist nur die Theorie gefordert. Das Führen eines Bootes setzt aber auch gewisses Maß an Praxis voraus. AC Nautik empfiehlt den noch ungeübten, zukünftigen Skippern dringend, eine nautische Praxisausbildung an Bord zu absolvieren. Übung bringt die notwendige Sicherheit und Learning by Doing immer den gewünschten Erfolg.

Da der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz für beide Antriebsarten gültig ist, sollte vorab die Antriebsart (Maschine oder Segel) entschieden sein. Die Entscheidung erübrigt sich, wenn das eigene Boot ein Segler mit Motor ist. Dann sollte die Praxis beides abdecken.

Fähigkeiten mit Antriebsmaschine

Rettungsmanöver unter Maschine (Mensch über Bord) – Anlegen und Ablegen unter Maschine – Steuern nach Kompass – Peilen: Einfache oder Kreuzpeilung

Sonstige Manöver

Kursgerechtes Aufstoppen – Wenden auf engem Raum – Steuern nach Schifffahrtszeichen/ Landmarken – Anlegen einer Rettungsweste/ eines Sicherheitsgurts – Manöverschallsignale

Fähigkeiten unter Segel

Rettungsmanöver unter Segel (Mensch über Bord) – Anlegen und Ablegen unter Segel

Sonstige Manöver

Segel setzen/bergen – Wenden/Halsen – Anluven/Abfallen – Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen – Anlegen einer Rettungsweste/ eines Sicherheitsgurts

Seemannsknoten

Die Prüfung in Sachen Knotenkunde ist zwar schon abgeschlossen, trotzdem ist es gut, wenn diese zum Teil der Praxis werden.

Geläufige Knoten sind: Kreuzknoten, Palstek, Achtknoten, Webleinstek, Stopperstek, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Schotstek und Klampe belegen.

AC Nautik: Ihre Sicherheit ist uns wichtig

Es ist zu spät, wenn man am Ruder steht und sich in einer unvorhergesehenen Situation erst fragen muss, wie man am besten reagiert. Hier fehlt es meist an Erfahrung, an der notwendigen Praxis, um sich der Situationen gerecht zu werden.

Damit Sie niemals in diese kritische Situation geraten, unterstützen wir Sie mit unseren professionellen Praxiskursen. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer versierten, erfahrenen Skipper, lernen Sie in schwieriger Situation, einen kühlen Kopf zu bewahren. Seien Sie optimal vorbereitet, besuchen Sie einen unserer bewährten, zielführenden Praxiskurse. Diese sind maßgeschneidert und umfassen alle Sach- und Fachgebiete.

Angebote Motor

Unsere Motorboot- und Motoryachtpraxisangebote ermöglichen Ihnen einen guten Einblick in die Materie. Bieten Ihnen die Möglichkeit, mit Unterstützung eines versierten Experten, die ersten Erfahrungen zu sammeln oder Ihr bereits vorhandenes Wissen zu erweitern.

Eco Light Praxis Training

Inhalte vom Trainingspaket:

  • 2.5 Std. Praxis mit Skipper auf Motorboot von 5 bis 6 Meter
  • max. 3 Personen exklusive Skipper
  • Trainingsort Opatija (16:45 – 19:30) oder nach Vereinbarung
  • Idealer Zeitraum für das Training – 01. Februar – 01. Dezember

Eco Light Praxis Training um € 49,00 pro Person (mind. 2. Personen – die 3. Person ist kostenfrei!)

Der angeführte Preis beinhaltet Skipper, Organisation, Gebühren, Steuern. Nicht im Preis inbegriffen Motorboot Charter, Versicherung, Treibstoffkosten. Motorboot kann frei entweder von Ihnen gestellt werden oder bei einem lokalen Anbieter von uns um 160 Euro halbtags oder 200 Euro ganztags reserviert werden.

Classic Praxis Training

Inhalte vom Trainingspaket:

  • 8 Std. Praxis mit Skipper auf Motorboot von 5 bis 6 Meter
  • max. 3 Personen exklusive Skipper
  • Trainingsort Opatija (08:30 – 16:30) oder nach Vereinbarung
  • Idealer Zeitraum für das Training 01. Februar – 01. Dezember

CLASSIC PRAXIS TRAINING um € 98,00 proPerson (mind. 2. Personen – die 3. Person ist kostenfrei!)

Der angeführte Preis beinhaltet Skipper, Organisation, Gebühren, Steuern und inkl. Zertifikat. Nicht im Preis enthalten Motorboot Charter, Versicherung, Treibstoffkosten. Motorboot kann frei entweder von Ihnen gestellt werden oder bei einem lokalen Anbieter von uns um 160 Euro halbtags oder 200 Euro ganztags reserviert werden.

Premium Motoryacht Training

  • Ein inhaltlich frei zu gestaltendes Trainingspaket, Trainingsort und Zeitpunkt können frei vereinbaren werden. Günstiger Zeitpunkt innerhalb der Vorsaison oder Nachsaison

Angebot Segel

Das Spiel mit dem Wind. Entdecken Sie in unseren Praxistagen das einzigartige Lebensgefühl, welches diese Sportart zu bieten hat, erlernen Sie unter Anleitung unserer Fachexperten das Wissen welches Segeln zum einzigartigen Erlebnis macht.

3 Tage – Paket „Exklusives Training 3 Tage“

Unser exklusives 3-tägiges Training können Sie sowohl als Einzelperson (hier werden Sie in eine Gruppe eingegliedert) oder als Gruppe (siehe Gruppentarif) bei uns buchen.

Unsere All-­inclusive-Leistungen

  • österreichischem Trainer
  • Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt – Chartermiete von einer 36 – 40 Fuß Jacht
  • Permits, inklusive der Endreinigung
  • Profi Skippertraining
  • Bettwäsche – Basis-Kit für die Küche
  • Kraftstoff
  • Haftpflichtversicherung für jeden Kursteilnehmer – Kurtaxe – Charter-Kautions-Versicherung

Trainingsinhalte des Profi 3 Tages Segel Pakets

  • Einfache Segelmanöver – MOB – Manöver – Nachtfahrten – Nachtansteuerungen
  • An- und Ablegemanöver, (längsseits, römisch-katholisch, an der Boje)
  • Ankermanöver (freies Ankern, Ankern mit Landfeste)
  • Manövrieren auf engem Raum (Drehen am Teller)
  • Navigation (terrestrisch und elektronisch)
  • Piloting – Schiffsübernahme – Crew-Einweisung – Wacheinteilung

Für Einzelperson

3 Tage Profi Segel – Paket, Einzelperson

All-inclusive € 660,- pro Person min. 2 Teilnehmer max. 3 Teilnehmer

Obligate Extrakosten*: ggf. anfallende Marina Gebühren (NICHT in der Basis-Marina!) Anreise und Verpflegung (Skipper ist aus der Bordkasse mitzuverpflegen).

Für Gruppen

3 Tage Profi Segel – Paket, Gruppentarif

Al-inclusive bei Buchung als geschlossene Gruppe(min. 2 Teilnehmer – max. 6 Teilnehmer)

2 Personen (Einzel- oder Doppelkabine):                                                          € 1 584,00*

(€ 792,00/Person)sehr exklusiv!(2 x Einzelpreis + 20 %)

3 Personen (jeweils Einzelkabine):                                                                                          € 1 980,00*

(€ 660,00/Person) – Einzelkabine! (3 x Einzelpreis)

Obligate Extrakosten *: ggf. anfallende Marina Gebühren (NICHT in der Basis-Marina!) Anreise und Verpflegung (Skipper ist aus der Bordkasse mitzuverpflegen).

Weitere Preisbeispiele und Informationen auf Anfrage

AC Nautik

Boat Skipper C – der geselligere Bruder lässt grüßen

 

Boat Skipper C – der geselligere Bruder lässt grüßen

Eigentlich ist der Boat Skipper C – besser bekannt als „Mornar Motorist“ – ein Berufspatent, mit dem gewerbliche Fahrten auch außerhalb der 3-Seemeilengrenze durchgeführt werden dürfen, vorausgesetzt es liegt eine amtliche Arbeitsgenehmigung vor.

Gültigkeitsbereich

Die Berechtigungen sind in etwa gleich wie beim Boat Skipper B. Ergänzend werden möglich:

  • gewerbsmäßige Personenbeförderung mit gewerbsmäßiger Crew auf Motor- & Segelbooten bzw. Motor- und Segelyachten bis zu 30 BRZ.
  • Es dürfen gewerbliche Fahrten auch außerhalb der 3-Seemeilengrenze durchgeführt werden.

LINK dazu: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/bootsfuhrerschein.html

Voraussetzung

  • Gemacht werden kann der Boat Skipper C auch ohne Boat Skipper B als Vorraussetzung aber nicht zu empfehlen. Man sollte schon Grundlagen haben.
  • Zusätzlich muss ein mehrtägiger Kurs in der nautischen Akademie in Kroatien belegt werden.                        
  • Die Gültigkeit ist 5 Jahre befristet. Danach muss ein Besuch bei einem kroatischen Amtsarzt erfolgen. Sind gesundheitliche Probleme ausgeschlossen, wird das Patent von der Behörde um weitere 5 Jahre verlängert.

Für normale Freizeitskipper, die rein privat unterwegs sind, ist dieser Schein nicht erforderlich. Aber sinnvoll für besseren Versicherungsschutz und Internationale Reisen mit Yachten.  Grundsätzlich keine Begrenzung mit den Boat Skipper C weltweit.

LINK dazu: https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/bootsfuhrerschein.html

Küstenpatent C

Gültigkeit Küstenpatente

Es gibt weder eine internationale noch eine EU-weite Regelungen für Sportbootführerscheine. Somit kann jedes Land grundsätzlich nur Bootspatente für die eigenen Gewässer ausstellen. Hinzu kommt, dass jeder Uferstaat eigene Bestimmungen hat, was das Befahren seiner Gewässer mit Sportbooten betrifft. In der Regel ist jedoch gewährleistet, dass Bootsführerscheine anderer Länder dann anerkannt werden, wenn sie amtlich sind und von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt wurden. Der Beitritt Kroatiens zur EU (Europäische Union) hat somit keine grundlegenden Änderungen bei der Gültigkeit der kroatischen Küstenpatente nach sich gezogen. Die kroatischen Patente werden in aller Regel anerkannt.

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Funkzusatzprüfung                                                               

Es wird dringend empfohlen, zu der bestehenden Boat Skipper C Lizenz oder „ehem. Mornar Motorist“

die Prüfung zur UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung abzulegen und sich über die Neuerungen bei SAR-Abwicklung – wie Notruf über Mobiltelefone (Handy) über ein MRCC (Maritime Rescue Coordination Center) zu informieren.

Wichtig

Bei der Funk-Prüfung können auch Fragen zur Navigation gestellt werden, da z. B. die Positionsbestimmung ebenfalls Bestandteil eines Notrufes ist.

Wenn Sie hinsichtlich der Kartenarbeit mit Navigationsbesteck noch sattelfest sind, brauchen Sie also lediglich einen Funkkurs zu absolvieren und können beruhigt zur Prüfung antreten.

Sollten Sie jedoch bei der Lösung der Basis Navigationsaufgaben (Bestimmung von Position ohne GPS, Entfernung und Kurs) aus der Übung gekommen sein, sollten Sie an einem Auffrischungskurs teilnehmen.

www.kuestenpatent-kroatien.at

AC Nautik

 

FB 1 eine Alternative zum kroatischen Küstenpatent?

FB 1 eine Alternative zum kroatischen Küstenpatent? Eher mehr Probleme in Kroatien

AC Nautik

Wenn Träume wahr werden sollen – sollte genauer hingeschaut werden, die Faktoren Zeit, Geld und der Aufwand gegeneinander aufgerechnet werden.

FB 1 – das österreichische Küstenpatent – ca. € 420,00 je nach Anbieter

Gültigkeitsbereich

Fahrtbereich 1 – dieses internationale Zertifikat berechtigt für Fahrten mit motorisierten Booten (bis zu 10 Meter Länge) in küstennahen Gewässern bis zu 3 Seemeilen von der Küste bzw. von den Inseln. Es besteht keine PS/kW-Begrenzung.

Voraussetzung

  • Mindestens 16 Jahre
  • körperlich und geistig zur Führung einer Jacht geeignet

Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Autoführerschein wird anerkannt)

  • Seemännische Praxis
  • 50 Seemeilen (insbesondere als Wachführer)

•       Praxis gilt erst ab dem 14. Lebensjahr

•       Mindestens eine Nachtansteuerung (nicht bei MSVÖ)

Prüfungen

Theorie: Die theoretische Prüfung besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Test sowie einer Kartenarbeit.

Praxis: Die praktische Prüfung kann auf einem Binnengewässer erfolgen. Die Prüfung für den Befähigungsausweis Fahrtbereich 1 ist daher die einzige, die vollständig in Österreich abgelegt werden kann. Die Mindestlänge des Bootes bei der Prüfung muss 5 m betragen.

Wer bereits über ein Schiffsführerpatent Donau verfügt, muss keine praktische Prüfung mehr absolvieren.

Optionale Zusatzausbildung

FB 1 Segeln: Erlernt werden die wichtigsten Manöver unter Segeln, die Ausbildung findet auf österreichischen Gewässern statt und kostet etwa Theorie und Praxis ca. € 80,00

Das kroatische Küstenpatent, der Boot Skipper B

mit UKW-See-Sprechfunklizenz – ca. € 170,00 jenach Anbieter

Gültigkeitsbereich

Bootsführerschein und Yachtführerschein für Motorboote, Segelboote, Motoryachten, Segelyachten, bis zu 30 BRZ (Brutto-Raumzahl) das sind ca. 20 m (je nach Bauart) und Jetski.

  • bis 12 SM vor der Küste bzw. Inseln (Hoheitsgewässer)
  • ohne Begrenzung der Motorleistung
  • inklusive der Funklizenz, die zum Chartern in Kroatien meistens Pflicht ist.
  • zeitlich ist das Patent unbegrenzt gültig.

Voraussetzungen

ab 16 Jahren / kommerzielle Nutzung ab 18 Jahren

Küstenpatent
Küstenpatent

Prüfung

Zum Boat Skipper B führt der Weg über eine theoretische Prüfung vor altgedienten Kapitänen und Offizieren im zuständigen Hafenamt. Es ist eine mündliche Prüfung, bei der alle sicherheitsrelevanten Themen abgefragt werden. Entdecken die amtlichen Prüfer Wissenslücken, gehen sie gezielt ins Detail und das kann schnell mit einer verpatzten Prüfung enden. Auszuschließen ist ein Durchfallen, wenn sich gut vorbereitet und das Skriptum entsprechend verinnerlicht wird.

Amtlich

Der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist ein staatliches Dokument des Seefahrtsministeriums der Republik Kroatien und wird grundsätzlich EU-weit & international anerkannt.

Praxis sollte sein

Beim Küstenpatent ist eine praktische Prüfung nicht vorgesehen, trotzdem ist es empfehlenswert, vor dem ersten eigenen Törn ein paar Stunden praktisches Training einzuplanen. Es dient nicht nur der eigenen Sicherheit, auch beim Chartern eines Bootes wird immer häufiger ein Praxis-Nachweis gefordert.

Resümee

Der Boat Skipper B ist das Küstenpatent, mit dem man als Freizeitkapitän alles abdeckt, was für einen Urlaubstörn an Berechtigungen benötigt wird. Es dürfen damit Yachten bis 30 BRZ geführt werden. Es ist dabei gleich, ob es sich um eine Segel- oder Motoryacht handelt. Fahrtgebiet und Hoheitsgewässer sind mit 12 Seemeilen identisch. Die inkludierte UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung erleichtert das Chartern von Booten oder Yachten.

Probleme vom FB1 ohne Funk in Kroatien gegenüber Küstenpatent B

  • Nur bis 3sm Erlaubnis (Bedeutet viele Inseln etc. können nicht legal erreicht werden)
  • Keine UKW Funklizenz (Bedeutet es dürfen keine Boote mit Bordfunk gechartert werden)

Alternative

Werden die Möglichkeiten, die beide Schiffsführerpatente bieten – Reichweite, Antriebsart und Kosten – abgeglichen, so überwiegen die Vorteile des Boat Skipper B. Die Reichweite beträgt 12 Seemeilen von der Küste (Hoheitsgewässer) – Segel- oder Motorboot (auch in Kombination) – die Kosten sind wesentlich günstiger, betragen weniger als die Hälfte. Der Boat Skipper B ist ein amtlicher Bootsführerschein, ausgestellt von einem kroatischen Ministerium.

Mehr dazu unter:

www.kuestenpatent-kroatien.at

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Warum österreichische Führerscheine für Segel- und Motoryachten – oder lieber doch nicht?

Warum österreichische Führerscheine für Segel- und Motoryachten – oder lieber doch nicht?

1. Rechtlich sicher nicht die einzige einwandfreie Lösung.

1.1 Auf Grundlage des Internationalen Seerechtsübereinkommens der UNO sind Binnenstaaten (wie u. a. Österreich) den Küstenstaaten gleichgestellt. Dies gibt Österreich die Möglichkeit, private (nicht amtliche) Befähigungsausweise für das Befahren von Küstengewässer und der Hohen See auszustellen.

1.2 Da es weder eine internationale noch eine europäische Vereinbarung über die Bootsführerscheine, Befähigungsausweis oder Schiffsführerpatente, noch eine verbindliche Ausbildungsreglung existiert, bleibt es den jeweiligen Staaten vorbehalten, Bootsführerscheine anzuerkennen oder abzulehnen.

Das trifft auch auf die privaten Befähigungsausweise FB 1 bis FB 4 zu.

1.3 Für Österreicher biete sich das „Kroatische Küstenpatent“ als eine echte kostengünstige Alternative für die europäischen Küstenbereiche an. Gültig ist das Patent für Motor- und Segeljachten(-boote)

2. Im österreichischen Seeschifffahrtsgesetz bestimmt der § 15 u. a., dass eine Prüfungsorganisation das Vorhandensein einer Prüfungsordnung einschließlich eines Lernzielkatalogs nachweist. Von einer allgemeinen, verbindlichen Prüfungsordnung und eines umfassenden Lernzielkatalogs ist man, wie auch in der am 08. Mai ausgegebenen Jachtverordnung weit entfernt.

3. Die Republik Österreich hat die Via Donau, eine staatliche GmbH, beauftragt, entsprechend dem Seeschifffahrtsgesetz, Organisationen, Verbänden und Vereinen zu berechtigen, Prüfungen abzuhalten und deren private Befähigungsausweise anzuerkennen und nach Vorlage des gültigen Dokumentes,  ein Internationales Zertifikat auszustellen. Anfallende Kosten gehen zulasten des Antragstellers.

3.1. Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat durch Verordnung Vorschriften über die Erlangung und Ausstellung des Internationalen Zertifikats zu erlassen, insbesondere über:

1.     Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats;

2.     Berechtigungsumfang der Zertifikate, insbesondere nach Motor- bzw. Segeljacht und nach Fahrtbereichen;

3.     Alter, geistige und körperliche Eignung sowie Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung der Bewerberinnen und Bewerber;

4.     Mindestanforderungen an die Prüfungsordnung, insbesondere hinsichtlich Inhalt und Umfang der Prüfung betreffend Gesetzeskunde, Nautik und Seemannschaft, die praktische Anwendung dieser Kenntnisse sowie die Schiffsführung;

5.     Mindestanforderungen an die fachliche Qualifikation der Prüferinnen und Prüfer, insbesondere hinsichtlich seemännischer Ausbildung und Praxis.

Die Prüfungsorganisationen gemäß Abs. 1 haben jede Änderung der Prüfungsordnung der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorzulegen.

Führerscheine – Einteilung der Fahrtbereiche für

Motor- und Segeljachten

Auf Binnenseen:

Segeln am See:

Auf Gewässern in Österreich bestehen für Ruder- und Segelboote weder eine Zulassungs- noch eine Führerscheinpflicht. Die Verkehrsregeln gelten auch für Ruder- und Segelboote. Trotzdem kursieren in Österreich Segelscheine.

Der Verdacht, dass ein Segelschein vor Jahren nur entstanden ist, um die notleidenden Vereine oder Verbände finanziell zu unterstützen, ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Noch heute wird mit Argumenten wie „aus Haftungsgründen oder zur Teilnahme an Wettbewerben bzw. Regatten“ der Segelschein BF A – Binnen (Befähigungsausweis A – Binnen, früher A-Schein) empfohlen. Theorie- und Praxiskurse dazu werden an vielen Seen vorgehalten.

Motorbootfahren am See und Wasserstraßen:

Für Motorboote und -jachten sind Schiffsführerpatent 10 m bzw. 20 m (alle Binnengewässer, inklusive Wasserstraßen, z. B. Donau)  und Schiffsführerpatent 10 m bzw. 20 m Seen und Flüsse obligatorisch. Die Ausbildung und Prüfung für das Schiffsführerpatent 10 m bzw. 20 m ist nur im Bereich der Donau in OÖ, NÖ und Wien möglich

Theoriekurs und praktische Fahrstunden werden vom Frühjahr bis in den Herbst vielerorts in Österreich angeboten. Die Ausstellung eines Internationalen Zertifikates ICs (für z.B. Gardasee usw.) ist möglich.

In Küstengewässern und auf Offener See:

Gemäß der Jachtverordnung vom 08. Mai 2020 gelten nachstehende Begriffe und Fakten:

Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt sowie die Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten.

Im Sinne dieser Verordnung gilt bei den Jachten als:

1. „Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;

a)    „Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

b)    „Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden;

2. „Österreichische Jacht“: Jacht, die nach dem Seeschifffahrtsgesetz – SeeSchFG, BGBl. Nr. 174/1981 in der jeweils geltenden Fassung, zur Seeschifffahrt zugelassen ist.

Im Sinne dieser Verordnung gelten bei den Fahrtbereichen als:

3.     „Watt- oder Tagesfahrt“: die Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);

4.     „Küstenfahrt“: die Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste. Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 2);

5.     „Küstennahe Fahrt“: die Fahrt in küstennahen Gewässern. Die Küstennahe Fahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 200 Seemeilen, gemessen von der Küste (Fahrtbereich 3);

6.     „Weltweite Fahrt“: die Fahrt, die über den Bereich des FB 3 hinausgeht (Fahrtbereich 4).

Wichtige Information: für Fahrten mit dem Beiboot/Dinghi ist in Kroatien auch bei einer Motorisierung unter 4,4 kW bzw. 6 PS) ein Motorbootschein notwendig.

Zusammenfassung:

Österreichische StaatsbürgerInnen haben bereits grundsätzlich mit dem Führerschein FB 2 die rechtlichen Voraussetzungen, auf weltweite Fahrt zu gehen.

Anforderungen an Bewerber/Innen

(1) Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten müssen spätestens zum Zeitpunkt der Ablegung der praktischen Prüfung

1.1 das 18. Lebensjahr, für ein Internationales Zertifikat für den Fahrtbereich 1 das 16. Lebensjahr, vollendet haben;

1.2. geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein;

1.3. seemännische Praxis aufweisen.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der theoretischen Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Sie hat jener zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

(4) Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

(5) Die seemännische Praxis ist mittels Dokumenten gemäß § 20 Abs. 2 wie folgt nachzuweisen:

1. Für den Fahrtbereich 1 zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb oder mit Motor- und Segelantrieb durch 50 Seemeilen und eine Nachtansteuerung;

2. für den Fahrtbereich 2

a)    zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 300 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen;

3. für den Fahrtbereich 3 durch Vorlage des Befähigungsnachweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart und

a)    zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 1 000 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 1 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

4. für den Fahrtbereich 4 durch Vorlage des Befähigungsnachweises für den Fahrtbereich 3 der jeweiligen Antriebsart und

a)    zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 2 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 750 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 3500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer.

Fehlende Klarheit

Seit dem Erscheinen der neuen Jachtverordnung im Mai 2020 herrscht bei einigen Hafenämtern Unklarheit über die privaten Befähigungsausweise und dem Zweck der ICs. Damit Skipper nicht Ungemach widerfahren kann, steht die Empfehlung im Raum – aufbauend auf dem Schiffsführerpatent, einen Kurs zum kostengünstigen, kroatischen Küstenpatent, dem Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung zu belegen und in Kroatien vor einer Hafenbehörde die Prüfung abzulegen.

Auch im Duett

Skipper, die auf Nummer sicher gehen wollen, wird empfohlen beim Chartern von Motor- oder Segeljachten (mit Motor) den österreichischen Befähigungsausweis zusammen mit dem Boat Skipper B / Küstenpatent im Ausland zu präsentieren.

Die Reihen lichten sich

Es soll Schiffsführerschulen geben, die derzeit aus nachfolgenden Gründen keine Ausbildung für die ÖSV und MSVÖ durchführen oder dies in Erwägung ziehen.

1.    Der enorm hohe Zeitaufwand für den jeweiligen Fahrtenbereich

2.    Die hohen Kosten der Ausbildung und Prüfung

3.     Die fehlende Gewissheit, dass die ausgestellten privaten Befähigungsausweise anerkannt werden. Das trifft auch die, auf diesem Ausweis basierenden ICs, denn längst akzeptieren nicht alle Länder uneingeschränkt das „Internationale Zertifikat“.

Auch das noch

Auch österreichische Staatsbürger/Innen haben bereits mit dem Befähigungsausweis FB 2 die rechtlichen Voraussetzungen auf weltweite Fahrt. Jenseits der Hoheitsgewässer (maximal 12 Seemeilen) auf der Hohen See besteht grundsätzlich keine Führerscheinpflicht. Das soll und darf nicht heißen, dass sich unvorbereitet und ohne die notwendigen Kenntnisse auf eine Weltreise begeben kann. Ganz nebenbei, auch das kroatische Küstenpatent ermöglicht große Törns.

Quelle:

JachtVo Österreich in der Fassung vom 16. 02. 2020

www.kuestenpatent-kroatien.at

Österreichischer Bootsführerschein FB2 & FB3

Kein FB 3 ohne vorhandenen FB 2 und die ICs dafür

Kein FB 3 ohne vorhandenen FB 2 und die ICs dafür

Neue Jachtverordnung – JachtVO

Mit 8. Mai 2020 wurde die neue Jachtverordnung erlassen, die wichtigsten Änderungen sind:

  • Unterschieden wird nur noch zwischen „Motorjachten“ oder „Motor- und Segeljachten“. Wenn die praktische Prüfung auf einer Segeljacht mit Motorantrieb durchgeführt wird, ist keine eigene Prüfung mehr auf einer Motoryacht nötig.
  • Falls ein bereits vorhandenes IC nur für Segeln ausgestellt ist und bei der Theorieprüfung auch das Modul Motor absolviert wurde, kann ohne zusätzlicher Prüfung das IC für „Motor- und Segeljachten“ beantragt werden (ansonsten wäre die Theorieprüfung Modul Motor nachzuholen).
  • Vereinfachter Nachweis der Seemeilen, kein Nachweis von Bordtagen mehr erforderlich, für FB3 sind keine Langfahrten mehr nötig.
  • Seemeilen können durch eine vom Skipper unterfertigte Seemeilenbestätigungen nachgewiesen werden, für eigene Skipper-Meilen sind jedoch ein Logbuch oder logbuchähnliche Aufzeichnungen erforderlich.
  • Für Segeljachten kann ein Teil davon auch auf einer Motoryacht nachgewiesen werden.
  • Die Frist zwischen theoretischer und praktischer Prüfung wurde von 2 auf 3 Jahre verlängert.
  • Für alle, die vor dem 8. 5. 20 die Theorieprüfung abgelegt haben, gilt jedoch weiterhin die 2-Jahres-Frist mit einer Verlängerung plus ein paar (nicht näher definierte) Monate aufgrund einer Covid-19 Fristverlängerungen.
  • Für den privaten Befähigungsausweis FB3: die Seemeilenbestätigungen müssen binnen 3 Jahren nach der FB3 Theorieprüfung nachgewiesen werden (bzw. binnen 3 Jahren nach der FB2 Praxisprüfung, falls davor die FB3 Theorieprüfung abgelegt wurde).
  • Für alle, die vor dem 8. 5. 20 die Theorieprüfung abgelegt haben, gibt es weiterhin keine Frist.
  • Der Nachweis von Langfahrten entfällt jedoch generell.
  • Für die Ausstellung eines ICs ist weiterhin ein Erste-Hilfe-Nachweis erforderlich
  • Ohne diesen kann jedoch ein privater Befähigungsausweis des SFV-Süd um € 40 ausgestellt werden, mit welchem Sie dann später selbst zusammen mit dem Erste-Hilfe-Nachweis das IC bei der via donau beantragen können. 

Prüfungszulassung

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

§ 24. (1) Bewerberinnen und Bewerber um ein Internationales Zertifikat für die Führung von Jachten müssen spätestens zum Zeitpunkt der Ablegung der praktischen Prüfung

  1. das 18. Lebensjahr, für ein Internationales Zertifikat für den Fahrtbereich 1 das 16. Lebensjahr, vollendet haben;

2.     geistig und körperlich zur Führung einer Jacht geeignet sein;

3.     seemännische Praxis aufweisen.

(2) Bewerberinnen und Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bedürfen zur Ablegung der theoretischen Prüfung der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(3) Die geistige und körperliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Sie hat jener zum Lenken eines Kraftfahrzeugs der Klasse B gemäß § 2 des Führerscheingesetzes – FSG, BGBl. I Nr. 120/1997 in der jeweils geltenden Fassung, mit der Maßgabe zu entsprechen, dass darüber hinaus ein ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen nachgewiesen sein muss.

(4) Von der Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses kann abgesehen werden, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber ein im Inland zu Recht bestehendes Befähigungszeugnis für die selbstständige Führung von Trieb-, Kraft- oder Luftfahrzeugen oder ein Kapitäns- oder Schiffsführerpatent für österreichische Binnengewässer vorlegt. Ist für ein solches der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens nicht erforderlich, ist dieser gesondert zu erbringen.

(5) Die seemännische Praxis ist mittels Dokumenten gemäß § 20 Abs. 2 wie folgt nachzuweisen:

2. für den Fahrtbereich 2

a)     zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 300 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 500 Seemeilen, darunter drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen;

3. für den Fahrtbereich 3 durch Vorlage des Befähigungsnachweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart und

a)     zur Führung einer Jacht mit Motorantrieb durch 1 000 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

b)    zur Führung einer Jacht mit Motor- und Segelantrieb durch 1 500 Seemeilen, darunter fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen und davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer;

Als Befähigungsnachweise im Sinne der Z 3 und 4 gelten auch Befähigungsnachweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung nach bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellt wurden.

(6) Der Nachweis der seemännischen Praxis gemäß Abs. 5 ist zu erbringen:

1.für Jachten mit Motorantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine;

2. für Jachten mit Motor- und Segelantrieb auf Motor- oder auf Segeljachten, davon auf Segeljachten mit Antriebsmaschine

b)    für den Fahrtbereich 2 mindestens 200 Seemeilen,

c)     für den Fahrtbereich 3 mindestens 500 Seemeilen, davon mindestens 250 Seemeilen als Schiffsführerin bzw. Schiffsführer,

Die in lit. b) und c) angeführten 200 bzw. 500 Praxis-Seemeilen dürfen auch auf Segeljachten ohne Antriebsmaschine absolviert, diesfalls jedoch nicht überschritten werden.

Internationale Zertifikate

Für Motorjachten oder Motor- und Segeljachten bis zu 24 m Länge (bis zu 10 m für Fahrtbereich 1) und einer Bruttoraumzahl (BRZ) von weniger als 300 – in Kroatien werden für den IC FB 2 nur 30 BRZ anerkannt – können folgende, Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten erworben werden

Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

1.     für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 10 m im Fahrtbereich 1 (FB 1);

2.     für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2 (FB 2);

3.     für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 3 (FB3);

4.     für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 4 (FB 4).

Wichtig

Die Befähigungsausweise FB1 bis FB 4 für Motor erlauben Ihnen auch das Fahren mit Jet Ski.

In Kroatien sind alle motorisierten Boote unabhängig von der PS-Zahl führerscheinpflichtig!

Wie komme ich zu einem Internationales Zertifikat

Voraussetzung ist: ein Theoriekurs inkl. bestandener theoretischer Prüfung FB2 Prüfungstörn inkl. praktischer Prüfung.

Der Antrag über die Ausstellung des internationalen Zertifikates erfolgt an via donau.

Die Ausstellungsgebühr für das IC Patent beträgt 120,00 €

Mit dem FB 2 kann unmittelbar begonnen werden, für den FB 3 wird der FB 2 vorausgesetzt, für den FB 3 wird jedoch keine weitere Praxisprüfung mehr erforderlich.

Quelle: Jachtverordnung Teil II (8. Mai 2021)

Oder besser gleich das Küstenpatent B

www.kuestenpatent-kroatien.at

Praxis + Küstenpatent bei AC Nautik

Buchen Sie jetzt Praxiseinheiten für Kroatien und Nautiker

Es gibt immer andere Verkehrsteilnehmer, die die Verantwortung nicht so genau nehmen. Deswegen kommt es auch im Urlaub unter Umständen zu unangenehmen Situationen. Oder auch plötzlich auftauchende Sandbänke sind eine Herausforderung für junge Bootfahrer. Deswegen ist ein Praxiskurs eine gute Möglichkeit, das theoretisch gelernte in die Praxis umzusetzen oder sich nach einer längeren Auszeit aufzufrischen. Überzeugen Sie sich jetzt von den Top Angeboten für die Motorboot und Yachtpraxis. Die Segelpraxis ist allein schon wegen der Segelsetzung sehr empfehlenswert. Nutzen Sie die Windenergie für sich und entscheiden Sie sich für einen Praxiskurs im Umfang von drei oder sieben Tagen. Mit diesen Kenntnissen wird die Sportart segeln zu einem einzigartigen Erlebnis. Für die komplette Absicherung ist das Segelzertifikat GMDSS-SRC enorm wichtig, um sich am Meer über Funk verständigen zu können und Hilfe zu holen. Damit holen Sie auf Knopfdruck Hilfe mit einer eindeutig Identifizierung Ihrer Position.

Urlaub und Bootsführerschein in Kroatien miteinander verbinden

Lernen im Urlaub ist uncool? Nicht wenn es sich um das begehrte Küstenpatent B in Kroatien handelt. Denn ein Urlaub gewinnt sofort an Mehrwert, wenn dieser mit einem einzigartigen Erlebnis aufgepeppt wird und dafür lernen wir doch gerne. Ein Bootsführerschein in Kroatien ist eine große Verantwortung, die gleichzeitig sehr viel Freude und Freiheit mit sich bringt. Manchmal sind die Anforderungen an den Urlaub verschieden. Es gibt Urlaube da ist ein reiner Bootsurlaub genau das Richtige. Und dann gibt es Momente, da ist die Abwechslung von einem eigenen Haus und dem Boot gewünscht. Das variiert je nach den Erlebnissen und Stresssituationen im letzten Jahr. Doch das alles kann miteinander verbunden werden. Die Angebote in Kroatien sind so vielfältig und auf alle Bedürfnisse abgestimmt. So bekommen Sie Familie und Hobby unter einen Hut.

Vereinen Sie Urlaub und das Küstenpatent B mit Praxisnachweis

Es gibt keine Ausrede mehr, warum ein Bootsführerschein nicht gemacht werden kann. Denn sogar eine Tagesanreise mit einem Bus ist möglich. Damit hier auch sicher nichts schief geht, kooperiert AC Nautik mit einem bekannten Reiseunternehmen. Doch auch längere Urlaube lassen sich herrlich mit der Erlangung des Bootsführerscheines koordinieren. Erledigen Sie die theoretische Ausbildung, die Prüfung und den Praxisnachweis in einen Rutsch. Sie entscheiden, wie lange Sie Urlaub nehmen möchten.

Entweder als Auffrischung oder als Angebot in einem erreichen Sie mit Praxiseinheiten für Motor- und Segelyachten die nötige Sicherheit für Kroatien und Nautiker. Bootfahren in Kroatien ist nach einer zweieinhalbstündigen Praxiseinheit um vieles sicherer. Für noch mehr Feingefühl bietet sich das acht Stunden Training an, hier gehen die Skipper schon mehr ins Detail. Wenn nicht im Urlaub Luxus, wann dann? Deswegen leisten Sie sich ein Premium Motoryacht Training mit flexibler Terminvereinbarung, wie es für Sie am besten passt. Die idealen Zeiträume dafür sind in der Vor- und Nachsaison.

Hier geht es direkt zu den Urlaubsangeboten

Ungestörten Urlaub direkt am Meer in Kroatien verbringen

Das ist der Traum vieler Familien und dieser Traum hat eine einzigartige Qualität. Denn Entspannung ist dann am besten möglich, wenn wenige fremde Urlaubsgäste zu sehen sind. Wunderbar abschalten kann die ganze Familie, wenn ein eigenes Haus gebucht wird. Doch damit nicht genug, denn dieses Haus ist noch dazu am Meer gelegen und verfügt über ein eigenes Motorboot. Mit diesem Boot ist es möglich belebtere Orte kurzzeitig zu besuchen, um der Familie Abwechslung zu bieten. Erleben Sie das Gefühl eines Luxusurlaubes in Kroatien direkt in Trogir/Ciovo und kurven Sie mit einem Motorboot Ranieri Marvel 19 mit den Wellen.

Familien, die lieber in einer Ferienwohnung Urlaub machen, kommen im Domizil Ana, welches in Trogir/Ciovo gelegen ist voll auf ihre Kosten. Denn mit dem Motorboot Finnmaster 62DC bewegen Sie sich flexibel von Ort zu Ort. Und am Abend ruhen sich die Familienmitglieder in der komfortablen Ferienwohnung aus und erholen sich vom Wellengang. Der Vorteil an diesen Arrangements ist, dass hier eine größtmögliche Flexibilität gegeben ist und ein ausreichendes Platzangebot für die gesamte Familie, sodass kein Lagerkoller entsteht.

Erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Urlaub mit dem Küstenpatent von AC Nautik

Wer kennt das nicht, die sehnsüchtigen Blicke auf das Meer hinaus, wenn in der Dämmerung die Boote vom Meer zu den Bojen schwimmen und sich dort für eine Nacht niederlassen. Ungestört und eins mit der Natur, das funktioniert nicht einmal am Campingplatz. Denn überall sind Menschen, doch am Meer scheint die Freiheit grenzenlos zu sein. Soweit das Auge blicken kann, ist die Tiefe des Blaus zu sehen und es sind nur die Wellen zu hören, die an die Wand des Bootes klatschen. Das sanfte Schaukeln verleiht Urlaubern ein komplett neues Körpergefühl. Wer diese Sehnsucht kennt, macht sich jetzt auf zum Bootsführerschein in Kroatien.

Bootfahren in Kroatien ist auf jeden Fall finanzierbar und organisierbar

AC Nautik steht zu seinem Wort und zu seinem Preisen. Geschenkt gibt es nichts, aber wer sich die Leistungen der Kurse zum Küstenpatent ansieht, merkt, dass ein faires Preis-Leistungsverhältnis gegeben ist.

Überzeugen Sie sich jetzt von Preis und Leistung

Gönnen Sie sich das PREMIUM Leistungspaket plus

Ohne versteckte Kosten und mit kostenlosem Support gelangen Sie sicher zu Ihrem Ziel, dem Küstenpatent. Das Premium Leistungspaket plus bietet einen ungeahnten Mehrwert. Sie werden zum Beispiel so intensiv geschult, dass ein Durchfallen bei der Prüfung fast nicht mehr möglich ist. Außerdem erhalten Sie die Kursunterlagen zusätzlich in gebundener Ausgabe, sodass Sie haptisch an die Materie herangehen können. Sie werden bei der Prüfung im Hafenamt unterstützt und erhalten eine gesamte Organisation von Kurs und Prüfung, sodass ein optimaler Zeitplan gegeben ist. Die Kurse sind in deutscher Sprache abgehalten, sodass Sie von seriösen Bedingungen und einer höchsten Qualität ausgehen können. Die Kursgebühren bezahlen Sie erst vor Ort bei Beginn des Kurses. Wählen Sie Ihren bevorzugten Termin und organisieren Sie somit Urlaub mit dem Bootsführerschein in Kroatien. Sollte dennoch etwas dazwischenkommen, buchen Sie einfach kostenfrei um.

Küstenpatent
Küstenpatent

Sicher zum Küstenpatent mit dem Eco Leistungspaket

Hier sparen Sie lediglich etwas Komfort ein, aber sicher nicht an Qualität und Leistung. Sie erhalten Ihre Kursunterlagen als PDF und können somit flexibel überall digital lernen. Der Kurs umfasst sieben Einheiten und die Organisation der Prüfung sowie die Betreuung im Hafenamt ist durch die Kursleiter gegeben. Für die Qualität der Kurse ist es unverzichtbar, diese in deutscher Sprache abzuhalten. Wählen Sie Ihren Kurstermin und buchen Sie ihn bei Bedarf kostenfrei um. Dieses Paket ist insbesondere für Besitzer und Besitzerinnen eines Küstenpatents empfehlenswert, die zur Sicherheit einen Auffrischungskurs besuchen möchten. Für die Sicherheit kann dies nur ein Vorteil sein.

Küstenpatent Porec
Küstenpatent Porec

Praxiseinheiten dienen als Abrundung zum Kurs

Nach jedem Kurs ist eine mehrstündige Praxiseinheit oder kleinere Kurse von drei bis sieben Tagen genau das Richtige, um die nötige Sicherheit am Meer zu erlangen. Dabei entscheiden Sie, ob Sie diese Einheiten für ein Segelboot oder für ein Motorboot benötigen. Bei der Sicherheit sollte nicht gespart werden, weshalb einen Praxisausbildung des Funksystems „Global Maritime Distress and Safety System“ sehr zu empfehlen ist.

Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk

Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B inklusive Funk

Grundsätzliches

In Kroatien wird für jedes motorisierte Wasserfahrzeug ein gültiger Boots-Führerschein benötigt, dasselbe gilt allerdings auch für Segelschiffe ab einer Länge von 2,5 Meter.

Derjenige, der am Steuer steht, muss einen gültigen Boots-Führerschein, z. B. das „Kroatische Küstenpatent“, besitzen. Es gibt keine Rudergänger-Regelung wie in vielen anderen europäischen Ländern, wo es ausreicht, wenn eine Person mit Führerschein an Bord ist und eine andere Person ohne Schein steuert. Empfindliche Strafen können folgen, wenn der Steuermann nicht Im Besitz des gültigen Führerscheins ist.

Kroatisches Küstenpatent

Kroatisches Küstenpatent B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung – der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung ist der ist der amtliche Boots-Führerschein Kroatiens. Das „Kroatische Küstenpatent“ wird vom Ministerium für See, Transport und Infrastruktur ausgestellt, d. h. es handelt sich um ein amtliches Dokument und nicht um irgendeinen Vereinsschein.

Ohne eine bestandene Prüfung wird kein rechtsgültiges „Kroatisches Küstenpatent“ ausgehändigt. Die mündliche Prüfung muss vor Beamten einer Hafenbehörde in Kroatien abgelegt werden und dauert ungefähr 20 bis 25 Minuten.

Praxis bringt Sicherheit

Eine praktische Prüfung wird in den Hafenämtern nicht verlangt. Generell empfohlen wird zur eigenen Sicherheit und anderer, an praktischen Trainingskursen teilzunehmen, bevor man sein neu erworbenes „Kroatisches Küstenpatent“ auf den Gewässern ausprobiert.

Anerkennung und Gültigkeit

Mit dem Zertifikat „Kroatisches Küstenpatent“ erhalten Sie die Erlaubnis bis 12 Meilen vor Kroatiens Küsten und seinen Inseln im adriatischen Meer folgende Bootsklassen zu führen: Fischer- oder Frachtboote, alle Typen Sportboote, Motoryachten, Segelyachten und Katamarane bis 30 GT, Charteryachten bis 30GT, auch ohne professionelle Crew.

Wenn Sie heuer wieder in Kroatien an Bord gehen wollen, sollten Sie bedenken, dass zum Führen von Booten, Segelbooten oder Charteryachten soweit diese ein Funkgerät an Bord habe in Kroatien eine UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung gesetzlich vorgeschrieben ist.

UKW-See-Sprechfunk-Prüfung

Inhaber ältere Küstenpatente ohne UKW-See-Sprech-Berechtigung, können problemlos eine amtliche UKW-Zusatzprüfung ablegen – können so ihren kroatischen, deutschen oder österreichischen Boots-Führerschein aktualisieren.

Geschult werden Sie in der Funkzusatzprüfung in Grundlagenwissen zum Seesprechfunk, wie der Einteilung der verschiedenen Funkkanäle, internationale Notrufe und dem globalen Funkalphabet sowie in einfachen Navigationsvorgängen. Sofort nach dieser einfachen Zusatzprüfung im Hafenamt Rijeka, bekommen Sie die UKW-Funklizenz in Scheckkartengröße ausgehändigt.

Die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Seit einiger Zeit ist im „Kroatischen Küstenpatent B“ der Funkschein (UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) enthalten. Für alle Charterschiffe über 7 Meter Länge ist der Seefunk vorgeschrieben und ein Funkschein wird beim Chartern immer verlangt. Hier allerdings gilt die Vorschrift, dass ein Mitglied der Crew im Besitz einer gültigen Funklizenz sein muss, es muss nicht unbedingt der Skipper sein.

Ab welchem Alter

Das „Kroatische Küstenpatent“ kann mit dem 16. Lebensjahr ausgehändigt werden, d. h. man muss am Prüfungstag 16 Jahre alt sein. Es gilt aber zu beachten, dass „Kroatische Küstenpatent“ Fahrer unter 18 Jahren nur Boote bis maximal 20 PS führen dürfen. Erst ab 18 Jahren wird die Begrenzung der Motorleistung automatisch aufgehoben.

Im Ausland anerkannt

In der „Internationale Maritime Organisation“, IMO, gibt es das Abkommen der gegenseitigen Anerkennung von Bootsführerscheinen der Mittelmeeranrainer-Staaten. In den Staaten der EU wird der Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Berechtigung fast überall anerkannt.

AC Nautik Was darf man mit dem kroatischen Küstenpatent?

AC Nautik

AC Nauitk

Was darf man mit dem kroatischen Küstenpatent?

Mit dem kroatischen Küstenpatent darf man sowohl Motor- und Segelyachten als auch Katamarane oder Jet-Ski steuern. Einzige Einschränkung: Es dürfen 30 GT (Groß-Tonnage) nicht überschritten werden.

Kroatisches Küstenpatente

In Kroatien werden Bootsführerscheine als Patente bezeichnet. Diese Bezeichnung ist für angehende deutsche Skipper ein wenig verwirrend, denn in Deutschland wird die Bezeichnung „Patent“ fast nur für Befähigungsnachweise der Berufsschifffahrt verwendet. Als Bootsführerschein für die private Nutzung gibt es in Kroatien die Patente Boat Skipper A und B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz.

Boat Skipper A

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten:

  • bis zu einer Länge von sieben Metern und
  • einer Motorleistung von 8 kW
  • in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III).
  • Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre.

Da in Kroatien für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht gilt, ist er bestens geeignet, um per Beiboot oder Dinghi von der Segelyacht ans Ufer zu fahren oder Jugendlichen den ersten Kontakt zum Bootführen zu ermöglichen.

Da der Aufwand an Zeit und Kosten etwa gleich groß ist, wie beim Boat Skipper B ist die Empfehlung gleich das Küstenpatent B zu machen, wenn das Alter – A 16 Jahr und B 18 Jahre – keine Rolle spielt.

Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz

Der Boat Skipper B berechtigt dazu: Segelboote und Motorboote bis 30 GT zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten und Motoryachten, Katamarane und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).

Wichtig:

In Kroatien sind fast alle Charteryachten mit UKW-See-Sprechfunk ausgerüstete, für sie besteht für See-Sprechfunk-Lizenz-Pflicht.

In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe mit Motor Führerscheinpflicht.

Schönstes Boots-Revier der Welt

Kroatien verfügt über eine 1.700 Kilometer lange, traumhafte Adria-Küste. Die über 1.000 Inseln, Eilande und Riffe tragen viele wohlklingende Namen und nur wenige sind ganzjährig bewohnt. Kroatien besitzt eines der schönsten Boots-Reviere der Welt. Sie erhalten nach bestandener Prüfung, den begehrten Schlüssel zu diesem Paradies – das Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Man wird Sie beneiden, wenn Sie – am Ruder stehend, den Kurs bestimmend – aus dem Hafen laufen.

AC Nautik – der Profi für das Küstenpatent

AC Nautik – der Profi – ist seit vielen Jahren kompetenter, seriöser und erfahrener Spitzen-Ausbilder für das kroatische Küstenpatent, den „Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz“. Die Erfolgsbilanz der Kursteilnehmer liegt weit über dem Durchschnitt. Informationen unverbindlich durch den kostenlosen, telefonischen Support. Wir beraten Sie gern umfassend über unser breites Leistungsangebot.

Der Weg wird zum Ziel

Der Weg zum Küstenpatent B von der Anmeldung über den Kurs bis zur bestandenen Prüfung ist weder steil noch steinig. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie auf der Website von AC Nautik.

  • Die Anmeldung zum Kurs erfolgt elektronisch über das Internet.
  • Nach wenigen Tagen erhalten Sie die Anmeldebestätigung und die notwendigen Kursunterlagen nebst Skriptum.
  • Die Vorbereitung zum Kurs und zur Prüfung liegt nun bei Ihnen. Mit dem Skriptum sollten Sie sich auseinandersetzten und es verinnerlichen.
  • Den letzten Schliff und die Feinheiten bringt dann am Tag vor der Prüfung im Hafenamt der Vorbereitungskurs.
  • Haben Sie zwischenzeitlich Fragen, hilft Ihnen der Support per Telefon oder E-Mail.
  • Um den Ablauf der Kurseinheit und um die Prüfung kümmert sich AC Nautik.  
  • Ihre Konzentration richtet sich ganz auf das Skriptum.

Gültigkeit – Küstenpatent

AC Nautik hat diese Informationen nach besten Wissen und Gewissen für Sie erhoben, weist jedoch darauf hin, dass diese ohne unsere Gewähr sind. Es besteht keine Gewähr für Vollständigkeit, sondern soll nur als zusätzliche Informationsquelle dienen. Die hier zusammengefassten Informationen wurden mit der Hilfe der zuständigen Botschaften, Wirtschaftskammer Österreich, Außenministerium, Ministerien, usw. erstellt. Aufgrund der komplexen Thematik empfiehlt es sich bei offenen Fragen unbedingt zusätzliche Informationsquellen beizuziehen.

Kroatien Küste

– Griechenland – Italien – Griechenland – Italien – Slowenien

– Holland – Portugal – Frankreich – England – Zypern

– Finnland – Dänemark – Schweden – Rumänien – Estland

– Deutschland – Luxemburg – Lettland – Belgien – Spanien

KÜSTENPATENT – AC Nautik

Küstenpatent Praxis

AC Nautik

Prüfung Küstenpatent B machen

Die Prüfung zum kroatischen Küstenpatent B zu machen, setzt gute Vorbereitung voraus. Sie wird zwar „nur“ umfassend im Bereich Theorie abgenommen – der aber hat es in sich.

Der Weg

Breit ist das Angebot für den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, es geht von Schein käuflich erwerben bis zu Boat Skipper online. Ersteres ist eine Uraltmähr noch aus den Zeiten Jugoslawiens und die Aussage online ist fragwürdig, denn zum Schluss landet jeder, der da kroatische Küstenpatenten besitzen möchte zwangsläufig zur Prüfung in einem der Hafenämter Kroatiens.

Die Vorbereitung

Um auf der sicheren Seite zu sein, melden Sie sich bei AC Nautik in Gössendorf zu einem der Kurse oder Kursorte an. Die Auswahl der Orte für die Teilnahme an den Kursen ist breit gefächert. Jeder Kurs-Interessierte kann seinen persönlich passenden Teilnahmeort für sich finden. In Österreich finden die Kurse an folgenden Orten: in Wien bzw. in Graz, Linz, Salzburg, Villach und in Kroatien im-Hotel Mileniji in Opatija.

Nach Austausch der persönlichen Daten erhalten Sie Ihre Kursunterlagen inkl. Skriptum. Lernen und verinnerlichen Sie zunächst das erhaltene Skript von AC Nautik. Es bildet die Grundlage der Ausbildung. AC Nautik bietet mit seinem Küstenpatent-Kurs eine optimale Vorbereitung zur Küstenpatent B Prüfung. Im Kurs werden erfahrene Trainer von AC Nautik mit gezielten Wissen das Gelernte untermauern und Sorge tragen, dass Sie die Prüfung vor den erfahrenen Kapitänen im Hafenamt sicher bestehen.

Die Prüfung

Für die Prüfung, jeweils am Sonntag von 08:00 – 11:00 im Hafenamt Rijeka, ist immer ein persönlicher Betreuer dabei, der in Momenten der Unsicherheit in deutscher Sprache unterstützend eingreifen kann. Trotzdem ist es von Vorteil, wenn man über ausreichende Englischkenntnisse verfügt.

Ist die Prüfung positiv abgeschlossen, stellt das Hafenamt Rijeka am selben Tag eine Bestätigung aus und Sie können damit sogleich Chartern. Ungefähr 4 Wochen nach der Prüfung wird Ihnen der Original Führerschein zugestellt.

Die Prüfung dauert ungefähr 15 bis 20 Minuten und besteht nur aus einem mündlichen Teil und keiner Praxisprüfung.

Die Prüfungsfragen

Es gibt Fragen zur Küstenpatentprüfung, auf die man sich gut vorbereiten kann und sollte. Sie liegen in den Bereichen: Seemannschaft und Knoten, Kollisionsverhütungsregeln & Ausweichregeln, Lichterführung, Seekarte und Zeichen auf der Seekarte, Navigation, Kurs-, Entfernungs- und Positionsbestimmung, Seenotsignale, Maschinenkunde & Technik sowie zu Boat Skipper B – Seesprechfunk.

Einige Schulungsunternehmen bieten Online vorgefertigte Fragen und Antworten zum Auswendiglernen an – das ist grundsätzlich eher Tarnen und Täuschen und führt nicht immer weiter zum Ziel. Theoretisch ist die Anzahl der Fragen nach oben offen, es gibt ungezählte Varianten einer Frage nach der gleichen Antwort. Natürlich geben diese Fragen eine ungefähre Richtung vor, zeigen, wo die Schwerpunkte gesetzt werden. Diese angesprochenen Fragen entsprechen nicht den tatsächlich gestellten. Die Fragen, die junge oder altgediente Kapitäne bei den Prüfungen in den Hafenämtern stellen, hinterfragen Wissen und Zusammenhänge. Auswendig Gelerntes nehmen sie als Herausforderung und versuchen durch weitergehende Fragen, das Wissen des Befragten zu ergründen, es freizulegen. Es sind erfahrene Nautiker, die für die Sicherheit auf den Gewässern Sorge tragen, keiner sollte sie unterschätzen. Es sollte auch immer daran gedacht werden, dass eine verpatzte Antwort noch nicht die gesamte Prüfung gefährdet, außerdem dauert diese ungefähr 15 bis 20 Minuten und besteht nur aus einem mündlichen Teil und keiner Praxisprüfung.

Ist die Prüfung positiv abgeschlossen, stellt das Hafenamt Rijeka am selben Tag eine Bestätigung aus und Sie können damit sogleich Chartern. Ungefähr 4 Wochen nach der Prüfung wird Ihnen der Original Führerschein zugestellt.

Weitergehende Informationen:

 www.kuestenpatent-kroatien.at