Ausbildungstörn FB2 – Tag 1: Persönliche Sicherheit an Bord

Unser Ausbildungstörn startet um 08:00 Uhr, und ich kann es kaum erwarten, die Welt der Segelboote zu erkunden. Doch bevor es richtig losgeht, stand heute die persönliche Sicherheit an Bord auf dem Programm. Sicherheit geht schließlich immer vor!

Auszug daraus:

  • Rettungswesten austeilen und anpassen: Das erste, was wir heute gelernt haben, war die korrekte Handhabung von Rettungswesten. Jeder von uns erhielt eine Weste, und es war wichtig zu verstehen, wie sie richtig angezogen und angepasst wird. Die Westen müssen eng am Körper sitzen, um im Notfall effektiv zu funktionieren.
  • Tragepflicht für Rettungswesten und Lifebelts: Auf einem Schiff gibt es keine Ausnahmen von dieser Regel. Sobald wir uns an Bord befanden, waren wir verpflichtet, unsere Rettungswesten anzupassen. Auch die Lifebelts, die uns im Ernstfall im Wasser halten, dürfen nicht vergessen werden.
Segelschein FB2
Segelschein FB2
  • Bewegen an Bord – „eine Hand für dich“: Um Stürze und Unfälle an Bord zu vermeiden, gilt die Regel „eine Hand für dich“. Das bedeutet, dass immer eine Hand festgehalten werden sollte, um sich stabil an Bord zu bewegen. Das Schiff kann sich unvorhersehbar bewegen, besonders bei Wellengang.
  • Sichere Punkte zum Festhalten an Deck: Wir haben gelernt, welche Teile des Schiffes sicher zum Festhalten sind. Das sind oft Griffe, Geländer oder Festpunkte, die extra dafür ausgelegt sind, sich daran festzuhalten, wenn es darauf ankommt.
  • Sicherheit des Schiffes, Rettungsmittel und Notsignale: Ein wichtiger Teil der Sicherheit an Bord ist das Kennenlernen der Sicherheitseinrichtungen des Schiffes. Wir haben die verschiedenen Rettungsmittel inspiziert und wurden darüber informiert, wie man Notsignale absetzt, falls es wirklich brenzlig wird.
  • Verhalten bei Mob (POB) – Absetzen eines Notrufs mit dem Funkgerät: In einem Worst-Case-Szenario, wenn jemand über Bord geht (Man Overboard – MOB), ist es entscheidend zu wissen, wie man sofort reagiert. Wir haben geübt, wie man einen Notruf über das Funkgerät absetzt, um Hilfe herbeizurufen.
  • Verhalten im Brandfall: Natürlich haben wir auch gelernt, wie man sich im Brandfall verhält. Hier ist schnelles Handeln und die richtige Handhabung von Feuerlöschern von großer Bedeutung.
  • Vorbereitung auf Schwerwetter: Obwohl das Wetter heute ruhig ist, haben wir besprochen, wie man sich auf Schwerwetter vorbereitet. Das richtige Segelmanagement und das Anpassen des Kurses können entscheidend sein, um sicher durch stürmische Gewässer zu navigieren.
  • Vorbereitung für Nachtfahrten: Für den Fall, dass wir nachts segeln, haben wir gelernt, wie man die Beleuchtung an Bord korrekt verwendet und wie man auf Hindernisse achtet.
  • Verlassen des Schiffes: Zu guter Letzt haben wir gelernt, wie man das Schiff sicher verlässt, sei es durch Beiboote oder über Bord. Auch hier ist es wichtig, ruhig und besonnen zu handeln.
  • Allgemeine Verhaltensregeln: Wir haben außerdem allgemeine Verhaltensregeln besprochen, wie zum Beispiel Rücksichtnahme auf die Crewmitglieder und die Umwelt.

Insgesamt war der erste Tag unseres Ausbildungstörns eine intensive Einführung in die Sicherheitsaspekte des Segelns. Wir sind gut vorbereitet und freuen uns auf die kommenden Tage, die sicherlich voller spannender Erfahrungen sein werden. Bleibt dran für weitere Updates von Bord!

FB2 Segelschein
FB2 Segelschein

FB2 Segelschein

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/befahigungsausweis-fb2.html

Segelschein

Wetterbericht für diesen Tag:

Der Seewetterbericht des Seewetterzentrums Split vom 15.10.2023 um 12:00 Uhr

Warnung

Gegen Mittag über die Nordadria örtliche Nordostböen, zunehmend auf 35-55 kn, im Velebitkanal bis 70, danach dehnen sie sich auch südlich. In der Nacht auf dem offenen Meer der Nordadria das Meer möglicherweise 5. Noch im Morgenverlauf über die Süd- und teils über die Mitteladria Nebel möglich. Strichweise Gewitter, zuerst über die Nordadria.

Die Wetterlage

Das Frontsystem verlagert sich über die Adria und aus Nordwesten stärkt sich der Hochdruckkeil gegen Tagesende.

Wettervorhersage für die Adria für die nächsten 12 Stunden
Südost-, oder Südwestwinde, 4-14 kn, stellenweise bis 18, am Vormittag über die Nordadria schnell drehend auf Bora, 14-28 kn, im Velebitkanal bis 36 kn, sie dehnen sich über die Mitteladria. Das Meer zunehmend auf 2-3, am Nachmittag über die Nordadria und teils über die Mitteladria 3-4. Die Sichtweite 10-20 km, im Morgenverlauf über die Süd- und teils über die Mitteladria möglicherwiese minder von 1 km wegen Nebels. Bewölkungszunahme mit Regen und mit den einzelnen Gewitterschauern, zuerst im Norden.

Wetteraussicht für die Adria für die weiteren 12 Stunden
Starke, stellenweise steife Bora, im Velebitkanal stürmische. Das Meer leicht bis mäßig bewegt, auf dem Offenen der Nordadria grob. Stark bewölkt, strichweise Regen und einzelne Gewitterschauer, schon in der zweiten Nachthälfte teilweise Aufheiterung.

Quelle: https://meteo.hr/prognoze_e.php?section=prognoze_specp&param=jadran&el=jadran_n

https://www.kuestenpatent-kroatien.at/Kustenpatent-Kroatien/befahigungsausweis-fb2.html

Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht* oder einer Motorjacht** in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuches oder Seemeilenbestätigung gemäß Anlage 9 der JachtVO. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Prüfungen

•     Theorie-Prüfung

•      Praxis-Prüfung

Dabei ist zu beachten, dass die praktische Prüfung erst abgenommen werden darf, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. (alle Prüfungsteile innerhalb von sechs Monaten bestanden) Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

•       Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

•       Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

•       2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2.

Anmerkungen:

„Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 (BRZ), das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

*„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

**„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

•       Jachtbedienung und Jachtführung

•       Bootstechnik und Bootsbau

•       Navigation

•       Seerecht, Gesetzeskunde

•       Wetter

•       Sicherheit und Notfälle

•       Funk

•       Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

•       Kompass

•       Fahrt und Geschwindigkeit

•       Zeiten

•       Grundaufgaben in der Seekarte

•       Kurse

•       Standlinien

•       Standorte

•       Strom

•       Gezeitenberechnung

•       Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidaten ist eine maximale Prüfungszeit von sechs Stunden vorgesehen.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

www.kuestenpatent-kroatien.at

FB2 – Arbeitsbuch