Befähigungsausweis Fahrtbereich 2 (Küstenfahrt 20 Seemeilen)

Der Befähigungsausweis FB2 berechtigt zum Führen einer Segel- und Motorjacht* oder einer Motorjacht** in Küstenfahrt (Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste). Die Küstenfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von 20 Seemeilen, gemessen von der Küste (Festland oder Inseln).

Anforderungen nach JachtVO Fahrtbereich 2:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung (z. B. Führerschein)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen (rot/grün) – nicht erforderlich, wenn ein KFZ-Führerschein mit Erstausstellung vor 11/1997 vorliegt
  • Erste-Hilfe-Kurs 16 Stunden
  • Erfolgreich abgelegte Theorieprüfung FB2
  • Erfolgreich abgelegte Praxisprüfung FB2

Seefahrtserfahrung, seemännische Praxis

  • 500 Seemeilen (nur Motorjacht 300 sm)
  • drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen
  • Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrtserfahrung mittels Logbuches oder Seemeilenbestätigung gemäß Anlage 9 der JachtVO. Nachweise als Schiffsführer müssen mittels Logbuches erbracht werden.

Prüfungen

•     Theorie-Prüfung

•      Praxis-Prüfung

Dabei ist zu beachten, dass die praktische Prüfung erst abgenommen werden darf, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. (alle Prüfungsteile innerhalb von sechs Monaten bestanden) Zwischen der theoretischen und der praktischen Prüfung dürfen nicht mehr als 24 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Frist muss die theoretische Prüfung wiederholt werden.

Die Befähigungsausweise des OeSV berechtigen zur Ausstellung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft IC entsprechend der aktuellen Rechtsnorm.

Die Vorschriften dieses Teiles gelten für die Erlangung und Ausstellung von Internationalen Zertifikaten für die Führung von Jachten.

•       Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.

•       Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten sind bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für Motorjachten oder für Motor- und Segeljachten für folgende Berechtigungsumfänge auszustellen:

•       2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbstständigen Führung von Jachten im Fahrtbereich 2.

Anmerkungen:

„Jacht“: Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300 (BRZ), das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für die Fahrt auf See verwendet wird und für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; als Jacht gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist.

*„Segeljacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch Wind erhält, auch wenn ein Motor eingebaut oder angehängt ist. Darunter fallen auch die sogenannten Motorsegler. Eine Segeljacht kann durch die Antriebsart Segel, die Antriebsart Motor oder beide Antriebsarten zugleich betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

**„Motorjacht“: ein Fahrzeug, das seinen Antrieb vornehmlich durch einen Motor erhält, unabhängig davon, ob auch eine Stützbesegelung vorhanden ist. Eine Motorjacht kann nur durch die Antriebsart Motor betriebs- und verkehrssicher angetrieben werden.

Fragenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Fragen der theoretischen Prüfung sind im Multiple-Choice-System gestellt. Inhaber des Segelführerscheines A (BFA Binnen) müssen den 30 Fragen umfassenden Basisstoff nicht beantworten. Die Fragen umfassen folgende Lernziele:

•       Jachtbedienung und Jachtführung

•       Bootstechnik und Bootsbau

•       Navigation

•       Seerecht, Gesetzeskunde

•       Wetter

•       Sicherheit und Notfälle

•       Funk

•       Kartenarbeit in der theoretischen Prüfung

Die Kartenarbeit umfasst 20 bis 25 Fragen, von denen zwei Drittel korrekt beantwortet werden müssen. Die Fragen bei der Kartenarbeit decken die folgenden Lernziele ab:

•       Kompass

•       Fahrt und Geschwindigkeit

•       Zeiten

•       Grundaufgaben in der Seekarte

•       Kurse

•       Standlinien

•       Standorte

•       Strom

•       Gezeitenberechnung

•       Praktische Prüfung

Mit der praktischen Prüfung wird geprüft, ob der Kandidat eine Jacht auf See, im Küstenbereich und im Hafen sicher führen und manövrieren kann. Ein Teil der Prüfung wird bei Nacht durchgeführt. Pro Kandidaten ist eine maximale Prüfungszeit von sechs Stunden vorgesehen.
Die Praxisprüfung muss innerhalb von 24 Monaten nach der theoretischen Prüfung abgeschlossen werden.

www.kuestenpatent-kroatien.at

FB2 – Arbeitsbuch