Österreichs Jachten und der Seebrief

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Österreichs Jachten und der Seebrief

Allgemeines
Die Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt (behördlicher Bescheid) ist an die Person der Eigentümer bzw. an die Jacht gebunden. Die Zulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge. Über die Zulassung selbst wird eine Urkunde, der Seebrief, ausgestellt, der stets im Original an Bord mitgeführt werden muss.

Voraussetzungen


Eine natürliche Person muss zur Zulassung einer Jacht von weniger als 24 Meter Länge und von weniger als
300 BRZ zur Seeschifffahrt folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich
• Mehr als 50 Prozent am Jachteigentum besitzen, Personengesellschaften des Handelsrechtes und juristische Personen unterliegen gesonderten Bestimmungen. Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
• Jeder Jacht wird, wenn nicht im Rahmen einer Zulassung für Binnengewässer bereits vorhanden, ein amtliches Kennzeichen zugewiesen. Diesem kann ein frei wählbarer Name angeschlossen werden.
• Für Schlauchboote ohne festen Boden, Ruder- oder Paddelboote kann kein Seebrief ausgestellt werden.
Größere Jachten können keine österreichische Zulassung zur Seeschifffahrt bekommen.

Die Gültigkeit der Zulassung ist in aller Regel auf zehn Jahre befristet. Vor Fristablauf kann eine neue Zulassung beantragt werden. Der Seebrief und eine Erklärung, dass sich an den Vermessungsgrößen der Jacht keine Änderungen ergeben haben, sind erforderlich. Sonst erlischt die Zulassung bzw. sie wird widerrufen.

Wichtige Informationen


• Die Zulassung erfolgt durch Bescheid der zuständigen Behörde und wird mittels Seebrief beurkundet. Seebrief, Bescheid und Messbrief sind im Original (oder in beglaubigter Kopie) immer an Bord mitzuführen.
• Die Zulassung ist an die Person des Jachteigentümers gebunden. Der Zulassungsbescheid beinhaltet die erforderliche Mindestausrüstung.
• Mit der Zulassung ist das Recht und die Pflicht verbunden, die österreichische Seeflagge zu führen. Für dieses Recht wird der Seebrief ausgestellt.
• Der Eigner einer zugelassenen Jacht ist verpflichtet, Änderungen in den Zulassungsvoraussetzungen (wie Wohnsitzänderung, Motorenänderung) zu melden. Die Anzeige hat innerhalb von vier Wochen zu erfolgen. Entsprechende Nachweise und der Seebrief müssen dabei vorgelegt werden.
• Bei Änderung der Vermessungsgrößen oder anderer im Messbrief enthaltener Angaben ist ein neuer Messbrief erforderlich.


Eine Übertragung oder Weitergabe des Seebriefes ist generell unzulässig
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Stand: 29.12.2020

Verschiedene Typen von Segelbooten

Verschiedene Typen von Segelbooten

Segeln ist ein Hobby, dass einem das Gefühl von Freiheit vermittelt. Der frische Wind, der einem um die Nase weht und der Blick über das weite Meer oder den See lassen die Glückshormone frei. Möchte man sich ein Segelboot zulegen, so wird die Auswahl und Entscheidung nicht leicht fallen. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Arten von Segelbooten. Doch auf was sollte man bei der Auswahl und beim Kauf achten?

Die Voraussetzung, für den Kauf eines Segelbottes, sollte der Segelschein sein. Besonders beliebt, ist der Erwerb des kroatischen Küstenpatent FB2 in Kroatien. Wem dieser Weg zu weit ist, kann das Segeln auch in Österreich erlernen. Hier gibt es den sogenannten Befähigungsausweis, kurz BFA Fahrtenbereich 2. Dieser erlaubt das Führen eines Segelbootes bis 20 Seemeilen vor eine Küste. Nach der erfolgreich abgelegten Prüfung und dem Segelschein in der Hand, geht es an die Auswahl des richtigen Bootes.

Bootschein B

Jollen

Jollen sind Boote, mit einem runden Spant und ohne Balkenkiel. Der Schwerpunkt des Bootes liegt meist über dem Wasser, wodurch es ein sehr stabiles Segelboot ist. Dies ist auch der Grund, warum sich das Boot nur dann wieder selbst aufrichten kann, wenn der Krängungswinkel gering ist und der Druck des Windes in den Segeln zurückgeht.

Yachten

Der am Häufigsten gekaufte Segelboottyp, unter den Hobbyseglern, ist eine Yacht. Auf diesen Booten ist immer eine Kajüte vorhanden. Da eine Yacht ein Kielboot ist, ist sie, allein durch ihr Gewicht, sehr stabil. Die Besatzung muss daher nur selten ihr eigenes Körpergewicht zur Stabilisierung einsetzen. Allerdings verlangen die Abläufe der Segelmanöver ein hohes Maß an Präzision. Da von der Takelage und den Segeln höhere Kräfte ausgehen, müssen komplexe Wendemanöver sehr gewissenhaft ausgeführt werden.

Daysailer

Dieser Bootstyp ist einer der Ältesten und war schon zur Zeit des Kaiser unter dem Namen Nachmittagsboot bekannt. Heute sind sie unter dem Begriff „offene Kielboote“ bekannt und gehören zu den Daysailern. Ein Daysailer ist am Rumpf ähnlich wie eine Jolle gebaut und sehr formstabil. Bei der Höhe, von circa 30 Fuß, ähnelt sie jedoch eher einer Segelyacht. Daysailer sind in ihrer Führung einfacher. Sie sind trailerbar und können ohne großen Aufwand einen Hafen verlassen. Die meisten Daysailer sind Kielboote oder zumindest Hubkieler. Da sie vom Gewicht her leichter sind, als Yachten, haben sie nur einen geringen Tiefgang und brauchen auch keinen schweren Kiel. Aus diesem Grund können diese Bootstypen ohne Probleme in Seen und Gewässern mit einer niedrigen Wassertiefe, wie zum Beispiel der Bodensee, verschiedene bayrische Seen oder dem Ijsselmeer, eingesetzt werden. Ein weiterer großer Vorteil gegenüber Yachten ist es, dass sie auch schon bei geringen Windverhältnissen eingesetzt werden können. Vom Design her sind Daysailer in jeglicher Variante verfügbar. Von modernen Designs aus Italien bis hin zu einfacher gestalteten klassischen Booten, ist alles vertreten.