Info Slowenien
Versteuerung von älteren Booten?
Info vom slowenischen Zollamt Koper Carinska uprava RSCarinski und Koper
Tel.: +386 5/297 60 00Vojkovo nabrežje 36
Fax: +386 5/ 639 51 91SI- 6104 Koper
kp.carina@gov.si gewandt.
Versteuerung von älteren Booten?
Dort hat uns Frau*….(Tel.: +386 5/297 60 40) erklärt dass, sofern ein Boot in einem EU-Mitgliedsland die Zollabgabe bezahlt hat, egal ob nun als neues Boot oder als „beigetretenes Boot“ dieses in Slowenien bei der Überführung keine zusätzlichen Steuern zahlen sollte, da es somit in den Binnenmarkt überführt ist und nach dem Prinzip des freien Warenverkehrs gehandhabt wird.
Falls aber für das Boot noch keine Abgabe bezahlt wurde bzw. diese nicht nachgewiesen werden kann, werden wohl bei der Überfuhr alle Abgaben bezahlt werden müssen.
Nach den geschilderten Gespräch mit Frau*. …war ersichtlich, dass man auch beim slowenischen Zollamt noch auf die detaillierten Informationen der Anforderungen für die 5-%-Steuerstufe der Kroaten für den befristeten Zeitraum bis zum Beitritt für noch unversteuerte Boote wartet.
Frau*. … hat hier auch gemeint, dass diese niedrige Stufe sicher weitere spezielle Anforderungen an die Bootsbesitzer stellen wird. Welche dies sein werden, weiß man aber auch beim slowenischen Steueramt noch nicht. Regelung bei Sloweniens EU-Beitritt (2005)
Was den Übergang zur Zeit des slowenischen EU-Beitritts angeht, haben wir mithilfe der Frau* ...in unserem Archiv eine offizielle Stellungnahme seitens des Zollamt Koper von 22.4.2005 aus dem hervorgeht, dass man für ein Boot, dass vor dem 1.5.1996 im Hoheitsraum der Gemeinschaft registriert wurde, keine neuen Abgaben zahlen musste.
Bitte allen Freunde und Bekannte weiterleiten.
Bis dato wissen sehr viele noch nichts wegen der Nachversteuerungspflicht!
* Aus datenschutzrechtlichen Gründen weggelassen