Schiffsführerpatente für die Zeit danach
Im Augenblick geht gar nichts – weder kann ein
Schiffsführerpatent den eingeschränkten Bewegungsfreiraum durch den Aufenthalt
auf einem Gewässer erweitern – noch kann ein solches Patent zurzeit erworben
werden. Das Coronavirus SARS-CoV-2
Verursacher der Pandemie und damit Auslöser einer Reihe von Maßnahmen, die alle
Lebensbereiche stark beschränken und die Wirtschaft zum Stillstand zwingt.
Die Zeit danach
Bei allen Schwierigkeiten, die der Pandemie
folgen werden, es muss und wird irgendwie weitergehen. Seitens der Politik
werden bereits erste zaghafte Schritte unternommen und vorsorglich erlassene
Beschränkungen ein wenig gelockert.
Warum also sollte sich nicht auch mit Dingen
auseinandergesetzt werden, die den Freiraum sinnvoll gestalten. Speziell dann,
wenn der Traum von Urlaubstagen auf dem Wasser besteht. Schiffsführerpatente
sind die Voraussetzung für die Erfüllung dieses Traums.
Österreichische Schiffsführerpatente
Die österreichische Schiffsführerverordnung
sieht für Kleinfahrzeuge (Boote) zwei Arten von Schiffsführerpatenten vor das:
Schiffsführerpatent – 10 m: Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer
Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern;
und das:
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und
Flüsse: Berechtigung zur selbständigen Führung von
Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen
Wasserstraßen.
Schwimmkörper
Die beiden Befähigungsausweise gelten auch für
die Führung von Schwimmkörpern, die hinsichtlich der Länge, der
Antriebsleistung, der Tragfähigkeit, des Fahrtgebiets und des
Verwendungszweckes dem jeweiligen Berechtigungsumfang entsprechen.
Schifffahrtspolizeiliche Beschränkungen für den Einsatz von Schwimmkörpern
bleiben davon unberührt.
Kombination
Es hat sich bewährt, wenn man von vornherein das Schiffsführerpatent 10 m mit dem Bootsführerschein Küstenpatent kombiniert, damit eröffnen sich viele ungeahnte Möglichkeiten für einen größeren Törn. Noch günstiger allerdings ist die Kombination aus Schiffsführerpatent 10 m und dem kroatischen Küstenpatent, den Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz. Bei dieser Kombination erweitert sich der Küstenbereich auf 12 Seemeilen und deckt damit in den meisten Fällen das Hoheitsgebiet ab.
Schiffsführerpatent 10 m
Wenn schon ein Schiffsführerpatent, dann 10
Meter inkl. Wasserstraßen, Seen und Flüsse. Es ist nur unwesentlich teurer und
benötigt fast den gleichen Zeitaufwand und mit dem werden europaweite
Verbindungen erkauft. Die Wasserstraßen verbinden Europas Industrie und
Wirtschaftszentren, verbinden das Mittelmeer mit Nord- und Ostsee oder auch
Mittelmeer mit dem Kanal oder dem Atlantik ohne Spanien und Portugal umrunden
zu müssen.
Unterrichtsstoff
Wasserfahrzeuge –Schiffe und Boote – dürfen
allgemein auf Gewässern nur mit der entsprechenden Befähigung selbständig
geführt werden. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen wird dazu ein
Befähigungsausweis, ein Schiffsführerpatent gefordert, welches nach
erfolgreicher Ablegung der Schiffsführerprüfung von der Behörde ausgestellt
wird. Die nachstehenden aufgeführten Sachgebiete umreißen den Stoff für die
Prüfung zum Schiffsführerpatent 10 Meter.
Theorie
Rechtliche Grundlagen: Sorgfaltspflicht,
Verantwortlichkeiten,
Schifffahrtsrecht: Bestimmungen, Verordnungen,
Zulassung, Kennzeichen,
Gewässer österr.: Wasserstraßen, Seen, Flüsse,
Strudenstrecke, Wiener Donaukanal,
Verkehrsordnung: Fahr- u. Verhaltensregeln,
Begegnungen u. Überholen, eingeschränkte Sicht,
Schiffskennungen: Flaggenführung, Anordnung
der Lichter,
Schallzeichen: allgemeines, Hörbarkeit,
Gebrauch,
Schleusenordnung: Anmeldung, Reihenfolge,
Einfahrt,
Schleusen: Kraftwerke, Anzahl, Größe,
spezielle Vorschriften auf den Seen: Seen-Ordnung,
Uferzonen, Schilfgürtel, Landegassen,
Schiffstechnik: Schiffsbau, Material, Typen,
Motoren,
Schiffsführung: Inbetriebnahme, Tanken, Brand,
Ausrüstung,
Wetterkunde: Wolken, Luftdruck, Gewitter,
Winde,
Navigation: Standort- u. Kursbestimmung, GPS,
Praxis
Bootsmanöver: An-
u. Ablegen, Wenden, Festmachen, Ankern, MOB,
Knoten: gebräuchliche
Knoten und Tauwerk,
Auf Wunsch zusätzlich:
Fragen zur Führung von Fahrzeugen unter Radar
und/oder
Fragen zur Beförderung von Fahrgästen.
Ohne Patent geht nichts
Nur der Bootsführerschein für Motorboote – das
Schiffsführerpatent 10 m – berechtigt zur selbständigen Führung von
Kleinfahrzeugen jeglicher Art bis zu einer Gesamtlänge von 10 Meter mit
uneingeschränkter Antriebsleistung auf Wasserstraßen, Flüssen, Seen und
sonstigen Binnengewässern. Weitere Informationen erhalten sie hier
von:
AC NAUTIK e. U. – 8077 Gössendorf – Anton
Hubmannplatz 1/6 – Österreich