Österreichische Hochseeschifffahrt – das Ende einer Ära

Österreichische Hochseeschifffahrt – das Ende einer Ära

Die zivile österreichische Handelsmarine – Hochseeschifffahrt – hatte ihren Höhepunkt zu Zeiten Österreich-Ungarns vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Damals war die österreichisch-ungarische Handelsmarine mit etwa 2.000 Dampfschiffen Europas zehntgrößte Handelsmarine. In der internationalen Hochseeschifffahrt fuhren 200 unter der Flagge Österreichs.

Hochseeschifffahrt

Die Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste von Barcelona aus dem Jahre 1921 sicherte Staaten ohne Meeresküste das Recht zu, Seeschifffahrt unter ihrer Flagge auszuüben.

Reedereien in der Fluss- und Hochseeschifffahrt sind zwar noch heute im Binnenstaat Österreich tätig, aber seit dem Jahre 2012 fährt kein kommerzielles Hochseeschiff mehr unter der Flagge Österreichs.

Österreichs Seeschifffahrtsgesetz

Gesamte Rechtsvorschrift für Seeschifffahrtsgesetz wurde darauf hin revidiert und in Teilen geändert oder außer Kraft gesetzt. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes finden nur noch auf österreichische Yachten Anwendung. Anderen Seeschiffen als Yachten werden keine Rechte als österreichisches Seeschiff erteilt.

Die Yacht ist ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist.

Gesetzestexte:

Nachstehend der Auszüge aus dem Seeschifffahrtsgesetz zum Nachlesen:

Abschließend weisen wir darauf hin, dass diese Information lediglich eine zusätzliche Info darstellt und von der AC Nautik keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen wird.

Die aktuelle Version finden Sie unter:

Quelle:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011537