Seewetterbericht 08.07.2019
Der Seewetterbericht des Seewetterzentrums Split vom 08.07.2019 um 12
Warnung
Die lage
Wettervorhersage fuer die Adria fuer naechsten 12 stunden
Wetteraussicht fuer die Adria fuer die weiteren 12 stunden
Zehn Dinge – die man in Kroatien beachten sollte
AC Nautik – Zehn Dinge – die man in Kroatien beachten sollte
Vieles spricht dafür, dass auch heuer wieder eine Reisewelle gegen Süden rollt. Bevorzugtes Ziel ist das EU-Land Kroatien. Vor Jahren noch ein Geheimtipp ist es heute Urlaubstreffpunkt von Familien und Freunden. Die Ferien an Kroatiens Adria-Küste erfüllen lang ersehnte Urlaubsträume.
Anreise und Grenzen
Da seit Dezember 2018 eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen Graz über Maribor nach Zagreb besteht, sollte sich die Anreise deutlich einfacher gestalten. Wobei Wartezeiten an den Grenzen – nicht nur durch erhöhtes Verkehrsaufkommen – nicht auszuschließen sind.
Das Nadelöhr bei einer Anreise nach Kroatien ist Slowenien – aufgrund der Fortsetzung der Grenzkontrollen im Schengenraum sind längere Wartezeiten und Staus vorprogrammiert. Für eine zügige Abfertigung an den Grenzen sollten die Urlauber Reisedokument für sich und auch für die Kinder immer bereithalten.
Gesetze und Vorschriften
Was wäre ein Land ohne eigene Gesetze und Vorschriften, in der EU auch länderübergreifend umsetzbar. Es ist sicher empfehlenswert, sich vorab darüber zu informieren. Worauf Sie unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.
Verwaltungsstrafen nicht ignorieren
Nachvollziehbare Verwaltungsstrafen sollte man unbedingt vor Ort und Stelle begleichen. Denn Strafen ab 70 Euro sind auch in Österreich vollstreckbar. Außerdem kommen dann auch noch Verfahrenskosten hinzu und das kann sich summieren. Auf alle Fälle sollte man sich etwaige Strafzettel zur Dokumentation zurückbehalten.
Parken mit Folgekosten
Die meisten Parkplätze in Kroatien sind gebührenpflichtig – auch wenn es häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Als Nachweis sollte man das jeweilige Park-Ticket unbedingt aufbewahren. Und der Clou: fünf Jahre lang! In letzter Zeit erhielten tausende Urlauber – noch Jahre nach ihrem Kroatien-Urlaub, Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren. Darin wurden bis zu 500 Euro für angeblich in Kroatien nicht bezahlte Parkgebühren gefordert. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Teures Auto fahren
Wer gerne mal zu schnell mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich etwas einbremsen. Die Strafen für das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung sind deutlich höher, als zu Hause. Bei einer um 20 km/h zu hohen Geschwindigkeit, knöpfen einen die kroatischen Polizisten mindestens 65 Euro ab. Deutlich teurer wird es bei Übertretungen über 50 km/h. Mindestens 660 Euro sind dafür zu berappeln. Ein Rotlichtverstoß kostet in Kroatien beispielsweise mindestens 270 Euro, Fahren ohne Gurt beläuft sich auf 65 Euro Strafe und wer mit Handy am Steuer erwischt wird, zahlt mindestens 65 Euro. Besonders aufpassen sollten Führerscheinbesitzer unter 24 Jahre. Diese sollten laut Angaben von Einheimischen immer 10 km/h langsamer als der restliche Straßenverkehr fahren.
Hunde am Badestrand
Viele Urlauber gönnen auch dem Vierbeiner einen Urlaub. In diesem Fall sollte man sich unbedingt über die Einreisebestimmungen informieren und auch die Verhaltensregeln einhalten. Für die Mitnahme von Hunden ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung notwendig. Öffentliche Badestrände sind für Hunde tabu, es gibt aber genug ausgewiesene Hundestrände, an denen sich auch der beste Freund des Menschen austoben kann. Grundsätzlich müssen Hunde an die Leine genommen werden und Listenhunde einen Maulkorb tragen.
Mautstellen schneller passieren
Bei der Heimreise versuchen die meisten Rückkehrer, die letzten Kuna an der Mautstelle auszugeben. Dadurch entstehen aber zu meist kürzere Rückstauungen. Wer hier flexibel ist und beispielsweise mit Bankomat- oder Kreditkarte bezahlt, kann durch Benützen einer anderen Zahlspur Zeit bei der Heimreise sparen.
Abgelaufenes „Auto-Pickerl“
In den meisten europäischen Ländern kann man auch mit einem abgelaufen Pickerl noch 3 bis 4 Monate weiterfahren. Das könnte während des Kroatien-Aufenthalts kritisch werden. Urlauber berichten immer häufiger über erhaltene Strafen. Um dies zu vermeiden, sollte man vor der Abreise sicherstellen, dass auch bei der Rückreise ein gültiges Pickerl am Auto klebt.
Anhänger-Kennzeichen
Fahrrad-Sportbegeisterte nutzen die schöne Landschaft, um ihren Sport zu frönen. Fährt man mit einem Fahrradanhänger, sollte man unbedingt auf ein gültiges Kennzeichen achten. Die roten Anhänger-Kennzeichen werden nämlich nicht gerne gesehen. Das weiße Autokennzeichen sollte klar ersichtlich und lesbar sein, im Notfall muss es am Anhänger montiert werden.
Greencard nicht vergessen
Ist man im Besitz einer Greencard, sollte diese auch im Reisegepäck mitgenommen werden. Obwohl sie auf Reisen in Europa nicht zwingend notwendig ist, wird sie doch immer öfters kontrolliert. Wer in die Region um Dubrovnik fährt, passiert auch einige Kilometer durch Bosnien-Herzegowina – dort ist die Greencard in jedem Fall verpflichtend.
Rauchen
Auf öffentlichen Plätzen, aber auch in Hotels und Restaurants herrscht striktes Rauchverbot. Bei Nichteinhaltung des Rauchergesetzes drohen Strafen bis zu 120 Euro. Für Raucher gibt es dennoch zahlreiche Raucher-Cafés und seltene Raucherzonen.
Wild-Camping
Wild Campen: Wer mit Reisemobil oder Wohnanhänger unterwegs ist, sollte sich zum Übernachten einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz suchen. Denn freies Stehen auf Straßen, Parkplätzen oder Privatgrund ist in Kroatien streng untersagt – es drohen hohe Strafen von 450 Euro.
Für Feinschmecker (außer Konkurrenz)
Kroatien ist für seine Trüffel bekannt. Wer unverarbeitete Trüffel als Mitbringsel mit nach Hause nehmen möchte, sollte wissen, für lose Trüffel wird eine Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums benötigt.
Untersuchungsberichte für Bootsfahrer / Schiffe in Österreich – Unfälle und Störungen
Untersuchungsberichte für Bootsfahrer / Schiffe in Österreich – Unfälle und Störungen
Hier zum downloaden:
vi_sicherheitsbericht_schifffahrt2014
vi_sicherheitsbericht_schifffahrt2014
vi_sicherheitsbericht_schifffahrt2016
vi_sicherheitsbericht_schifffahrt2015
vi_sicherheitsbericht_schifffahrt2015
vi_sicherheitsbericht_schifffahrt2016
Quelle: https://www.bmvit.gv.at/verkehr/sub/schifffahrt/berichte/index.html
Küstenpatent – Boot chartern ohne Führerschein möglich?!
Küstenpatent – Boot chartern ohne Führerschein möglich?!
Geht nicht, gibt’s nicht. Diese Weisheit wird auch in Kroatien praktiziert. Bootsverleiher leben davon, dass ihre Boote verchartert werden. Es entspricht durchaus geltendem Recht, wenn Sie zum Chartervertrag auch noch einen erfahrenen Skipper buchen, der die Verantwortung für Boot und Besatzung übernimmt und Ihnen viele schöne Stunden am Meer vor Kroatien garantiert.
Eine andere Variante sollte eigentlich gar nicht erwähnt werden, denn diese endet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einer Katastrophe. Sie „besorgen“ sich ein Boot und stechen in See. Spätestens bei der nächsten Kontrolle – da verstehen Kroatiens Offizielle überhaupt keinen Spaß, üben keinerlei Nachsicht – gehen Sie unter Begleitung von Bord und werden zur Kasse gebeten. Und das wird teuer, teurer als je der Erwerb eines Küstenpatents werden kann – selbst, wenn zur Feier der bestandenen Prüfung zu Küstenpatent der Schampus fließt.
Patente Hilfe – das Patent Boat Skipper B
Das kroatische Küstenpatent ist, ohne ein Übermaß an geistigem Einsatz und im angemessenen Zeitrahmen kostengünstig zu erwerben. Alles, was man dazu braucht, ist eine kompetente Firma – AC Nautik e. U., Gössendorf, ist ein Unternehmen mit entsprechenden Angeboten und einem umfassenden Service.
Drei Patente für den Hausgebrauch
Das kroatischen Küstenpatent, so sein gutbürgerlicher Name, wird in drei Variationen angeboten, die jeweils an spezielle Anforderungen angepasst sind.
Bootsführerscheine in Kroatien gibt es als Patent Boat Skipper A, B und C sowie als Yachtmaster A.
Welches Patent für welchen Zweck das geeignete ist? Darüber gibt die komplette Zusammenstellung Auskunft:
Generell jedoch gilt die Regelung. In Kroatien gilt für alle Boote und Schiffe – egal ob klein oder groß – mit Motor Führerscheinpflicht.
Boat Skipper A
Ist das kleinste Patent und berechtigt zum Führen von Booten, bis zu einer Länge von sieben Metern die Motorleistung darf nicht größer sein als 15 kW/20 PS in einem küstennahen Streifen, der bis zu sechs nautischen Meilen von der Küste entfernt ist (Fahrtenbereich III). Das Mindestalter für die Erlaubnis ist 16 Jahre. Das Küstenpatent A enthält keinen Funkschein und ist zeitlich nicht befristet.
Boat Skipper B
Das wohl am meisten genutzte kroatische Küstenpatent berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ (ca. 18 m Länge) zu führen. Das Patent wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastruktur (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfungen finden ausschließlich in den kroatischen Hafenämtern statt. Bei den meisten Hafenämtern ist dies in kroatischer, deutscher und englischer Sprache möglich.
Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge innerhalb der 12-Meilen-Zone – die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 16 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren und nur für den Fahrtenbereich III).
Boat Skipper B mit UKW-See-Sprechfunk-Lizenz
beinhaltet die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Booten und Yachten gesetzlich vorgeschrieben ist. Das gilt auch zum Führen von Charteryachten in Kroatien, hier ist die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz ein Muss, denn ohne diese Funk-Lizenz gibt es kein Boot.
Es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B.
Für viele Inhaber von älteren Bootsführerscheinen – österreichischer Yachtmaster FB2/FB3 – deutscher Sportbootführerschein See – alten kroatische oder jugoslawische Küstenpatente greift das Problem, dass ihr Bootsschein keine Seefunkberechtigung beinhaltet.
Für diese Skipper gibt es eine einfache und preisgünstige Möglichkeit nachträglich eine UKW-See-Sprechfunk-Lizenz zu erwerben.

Der Boat Skipper C
beinhaltet kommerzielle Nutzung für Boote bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung. Die Erlaubnis wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt; anschließend wird eine neue ärztliche Untersuchung verlangt.
Yachtmaster
Alle weiterführenden Patente wie Yachtmaster A – YM 100 GT (bis 100 BRZ) und Yachtmaster B – YM 500 GT (bis 500 BRZ) erlauben privates und kommerzielle Führen und Kommandieren von Motoryachten & Segelyachten unabhängig vom Zweck der Reise und des Fahrtgebietes. Die Erlaubnis gilt fünf Jahre (nur für kommerzielle Tätigkeit), eine neue amtsärztliche Untersuchung ist nach Ablauf erforderlich.
Oberhalb dieser Scheine ist nur noch die Berufsschifffahrt angesiedelt.
Kroatien und die IMO
Kroatien ist Mitglied der IMO (International Maritime Organization). Abkommen gibt es zwischen allen Mittelmeeranrainerstaaten über die Anerkennung von Bootsführerscheinen. Ausbildung und Prüfungen sind bei den Mitgliedern der Organisation abgestimmt.
Grenzenlose Freiheit?
Bei der Auswahl des geeigneten Bootsführerscheins sollte Sie auch den Fahrtenbereich einbeziehen. Manche Länder unterteilen die Fahrberechtigungen für die 3-, 6- und 12-Meilenzone. Im Hoheitsgebiet der Länder, gelten meist die Vorschriften Landes – nicht die, des Ausstellungslandes des Bootsführerscheins.
Ab dem 12-Meilen-Abstand von der Küste – von Ausnahmen abgesehen – befinden Sie sich in internationalen Gewässern. Hier gilt internationales Seerecht – das besagt, dass es „auf hoher See“ keine Führerscheinpflicht gibt für Österreicher.
Küstenpatent – „Eine Seefahrt, die ist lustig, eine…“
Küstenpatent – „Eine Seefahrt, die ist lustig, eine…“
Sich seinen Urlaubstraum auf den klaren Wassern der Adria entlang der abwechslungsreichen Küste Kroatien zu erfüllen, ist ein relativ leicht zu erreichendes Unterfangen. Sichere Grundlage für einen Boots-Urlaub in kroatischen Gewässern bildet das Küstenpatent.
Das Küstenpatent als Basis
In Kroatien erfordert jedes motorisierte Boot – egal ob groß oder klein – einem Bootsführerschein, eine wesentliche Anhebung der Sicherheit auf der See. Mit einem kroatischen Küstenpatent ist jeder Bootsführer auf der sicheren Seite. Der Begriff „Küstenpatent“ ist eigentlich nur die volkstümliche Bezeichnung für das kroatische Patent „Boat Skipper A“ oder „Boat Skipper B“ – die beiden gängigsten Bootsführerscheine in Kroatien. Für Neulinge auf diesem Sachgebiet, nachstehend eine Definition der beiden Patente und ihre grundsätzlichen Unterschiede.
Boat Skipper Patent A
Boat Skipper A berechtigt Sie zum Führen von Motorbooten & Segelbooten bis zu 7 m Länge und einer Motorisierung bis 15 kW (etwa 20 PS) in einem Bereich bis max. 6 Seemeilen von der Küste des Festlandes oder einer Insel. Prüfungen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr.
Wichtig!
Auch für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand und zurück – mit einem mit 2,5 PS motorisierten und 2,5 m langen Beiboot – benötigt man einen Bootsführerschein!
Für Segelboote ab einer Länge von 2,5 m besteht in Kroatien auch Führerscheinpflicht!
Küstenpatent – Boat Skipper B
Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Booten, Yachten & Jet Ski. Der Bootsführerschein Boat Skipper B ist ein amtlicher Befähigungsausweis des kroatischen Ministeriums für Seefahrt und Verkehr. Dieser wird international in vielen Küstengewässern innerhalb der 12 Meilen-Zone, vor der Küste des Festlandes und von Inseln anerkannt.
Boat Skipper B berechtigt zum Führen von Eigner- und Charteryachten bis 30 BRZ/GT (das sind Yachten bis ca. 18 m Länge) Motoryachten und Segelyachten, Ein-Rumpf-Boote und Katamarane ohne PS Beschränkung, schließt auch Sportboote und andere Wassersportgeräte wie Jet Ski ohne kW Beschränkung ein.
Der Boat Skipper B darf ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden – dann gilt die Einschränkung, dass bis zum Erreichen des vollendeten 18. Lebensjahres Boote nur bis 15 kW / 20 PS geführt werden dürfen. Ist dies Alter erreicht, erlischt automatisch die Einschränkungen bezüglich der Motorisierung.
Boat Skipper B mit UKW-Seesprechfunk-Lizenz
Eine kleine Randbemerkung dazu. Das kroatische Schifffahrtsministerium hat entschieden, dass aus Sicherheitsgründen alle Charteryachten mit UKW-Sprechfunk nach- oder ausgerüstet werden und diese Boote nur an Charterer mit Boat Skipper Patent B mit UKW-Sprechfunklizenz verchartert werden dürfen. Ein Seesprechfunkzeugnis ist in Kroatien zum Führen von Charteryachten gesetzlich vorgeschrieben und kann auch als Funkzusatzprüfung zu alten Küstenpatenten oder österreichischen und deutschen Bootsführerscheinen erworben werden.
Wichtig!
Für den Weg von der ankernden Yacht zum Strand und zurück mit einem motorisierten, 2,5 m langen Beiboot wird ein Bootsführerschein benötigt. Für Segelboote ab 2,50 m Länge besteht in Kroatien Führerscheinpflicht!
Kein Bootsführerschein ist in Kroatien erforderlich: z. B. für Boote unter 2,5 m ohne Motor, Kanus, Kajaks und Tretboote.
Tipp:
Sie wollen Ihren Urlaub in Kroatien verbringen und haben ein Schlauchboot mit Außenborder, dann sollten Sie schnellstmöglich den Boat Skipper A erwerben.
Versicherung
Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflicht-Versicherung für den Urlaub an Bord ist sicher kein Luxus und im Falle eines Falles lässt sich der finanzielle Schaden in Grenzen halten.
Kroatien und die Sicherheit auf See
Obwohl seitens der offiziell Verantwortlichen alles geschieht, um für zusätzliche Sicherheit auf See zu sorgen – kursiert in Kroatien eine erschreckende Nachricht – die meisten Unfälle ereignen sich innerhalb vom 300 Metern zur Küste. Der Grund dafür ist meist menschliches Versagen – Fahrlässigkeit – überhöhte Geschwindigkeit und Alkohol, das lässt aufhorchen.
Denn nach bestehenden Vorschriften und dem gesetzlichen Regelwerk sind das alles Vorkommnisse, die es bei Einhaltung der Vorschriften nicht geben kann oder sollte. Für die Ordnungshüter ergibt sich eine Zwickmühle – greifen sie durch, heißt es, obwohl die greifenden Vorschriften praxisnah ausgearbeitet sind, umgehend Schikane, Abzocke – üben sie Nachsicht geraten sie ins Kreuzfeuer.
Kroatien als Gastland
Es ist schon außerordentlich, was Kroatiens Regierung und hier speziell das zuständige Ministerium in die Infrastruktur des Bootstourismus investiert. Sich einfallen lässt, um das Bootsfahren in der Adria vor Kroatiens Küste sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten. Zu erwähnen sind als Beispiel die Sicherheits-App „nIS“ und die – sich vermehrenden Bojen-Felder.
Kroatien unternimmt den Versuch, Tourismus und die vorgegebenen Umweltbedingungen aneinander anzupassen. Das kostet viel Geld, doch Kroatien will diesen Weg gehen. Hat bereits Millionen in den Tourismus und in die Umweltsicherung gesteckt. Hat Naturschutzgebiete und Nationalparks geschaffen, immer in der Hoffnung, die Schönheiten der Natur und des Landes zu erhalten. Nicht zu übersehen die unzähligen Kultur-Denkmäler – die erhalten und bewahren werden müssen.
AC Nautik für Sie vor Ort
Wenn Sie Fragen zum Komplex Kroatien haben – wenn Sie ein Küstenpatent benötigen – oder Fragen zur Schiffscharter haben – AC Nautik ist Ihr Ansprechpartner. Kontakt: Tel.: +43 (0)676 30 74 163,
AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …
AC Nautik – Vollgetankt auf den Wörthersee …
In der vergangenen Woche hat ein Wiener Bootsführer zu dem Begriff „Bitte Volltanken“ wohl einen falschen Bezug hergestellt. Statt den Tank seines Bootes zu befüllen, hat er selbst sich über alle Maße abgefüllt.
Der Wiener setzte sich sternhagelvoll ans Steuer seines Bootes und fuhr in Richtung eigenes Bootshaus. Bei dem Versuch das Boot beim Bootshaus festzumachen, schickte ihn Morpheus oder der üppige Alkoholgenuss ins Land der Träume – er schlief fest ein auf dem Führersitz. Führerlos trieb das Boot in einen nahen Schilfgürtel. Ein Feriengast, der das Geschehen verfolgt hat, zog das Boot aus dem Schilf und versuchte vergeblich den Schiffsführer aus seinem Traumreich zu holen und verständigte schließlich die Rettung.
Der Polizei gelang es, den volltrunkenen Bootsführer zu wecken, der Versuch einen Alkoholtest zu machen, schlug aufgrund des hohen Alkoholpegels allerdings fehl. Das Schiffsführerpatent aber konnte sichergestellt und der Bootsführer bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt angezeigt werden. Die Rettung lieferte den Wiener Bootsführer ins Klinikum Klagenfurt ein.
Nicht jedem, der diese Notiz liest, wird mit den Lokalitäten und den Gegebenheiten vertraut sein, so ist der Wörthersee der größte See Kärntens und zugleich aufgrund seiner klimatischen Lage einer der wärmsten Alpenseen. Das Schiffsführerpatent – 10 Meter wiederum ist ein gängiger österreichischer Bootsführerschein.
Wörthersee
Der Wörthersee bedeckt eine Fläche von 19,39 km² und ist in Ost-West-Richtung über ca. 16,5 km lang. Das Seebecken reicht von der Velden bis nach Klagenfurt. Der See ist geologisch in drei Becken gegliedert: westliches Becken von Velden bis Pörtschach – mittleres von Pörtschach – bis Maria Wörth – östliche von Maria Wörth bis Klagenfurt. Die größte Tiefe des Wörthersees beträgt 85,2 m.
Schiffsführerpatent
Schiffsführerpatente je nach Art berechtigen zum Führen von Booten auf Wasserstraßen, Seen und Flüsse.
Schiffsführerpatent – 10 m
Auch als „Donaupatent“ bekannt, Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen, Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern.
Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse
Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Flüssen, Seen und sonstigen Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
Mehr zu den Schiffsführerpatenten und AC Nautik hier.
AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer
AC Nautik – Kroatien – Urlaub und Meer
Urlaubszeit ist Reisezeit. Eigentlich sollten es die schönsten Tage im Jahr sein, doch auch in einem EU-Land können böse Überraschungen lauern. In vielen Mitgliedsstaaten gilt nämlich die vertraute Devise: „Vor dem Gesetz sind alle gleich – besonders die einen“. Und es ist ein Irrtum zu glauben, dass nur im Heimatland die Bürokratien besonders tief verankert ist. Fallstricke und Fettnäpfchen sind europaweit und gleichmäßig verteilt. So betrachtet macht auch eines der schönsten Segel- und Boots-Paradiese Europas keine Ausnahme.
AC Nautik – einer der größten Anbieter des „Kroatischen Küstenpatentes“, des Boot-Skipper B – unternimmt den Versuch, Urlauber – speziell Boots-Urlauber – mit Informationen vor bösen Urlaubsüberraschungen in Kroatien zu bewahren. Wohl wissend, dass er vorhandene Informationen in der schnelllebigen Zeit nur unter Vorbehalt, nach bestem Wissen und Gewissen weitergibt.
Skipper in Kroatien – Bestimmungen und Regeln
Sportbootskipper müssen auf kroatischen Küstengewässern Regeln und Vorschriften beachten und vor allem möglichst befolgen. Die Ahndung der Verstöße gegen kroatische Vorschriften erfolgt ohne Nachsicht.
Papiere
Dokumente und Unterlagen, die ein Skipper in Kroatien unbedingt dabeihaben muss:
- Kroatisches Küstenpatent, Sportbootführerschein See oder ein gleichwertiger Befähigungsnachweis,
- Crewliste (diese wird nur bei Einreise auf dem Seeweg benötigt),
- gültiger Internationaler Bootsschein oder anderer Nachweis der Bootsregistrierung,
- Eigentumsnachweis, bei einem geliehenen Boot, eine vom Bootseigner ausgestellte Vollmacht. Diese muss von einer in- oder ausländischen Behörde oder notariell beglaubigt sein.
- eine Kopie einer gültigen Bootsregistrierung aus dem Heimatland, z. B. der Internationale Bootsschein (IBS),
- EU-Mehrwertsteuernachweis und/oder T2L-Formular,
Versicherungsnachweis für eine Bootshaftpflichtversicherung (verpflichtend für Boote mit mehr als 15 kW),
- EU-Konformitätserklärung ab Bootsbaujahr 1998,
- Nachweis über die bezahlten Gebühren.
- kroatische Seekarte 101 – Informationskarte für Nautiker.
Sind diese Papiere nicht vorhanden, ist die Einreise mit einem geliehenen Sportboot nach Kroatien in aller Regel nicht möglich.
Einreise auf dem Seeweg
Bei der Einreise über See muss ohne Verzögerung, ohne Zwischenstopp auf kürzestem Weg der nächstgelegene Hafen (Port of Entry) angelaufen und unverzüglich beim Hafenamt einklariert werden. Es ist die Vorlage der Crewliste beim Hafenamt erforderlich.
Ausreise über See
Vor dem Verlassen Kroatien ist zuvor beim Hafenamt auszuklarieren.
Ausreise auf dem Landweg
Wird das Schiff per Trailer auf dem Landweg nach Kroatien gebracht, muss es, bevor es zu Wasser gelassen wird, beim Hafenamt angemeldet werden. Die Crewliste ist nicht erforderlich.
Funkzeugnis
Ist eine Funkanlage an Bord, muss mindestens ein Crewmitglied ein gültiges Funkzeugnis besitzen.
- In der Regel reicht das SRC (die UKW-See-Sprechfunk-Lizenz) für die kroatische Küste aus.
SRC (Short Range Certificate) – beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis gültig für UKW und GMDSS,
- LRC (Long Range Certificate) – allgemeines Funkbetriebszeugnis‘ gültig für GW, KW. UKW, Inmarsat und GMDSS.
Trailer und Boot
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.
Gespanne
Gespanne dürfen in Kroatien folgende Maße haben: max. 2,55 m Breite, max. 18,75 m Länge. Maximale Maße für Anhänger mit Deichsel: 2,55 x 12 m. Bei Gespannen ist das Mitführen von zwei Warndreiecken verpflichtend.
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung.
Schiffsschraube beim Trailern abdecken
Vor Fahrtantritt ist für einen ordnungsgemäßen Schutz der Schiffsschraube zu sorgen. Die ungeschützte Schiffsschraube des mitgeführten Bootes ist eine Gefahrenquelle. Die Verkleidung muss so beschaffen sein, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen.
Anfallende Gebühren für Skipper in Kroatien an
Befahrungsgebühren
In Kroatien werden diverse Gebühren für Boote über 2,50 m Länge sowie für Boote kleiner als 2,50 m Länge mit einer Motorisierung von mehr als 5 kW (6,8 PS) erhoben. Der Nachweis über gezahlte Gebühren ist mitzuführen!
Die Gebühr, die pro Kalenderjahr bei Hafenämtern zu bezahlen ist, setzt sich zusammen aus Bootslänge, Verwaltungsgebühr, Schiffssicherheitsgebühr, Informationskarte und Leuchtfeuergebühr.
Kurtaxe
Die kroatische Kurtaxe von Touristen wird für die Bereiche Camping, Hotel und Privatübernachtungen erhoben.
Unabhängige davon wird eine eigene Kurtaxe für die Eigner von Booten, die länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet sind, erhoben. Diese muss bei der Anmeldung des Bootes im Hafenbüro je nach Nutzungsdauer und Länge des Bootes beglichen werden. Sie ist generell verpflichtend für Boote mit Kajüten, die kroatische Gewässer befahren.
Kroatien – der Umwelt- und Gewässerschutz
Naturschutzgebiete / Nationalparks
Teile der kroatischen Küste sind als Nationalpark besonders geschützt. Dazu zählen die Brioni Inseln, die Kornaten, der Nationalpark Krka sowie Mljet und der Limski-Kanal.
Für das Befahren, Ankern und Übernachten gelten in diesen Gebieten Sonderregelungen.
Ein gesonderter Behälter für Altöl ist an Bord jedes Schiffes mitzuführen. Tanks zur Entsorgung werden in allen Marinas und größeren Häfen aufgestellt.
Für und Wider bei Bojenfeldern
Auch wenn es hin und wieder zu Problemen führen kann, die Natur sollte auch im Bootsverkehr einige Rechte und vor allem Schutz haben. Durch die Anlage von Bojenfeldern in beliebten Buchten wird dem freien Ankern entgegengewirkt.
In Kroatien gibt es zurzeit über 60 staatlich konzessionierte und eine größere Anzahl privat initiierter Bojenfelder. Alle Plätze sind kostenpflichtig. Freies Ankern im Bojenfeld und im Umkreis von 150 Meter ist verboten, Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig geahndet. Die Betroffenen reagieren unterschiedlich – teils zustimmend, teils heftig ablehnend.
Gewinner der Bojenfelder ist auf jeden Fall die Umwelt, hier speziell die Vegetation auf dem Meeresboden. Bojen gelten als bester Schutz für die empfindlichen Seegraswiesen. Motor- und Segelyachten, die an Bojen festmachen, werfen keine Anker mehr aus, müssen ihn auch nicht mehr einholen, was häufiger, größeren Schäden am Meeresgrund anrichtet.
AC Nautik – Kroatiens Küsten und seine Küsten Patente
AC Nautik – Kroatiens Küsten und seine Küsten Patente
Urlaub beginnt an Land
Der Urlaub ist in Sichtweite und wie fast jährlich, heißt die kapitale Frage: Berge oder Meer? Nach dem in den vergangenen zwei Jahren die Berge bevorzugt wurden, gilt es als sicher, dass heuer das Meer als Ziel den Sieg davonträgt. Kroatiens Küste und seine Inseln wurden als Urlaubsziel schon häufiger bevorzugt. Inzwischen sind einige Jahre vergangen und das kroatische Küstenpatent A hat schon aus familiären Gründen ausgedient.
AC Nautik als Partner
AC Nautik war und ist immer noch einer der erfahrenste Ansprechpartner in der Angelegenheit kroatisches Küstenpatent. So erfahren wir, dass alle Boote oder Schiffe mit Motor – unabhängig von der Größe der Boote und der Stärke der Motoren (auch für ein Schlauchboot mit nur 1 kW) – führerscheinpflichtig sind. Neu für uns ist auch, dass alle Charter-Boote mit Funk aus- oder nachgerüstet werden müssen, kaum noch Boote ohne Funk zu chartern sind.
Boat-Skipper A, B, C…
Bei näherer Betrachtung der Küstenpatente Boat Skipper A, B und C und die privat/kommerzielle Version Yachtmaster A stellen wir fest, dass nur der
- Boat Skipper B (mit UKW-Sprechfunklizenz) infrage kommt – das Patent erlaubt das Führen von Booten bis 30 BRZ ohne Begrenzung der Motorleistung innerhalb des 12 sm Küstenbereichs, schließt Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge ein. Das Mindestalter (16 J) ist längst überschritten.
AC Nautik im Web
Nach kurzer Überlegung unsererseits, treffen wir AC Nautik im Netz und werden kompetent beraten. Darauf folgt die Anmeldung zum Küstenpatent B inkl. UKW für Kroatien. Papiere werden getauscht, das Skriptum wird studiert und die Prüfung – die Prüfung absolut problemlos bestanden.
Ein Zeitensprung…
Natürlich geschah das Ganze bereits vor einem Jahr – aber was sagt das schon? AC Nautik war während der gesamten Vorbereitungszeit immer ansprechbar. Das Skriptum war selbst für Bergsteiger übersichtlich und verständlich. Als dann der abschließende Kurs vor der Prüfung stattfand, überraschte der Kursleiter durch sein Wissen und seine Präsenz. Der Unterrichtsstoff wurde komprimiert und förmlich eingetrichtert, was sich bei der Prüfung als Erfolg erwiesen hat. Die Betreuung seitens AC Nautik am Prüfungstag war umsichtig und allgegenwärtig, ließ keinerlei Unruhe aufkeimen.
Urlaub auf dem Wasser
Übrigens, es wurde ein traumhafter Urlaub. Das gecharterte Boot war handzahm und ermöglichte schöne Tage und Nächte im Gebiet der Kornaten. Die Kornaten sind die größte und dichteste Inselgruppe in der kroatischen Adria. Sie bestehen aus etwa 125 kleinen Inseln und Riffen. Die verkarsteten Inseln haben einen nur spärlichen Bewuchs. Der südliche Teil des Archipels, 89 Inseln und Riffe samt dem sie umgebenden Meer, wurden 1980 zum Nationalpark Kornaten erklärt.
ICC Res. 40 „Viel Lärm um nichts – Much ado about nothing“
Ob der englische Dichter und Dramatiker William Shakespeare (1564 – 1616) die “International Certificate of Operators of Pleasure Craft” (Resolution No. 40) jemals zu Kenntnis genommen hätte, werden wir sicher nie erfahren und wenn doch – sein obiges Zitat hätte er wahrscheinlich als Headline nicht geändert.
International Certificate of Operators of Pleasure Craft (Resolution No. 40)
Es sollte sicher der ganz große Wurf für Europas Skipper werden, was dabei schlussendlich heraus
gekommen ist, na ja… Gehen wir weiter davon aus, dass die Verantwortlichen der ECONOMIC COMMISSION FOR EUROPE – INLAND TRANSPORT COMMITTEE – eine Abteilung der UN – sich etwas bei der Erarbeitung des IC oder ICC gedacht haben… setzen obendrein noch voraus, dass sie an den Erfolg ihres „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ geglaubt haben, müssen wir sie zutiefst bedauern – denn ihr Produkt verfehlt das Ziel.
Dicht daneben – ist auch vorbei
Es ist nur schwer zu verstehen, warum ein internationaler Schein geschaffen wurde, wenn doch die meisten europäischen Staaten die nationalen Scheine untereinander anerkennen oder akzeptieren.
Andererseits bei der Aufzählung der Länder, welche die Resolution No. 40 angenommen haben, größere Lücken vorhanden sind. Klassische Seefahrernationen – Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Schweden oder Spanien erst gar nicht in der Aufstellung aufscheinen und aufgeführte Länder wie die Russischen Föderation und die Vereinigten Staaten von Amerika die Unterschrift verweigert haben, nicht beigetreten sind. Es bleibt ein schaler Beigeschmack, purer Aktionismus oder gezieltes Zusatzeinkommen für Verbände, Vereine oder die Staatskasse.
Im Jahr 2019 greift die 4. Revision
Seit dem 16. Oktober 1998 dümpelt nun der ICC – „International Certificate of Operators of Pleasure Craft“ mehr oder weniger lustlos vor sich hin. Es ist buchstäblich nicht gelungen, alle Betroffenen ins Boot zu holen, weder im alten Europa der Einzelstaaten noch bei den Mittelmeeranrainern. Das Südafrika Flagge zeigt, ist sicher tröstlich, ändert aber nichts, rein gar nichts daran, dass nicht einmal alle Europäer an der Ausgabe des ICCs Interesse zeigen, sich nicht für ein Anliegen der Vereinten Nationen in New York und Genf engagieren.
Die Arbeitsgruppe Binnenschifffahrt lebt in der Vergangenheit
Sie glauben an die Wirksamkeit der Maßnahmen, die bereits von den Regierungen und Behörden – sie wurden inzwischen vereinigt zu internationalen Verbänden – erlassen worden sind, um die Ausstellung von Dokumenten für Führer von Sportbooten einschließlich der bareboat gecharterten Schiffe in internationalen Gewässern zu regeln.
Sie glauben fest daran, dass eine Nachfrage nach diesem europäischen Dokument besteht. Empfehlen die Ausstellung eines internationalen Zertifikates zur Befähigung des Führens von Sportbooten („Internationales Befähigungszertifikat“ oder „ICC“) auf Antrag, durch von der Regierung genehmigte Behörden sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ICC sollte einheitlich gemäß den Modellen zu dieser Resolution und in der offiziellen Landessprache sein. Die Überschrift des Dokumentes sollte, sofern möglich, in einer der folgenden drei Sprachen sein: Englisch, Französisch und Russisch.
Voraussetzungen für die Ausstellung eines ICC
Bei Vorlage eines amtlichen nationalen Befähigungsnachweises kann dessen Inhaber auf Antrag einen ICC desjenigen Landes erhalten, das auch das nationale Befähigungszeugnis ausgestellt hat, ohne sich weiteren Prüfungen zu unterziehen.
Drum prüfe – was sein muss
Sich gründlich zu informieren, hat noch nie oder niemanden geschadet. Fragen kostet nichts und wer sich lange vor seinem anstehenden Törn über die Gültigkeit seines Bootsführerschein (Befähigungsnachweis) informiert, kann Zeit und Geld sparen. Denn nach wie vor stellt sich die Frage, hat dieser IC oder ICC eine Überlebenschance, wird er den Markt und die einzelnen Länder irgendwann überzeugen.
Viele politisch informierte und interessierte Skipper vertreten die Meinung das ICC-Patent – International Certificate of Operators of Pleasure Craft – überzeugt nicht, über kurz oder lang wird es wieder vom Markt genommen. Zumal es bisher nicht gelungen ist, die großen Lücken im Länderverzeichnis – in 21 Jahren seines Bestehens – zu schließen.


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AC Nautik e.U
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Einholung der Information: Mai 2019

