Küstenpatent Kroatien

Küstenpatent Kroatien: ein entspannter Urlaub als Grundlage für spannende Erkundungstouren

Mit der Bezeichnung Küstenpatent werden in Kroatien Bootsführerscheine bezeichnet. Man unterscheidet dort zwischen vier verschiedenen Formen. Es gibt zum einen den Boat Skipper A, der den Inhaber dazu berechtigt Boote mit einer Länge von bis zu 7 Metern sowie einer Motorisierung von 8 kW zu führen. Die Erlaubnis erstreckt sich über 6 nautische Meilen, die von der kroatischen Küste entfernt sein dürfen. Das entspricht den Fahrtenbereich III. Ein Mindestalter von 16 Jahren ist eine Grundvoraussetzung.

Der Boat Skipper B erlaubt es dem Besitzer Motorboote und Segelbote zu führen. Die Begrenzung liegt hierbei bei 30 BRZ. Es besteht keine Begrenzung der Motorleistung. Skipper der Klasse B dürfen Motoryachten, Segelyachten und Jetfahrzeuge bewegen. Man kann die Erlaubnis privat ab 16 Jahren beantragen. Wenn ein kommerzieller Hintergrund besteht, dann muss derjenige hingegen mindestens 18 Jahre alt sein. Auch hier greift der Fahrtenbereich III. Die Boat Skipper C Lizenz umfasst im Wesentlichen eine kommerzielle Nutzung. Der Yachtmaster A wird für die Dauer von 5 Jahren ausgegeben und muss dann über eine ärztliche Untersuchung aktualisiert werden. Hier ist das Führen von Segel- sowie Motorschiffen mit bis zu 100 oder 200 BRZ sowohl kommerziell, wie auch privat abgedeckt. Bei der AC Nautic können Interessierte einen entspannten Urlaub mit dem Erhalt eines Küstenpatents B kombinieren.